Stenographisches Protokoll

10. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XX. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 13., und Donnerstag, 14. März 1996

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gedruckt auf 70g chlorfrei gebleichtem Papier

Stenographisches Protokoll

10. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XX. Gesetzgebungsperiode

Mittwoch, 13., und Donnerstag, 14. März 1996

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 13. März 1996: 15.07 – 24.00 Uhr

Donnerstag, 14. März 1996: 0.00 – 1.51 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Erklärung der Bundesregierung

2. Punkt: Österreich Institut-Gesetz

3. Punkt: Bundesgesetz über die "Diplomatische Akademie Wien" (DAK-Gesetz 1996)

4. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9dE Vr 13555/95, Hv 7930/95) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg Haider

5. Punkt: Zwei Ersuchen des Bezirksgerichtes Völkermarkt (3 U 199/95) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg Haider

6. Punkt: Bericht über den Antrag 124/A der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Arbeitsmarktpolitikgesetz 1996)

7. Punkt: Bericht über den Antrag 51/A (E) der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend Förderung der Beschäftigung älterer Menschen

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen 12

Ordnungsruf 126


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10. Sitzung / Seite 2

Geschäftsbehandlung

Verkürztes Verfahren (Verzicht auf Vorberatung betreffend 55 d. B.) 14

Antrag der Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner und Hermann Böhacker, dem Finanzausschuß zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 116/A (E) betreffend Privilegien und Belastungspaket gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 16. April 1996 zu setzen 15

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 2 GOG 15

Redner:

Dr. Jörg Haider 15

Dr. Peter Kostelka 16

Dr. Volker Kier 17

Dr. Andreas Khol 17

Mag. Dr. Madeleine Petrovic 18

Ablehnung des Fristsetzungsantrages 19

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung 20

Bundesregierung

Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Amtsenthebung der mit der Fortführung der Verwaltung betrauten Bundesregierung und Staatssekretäre durch den Bundespräsidenten 12

Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Ernennung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre durch den Bundespräsidenten 12

Ausschüsse

Zuweisungen 14

Unvereinbarkeitsangelegenheiten

Erster Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses 14

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst betreffend Sparmaßnahmen an den Universitäten und bei den Studierenden (268/J) 58

Begründung: Mag. Dr. Madeleine Petrovic 62

Bundesminister Dr. Rudolf Scholten 68

Debatte:

Dipl.-Vw. Dr. Alexander Van der Bellen 76

DDr. Erwin Niederwieser 79

Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch 82

Dr. Michael Krüger 85

Klara Motter 87

Karl Öllinger 90

Dr. Ewald Nowotny 94

Mag. Thomas Barmüller 97


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10. Sitzung / Seite 3

Ing. Monika Langthaler 99

Mag. Terezija Stoisits 101

Dr. Udo Grollitsch 103

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend Rücknahme des Sparpakets, soweit es die Studierenden betrifft – Ablehnung 94, 105

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend Rücknahme des Entwurfes des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten – Ablehnung 100, 105

Verhandlungen

1. Punkt: Erklärung der Bundesregierung

Bundeskanzler Dkfm. Dr. Franz Vranitzky 20

Verlangen auf Durchführung einer Debatte gemäß § 81 Abs. 2 der Geschäftsordnung 34

(Debatte siehe 11. Sitzung des Nationalrates)

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (23 d. B.): Österreich Institut-Gesetz (62 d. B.)

Berichterstatter: Dr. Willi Fuhrmann 35

3. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (24 d. B.): Bundesgesetz über die "Diplomatische Akademie Wien" (DAK-Gesetz 1996) (63 d. B.)

Berichterstatter: Dr. Walter Schwimmer 35

Redner:

Dkfm. Holger Bauer 36, 52

Mag. Dr. Josef Höchtl 39

Dr. Friedhelm Frischenschlager 41

Inge Jäger 44

Mag. Dr. Madeleine Petrovic 46

Peter Schieder 48

Mag. Johann-Ewald Stadler 48

Staatssekretärin Dr. Benita Maria Ferrero-Waldner 51

 

Annahme der beiden Gesetzentwürfe 53

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9dE Vr 13555/95, Hv 7930/95) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg Haider (52 d. B.)

5. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über zwei Ersuchen des Bezirksgerichtes Völkermarkt (3 U 199/95) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg Haider (53 d. B.)


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10. Sitzung / Seite 4

Berichterstatter: Wolfgang Großruck 54/P>

Redner:

Mag. Johann-Ewald Stadler 55, 105

Dr. Peter Kostelka 107

Dr. Volker Kier 110

Mag. Franz Steindl 114

Andreas Wabl 116

Dr. Stefan Salzl (tatsächliche Berichtigung) 119

Heinz Gradwohl 119

Dr. Jörg Haider (tatsächliche Berichtigungen) 121, 130

Dr. Harald Ofner 121

Dr. Karl Maitz 124

Dr. Hans Peter Haselsteiner 126

Mag. Terezija Stoisits 128

Dr. Martin Graf 130

Dr. Karl Maitz (Erwiderung auf eine tatsächliche Berichtigung) 133

Annahme der beiden Ausschußanträge 133

Gemeinsame Beratung über

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 124/A der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Arbeitsmarktpolitikgesetz 1996) (64 d. B.)

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 51/A (E) der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend Förderung der Beschäftigung älterer Menschen (65 d. B.)

Berichterstatter: Helmut Dietachmayr 134

Redner:

Mag. Herbert Haupt 135

Annemarie Reitsamer 138

Dr. Volker Kier 140

Dr. Gottfried Feurstein 141

Karl Öllinger 142

Erhard Koppler 145

Elfriede Madl 146

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll 149

Dr. Hans Peter Haselsteiner 149

Bundesminister Franz Hums 150

Heidrun Silhavy 151

Sigisbert Dolinschek 153

Maria Schaffenrath 153

Annahme des Gesetzentwurfes in 64 d. B. 155

Kenntnisnahme des Berichtes in 65 d. B. 156


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10. Sitzung / Seite 5

Eingebracht wurden

Petitionen 14

Petition betreffend "Bus und Bahn für alle – Resolution für ein Gleichstellungsgesetz" (Ordnungsnummer 3) (überreicht von den Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Dr. Helene Partik-Pablé, Dr. Volker Kier, Mag. Walter Guggenberger und Dr. Gottfried Feurstein )

Petition betreffend "Die berufliche Eingliederung von lernbehinderten Jugendlichen" (Ordnungsnummer 4) (überreicht von den Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Helene Partik-Pablé, Klara Motter und Mag. Walter Guggenberger )

Petition gegen Änderungen des Abfallwirtschaftsgesetzes und des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger (Ordnungsnummer 5) (überreicht von der Abgeordneten Theresia Haidlmayr )

Petition "Zur Situation der amtsärztlichen Beurteilung von Hörbehinderungen und Gehörlosigkeit im Rahmen von Ansuchen auf erhöhte Familienbeihilfe, Pflegegeld für Hörgeschädigte" (Ordnungsnummer 6) (überreicht von der Abgeordneten Theresia Haidlmayr )

Regierungsvorlagen 13, 14

34: Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, geschlossen in Lugano am 16. September 1988, samt Protokollen und Erklärungen sowie Erklärung der Republik Österreich

47: Gewerberechtsnovelle 1996

48: Bundesgesetz betreffend Veräußerung des Bundesanteils an der Österreichischen Weinmarketingservicegesellschaft m.b.H.

49: Bundesgesetz, mit dem zur Bekämpfung organisierter Kriminalität besondere Ermittlungsmaßnahmen in die Strafprozeßordnung eingeführt sowie das Strafgesetzbuch, das Mediengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Fernmeldegesetz und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden

51: Halbleiterschutzgesetz-Novelle 1996

54: Gesetzesantrag des Bundesrates vom 29. Feber 1996: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird

55: Erklärung über den Rücktritt der Republik Österreich vom Internationalen Zuckerübereinkommen 1992

Berichte 14

III-18: Bericht betreffend den Bericht des Österreichischen Bundestheaterverbandes 1994/95; BM f. Wissenschaft, Forschung und Kunst

Vorlage 9 BA: Bericht über die Genehmigung von qualifizierten Vorbelastungen für das 2. Quartal 1995; BM f. Finanzen


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10. Sitzung / Seite 6

Anträge der Abgeordneten

Andreas Wabl und Genossen betreffend Verbesserung der Rahmenbedingungen für bäuerliche Direktvermarkter (126/A) (E)

Andreas Wabl und Genossen betreffend Einführung einer Abgabe auf Pestizide (127/A) (E)

Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 in der geltenden Fassung geändert wird (128/A)

Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird (129/A)

Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz 1920 in der Fassung von 1929, in der geltenden Fassung, geändert wird (130/A)

Ute Apfelbeck und Genossen betreffend Einbeziehung aller Tätigkeiten freiwilliger Hilfsorganisationen in den Unfallversicherungsschutz (131/A) (E)

Anfragen der Abgeordneten


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10. Sitzung / Seite 7

Mag. Johann-Ewald Stadler und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft betreffend Transport von Reitpferden zwischen der Schweiz und Vorarlberg (225/J)


