Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 67

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Die Netze werden durch den Einsatz digitaler Kommunikationstechnologien bereits für gewerbliche, Bildungs- und Forschungszwecke genutzt. Die Netze haben sich im wesentlichen unter Anwendung offener Kommunikationsnormen entwickelt, und der Inhalt, der über sie ausgetauscht wird, wird zurzeit nur zum Teil durch geistige Eigentumsrechte geschützt.

Da der Fluß der Daten immer mehr zunehmen wird, ist ihr rechtlicher und technischer Schutz von großer Bedeutung. Einerseits soll die Nutzung der Datennetze nicht behindert werden, andererseits aber soll die Urheberschaft an geistigem Eigentum geschützt werden.

Das ist auch eine wirtschaftliche Frage, denn der Schutz der Urheberrechte ist zu einem wesentlichen Bestandteil des für die Wettbewerbsfähigkeit der Kulturindustrie erforderlichen Rechtsrahmens geworden. Die Industrie investiert nur dann in die verschiedenen schöpferischen Tätigkeiten, wenn sie ihre unrechtmäßige Verwertung verhindern und in den Genuß der Erträge der Investitionen kommen kann.

Produktion und Wertschöpfung in diesem Bereich verzeichnen ein sehr hohes Wachstum. So wies zum Beispiel der audiovisuelle Sektor in den letzten Jahren eine jährliche reale Wachstumsrate von 6 Prozent auf. Durch die beachtliche Speicherkapazität für Werke und Daten im Bereich der Daten-Highways werden sowohl traditionelle Werke als auch Leistungen der Multimediakunst, das heißt eine Kombination von Daten und Werken unterschiedlicher Natur – Bildtext, Musik und Software – erfaßt.

Bei der Analyse des bevorzugten Inhalts für die Herausgabe von CD-ROMS in Europa zeigt sich ein beachtliches Wachstum in den meisten relevanten Bereichen. Beispielsweise weist der Bereich Kultur und Unterhaltung von 1993 auf 1994 ein Wachstum von über 73 Prozent auf, Kunst und Altertumswissenschaft: 62 Prozent, Werbung, Design und Marketing: 53 Prozent, Computerprogramme: 47,8 Prozent, und und und.

Es gibt zwar in den Staaten der Europäischen Union nur in 0,5 Prozent der privaten Haushalte CD-ROM-Geräte, in den USA sind es aber bereits 3,1 Prozent. Das bedeutet: Die Entwicklung ist nicht aufzuhalten.

Es dürften als Reaktion auf diese Entwicklung allerdings keine tiefgreifenden Änderungen des Urheberrechts erforderlich sein – der Herr Bundesminister hat das schon angesprochen –, es besteht nicht die Notwendigkeit, jetzt sofort aktiv zu werden und drastische Maßnahmen zu setzen. Es geht aber um Anpassungen, und daher wird die nächste Reform, die bereits in Sicht ist, den Rechtsschutz von Datenbanken enthalten müssen. Es liegt dazu auch ein Richtlinienentwurf der Europäischen Union vor. Das bedeutet, daß wir uns wohl in absehbarer Zeit wieder mit den Fragen des Urheberrechts befassen müssen, daß wir Maßnahmen setzen müssen, die den Entwicklungen entsprechen, und daß auch künftig Urheberrechtsgesetz-Novellen notwendig sein werden.

Auf jeden Fall stellt die jetzt vorliegende Novelle einen positiven Schritt dar. Sie ist eine eigenständige Entwicklung, nicht nur ein EU-Vollzug. Und ich denke, auf diesem Weg des Konsenses, der gemeinsamen Entwicklung, des gemeinsamen Fortschritts sollten wir weitergehen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.25

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort ist nunmehr noch Frau Abgeordnete Motter gemeldet. – Frau Abgeordnete, ich erteile Ihnen das Wort und mache Sie darauf aufmerksam, auf die Kürze der Redezeit bei der Verlesung allfälliger Abänderungsanträge Rücksicht zu nehmen.

14.25

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident, ich werde mich bemühen.

Meine Damen und Herren! Meine Wortmeldung bezieht sich auf einen Abänderungsantrag, der das Folgerecht zum Inhalt hat – ich darf ihn ganz kurz begründen.


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