Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 60

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Die kleine und feine Gemeinde in Oberösterreich mit zwei Hausapotheken führenden Ärzten, die Sie angesprochen haben, wird es in spätestens zehn Jahren nicht mehr ge­ben, denn – das haben wir so vorgesehen, das ist auch in diesem Gesetz enthalten – wir haben lediglich die Ein-Arzt-Gemeinde festgeschrieben, die sozusagen das Recht auf eine Hausapotheke hat.

Bei den Zwei-Arzt-Gemeinden wird die öffentliche Apotheke zugelassen, so sich nicht in der Nachbarortschaft bereits eine befindet, denn da sind die Apotheker wieder sehr heikel – einerseits wollen sie die Liberalisierung, aber den Gebietsschutz wollen sie schon auch innerhalb ihrer eigenen Gruppe, also da geht es nicht nur Simmering gegen Kapfenberg, sondern auch Simmering gegen Simmering, zwischen jenen, die schon eine Apotheke haben, und jenen, die gerne eine haben möchten.

Mit der Pensionierung, aber spätestens in zehn Jahren läuft das aus. Natürlich haben wir um die zehn Jahre gerungen, denn die Apotheker wollten das sofort haben. Jetzt gibt es aber bei jedem Hausarzt eine gewisse Übergangsphase, denn der hat ja schließlich auch Investitionen getätigt und auch gewisse Einkommenserwartungen, aus denen heraus er das gemacht hat.

Wir hoffen natürlich sehr, dass diese Übergangslösung, die ein Kompromiss war, auch vor dem Verfassungsgerichtshof hält. Wir haben uns hier wirklich stunden-, tage-, nächtelang mit beiden Gruppen hingesetzt, um zu diesem Kompromiss zu kommen, dem nicht alle Apotheker zugestimmt haben, aber größere Gruppen von Apothekern. Wir haben uns hier also sehr bemüht, zu einer Lösung zu kommen. Es ist uns meiner Meinung nach gelungen, einen guten Mittelweg zu finden zwischen dem Schutz der Patienten, der Versorgung der Patienten und dem Interessenausgleich zwischen den Hausapotheken führenden Ärzten und den öffentlichen Apotheken. Ich bin überzeugt davon, in spätestens zehn Jahren, vielleicht sogar früher – ich weiß nicht, wie alt die Ärzte in dieser kleinen, feinen Gemeinde sind –, wird die öffentliche Apotheke ansu­chen und auch eine Zuweisung bekommen können.

Noch ein Letztes, was die Heilmasseure anlangt: Herr Bundesrat Schimböck, der von Ihnen eingebrachte Antrag konterkariert eigentlich das, was wir wollten, beziehungs­weise tut genau das, was dieses Gesetz gerade getan hat. Um das zu verdeutlichen, muss ich ein bisschen in die Vergangenheit ausholen. Das Heilmasseur-Gesetz wurde zwar in meiner Amtszeit beschlossen, aber da war ich noch Ministerin ohne Porte­feuille. Es war auch eine unendliche Geschichte, und zwar auch zwischen Simmering und Simmering, würde ich sagen, denn da sind sich die Masseure innerhalb der Kam­mer nicht einig.

Herr Bundesminister Haupt, mein Amtsvorgänger, hat lange verhandelt und wollte das unbedingt noch in seiner Amtszeit beschlossen haben. Das Gesetz ist also in den zweieinhalb Monaten zwischen meiner Angelobung als Ministerin ohne Portefeuille und meiner neuerlichen Angelobung als Ministerin für Gesundheit und Frauen beschlossen worden. Es hat sich von Anfang an gezeigt, dass hier Interessenkonflikte innerhalb der Berufsgruppe bestehen. Das Ziel des Gesetzes ist es jedoch, sozusagen zu einem gemeinsamen Berufsbild zu kommen und die Durchlässigkeit zwischen den Sparten des gewerblichen und des Heilmasseurs zu verbessern.

Hinzufügen muss man, dass der gewerbliche Masseur nie Kranke massieren durfte und es auch jetzt noch nicht darf. Es ist meiner Meinung nach ganz wichtig, das festzu­halten. Daher würde ich jedem neu auszubildenden Masseur raten, dass er seine Aus­bildung sowohl im einen als auch im anderen Berufsfeld macht, was ja mit diesem Gesetz kein Problem mehr ist. Allerdings wird es dann auch wichtig sein, die Zeit der Übergangslösung dafür zu nutzen. Die Verlängerung der Übergangslösung dient ja da­zu, dass die Durchlässigkeit erhöht wird, dass wir jenen, die bislang ausschließlich ge-


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