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10. Sitzung / Seite 8

Mag. Johann-Ewald Stadler und Genossen an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Transport von Reitpferden zwischen der Schweiz und Vorarlberg (226/J)

Dr. Susanne Preisinger und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst betreffend die Tätigkeit des "Österreichischen Kulturservice" (227/J)

Mag. Johann-Ewald Stadler und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend Verbreitung revisionistischer Schriften durch das Bundesministerium für Inneres (228/J)

Mag. Johann-Ewald Stadler und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Verbreitung revisionistischer Schriften durch das Bundesministerium für Inneres (229/J)

Mag. Johann-Ewald Stadler und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Verbreitung revisionistischer Schriften durch das Bundesministerium für Inneres (230/J)

Mag. Johann-Ewald Stadler und Genossen an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betreffend Privilegien von Staatssekretärin Dr. Ferrero-Waldner (231/J)

Dr. Susanne Preisinger und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend das Jugendmagazin "TOPIC" (232/J)

Mag. Johann-Ewald Stadler und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft betreffend richtlinienwidrige, gesetzeswidrige und irreführende Ausstellung von Abstammungsnachweisen in der Pferdezucht (233/J)

Mag. Johann-Ewald Stadler und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Wahlwerbung des Bundeswahlleiters (234/J)

Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Werkvertrag Dr. Günther Bögl (235/J)

Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Überwachung von Fernmeldeanlagen (236/J)

Dipl.-Ing. Leopold Schöggl und Genossen an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Nominierung von Stellen als "Notified Bodies" für die EU-konforme Abnahme von Medizinprodukten (237/J)

Dr. Brigitte Povysil und Genossen an den Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend Heilbehelfe und Hilfsmittel – Finanzierung (238/J)

Anna Elisabeth Aumayr und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft betreffend Vereinfachung des EU-Beihilfeverfahrens (239/J)

Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Stellenbesetzung für die Leitung des Bundesasylamtes (240/J)

Hermann Böhacker und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Freikartenpraxis der Salzburger Festspiele (241/J)

Peter Rosenstingl und Genossen an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Bewilligungen für den internationalen Straßengüterverkehr zwischen Österreich und der Türkei (242/J)

Hermann Böhacker und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Schenkungsteuerpflicht des ÖGB aus einer verjährten Darlehensforderung gegenüber einer belgischen Gewerkschaft (243/J)

Dr. Jörg Haider und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend österreichische EU-Beitragszahlungen (244/J)

Dr. Jörg Haider und Genossen an den Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend Konvergenzkriterien und Arbeitslosigkeit (245/J)

Dr. Jörg Haider und Genossen an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betreffend Konvergenzkriterien und Arbeitslosigkeit (246/J)

Dr. Jörg Haider und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Konvergenzkriterien und Arbeitslosigkeit (247/J)

Sigisbert Dolinschek und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Sicherheitszentrum Klagenfurt (248/J)

Sigisbert Dolinschek und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Sicherheitszentrum Klagenfurt (249/J)

Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend George Ghergut (250/J)

Dipl.-Ing. Leopold Schöggl und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend (europäisches) Akkreditierungs-, Prüf- und Zertifizierungssystem (251/J)

Mares Rossmann und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kosten von Asylverfahren (252/J)

Mag. Johann-Ewald Stadler und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend illegale Ausländer in Wohnungen von Dipl.-Ing. Pelikan (253/J)

Mag. Walter Posch und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend Umbau des Technischen Museums und die damit verbundene Errichtung der Ausstellungsfläche für den Bereich "Verkehr" (254/J)

Mag. Helmut Kukacka und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Tagung des "Exilparlaments" der Kurden (255/J)

Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Genossen an den Bundesminister für Umwelt betreffend Spanplattenverordnung (256/J)

Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Spanplattenverordnung (257/J)

Hannelore Buder und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft betreffend mit Schwefelkies kontaminierter Altstandort in Weißenbach/Enns (258/J)

Hannelore Buder und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft betreffend wasserrechtliche Bewilligungen bei der "Ennsnahen Trasse" (259/J)

Hannelore Buder und Genossen an den Bundesminister für Umwelt betreffend mit Schwefelkies kontaminierter Altstandort in Weißenbach/Enns (260/J)

Hannelore Buder und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Ausbau des Selzthaltunnels (261/J)


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10. Sitzung / Seite 9

Mag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend ÖBB – Infrastrukturfinanzierung 60 Milliarden Schilling (262/J)

Mag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend ÖBB – Infrastrukturfinanzierung 60 Milliarden Schilling (263/J)

Mag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen an den Bundeskanzler betreffend ÖBB – Infrastrukturfinanzierung 60 Milliarden Schilling (264/J)

Andreas Wabl und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft betreffend Verbilligung von Pflanzenschutzmitteln (265/J)

Andreas Wabl und Genossen an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend Galgenbergtunnel (266/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Befreiung von behinderten AutobahnbenutzerInnen von der Mautgebühr (267/J)

Mag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst betreffend Sparmaßnahmen an den Universitäten und bei den Studierenden (268/J)

Andreas Wabl und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft betreffend Erhöhung der EU-Subventionen für Lebendtiertransporte (269/J)

Mag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst betreffend neue Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (270/J)

Mag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend möglicher Handel mit gestohlenen ungarischen Hunden (271/J)

Mag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Transit von rumänischen Versuchshunden durch Österreich nach Italien (272/J)

Ing. Monika Langthaler und Genossen an den Bundesminister für Umwelt betreffend Handelsverbot für gefährlichen Abfall von OECD- in Nicht-OECD-Staaten (273/J)

DDr. Erwin Niederwieser und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Auflassung der Speckbacherkaserne in Hall in Tirol (274/J)

DDr. Erwin Niederwieser und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Auflassung der Speckbacherkaserne in Hall in Tirol (275/J)

Inge Jäger und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend die ganztägige Betreuung an den österreichischen Schulen (276/J)

Inge Jäger und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend Kosten von Abendschulen (277/J)

Inge Jäger und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend Teilnahme an den Stunden des "gegenstandsbezogenen Lernens" an den ganztägig geführten Schulen im Rahmen der Nachmittagsbetreuung (278/J)

Brigitte Tegischer und Genossen an den Bundesminister für Umwelt betreffend Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention (279/J)

Mag. Terezija Stoisits und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Weihnachtsgnadenaktion 1995 (280/J)

Klara Motter und Genossen an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie betreffend Artikel 44 des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes (281/J)

Zurückgezogen wurde die Anfrage der Abgeordneten

Andreas Wabl und Genossen an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend Galgenbergtunnel (165/J)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen (5/AB zu 51/J)

der Bundesministerin für Jugend und Familie auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Haller und Genossen (6/AB zu 121/J)


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10. Sitzung / Seite 10

des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen (7/AB zu 1/J)

des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner und Genossen (8/AB zu 23/J)

des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Gerald Tychtl und Genossen (9/AB zu 60/J)

des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helmut Kukacka und Genossen (10/AB zu 67/J)

des Bundesministers für Arbeit und Soziales auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Franz Steindl und Genossen (11/AB zu 66/J)

des Bundesministers für Arbeit und Soziales auf die Anfrage der Abgeordneten Helmut Dietachmayr und Genossen (12/AB zu 57/J)

des  Bundesministers  für Arbeit und Soziales auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alois Pumberger und Genossen (13/AB zu 83/J)

des  Bundesministers für Arbeit und Soziales auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Walter Meischberger und Genossen (14/AB zu 21/J)

des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner und Genossen (15/AB zu 27/J)

des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schieder und Genossen (16/AB zu 128/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen (17/AB zu 64/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen (18/AB zu 4/J)

des Bundesministers für Arbeit und Soziales auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny und Genossen (19/AB zu 53/J)

des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Leopold Schöggl und Genossen (20/AB zu 70/J)

des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Helmut Haigermoser und Genossen (21/AB zu 86/J)

des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Preisinger und Genossen (22/AB zu 126/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Rosenstingl und Genossen (23/AB zu 85/J)


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10. Sitzung / Seite 11

Beginn der Sitzung: 15.07 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder.

*****

Auf der Regierungsbank:

Bundeskanzler Dkfm. Dr. Franz Vranitzky,

Vizekanzler und Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Dr. Wolfgang Schüssel,

die Bundesminister beziehungsweise die Bundesministerinnen:

für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johannes Ditz,

für Arbeit und Soziales Franz Hums,

für Finanzen Mag. Viktor Klima,

für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer,

für Inneres Dr. Caspar Einem,

für Justiz Dr. Nikolaus Michalek,

für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend,

für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer,

für Umwelt, betraut mit der vorläufigen Leitung des Bundesministeriums für Jugend und Familie, Dr. Martin Bartenstein,

für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer,

für Wissenschaft, Forschung und Kunst, betraut mit der vorläufigen Leitung des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, Dr. Rudolf Scholten,

ohne Portefeuille Dr. Helga Konrad,

der Staatssekretär beziehungsweise die Staatssekretärin:

im Bundeskanzleramt Mag. Karl Schlögl,

im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Maria Ferrero-Waldner.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen, und erkläre die 10. Sitzung des Nationalrates dieser Gesetzgebungsperiode für eröffnet.

Ich begrüße sehr herzlich den Herrn Bundespräsidenten, der in unserer Mitte weilt. (Allgemeiner Beifall.)


