BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 109

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zur Verlängerung der Hacklerregelung: Auch das sehen wir grundsätzlich als positiv an, aber diese Regelung greift zu kurz. Das ist jetzt bereits die zweite Verlängerung der Hacklerregelung, die wir hier erleben, und es wird wahrscheinlich nicht die Letzte sein, nehme ich an.

Eine grundlegende Lösung, die den Menschen auch eine Planungssicherheit dafür gibt, wie sie ihre Pensionen gestalten und was sie davon erwarten können, ist nicht in Sicht und wird auch durch diese Verlängerungen nicht in die Nähe rücken.

Ähnliches muss ich auch über die Halbierung der doppelten Abschläge in der Korridor­pension sagen: Auch hier eine momentane Verbesserung, allerdings ohne Aussicht auf eine grundlegende Lösung und Regelung.

Solche kleinen Schritte und Übergangslösungen verbauen im Prinzip den Weg hin zu einer pensionsrechtlichen Gesamtlösung, und sie machen es für die betroffenen Per­sonen sehr undurchschaubar, wie das dann wirklich für sie in der Pension ausschaut, welche Möglichkeiten sie haben. Unser Sozialrecht ist leider genau für jene, die es anwenden und die davon profitieren sollen, schwer durchschaubar, schwer lesbar und schwer verständlich. Das sollte nicht Sinn vom Sozialgesetzgebung sein. Man sollte darauf hinarbeiten, hier klare und nachvollziehbare Regelungen zu finden. Ich bin gespannt, wie sich das Sozialrecht weiterentwickeln wird.

Weil mein Vorredner Klug gemeint hat, es seien jetzt die Giftzähne gezogen worden und es sei jetzt alles wunderbar: Durch diese Schritte, die heute hier beschlossen werden, ist sicher noch nicht alles behoben, was auch die SPÖ in den letzten Jahren kritisiert hat. Wir werden uns sehr genau anschauen, was auch von der SPÖ noch kommt, um das Sozialrecht zu verbessern, zu vereinfachen und gerechter zu machen. – Danke. (Beifall des Bundesrates Schennach.)

15.04


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky das Wort.

 


15.04.46

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordneten des Bundesrates! Mit der gegenständlichen Sozialversicherungsnovelle des Bundesministeriums für Gesund­heit, Familie und Jugend, womit vor allem einige Anpassungen und Repa­raturen auf Grund von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes erfolgen, werden im Wesentlichen folgende Punkte geregelt:

Auf der einen Seite ist es – und ich denke, das ist ein wesentlicher Schritt – die Einbeziehung der Funktionäre der Österreichischen Zahnärztekammer in die Teil­versicherung der Unfallversicherung. Damit erhalten diese Personen erstmalig einen Unfallversicherungsschutz bei Ausübung dieser Tätigkeit. Und ich glaube, dass das einen notwendigen Schritt darstellt.

Mit der Reparatur des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses zur Festsetzung der ein­heitlichen Grundsätze für die EDV-Abrechnung zwischen Vertragsärzten und Kranken­versicherungsträgern wird sowohl dem Verfassungsgerichtshof als auch dem vertragspartnerlichen Prinzip zwischen Ärztekammern und Krankenkassen Genüge getan, indem sich die Vertragspartner bis 31. Dezember 2007 auf die Grundsätze der EDV-Abrechnung einigen müssen. Widrigenfalls hat sie der Hauptverband unter Weisungsbindung an die Gesundheitsministerin festzusetzen.

Mit der Reparatur des Verfassungsgerichtshofserkenntnisses zum Anfall und Wegfall einer bäuerlichen Betriebsrente nach dem BSVG wird das entsprechende Verfas­sungs­gerichtshoferkenntnis vom Juni 2006 umgesetzt, wobei die Abfindung von


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite