BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 104

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schritte erzielt, nämlich mit der Implementierung der Railjets. Aber auch die privaten Bus­anbieter, die Städte verbinden, sind ganz schön unterwegs; Fernbus, FlixBus und wie sie alle heißen, sind eine echt gute Konkurrenz im öffentlichen Verkehr.

Aber der springende Punkt ist eben die Finanzierung. In diese heutigen Novelle des Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrsgesetzes geht es ja genau darum, dass eine Stelle in den Ländern eingerichtet wird.

Das hat schon Sinn, Frau Mag. Schreyer, dass das in den Ländern ist, weil es doch die Länder sind, die diesen Personennahverkehr organisieren sollen. Das soll ja nicht von Wien aus organisiert werden, sondern die Steirer organisieren anders als vielleicht die Tiroler und die Vorarlberger. Und gerade die Wiener müssen es ganz anders organi­sieren, weil Wien eine Großstadt ist. Daher ist es richtig im Sinne eines gesunden Fö­deralismus, dass in den Ländern die Hauptverantwortung getragen wird.

Da kommt natürlich eine kritische Anmerkung, gerade aus der Steiermark. Wir befin­den uns ja gerade in der Wahlbewegung für die nächste Landtagswahl, und da geht es auch um die Fragen, wie wir Mobilität in Zukunft finanzieren können. Einerseits haben wir den städtischen Ballungsraum Graz und Graz-Umgebung, andererseits haben wir natürlich auch Mobilitätsbedürfnisse in den ländlichen Regionen, die maßgeblich und wichtig sind, um ländliche Regionen überhaupt vital zu erhalten.

Natürlich sehen wir es kritisch, wie wahrscheinlich einige in diesem Haus, wenn sich der Bund bei der Finanzierung in den Ländern prinzipiell nicht beteiligt, aber in der Stadt Wien bei der U-Bahn sehr wohl, nämlich mit 50 Prozent der Kosten. Ich glaube, das liegt daran, dass die U-Bahn als Eisenbahn gewertet wird, während Straßenbah­nen, Buslinien und dergleichen nicht als bundesbezogen bewertet werden.

Daher fordern wir da die Gleichstellung aller Länderinteressen. Allerdings bin ich nicht dafür, dass sich der Bund überall beteiligt. Der Bund soll sich nirgends beteiligen, son­dern der Finanzausgleich soll so ausgestaltet sein, dass alle Länder in Bezug auf die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs gleich bedient werden. Daher ist diese Gesetzesnovelle, mit der die Transparenz dieser öffentlichen Finanzströme ver­bessert wird, äußerst begrüßenswert.

Übrigens, darauf wollte ich noch hinweisen, das ist gestern in der Zeitung gestanden: Die Linzer bauen jetzt die Straßenbahn auch unterirdisch. (Bundesrat Krusche: Das machen die aber schon lang!) Ich glaube, sie wollen auch die Förderung haben; denn für die U-Bahn bekommt man ja eine eigene Förderung des Bundes. Die Linzer sind da dabei, das stand gestern in der Zeitung. (Der Redner hält den „Kurier“ vom 5. Mai 2015 mit der Schlagzeile „Straßenbahn fährt unterirdisch“ in die Höhe.) – Ich glaube, die wol­len auch diese Förderung für die U-Bahn bekommen.

Spaß beiseite: Ich habe schon gesagt, der Finanzausgleich muss das Instrument sein, um den öffentlichen Verkehr gleichmäßig in ganz Österreich gut zu unterstützen.

Conclusio: Mit diesen beiden Novellen wird die Rechtssicherheit und Transparenz im Bereich des öffentlichen Verkehrs gestärkt, und es ist gleichzeitig ein unabdingbares Bekenntnis zu dieser öffentlichen Aufgabe. Das ist auch gut so, denn wir stehen oh­nedies am Anfang einer wirklich weitreichenden Revolution von Mobilitätsangeboten und eines veränderten Mobilitätsverhaltens der Menschen. Und die Stärkung des öf­fentlichen Personenverkehrs wird dabei eine wichtige Rolle spielen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.13


Präsidentin Sonja Zwazl: Als Nächster ist Herr Bundesminister Stöger zu Wort ge­meldet. – Bitte, Herr Minister.

 


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