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10. Sitzung / Seite 12

Die Amtlichen Protokolle der 7. Sitzung vom 27. Feber 1996, der 8. Sitzung vom 28. und 29. Feber 1996 sowie der 9. Sitzung vom 29. Feber 1996 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Dipl.-Ing. Prinzhorn, Dr. Rasinger und Dr. Mock.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich ersuche nun die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Parfuss, um die Verlesung des Einlaufs. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Schriftführerin Ludmilla Parfuss:

"An den Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 12. März 1996, Zl. 800.410/2/1996 die mit der Fortführung der Verwaltung betraute Bundesregierung und Staatssekretäre vom Amte enthoben hat.

Bundeskanzler Vranitzky"

Das zweite Schreiben lautet:

"An den

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 12. März 1996, Zl. 800.410/1/1996 mich gemäß Artikel 70 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes zum Bundeskanzler ernannt hat.

Weiters hat der Herr Bundespräsident auf meinen Vorschlag gemäß Artikel 70 Absatz 1 des Bundesverfassungsgesetzes ernannt:

Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel zum Vizekanzler und zum Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten,

Bundesminister Dr. Johannes Ditz zum Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten,

Bundesminister Franz Hums zum Bundesminister für Arbeit und Soziales,

Bundesminister Mag. Viktor Klima zum Bundesminister für Finanzen,

Bundesministerin Dr. Christa Krammer zur Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz,

Bundesminister Dr. Caspar Einem zum Bundesminister für Inneres,

Bundesminister Dr. Nikolaus Michalek zum Bundesminister für Justiz,


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10. Sitzung / Seite 13

Bundesminister Dr. Werner Fasslabend zum Bundesminister für Landesverteidigung,

Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer zum Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein zum Bundesminister für Umwelt und in Verbindung mit Artikel 77 Abs. 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes bis zur Änderung des Bundesministeriengesetzes mit der vorläufigen Leitung des Bundesministeriums für Jugend und Familie betraut,

Bundesministerin Elisabeth Gehrer zur Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten,

Bundesminister Dr. Rudolf Scholten zum Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst und in Verbindung mit Artikel 77 Abs. 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes bis zur Änderung des Bundesministeriengesetzes mit der vorläufigen Leitung des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betraut,

gemäß Artikel 70 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 78 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes Bundesministerin Dr. Helga Konrad zur Bundesministerin ohne Portefeuille.

Gemäß Artikel 70 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 78 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes:

Staatssekretär Mag. Karl Schlögl zum Staatssekretär im Bundeskanzleramt,

Staatssekretärin Dr. Benita Ferrero-Waldner zur Staatssekretärin im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten.

Bundeskanzler Vranitzky"

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke der Frau Schriftführerin. Ich bitte um Kenntnisnahme dieses Schreibens.

Ich begrüße die neu angelobte Bundesregierung im Hohen Haus.

Meine Damen und Herren! Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 225/J bis 267/J.

Zurückziehung: 165/J.

2. Anfragebeantwortungen: 5/AB bis 23/AB.

3. Regierungsvorlagen:

Gewerberechtsnovelle 1996 (47 der Beilagen),

Bundesgesetz betreffend Veräußerung des Bundesanteils an der Österreichischen Weinmarketingservicegesellschaft m.b.H. (48 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem zur Bekämpfung organisierter Kriminalität besondere Ermittlungsmaßnahmen in die Strafprozeßordnung eingeführt sowie das Strafgesetzbuch, das Mediengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Fernmeldegesetz und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (49 der Beilagen),

Halbleiterschutzgesetz-Novelle 1996 (51 der Beilagen),


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Gesetzesantrag des Bundesrates vom 29. Feber 1996: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird (54 der Beilagen).

B) Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 29a, 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1.:

Budgetausschuß:

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von qualifizierten Vorbelastungen für das 2. Quartal 1995 (Vorlage 9 BA);

Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 3 betreffend "Bus und Bahn für alle – Resolution für ein Gleichstellungsgesetz", überreicht von den Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Dr. Helene Partik-Pablé, Dr. Volker Kier, Mag. Walter Guggenberger und Dr. Gottfried Feurstein,

Petition Nr. 4 betreffend "Die berufliche Eingliederung von lernbehinderten Jugendlichen", überreicht von den Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Helene Partik-Pablé, Klara Motter und Mag. Walter Guggenberger,

Petition Nr. 5 gegen Änderungen des Abfallwirtschaftsgesetzes und des Allgemeinen Verwaltungsverfahresgesetzes zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger, überreicht von der Abgeordneten Theresia Haidlmayr,

Petition Nr. 6 "Zur Situation der amtsärztlichen Beurteilung von Hörbehinderungen und Gehörlosigkeit im Rahmen von Ansuchen auf erhöhte Familienbeihilfe, Pflegegeld für Hörgeschädigte", überreicht von der Abgeordneten Theresia Haidlmayr.

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

Justizausschuß:

Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, geschlossen in Lugano am 16. September 1988, samt Protokollen und Erklärungen sowie Erklärung der Republik Österreich (34 der Beilagen);

Kulturausschuß:

Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst betreffend den Bericht des Österreichischen Bundestheaterverbandes 1994/95 (III-18 der Beilagen).

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters ist die Erklärung über den Rücktritt der Republik Österreich vom Internationalen Zuckerübereinkommen (55 der Beilagen) eingelangt.

Im Einvernehmen mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz schlage ich gemäß § 28a der Geschäftsordnung vor, von der Zuweisung dieses Gegenstandes an einen Ausschuß abzusehen und ihn auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen zu stellen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so vorgehen.

Weiters teile ich mit, daß der Erste Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an alle Abgeordneten verteilt wurde.


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Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es ist mir ein Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Mag. Trattner und Böhacker gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung überreicht worden. Demnach wolle der Nationalrat beschließen, dem Finanzausschuß zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Böhacker, Mag. Trattner betreffend Privilegien und Belastungspaket eine Frist bis zum 16. April zu setzen.

Gemäß § 43 der Geschäftsordnung wurde eine Debatte über diesen Antrag verlangt. Nach § 57a der Geschäftsordnung hat eine solche Debatte spätestens um 16 Uhr stattzufinden.

Um die Regierungserklärung des Bundeskanzlers nicht zu unterbrechen, habe ich soeben mit den Klubvorsitzenden vereinbart, daß wir die Debatte jetzt gleich durchführen, noch vor der Regierungserklärung.

Ich beschränke die Redezeit auf fünf Minuten; von jeder Fraktion ein Redner.

Kurze Debatte über Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Haider. – Bitte.

15.14

Abgeordneter Dr. Jörg Haider (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Das Zustandekommen dieser neuen Bundesregierung ist wesentlich mit einem Belastungspaket für die österreichische Bevölkerung verbunden, das zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes vor allem massive Mehrbelastungen für die Familien, für die Alleinverdiener, aber vor allem auch für das Gros der fleißigen Arbeitnehmer etwa durch Verschlechterungen der Arbeitnehmerbeiträge, durch Verschlechterung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes und ähnliches mehr beinhaltet.

Wir Freiheitlichen haben daher verlangt, daß sich diese Regierung, die uns heute ihre Erklärung abgeben wird, klar dazu bekennt, nicht nur die Bevölkerung zu belasten, sondern entsprechende Maßnahmen des Privilegienabbaues in jenen Bereichen durchzuführen, in denen seit Jahrzehnten Mißstände existieren, Hunderte Millionen Schilling zum Fenster hinausgeworfen werden und leistungsfremde Bezüge auf der Tagesordnung stehen.

Wir haben überhaupt kein Verständnis dafür, wenn im Koalitionsabkommen der beiden Regierungsparteien die Frage des Privilegienabbaues wiederum auf die lange Bank geschoben wird und – wie Herr Staatssekretär Schlögl angekündigt hat – die Frage der Belastung der Österreicher sofort kommt, aber eine Änderung der Politikerprivilegien erst mit Jahresende zur Diskussion stehen soll. Auch gibt es nur eine reine Aufforderung an die anderen betroffenen Privilegienträger, etwa an Nationalbank, Kammern, Sozialversicherungsträger. An diese gibt es nur ein formloses Schreiben, aber sonst passiert nichts. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Rufe bei der SPÖ: Bärentaler!)

Ich verstehe schon, daß Sie Probleme haben, das zu tun, aber wenn man den heutigen "Standard" liest, kann man feststellen, daß die Notenbank von der Regierung in einem freundlichen Schreiben aufgefordert wurde, doch auch mit gutem Beispiel voranzugehen, wenn man doch schon die Österreicher belastet, selbst bei den Privilegien in der Notenbank Ordnung zu machen. Der Herr Notenbankpräsident sagt: Das kümmert uns nicht, wir sind ein unabhängiges Institut, die Regierung hat uns nichts vorzuschreiben.

Die Arbeiterkammer sagt: Wir werden schon irgendwann einmal darüber verhandeln.

