BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 167

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sonstigen Dingen einfach nicht durchkommt, dann ist das eine Behinderung, und viele werden das öffentliche Verkehrsmittel nicht benützen.

Also ist Bahnhofsausbau auch eine Möglichkeit, den öffentlichen Verkehr zu subven­tionieren. Seien wir uns einig! (Bundesrat Schennach: Elisabeth, vielleicht ladest du einmal den Herrn Baier zu einer Bahnhofsbesichtigung ein! – Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Da ist der Bürgermeister in Korneuburg schuld!) Nein, da ist nicht der Bür­germeister schuld, das ist schon der Herr Verkehrsminister!

Kurzum, wenn Sie wirklich in umweltfreundliche Verkehrsmittel investieren wollen, dann wird der Dieselpartikelfilter nicht das große Nonplusultra sein. Dann investieren Sie in die Bahn, dann stecken Sie die 110 Millionen € aus der NoVA und der Kfz-Steuer in die Bahn und werden einen Erfolg damit erreichen. Ansonsten wird man mit dem Dieselpartikelfilter außer vielen Spesen nichts erreichen. (Beifall bei den Grünen.)

18.53


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke schön. – Zum Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Zwazl. Ich erteile es ihr.

 


18.53.57

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Mei­ne sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit der vorliegenden Novelle zum Kraft­fahrzeugsteuergesetz verbinde ich die Worte „Wettbewerbsfähigkeit“ und „Existenz­sicherung“. Keineswegs kann man mit der Novelle die Worte „Steuergeschenk für die Transportwirtschaft“ verbinden.

Diese Maßnahme entspricht einer langjährigen Forderung nicht nur der Transportwirt­schaft, sondern generell der Wirtschaft. Anlässlich des österreichischen Beitritts zur Europäischen Union im Jahr 1995 wurde das Steuersystem für Lkw sehr entscheidend geändert. Die Wegekostenrichtlinie der Europäischen Union hat uns dazu gezwungen, den bis dahin geltenden Straßenverkehrsbeitrag abzuschaffen und gleichzeitig die Ge­samtgewichtsteuer einzuführen.

Da diese Straßenbenützungsabgabe wesentlich niedriger als der Straßenverkehrsbei­trag war, wurde die Kraftfahrzeugsteuer für österreichische Lkw angehoben. Das hat bereits damals zu massiven Wettbewerbsverzerrungen geführt, da österreichische Un­ternehmen mit einer relativ hohen Kraftfahrzeugsteuer belastet waren.

Mit der Einführung der kilometerabhängigen Lkw- und Bus-Maut im Jahr 2004 wurde die Kraftfahrzeugsteuer wieder geringfügig reduziert, sie war aber nach wie vor noch mit Abstand die höchste in Europa. Durch die EU-Erweiterung wurde der Binnenmarkt in Richtung mittel- und osteuropäische Länder erweitert, sodass die Konkurrenzfähig­keit der österreichischen Unternehmen noch weiter gesunken ist.

Ich glaube, es ist viel gescheiter, wenn unsere Betriebe hier wirklich ein Geschäft ma­chen, statt dass unsere Leute ausflaggen oder dass ausländische Lkw, die umwelt­technisch und in Bezug auf Schadstoffe noch nicht so gut wie unsere sind, eingesetzt werden. Das ist schon noch der Fall. (Bundesrätin Kerschbaum: Die Zeiten sind vor­bei!) Nein, das ist nicht vorbei.

Mit Zahlen untermauert heißt das: Bei einem Lkw mit einem höchsten zulässigen Ge­samtgewicht von 40 Tonnen beträgt bis dato die Kraftfahrzeugsteuer pro Jahr 2 962 €. Im zweitteuersten EU-Land, Finnland, sind es 1 924 €, und im EU-Durchschnitt beträgt diese Steuer für einen solchen Lkw nur 943 €. Es ist also schon ein Unterschied von 2 962 auf 943 € – wenn das nicht wettbewerbsverzerrend ist! Mit der nun zu beschlie­ßenden Halbierung der Steuer liegen wir mit 1 481 € zwar unter Finnland, sind aber nach wie vor noch weit vor dem EU-Durchschnitt. Das kann man wirklich nicht als Ge­schenk für unsere Transportwirtschaft bezeichnen.

 


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