Die kleine und
feine Gemeinde in Oberösterreich mit zwei Hausapotheken führenden Ärzten, die
Sie angesprochen haben, wird es in spätestens zehn Jahren nicht mehr geben,
denn – das haben wir so vorgesehen, das ist auch in diesem Gesetz
enthalten – wir haben lediglich die Ein-Arzt-Gemeinde festgeschrieben, die
sozusagen das Recht auf eine Hausapotheke hat.
Bei den
Zwei-Arzt-Gemeinden wird die öffentliche Apotheke zugelassen, so sich nicht in
der Nachbarortschaft bereits eine befindet, denn da sind die Apotheker wieder
sehr heikel – einerseits wollen sie die Liberalisierung, aber den
Gebietsschutz wollen sie schon auch innerhalb ihrer eigenen Gruppe, also da
geht es nicht nur Simmering gegen Kapfenberg, sondern auch Simmering gegen
Simmering, zwischen jenen, die schon eine Apotheke haben, und jenen, die gerne
eine haben möchten.
Mit der
Pensionierung, aber spätestens in zehn Jahren läuft das aus. Natürlich haben
wir um die zehn Jahre gerungen, denn die Apotheker wollten das sofort haben.
Jetzt gibt es aber bei jedem Hausarzt eine gewisse Übergangsphase, denn der hat
ja schließlich auch Investitionen getätigt und auch gewisse
Einkommenserwartungen, aus denen heraus er das gemacht hat.
Wir hoffen
natürlich sehr, dass diese Übergangslösung, die ein Kompromiss war, auch vor
dem Verfassungsgerichtshof hält. Wir haben uns hier wirklich stunden-, tage-,
nächtelang mit beiden Gruppen hingesetzt, um zu diesem Kompromiss zu kommen,
dem nicht
alle
Apotheker zugestimmt haben, aber größere Gruppen von Apothekern. Wir haben uns
hier also sehr bemüht, zu einer Lösung zu kommen. Es ist uns meiner Meinung
nach gelungen, einen guten Mittelweg zu finden zwischen dem Schutz der
Patienten, der Versorgung der Patienten und dem Interessenausgleich zwischen
den Hausapotheken führenden Ärzten und den öffentlichen Apotheken. Ich bin
überzeugt davon, in spätestens zehn Jahren, vielleicht sogar früher – ich
weiß nicht, wie alt die Ärzte in dieser kleinen, feinen Gemeinde sind –,
wird die öffentliche Apotheke ansuchen und auch eine Zuweisung bekommen
können.
Noch ein Letztes,
was die Heilmasseure anlangt: Herr Bundesrat Schimböck, der von Ihnen
eingebrachte Antrag konterkariert eigentlich das, was wir wollten, beziehungsweise
tut genau das, was dieses Gesetz gerade getan hat. Um das zu verdeutlichen,
muss ich ein bisschen in die Vergangenheit ausholen. Das Heilmasseur-Gesetz
wurde zwar in meiner Amtszeit beschlossen, aber da war ich noch Ministerin ohne
Portefeuille. Es war auch eine unendliche Geschichte, und zwar auch zwischen
Simmering und Simmering, würde ich sagen, denn da sind sich die Masseure
innerhalb der Kammer nicht einig.
Herr
Bundesminister Haupt, mein Amtsvorgänger, hat lange verhandelt und wollte das
unbedingt noch in seiner Amtszeit beschlossen haben. Das Gesetz ist also in den
zweieinhalb Monaten zwischen meiner Angelobung als Ministerin ohne Portefeuille
und meiner neuerlichen Angelobung als Ministerin für Gesundheit und Frauen
beschlossen worden. Es hat sich von Anfang an gezeigt, dass hier
Interessenkonflikte innerhalb der Berufsgruppe bestehen. Das Ziel des Gesetzes
ist es jedoch, sozusagen zu einem gemeinsamen Berufsbild zu
kommen und die Durchlässigkeit zwischen den Sparten des gewerblichen und des
Heilmasseurs zu verbessern.
Hinzufügen muss man, dass der gewerbliche Masseur nie Kranke massieren durfte und es auch jetzt noch nicht darf. Es ist meiner Meinung nach ganz wichtig, das festzuhalten. Daher würde ich jedem neu auszubildenden Masseur raten, dass er seine Ausbildung sowohl im einen als auch im anderen Berufsfeld macht, was ja mit diesem Gesetz kein Problem mehr ist. Allerdings wird es dann auch wichtig sein, die Zeit der Übergangslösung dafür zu nutzen. Die Verlängerung der Übergangslösung dient ja dazu, dass die Durchlässigkeit erhöht wird, dass wir jenen, die bislang ausschließlich ge-
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