Die Wirtschaftskammer des Herrn Maderthaner sagt: Wir sind ein Selbstverwaltungskörper, und wir sind ohnedies sparsam – aber jeder weiß, daß in der Bundeswirtschaftskammer in den letzten Jahren zwar viel von Verwaltungsreform die Rede war, man sich jedoch die Abschaffung der Pragmatisierung der eigenen Beamten in der Bundeswirtschaftskammer mit 2 Milliarden Schilling für Sonderpensionen erkauft hat. Dieses Geld wurde noch dazu von der Außenhandelsförderung abgezweigt, obwohl angeblich die Exportwirtschaft angekurbelt werden soll!


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Herr Präsident Maderthaner! Sie können doch einer solchen Regierung nicht das Vertrauen geben, einer Regierung, die nicht bereit ist, auch einmal in ihren Reihen Ordnung zu machen. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Wir sind auch der Meinung, daß dasselbe natürlich für den ganzen Bereich der Nationalbank gilt. Ja wie wollen denn bitte gerade Sie dem "kleinen Mann" heute in die Tasche greifen?! Der Herr Bundeskanzler wird empfindliche Maßnahmen, Einkommenskürzungen für den durchschnittlichen Österreicher heute hier bekanntgeben. Wie wollen Sie denn das verantworten, wenn in der Oesterreichischen Nationalbank – und das ist nun einmal ein von diesen beiden Regierungsparteien beherrschtes Institut – jeder Millionär, jeder, der 1,5 oder 2,5 Millionen Schilling an Jahresverdienst hat, auch noch sein Mittagessen mit 100 S subventioniert bekommt?! Da lachen ja wirklich schön langsam die Hühner, besser: Es kommen dem anständigen Bürger in diesem Land die Tränen, daß das alles nicht geändert wird.

Hunderte Millionen Schilling für Privilegien, ein Sonder-Pensionsrecht in der Oesterreichischen Nationalbank, das uns alle – für nicht einmal 1000 Begünstigte – sage und schreibe 23 Milliarden Schilling kostet!

Da haben Sie nichts getan, da sind Sie nicht hineingefahren! Deshalb stellen wir diesen Fristsetzungsantrag, weil wir verhindern wollen, daß die Frage des Privilegienabbaues auf die lange Bank geschoben wird, während die Belastungen der Österreicher durch diese neue Regierung sofort über die Bevölkerung hereinbrechen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.19

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. – Redezeit maximal fünf Minuten.

15.19

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Kein Gesetz ist vor Mißbrauch sicher, auch nicht die Geschäftsordnung des Nationalrates. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Was Sie soeben hier gehört haben, ist der offensichtliche Mißbrauch einer geschäftsordnungsmäßigen Bestimmung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Wir sind Ihnen entgegengekommen – und das ist der "Dank" dafür! Von uns bekommen Sie kein Entgegenkommen mehr!)

Seit Wochen ist mit den Vertretern der freiheitlichen Fraktion abgesprochen, daß heute um 15 Uhr die Regierungserklärung abgegeben wird, eine Erklärung für die nächsten vier Jahre. Ihnen, Herr Dr. Haider, geht es um nichts anderes, als das zu stören. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Herr Dr. Haider! Wenn auch nur ein Körnchen Wahrheit an dem wäre, was Sie jetzt gesagt haben, dann hätten Sie einen Antrag eingebracht, den man in irgendeiner Form hätte abstimmen können. Aber das, was Sie hier zur Diskussion und zur Abstimmung bringen, ist ein Ersuchen an die Bundesregierung, Ihnen entsprechende Vorschläge zu machen. – Arbeiten Sie einmal selber legistisch, legen Sie etwas vor, dann wird man darüber diskutieren können! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Haider: Es geht um einen Entschließungsantrag!)

Herr Abgeordneter Haider! Sie haben sich offensichtlich, obwohl Sie bereits einige Pressekonferenzen dazu abgegeben haben, nicht die Mühe gemacht, das Arbeitsübereinkommen zu lesen. (Abg. Mag. Stadler: Sie sind der schwächste Klubobmann der SPÖ seit Jahrzehnten!) Auf den Seiten 40 und 41 können Sie genau über das, was Sie hier zur Diskussion stellen, ganz dezidierte Ausführungen nachlesen. Tun Sie das, und Sie werden in uns dementsprechend offene, ehrliche und ambitionierte Gesprächspartner finden. Aber ich sage Ihnen eines: Lächerlich machen werden Sie weder dieses Haus noch die Demokratie, noch einen Akt wie eine Regierungserklärung, über die wir uns morgen mit Ihnen auseinandersetzen wollen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Haider: Im Entschließungsantrag steht etwas über die Eisenbahn!)

Allein wenn man jetzt in Ihre Reihen schaut: dieses hämische Lächeln, dieses hämische Grinsen, meine Damen und Herren! (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Sie zeigen nicht die


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Ernsthaftigkeit, mit der wir politische Debatten führen wollen. Sie werden in uns einen fairen Gesprächspartner finden, aber nicht jemanden, der über ein solches Politspektakel ins Fernsehen kommen will. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Haider: Es gibt also keinen Privilegienabbau!)

15.23

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Gleiche Redezeit. (Abg. Dr. Haider: Peter! Auf Seite 40 steht etwas über Verkehrspolitik!)

15.23

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Diese kurze Debatte hat durchaus einen inhaltlichen Aspekt, aber ich verstehe die Abfolge nicht. (Zwischenruf des Abg. Dr. Haider. ) Ich verstehe nicht, welchen Sinn es macht, wenn man hier eine deutliche Geste der Unhöflichkeit setzt. (Abg. Mag. Stadler: Sie sollten Knigge lesen! – Zwischenruf des Abg. Dr. Haider. ) Herr Kollege Haider! Ich bitte Sie, mich nicht zu unterbrechen! Ich habe nur fünf Minuten Redezeit. Und wenn Sie Ihre Unhöflichkeiten so fortsetzen wie sonst, dann fangen Sie schlecht an. (Beifall beim Liberalen Forum, bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich verstehe die Reihenfolge, wie vorhin erwähnt, deswegen nicht, weil es zwar ziemlich abschätzbar ist, was der Herr Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vortragen wird, da das im Vorfeld schon Diskussionsgegenstand war, es aber trotzdem ein Gebot der Höflichkeit und der Redlichkeit ist, die Regierungserklärung zuerst anzuhören und dann zu diskutieren. (Abg. Mag. Stadler: Frau Schmidt hat mitgestimmt!) Genau das ist auch im Fahrplan vereinbart worden.

Sie handhaben die Geschäftsordnung nun aber so exzessiv, daß Sie von dem zwingenden Anspruch, daß sofort diskutiert werden kann, Gebrauch machen. – Die Klubobleute sind übereingekommen, den Herrn Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung nicht zu unterbrechen. Wenn wir nämlich sonst zuerst 70 Prozent der Regierungserklärung, dann 5 Prozent Haider-Festspiele und dann 30 Prozent der Regierungserklärung hören, dann ist die Einigung der Klubobleute vernünftig. Das hat aber nichts daran geändert, daß Sie die Diskussion vor die Regierungserklärung ziehen wollten, und zwar in der Erkenntnis, daß Sie dann in einem Medienfenster sitzen; offenbar empfinden Sie das als ein Werbefenster der "F"! (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der SPÖ und ÖVP.)

Natürlich besteht ein großer Reformbedarf bei den Privilegien, und es wird morgen auch ausführlich Gelegenheit geben, darüber zu diskutieren, weil auch wir nicht die Erwartungshaltung haben, daß die Regierungserklärung befriedigend sein wird. – Ich bitte aber, in der richtigen Reihenfolge vorzugehen, denn sonst ruinieren Sie hier die guten Sitten, und das wäre möglicherweise die – falsche – Einladung dazu, die Geschäftsordnung in einer falschen Weise zu reformieren. Und davor warne ich! – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der SPÖ und ÖVP. – Abg. Schieder: Es gibt in jedem Geschäft einen, der sich vordrängt!)

15.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Khol. Auch er hat die gleiche Redezeit.

15.25

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Meine Damen und Herren! Herr Bundespräsident! Die Bezügereform steht in unserer Regierungsübereinkunft auf fest verankertem Fundament. Wir haben einen Fahrplan entwickelt. Wir wollen eine Einkommenspyramide für alle jene Bezüge im Parlament erarbeiten, die für die Politiker in allen Bereichen gilt, die aber auch alle Unternehmungen betrifft, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen. Das haben wir im Regierungsübereinkommen festgelegt, das Ihnen der Herr Bundeskanzler im Namen der Regierungsfraktionen vortragen wird und bereits vortragen wollte.


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Der Grundsatz, den wir von der Volkspartei dabei verfolgen, ist: Wir wollen leistungsgerechte Einkommen, wir wollen keine arbeitslosen Einkommen, und wir wollen eine Einkommenspyramide, die für den Bürger nachvollziehbar ist. An der Spitze der Pyramide steht der Herr Bundespräsident, ebenso sind aber National- und Bundesratsmitglieder, Bürgermeister, aber auch die Spitzenpositionen im verstaatlichten Bereich enthalten.

Wir haben im Regierungsübereinkommen festgelegt, daß die Parlamentsklubs die notwendigen Vorschläge ausarbeiten werden. Wir haben die Grundsätze verankert, und wir gehen unverzüglich ans Werk.

