der Erfordernisse und aufgrund der Entwicklungen zur Verfügung gestellt worden. Mit diesem Gesetz wird das jetzt sehr genau geregelt. Es ist kein Freiwilligkeitsprinzip mehr – zum Beispiel in Bezug auf die Informationszurverfügungstellung – seitens der Bundesregierung gegeben, sondern es ist jetzt verbindlich geregelt, dass diese Arbeiten getätigt werden sollen.
Wir brauchen die Basisinformation zu den einzelnen Themen. Wir müssen wissen, wie die Beschlüsse der anderen Parlamente in Europa ausschauen, welche Parlamente für eine Vertiefung sind, welche Parlamente unserer Position den Rücken stärken. Wir erleben eine Vernetzung unseres Parlaments mit anderen europäischen Parlamenten, und sobald in einer Materie zwei, drei, vier Parlamente Vorbehalte anmelden, merken wir schon sehr genau, wie Brüssel und wie der Europäische Rat und wie das Europäische Parlament sehr vorsichtig zu reagieren und auf die Bedenken hinzuhorchen beginnen, weil die sich natürlich keinesfalls dem Risiko aussetzen möchten, einer Subsidiaritätsklage unterworfen zu werden. Dieser Peinlichkeit – Sie können davon ausgehen – wird sich keine europäische Institution aussetzen.
Für uns von ganz entscheidender Bedeutung ist vor allem auch deswegen, weil diese Materien sehr komplex sind, die Informationsverpflichtung seitens der Bundesregierung, denn das ermöglicht uns den Zugang zum Sachverstand.
Es hat sich im Europaausschuss des Bundesrates eine wirklich vorbildliche Vernetzung der österreichischen Institutionen entwickelt. Wir laden im Bundesrat nicht nur die federführenden und andere betroffene Ministerien ein. Zu uns kommen auch die Sozialpartner, die ihren Sachverstand bei uns einbringen können. Es sind auch die Bundesländer über die Verbindungsstelle der Bundesländer im Europaausschuss des Bundesrates vertreten. Wir laden auch den Städte- und den Gemeindebund in den Europaausschuss des Bundesrates ein. Das heißt, all diese Institutionen sind bei der Behandlung der relevanten Materien mit dabei.
Wir wissen, dass unsere Tagesordnung die wirklich kritischen Punkte, die Österreich betreffen, abzudecken in der Lage ist. Drei, vier Tagesordnungspunkte pro Monat, damit haben wir die Spitze jener Materien, die für unser Land entscheidend sind, erfasst. Es hat sich im Umfeld und im Vorfeld wirklich eine sehr gute Integration des gesamten Sachverstandes dieser Republik herauskristallisiert.
Und wir sind stolz darauf, dass wir hier im Bundesrat nicht nur die gleiche Kompetenz haben wie der Nationalrat – das ist das eine –, sondern dass wir wirklich in der Europaarbeit federführend sein können, dass es an uns liegt, was wir daraus machen. Und das EU-Informationsgesetz ist ein ganz pragmatisches, verbindliches Dienstleistungsgesetz, das das regelt, was wir an Informationen, an Unterlagen brauchen, und das dazu dient, dass jede Oppositionspartei und jede Regierungsfraktion genau weiß, welche Rechte ihr zur Verfügung stehen.
Wir werden dieses Gesetz selbstverständlich unterstützen. Ich glaube, dass es ein wieterer guter Schritt in Richtung Entwicklung der Europaarbeit im Bundesrat ist. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
13.52
Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
13.52
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gut Ding braucht Wiele, und bei diesem EU-Informationsgesetz hat sich, denke ich, die Weile, die wir inves-
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