Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 65

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bakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtrau­cherschutz (Tabakgesetz), das Tabakmonopolgesetz und das Tabaksteuergesetz geändert werden (777/A und 1295 d.B. sowie 7480/BR d.B. und 7493/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Einwallner. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


15.02.53

Berichterstatter Thomas Einwallner: Herr Präsident! Frau Ministerin! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Her­stellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Ta­bakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), das Tabakmonopolgesetz und das Tabaksteuergesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. März 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Erlitz. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.03.40

Bundesrat Mag. Wolfgang Erlitz (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Das ist ein Thema, das mich immer schon sehr bewegt und interessiert hat, schon als Gesundheitslandes­rat in der Steiermark und jetzt als Präsident des Landesschulrates. Mir geht es jetzt nicht so sehr um den technischen Defekt oder den möglichen technischen Defekt, der mit dem Gesetz verknüpft ist, nämlich dass die EU-Konformität womöglich gar nicht gegeben ist – das heißt, dass es hier möglicherweise Unvereinbarkeiten mit dem EU-Recht bei der Festsetzung von Mindestpreisen gibt –, sondern mir geht es hier um das essentielle gesundheitspolitische Motiv, das damit eigentlich nur schwach, aber doch verfolgt wird, nämlich um eine Anti-Tabak-Strategie.

Diese Anti-Tabak-Strategie ist nach meinem Geschmack hier schon sehr schwach aus­gefallen. Hier hätte ich mir schon einen mutigeren Schritt erwartet. Ich könnte einem mutigen Schritt, auch wenn er nicht EU-konform ist, durchaus einen gewissen Charme abgewinnen, aber dieser Schritt, dieser gesundheitspolitische Schritt, der hiermit ver­knüpft ist, ist weder mutig noch effizient und möglicherweise auch mit einer EU-Klage verbunden. Der Gipfel dieser verfehlten Strategie ist, dass den Mehrertrag beim Ziga­rettenverkauf die Zigarettenhersteller abschöpfen und nicht der Staat in Form von er­höhten Tabaksteuern, die dann wieder in eine entsprechende effiziente Gesundheits­förderung fließen könnten.

Wir wissen, dass wir in Österreich einiges tun müssen in Sachen Bekämpfung der Ursachen sehr vieler chronischer Krankheiten, Frau Ministerin. Die gesundheitlichen Auswirkungen des Nikotinkonsums sind geradezu verheerend, wenn man weiß, dass insgesamt mehr Menschen an den Folgeerkrankungen des Rauchens als an allen anderen Krankheiten sterben, inklusive Unfälle, Drogenkonsum und Selbstmorde. Die Lebenserwartung eines Rauchers wird drastisch verkürzt, im Schnitt um zwölf Jahre. Rund 2,3 Millionen Österreicher rauchen: 1,3 Millionen Männer, 1 Million Frauen – bei den Frauen Tendenz steigend. Alle zehn Sekunden stirbt weltweit ein Mensch an sei­nem jahrelangen Tabakkonsum. In Österreich werden jährlich 14 000 Tote als Folge des Tabakkonsums gezählt. Und diese traurige Entwicklung wird sich auch in den


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