Ich kann mich mit einer Vorgangsweise, gemäß der das Parlament dieses Recht der Festlegung der Bundesregierung übergeben würde, nicht anfreunden. Der Entschließungsantrag der Freiheitlichen ist wirklich ein Eingeständnis der Ohnmacht dieser Fraktion, die nicht in der Lage ist, ihre Vorstellungen darzulegen, sondern die Bundesregierung auffordert, eine Regierungsvorlage ins Parlament zu bringen. (Abg. Mag. Stadler: Wir haben all das schon seit Jahren vorgeschlagen!) Wir machen unsere Arbeit schon selber, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich muß hinzufügen: Ich bedaure die Selbstdemaskierung, die hier vor sich geht. Sie wundert mich jedoch nicht. Dieses Hohe Haus würde jetzt gerne jene Regierungsübereinkunft hören und diskutieren, die das Zukunftspaket für unser Land enthält. (Abg. Mag. Stadler: Sie hätten still sein können, wenn Sie nichts zu sagen haben!) Wir geben dem Fahrplan für unsere Heimat Österreich in den nächsten vier Jahren Priorität und nicht einem kleinlichen Hickhack über Politikerbezüge!

Meine Damen und Herren Freiheitliche! Ich möchte Ihnen sagen: Österreich zuerst – zuerst einmal das Programm für die Sanierung dieses Landes! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Haider: Ihr ärgert euch, weil wir eure Privilegien abschaffen wollen!)

15.28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Sie hat die gleiche Redezeit.

15.28

Abgeordnete Mag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Ich werde diesem Fristsetzungsantrag der Freiheitlichen Partei zustimmen, zum einen, weil ich der Meinung bin, daß Anträge von Abgeordneten grundsätzlich so schnell wie möglich behandelt und nicht auf die lange Bank geschoben werden sollen.

Herr Dr. Khol! Wenn Sie sagen: Das können wir in diesem Haus schon allein regeln, dazu brauchen wir keine Aufforderungen an die Bundesregierung aussprechen!, dann antworte ich Ihnen: Es gab sehr viele Anträge von den Grünen und von anderen Oppositionsparteien, und Sie haben alle abgelehnt. Zeit wäre genug gewesen. Sie müssen sich also den Vorwurf der Säumigkeit in diesem Bereich absolut gefallen lassen! (Beifall bei den Grünen und bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Stadler: Das ist korrekt!)

Herr Dr. Kostelka! Wenn Sie beklagen, daß die Geschäftsordnung bis zum äußersten ausgenutzt wird, dann muß man sagen: Ja, sie wird bis zum äußersten ausgenutzt. Aber solange eine Vorgangsweise rechtlich korrekt ist, wird man sie wohl zur Kenntnis nehmen müssen! Und daß Höflichkeit, mediale Zurückhaltung und moderate Anwendung der Geschäftsordnung nicht Sache der Freiheitlichen Partei sind, das wissen Sie doch!

Meine Damen und Herren! Die Oppositionsrechte in diesem Haus sind überhaupt nicht sehr ausgeprägt. (Beifall bei den Grünen und bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Wir brauchen eine große Geschäftsordnungsreform, und Sie sind schlecht beraten, wenn Sie jetzt, nachdem Sie die Zweidrittelmehrheit wieder errungen haben, mit voller Arroganz der Macht versuchen, Oppositionsrechte weiter zurückzudrängen!


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Wenn Ihnen eine derartige Vorgangsweise nicht paßt und wenn Sie das als nicht korrekt befinden (Abg. Koppler: Das Wahlergebnis paßt uns!), dann bringen Sie das in eine umfassende Debatte über eine Geschäftsordnungsreform ein, und dann können wir das im entsprechenden Rahmen abhandeln. Wir können auch darüber reden, wie mit der Geschäftsordnung umgegangen wird und ob einzelne Rechte überstrapaziert werden. Aber das muß in einer korrekten Art und auch bald stattfinden!

Zur Sache selbst sage ich Ihnen: Die Regelung, die Sie im Koalitionsübereinkommen anstreben, ist unzulänglich. Denn es ist klar, was passieren wird, wenn Sie sehr wohl auch in Zukunft Doppelbezüge nach der sogenannten – unter Anführungszeichen – "tatsächlichen Leistung" ermöglichen: Vor allem die Abgeordneten der Regierungsparteien werden weiter in ihren beamteten Funktionen verbleiben, weil Regierungspolitik und Regierungsbeamtentum ja vereinbar sind.

Es ist sehr schwer überprüfbar, wieviel hier wirklich an Leistung erbracht wird. Ich glaube, daß die Vertretung der Interessen der österreichischen Bevölkerung fast mehr als ein Full-time-Job ist und die ganze Aufmerksamkeit einer Person in Anspruch nimmt. Daneben ist es – außer vielleicht bei gewissen künstlerischen oder wissenschaftlichen Tätigkeiten – unmöglich, die volle Serviceleistung einer Beamtin oder eines Beamten zu erbringen. Mir kann man nicht einreden, daß man diese beiden Funktionen wirklich korrekt ausüben kann und daher zwei oder mehr Gehälter dafür beziehen soll. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Ich verstehe nicht, warum Sie nicht darüber diskutieren wollen. Denn Sie haben auch schon in diesem Hause aufgezeigt, daß es etwa auch bei der Partei, die heute den Fristsetzungsantrag stellt, Dinge gibt, die nicht in Ordnung und zu bereinigen sind. Wenn ich an den Sozialfonds im Burgenland oder an derartige Ereignisse, wie sie sich dort zugetragen haben, denke, dann meine ich, daß man auch über diese Dinge im Zusammenhang mit Privilegienwirtschaft reden sollte. Da hat auch die Freiheitliche Partei in der Vergangenheit vieles versucht, damit nichts an die Öffentlichkeit gelangt. Daher verstehe ich nicht, warum Sie hier gemeinsam eine Gemeinschaft des Zudeckens und des Schweigens bilden. (Abg. Koppler : Ihre Redezeit ist vorbei!) Die Redezeit der Opposition mag vorbei sein, aber ich habe Ihnen noch etwas zu sagen. Herr Abgeordneter Koppler, Sie gehören auch zu denen, die Doppel- und Dreifachbezüge haben. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Koppler. )

Meine Damen und Herren! Die Grünen haben in diesem Haus oftmals einen Antrag auf Offenlegung aller Parteispenden und auf Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Mandatare gestellt: gläserne Parteikassen, gläserne Einkommensverhältnisse. Die österreichische Bevölkerung soll wissen ...

Präsident Dr. Heinz Fischer (das Glockenzeichen gebend) : Bitte die Redezeit beachten!

Abgeordnete Mag. Dr. Madeleine Petrovic (fortsetzend): Die österreichische Bevölkerung soll wissen, was die politischen Parteien kosten und woher sie ihr Geld bekommen. – Das haben SPÖ, ÖVP und Freiheitliche immer abgelehnt. Die Grünen werden diese Anträge wieder einbringen, und wir werden sehen, wie Sie dazu stehen. (Beifall bei den Grünen. )

15.34

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es sind nun alle fünf Fraktionen zu Wort gekommen. Die Debatte ist daher geschlossen.

Gemäß § 43 Abs. 1 letzter Satz der Geschäftsordnung lasse ich sogleich über den Antrag abstimmen .

Wir stimmen ab über den Antrag des Abgeordneten Mag. Trattner, dem Finanzausschuß zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 116/A (E) eine Frist bis 16. April 1996 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Fristsetzungsantrag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit . Der Antrag ist damit abgelehnt .


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Ankündigung einer dringlichen Anfrage

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe bekannt, daß die Abgeordneten Langthaler, Voggenhuber, Wabl und Fraktion das Verlangen gestellt haben, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Petrovic an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft betreffend Sparmaßnahmen an den Universitäten und bei den Studierenden dringlich zu behandeln.

Dieses Verlangen ist so gestellt worden, daß die Debatte darüber drei Stunden nach Eingang in die Tagesordnung stattzufinden hat. Ich setze daher den Beginn der Debatte über diese dringliche Anfrage mit 18.30 Uhr fest.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 4 und 5 sowie 6 und 7 der heutigen Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so vorgehen.

Redezeitbeschränkungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über sämtliche Punkte der Tagesordnung wie folgt erzielt:

Die gemeinsamen Debatten zu den Punkten 2 und 3 sowie zu den Punkten 6 und 7 sollen mit je zwei Wiener Stunden festgesetzt werden, wobei sich folgende Redezeiten pro Debatte ergeben: SPÖ 30 Minuten, ÖVP 28 Minuten, Freiheitliche 26 Minuten, Liberale und Grüne je 18 Minuten.

Weiters wurde vorgeschlagen, daß in der gemeinsamen Debatte zu den Punkten 4 und 5 maximal drei Redner pro Fraktion zu Wort gelangen, wobei dem Erstredner jeder Fraktion eine Redezeit von 20 Minuten, allen weiteren Rednern eine solche von je 10 Minuten zukommt.

Soweit die Vorschläge. Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Damit hat das Hohe Haus diesem Vorschlag einhellig zugestimmt.

1. Punkt

Erklärung der Bundesregierung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 1. Punkt der heutigen Tagesordnung. Es ist dies die Erklärung der Bundesregierung.

