Einführung besonderer Ermittlungsmaßnahmen in die Strafprozeßordnung zur Bekämpfung organisierter Kriminalität; Strafgesetzbuch, Mediengesetz u.a., Änderung (49 d.B.)

Status

Kein Einspruch
82. Sitzung des Nationalrates: Gesetzesvorschlag in dritter Lesung angenommen, mehrstimmig (dafür: teilw. S, teilw. V, teilw. F)

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem zur Bekämpfung organisierter Kriminalität besondere Ermittlungsmaßnahmen in die Strafprozeßordnung eingeführt sowie das Strafgesetzbuch, das Mediengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Fernmeldegesetz und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden

Gesetz geworden als:

Bundesgesetz, mit dem zur Bekämpfung organisierter Kriminalität besondere Ermittlungsmaßnahmen in die Strafprozeßordnung eingeführt sowie das Strafgesetzbuch, das Mediengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

mehrstimmig (dafür: teilw. S, teilw. V, teilw. F)

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