Ich erteile nunmehr dem Herrn Bundeskanzler das Wort. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

15.37

Bundeskanzler Dkfm. Dr. Franz Vranitzky: Herr Bundespräsident! Herr Präsident des Nationalrates! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich stelle Ihnen als den gewählten Vertretern des österreichischen Volkes heute die neue Bundesregierung und ihr Programm für die kommende Gesetzgebungsperiode vor. Ich tue das in einer guten Tradition der Zusammenarbeit zwischen Gesetzgebung und Verwaltung, zwischen dem Parlament und der Bundesregierung. Am Beginn der XX. Gesetzgebungsperiode der Zweiten Republik, die uns bis zum nächsten Jahrtausend führen soll, lade ich Sie alle zur Zusammenarbeit mit der österreichischen Bundesregierung ein.

Meine Damen und Herren! Die Aufgaben und Herausforderungen, vor denen wir stehen, sind alles andere als leicht. Wenn ich von einer guten Tradition spreche, dann meine ich den


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Ausgangspunkt, denn nicht alles, was Tradition ist, kann für die Zukunft angewendet werden und kann deshalb auch nicht immer als "gut" bezeichnet werden.

Das Konflikthafte, das Zuspitzen, das Erstreiten wird uns nicht erspart bleiben, und wir dürfen es uns auch gar nicht ersparen. Kämen wir aber hernach nicht zu Lösungen, dann hätten wir umsonst gestritten und würden zu Recht gescholten werden.

Die Sozialdemokratische Partei Österreichs ging als stimmen- und mandatsstärkste Partei aus dem Wahlgang im Dezember 1995 hervor. Als Vorsitzender dieser Partei hat mich der Herr Bundespräsident mit der Regierungsbildung beauftragt. Diese ist nunmehr gemeinsam mit der Österreichischen Volkspartei abgeschlossen.

So manchem mögen zweieinhalb Monate für eine Regierungsbildung als zu lange erscheinen, umso mehr als ein Bundeshaushalt für 1996 zu erstellen ist. Ich kann und werde dem Hohen Haus aber berichten, daß es in dieser Zeit zu weit mehr als zur Bildung einer neuen Bundesregierung und zur Erstellung eines sehr umfangreichen Arbeitsprogramms gekommen ist.

Erstmals in der Zweiten Republik wird dem Parlament ein Budget für das laufende, aber auch für das nächste Jahr vorgelegt werden. Damit stellt die neue Bundesregierung nicht nur kurzfristig, sondern auch mittelfristig die Konsolidierung der österreichischen Staatsfinanzen sicher. Wir haben in den zurückliegenden Wochen daher sehr viel mehr gemacht, als bloß eine Regierungszusammenstellung zu verhandeln. Wir haben die Gehaltsrunde mit dem öffentlichen Dienst abgeschlossen, die Finanzausgleichsverhandlungen mit den Bundesländern und Gemeinden positiv erledigt und zahlreiche Strukturreformen eingeleitet. Nach arbeitsintensiven Tagen und Wochen stehen wir damit am Beginn einer ebenso arbeitsintensiven Gesetzgebungsperiode. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sozialdemokraten und Volkspartei interpretieren das Wahlergebnis vom 17. Dezember 1995 als den Wunsch der österreichischen Bevölkerung, beide Parteien haben sich die vollen vier Jahre zur Bewältigung der anstehenden Themen in unserem Land zu verpflichten.

Alle Mitglieder der Bundesregierung bringen diese Verpflichtung ein, auch im Wissen um und im Vertrauen auf eine ebensolche Zusammenarbeit hier im Hohen Haus. Das zeigt nicht Schwäche, sondern Stärke des österreichischen Parlamentarismus. Ohne Parlament kann eine Regierung in Österreich nicht, jedenfalls nicht sinnvoll regieren! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Die beiden Parteien haben den Wählerinnen und Wählern in der Wahlbewegung ihre Ideen und ihre Forderungen vorgetragen. In den Verhandlungen haben sie folgerichtig die wichtigsten Forderungen aus dem Wahlkampf zusammengestellt, gegeneinander abgeglichen und haben zu einem Kompromiß gefunden. Nun haben die Wähler das Recht, daß dieser Kompromiß auch vollständig und zügig umgesetzt wird. Das Suchen von Mehrheiten im Einzelfall stünde diesem Verlangen diametral entgegen.

Ich bekenne mich zur Zusammenarbeit dieser beiden Parteien, nicht nur aus der Einsicht der politischen Arithmetik. Es ist gelungen, ohne Preisgabe von Grundsätzen und unter Einbindung der Sozialpartner, anderer Interessengruppen und der Gebietskörperschaften, Weichenstellungen vorzunehmen, die in einer anderen Form der politischen Zusammenarbeit sicher nicht erreicht worden wären.

Die unvermeidliche Frage nach dem Gewinner ist bereits gestellt worden. Die Antwort ist klar. Der Gewinner ist unser Land, das wieder eine berechenbare und stabile, auf gutem Fundament ruhende Bundesregierung erhält. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Mir ist aber noch ein anderer Grund sehr wichtig, warum die Zusammenarbeit zwischen SPÖ und ÖVP für unser Land unter den gegebenen Umständen das Beste ist. In einer Zeit, in der Radikalismen nicht mehr nur exotische Randerscheinungen sind, in einer Zeit, in der politisch motivierte Terroranschläge auch in unserem Land verübt werden, geht es um zivilisierte und


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berechenbare Umgangsformen in der Politik und im öffentlichen Leben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine Damen und Herren! In einer solchen Zeit geht es auch um Mäßigung und Rücksichtnahme in der politischen Argumentation und in der Sprache. In einer solchen Zeit ist das Miteinander wichtiger als das Gegeneinander und das Gegeneinander-Ausspielen. Österreich braucht – so meine ich – eine Regierung, die den Konsens zu ihrer Handlungsmaxime macht und nicht die Polarisierung verstärkt. (Neuerlicher Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Hohes Haus! Eine Regierungserklärung hat in erster Linie die grundsätzliche politische Positionsbestimmung vorzunehmen. Da diese Bundesregierung Österreich bis zum magischen Jahr 2000 führen soll, sollten am Beginn ihrer Arbeit grundsätzliche Überlegungen stehen, in welche Richtung unser Land steuert und welche Klippen es dabei zu umschiffen gilt.

Unsere Welt verändert sich in einer noch nie gekannten Geschwindigkeit und in einem noch nie gekannten Ausmaß. Daß Politik gefordert ist, daß Politiker gefordert sind, erscheint mir selbstverständlich. Die Zeiten sind krisenhafter geworden, komplexer und unübersichtlicher als je zuvor. Es wird behauptet, Politik und Politiker seien angesichts dessen ratloser geworden. So ist es nicht, meine ich. Sie werden nur zunehmend zu einer Art "universeller Verantwortungsnehmer", wie das der deutsche Soziologe Niklas Luhmann ausdrückt; "universelle Verantwortungsnehmer", die auf möglichst alles möglichst rasch, möglichst generell und möglichst konkret Antworten parat haben müssen. Diese Ansprüche sind von niemandem, auch nicht von Politikern zu befriedigen.

Daher müssen wir mit Ehrlichkeit, mit viel Offenheit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit politische Lösungen suchen und auch vorgeben. Das Politikerbild der Zukunft wird nicht mehr ausschließlich sein können, Wohnungen und Darlehen zu verschaffen, Arbeitsplätze zu garantieren und Wirtshausrunden zu bezahlen. Politik der Zukunft wird darin bestehen, den Menschen einen Leitfaden zu geben, ihnen die Möglichkeiten zu eröffnen, aus einer guten ökonomischen und sozialen Absicherung heraus sich selber zu entfalten, ihre eigenen Chancen wahrzunehmen, ihr Schicksal in die eigene Hand zu nehmen, aber doch zu wissen, im Ernstfall nicht allein zu sein. So müssen wir unsere Gemeinschaft verstehen, meine Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Die fortschreitende Arbeitsteilung führt zu einer stärker werdenden inneren Unterscheidung in der Gesellschaft. Große Betriebseinheiten werden mehr und mehr in kleine Einheiten zerlegt. Immer größere Anteile der Produktion werden bei Zulieferern bestellt. Oder: Frauen mit Matura – vor zwanzig Jahren zahlenmäßig noch in der Minderheit – sind heute eine bedeutende Gruppe. In weiteren zwanzig Jahren werden sie mehr sein als alle Hilfsarbeiterinnen und Hilfsarbeiter zusammen. Oder: Das traditionelle Lebensmuster, wonach man in der Jugend eine Ausbildung macht, in der man alles für den Beruf Erforderliche erlernt, dieses Lebensmuster wird immer seltener. Es wird vom lebensbegleitenden Lernen abgelöst. Wissen und Information werden schneller, umfangreicher, diversifizierter produziert, verteilt und verkauft, als dies mit den alten ökonomischen Erklärungsmustern heute noch wirklich erfaßbar ist.

Meine Damen und Herren! Diese Beispiele ließen sich fortsetzen. Das sind neue Gesellschaftsbilder, die auch neue Instrumente des Politikmachens verlangen. Nicht mehr der Staat ist für alle und alles zuständig und verantwortlich. Aber er hat für die grundlegenden Absicherungen zu sorgen. Er hat die Infrastruktur bereitzustellen, also Straßen, Bahnen, Schulen, Spitäler, Telekommunikation. Das kostet Geld und kostet angesichts der größeren Bildungschancen, des längeren Lebens und der besseren Gesundheit immer mehr Geld. Verantwortungsvolle Politik wird sich daher immer wieder in das Feld der Alternativen zu begeben und sich dort wegemarkierend zurechtzufinden haben. Dazu gehört es außerdem und vor allem, die wirtschaftlichen Grundlagen so vorzubereiten, daß zukunftsorientierte Arbeitsplätze und damit auch Konsum und Steuerleistungen gesichert sind. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Hohes Haus! Wir wissen – und wir leben in einer Zeit, in der Arbeitslosigkeit wieder zu einem der drängendsten Probleme unserer Gesellschaft geworden ist; weltweit sind heute mehr als 800 Millionen Menschen ohne Arbeit –, daß auch der Aufschwung der Weltwirtschaft nicht


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ausreichen wird, um diese globale Massenarbeitslosigkeit zu beseitigen beziehungsweise zu beenden. Wir werden daher immer wieder daran zu arbeiten haben, wie wir mit dem Problem Unterbeschäftigung und Überproduktivität umgehen und welche Position in einer weltweiten Wirtschaft unser Österreich und unsere Arbeitnehmer haben werden.

Es ist jedenfalls eines der ganz großen Ziele der Bundesregierung, den Standort Österreich auszubauen und die Beschäftigung zu sichern. Österreich hat hochqualifizierte Arbeitskräfte. Österreich verfügt über viel Kreativität, Einsatz und Fleiß. Wir müssen das gemeinsam nützen, und deshalb hat die Bundesregierung eine neue Offensive für Wachstum und Beschäftigung ins Leben gerufen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wenn der Deutsche Gunter Hofmann vor kurzem schrieb: Heute diktieren die Verhältnisse die Gesetze, dann finden wir uns mit diesem Satz bewußt nicht ab.

Meine Damen und Herren! Fünf große Ziele sind es, der sich die neue Bundesregierung mit ihrer Arbeit verschrieben hat, fünf große Ziele, die in den nächsten vier Jahren verfolgt werden sollen.

Zusätzlich zur Beschäftigungsoffensive und dem Ausbau des Wirtschaftsstandortes Österreich wird es um einen konsolidierten Staatshaushalt gehen. Dabei verstehen wir Sparen nicht als Selbstzweck, sondern als notwendige Voraussetzung dafür, Bewegungsspielraum zu haben und politisch handlungsfähig zu bleiben.

Der dritte große politische Bereich, dem sich die neue Bundesregierung widmen wird, ist Österreichs Rolle als Mitglied der Europäischen Union. Vor Beginn der Regierungskonferenz in diesem Jahr, zwei Jahre vor der österreichischen Präsidentschaft in der Europäischen Union, aber auch vor der ersten EU-Wahl in Österreich noch in diesem Jahr müssen neue Impulse gesetzt werden, um noch stärker und besser als bisher mitentscheiden und mitgestalten zu können.

Ein viertes großes Politikfeld ist das der Sicherheit. Dabei gehen wir von einem umfassenden Sicherheitsbegriff aus, der neben der inneren und äußeren Sicherheit auch die soziale und ökologische Sicherheit anspricht. Denn sowohl bei den ökologischen als auch bei den sozialen Standards hat Österreich eine Vorreiterrolle übernommen.

Und fünftens schließlich wollen wir uns einer ganzen Reihe von Reformmaßnahmen auf sehr unterschiedlichen Gebieten widmen, wie etwa der Ausbildung oder der Justiz oder der Gesundheit oder dem Verkehr und vielen anderen Themen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Hohes Haus! Dieses Programm ist ein offensives Reformprogramm in allen Gesellschaftsbereichen. Wir schreiben die Gegebenheiten, die Zustände nicht einfach fort. Die Staatsausgaben und die Staatsaufgaben wurden auf ihre Sinnhaftigkeit hin überprüft. Sie wurden quantitativ und qualitativ bewertet, und so entstand ein durchaus mutiges Programm, weil es sehr viele sogenannte Tabuthemen aufgreift. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Hohes Haus! Längst vor ihrer formellen Bildung hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern eine Offensive für Wachstum und Beschäftigung gestartet. Obwohl unsere Konjunkturdaten deutlich besser sind als die der meisten EU-Mitglieder dürfen wir nicht warten, bis die Krise auch auf Österreich überschlägt. Diese Aufgabe ist ernst.

Selbst Wirtschaftswachstum führt nicht notwendigerweise zum Abbau der Arbeitslosigkeit. Arbeitsplätze zu garantieren und sie über das Budget zu finanzieren ist kein gangbarer Weg. Erforderlich ist eine Wirtschaftspolitik, die es möglich macht, bestehende Betriebe auszubauen und neue zu errichten – sei es durch Inländer, sei es durch Ausländer – und auf diese Weise sinnvolle Arbeitsplätze zu schaffen beziehungsweise zu erhalten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Da das Exportpotential der österreichischen Wirtschaft nicht ausgeschöpft ist, muß die Präsenz auf Auslandsmärkten unterstützt, müssen Industrieansiedlungen gefördert und muß für kleinere und mittlere exportintensive Unternehmen der Zugang zur Kapitalbeschaffung erleichtert werden. Investitionen in den Bereichen Verkehr, Umwelt, Energie, Telekommunikation sind zu


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verstärken. Sie verbessern nicht nur die Lebensqualität der Staatsbürger, sondern vor allem auch die Qualität des Wirtschaftsstandorts. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Außerdem haben wir eine Erhöhung der Wohnbauförderungsmittel, Erleichterungen bei Umweltinvestitionen und Gebäudesanierungen vorgesehen, um auf diese Art und Weise ebenfalls der Wirtschaft zu helfen. Und weil die Wirtschaft am besten durch Gründung neuer Unternehmen belebt wird, wird die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung neuer Unternehmen ergreifen. Wir wollen damit ein Signal setzen, und zwar ein Signal nicht des gedankenlosen Sparstiftes, sondern der vernünftigen Impulse. (Neuerlicher Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Uns ist klar – wir bestreiten das nicht und können das auch gar nicht wegdiskutieren –, daß Österreich in der Technologiepolitik einiges aufzuholen hat, um die Forschungsaktivitäten in der österreichischen Wirtschaft auf das europäische Niveau heranzuführen. Das ist aber nicht nur eine Sache der Geldinvestitionen der öffentlichen Hand in Forschung und Entwicklung, sondern das ist sehr stark auch eine Aufgabe der österreichischen Unternehmungen, von denen so manche dafür noch gewonnen werden müssen. Die Bundesregierung wird vorangehen und bestimmte Teile der Privatisierungserlöse der Forschungs- und Technologieförderung zuführen.

Meine Damen und Herren! Qualifizierte Beschäftigte, vor allem Facharbeiter und Ingenieure, sind traditionell eine der größten Stärken der österreichischen Wirtschaft. Deshalb ist es eine der ganz großen Herausforderungen dieser Bundesregierung, gemeinsam mit den jungen Menschen in den Lehrberufen, gemeinsam mit der Wirtschaft, gemeinsam mit den Sozialpartnern, im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für eine gute Ausbildung zu sorgen. Das reicht vom Bildungsangebot über die Verfügbarkeit von überbetrieblichen Lehrwerkstätten bis hin zur Verbreiterung der Lehrberufe und vom verbesserten Fremdsprachenunterricht bis zur stärkeren Förderung von Frauen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Flexibilisierung und Mobilität werden immer wieder gefordert. Aber Flexibilisierung und Mobilität können nicht nur von den Arbeitnehmern und von den Arbeitskräften eingefordert werden. Sie sind auch im staatlichen Bildungsangebot vorzugeben.

Das Thema der Öffnung und der Durchlässigkeit in den einzelnen Schultypen steht daher auf der Tagesordnung. Absolventen einer Lehre sollen direkten Zugang zu den Fachhochschulen haben, die als Schultyp hervorragend angenommen werden. Meine Damen und Herren! Es geht im übrigen nicht nur um die Ausbildung an sich, sondern um die längst fällige Anerkennung der Facharbeiter in der Gesellschaft, die ihnen tatsächlich zukommt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Um in der Beschäftigungs- und Standortoffensive auch andere, neue Wege zu gehen, werden wir uns von der politischen Seite zu einem kreativen Dialog mit den Sozialpartnern zusammenfinden, wie wir Arbeitszeiten so gestalten können, daß sie einerseits bestmöglich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienen und andererseits den Bedürfnissen der Wirtschaft im Wettbewerb und den unterschiedlichen Nachfragezyklen entgegenkommen.

Und nicht zuletzt sei erwähnt, daß wir auf Bundesebene – und wir laden alle anderen Gebietskörperschaften, Bundesländer und Gemeinden, dringlich ein, mit uns zusammenzuarbeiten und es uns gleichzutun – einen neuen Anlauf nehmen, um die Verwaltung zu vereinfachen und die behördlichen Bewilligungswege zu verkürzen. Das gilt für Betriebsgründungen ebenso wie für Ansiedlungen und Infrastrukturprojekte größeren Umfangs. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wenn jemand einen Betrieb nur deshalb nicht gründet oder erweitert, weil er jahrelang auf eine Genehmigung warten muß, dann wird er bald einen Standort außerhalb Österreichs interessanter finden oder sich statt einer Werkstatt ein Wertpapier kaufen. Und das müssen wir zur Kenntnis nehmen und daran arbeiten.

Hohes Haus! Anders als sehr viele andere Staaten hat Österreich in den letzten Jahren einen großen Strukturwandel hervorragend bewältigt. Ich erinnere: Noch vor einem Jahrzehnt war die Krise der verstaatlichten Industrie Tagesgespräch. Seither ist viel geschehen. Große Teile dieser Industrie werden heute erfolgreich geführt, wurden erfolgreich an der Börse eingeführt


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und arbeiten teilweise mit großem Gewinn. Der dabei eingeschlagene pragmatische Weg wird fortgesetzt. Wir werden dort ausgliedern und privatisieren, wo es sinnvoll ist, wo es für die österreichischen Interessen und selbstverständlich für die Arbeitnehmer von Vorteil ist. Für die kommenden vier Jahre haben wir uns vorgenommen, die Bundesanteile der Bank Austria und der Creditanstalt abzugeben, die Post in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln und Umstrukturierungsschritte bei Austria Tabak, bei den Salinen und bei der Staatsdruckerei vorzunehmen. All das wird unter Bedachtnahme auf den gesunden wirtschaftlichen Prozeß erfolgen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Hohes Haus! Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, das Defizit im Bundesbudget bis zum Jahr 1997 auf 2,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes abzusenken. Länder und Gemeinden haben sich bereit erklärt, ihr Defizit auf 0,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu senken. Die wichtigste Begründung für diese Politik besteht darin, politischen Handlungsspielraum zu erhalten. Steuergeld darf nicht im Übermaß in die Rückzahlung von Schulden fließen, sondern in politisch sinnvolle und gewollte Leistungen. Wir wollen mit dem Konsolidierungsprogramm sparen, aber wir müssen unbedingt gleichzeitig auch die Reformen bewirken. Wir sehen die Notwendigkeit zum Sparen als Chance.

Bei den großen Ausgabenbereichen in den öffentlichen Haushalten wird die Dynamik beim Personalaufwand eingedämmt, und durch Verkürzung der Verwaltungsabläufe werden Kosten vermindert. Länder und Gemeinden tragen diese Ziele in ihren Wirkungsbereichen mit.

Ich sage an dieser Stelle ein Wort des Dankes und der Anerkennung an die öffentlich Bediensteten. Sie und ihre Vertreter in den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben in besonders verantwortungsvoller Weise zum Entstehen des Konsolidierungskurses beigetragen und dabei auch für sie wenig erfreuliche Maßnahmen akzeptiert. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Dies ist umso beachtlicher, als der Arbeitsanfall für die Beamten in den letzten Jahren nicht weniger, sondern mehr geworden ist; bedeutend mehr, nicht zuletzt durch die EU-Mitgliedschaft und durch die Öffnung der Grenzen im Osten und Nordosten unseres Landes. Der öffentliche Dienst sorgt für das klaglose und vorbildhafte Funktionieren der Verwaltung, er tut das oft unter großer Belastung und meistens unbedankt. An dieser Stelle sei er besonders hervorgehoben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Bei den insgesamt stark ins Gewicht fallenden öffentlichen Transferzahlungen wird eine Straffung der Leistungen und eine effektive Mißbrauchskontrolle das soziale System ausgewogener gestalten und gleichzeitig eine Kürzung der Gesamtausgaben ermöglichen.

Die Wirtschaftsförderung soll sich verstärkt an EU-Programmen orientieren, um eine optimale Nutzung von Kofinanzierungen zu ermöglichen. Das heißt mit anderen Worten: Wir brauchen viele Projekte, um das Geld, das von Österreich an die Fonds der Europäischen Union eingezahlt wurde, stärker als bisher nach Österreich zurückzuholen.

Auf der Einnahmenseite wird die Bundesregierung die bisherige Linie der Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen und der Schließung von Steuerlücken fortsetzen. Eine befristete steuerliche Begünstigung von längerfristig nutzbaren Investitionen soll die Standortqualität anheben. Zur Erhöhung von Steuersätzen auf Leistungseinkommen wird es im Sinne der Sicherung der Attraktivität des Standortes Österreich nicht kommen. Insbesondere werden damit Arbeitskosten stabilisiert, eine Verteuerung des Faktors Arbeit wird verhindert.

Gleichzeitig ist aber die Ökologisierung des Steuersystems voranzutreiben. In die Energiebesteuerung sind Strom und Erdgas einzubeziehen. Im Verkehrsbereich sollen durch geeignete Maßnahmen höhere Kostenwahrheit und Energieeinsparungseffekte erzielt werden.

Durch eine Anhebung der Kapitalertragssteuer sowie der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird sichergestellt, daß alle Einkommensarten einen angemessenen Beitrag zur Konsolidierung leisten. Auch die Tabaksteuer soll maßvoll erhöht werden.


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Mit diesem Vorhaben der Bundesregierung wird eine soziale Ausgewogenheit der Maßnahmen sichergestellt. (Beifall bei der SPÖ.) Bezieher höherer Einkommen leisten einen höheren Beitrag, Bezieher niedrigerer Einkommen eben einen niedrigeren Beitrag zur Konsolidierung unserer öffentlichen Haushalte. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wir haben in der Bundesregierung selbst Zeichen gesetzt, um zum allgemeinen Sparen beizutragen: zwei Bundesministerien und drei Staatssekretariate weniger als bei der Regierungsbildung 1994.

Hohes Haus! Österreich ist jetzt mehr als ein Jahr Mitglied in der Europäischen Union. Einige Wirtschaftszweige und Berufe haben zweifellos mit Anpassungsschwierigkeiten zu kämpfen. In Summe lassen sich jedoch erhebliche Vorteile für Österreich eindeutig ermessen.

Zur eigentlichen Beurteilung unserer EU-Mitgliedschaft ist es aber wert, daran zurückzudenken, meine Damen und Herren, daß wir der EU nicht wegen einiger Preisvorteile oder Lebensmittelkennzeichnungen beigetreten sind, vielmehr haben wir die Grundidee für richtig gehalten, mit anderen Europäern eine Gemeinsamkeit zu bilden, innerhalb derer alle Lebens- und Politikbereiche zu bestmöglicher Entfaltung kommen sollen. Diese Gemeinsamkeit dient vor allem dazu, nach Tausenden Jahren Krieg einen tragfähigen Frieden für alle Zeiten herbeizuführen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Deshalb stellt sich ja die Frage "Ja oder nein zum gemeinsamen Europa?" heute nicht mehr, sondern es stellt sich die Frage nach dem zukünftigen "Wie miteinander in Europa?"

Im übrigen haben wir noch nicht überall die richtige Einstellung zu diesem Europagedanken gefunden. Zu oft herrscht noch das Denken "hier Wien – da Brüssel" vor – und umgekehrt. In Wirklichkeit sind wir selbst Brüssel oder zumindest ein Teil davon, denn als eines von 15 gleichberechtigten Mitgliedsländern am Tisch der Union können wir die großen Linien der europäischen Politik mitgestalten und mitbestimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Für vitale österreichische Interessen ist es selbstverständlich oberste Pflicht der Bundesregierung, bei Entscheidungen innerhalb der Union für dieselben einzutreten. Andere Mitgliedstaaten tun das auch. Wenn es da und dort zu Auseinandersetzungen kommt, so geht das im Laufe der Zeit jedem Mitgliedsland so; politische Auseinandersetzungen gibt es ja im Inland auch genug.

Weder Klassenletzter noch Musterschüler zu sein, das streben wir an; das sind nicht die geeigneten Kategorien für uns. Wahrnehmung von Interessen auf dem Boden der durch die Mitgliedschaft erworbenen Rechte und eingegangenen Verpflichtungen – damit ist unsere politische Position beschrieben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Es wird jedenfalls auch Hauptaufgabe der Regierung sein, europäische Prozesse transparenter, sichtbarer, klarer zu machen. Zu diesem Zweck werden wir demnächst eine neue Informationsaktion der Bundesregierung starten, und dabei wollen wir vor allem den Dialog mit der Bevölkerung über die Zukunft der Union und unsere Rolle dabei führen.

Osterweiterung, Währungsunion, Regierungskonferenz 1996 und die österreichische Präsidentschaft 1998 werden dabei besondere Anliegen sein, die es mit der Bevölkerung zu diskutieren gilt.

Meine Damen und Herren ! Das Problem der unakzeptabel hohen Arbeitslosigkeit in Europa – 18 Millionen in den 15 EU-Staaten – entspricht einer Arbeitslosenrate von fast 11 Prozent. Aber auch das Problem ökologischer Ungleichgewichte und das Problem mangelnder Sicherheit werden – besonders dank österreichischem Engagement – auf der Tagesordnung der Regierungskonferenz stehen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Für ein Land wie Österreich, das aufgrund seiner stabilitätsorientierten Währungspolitik auch eine sehr erfolgreiche Beschäftigungspolitik betrieben hat, ist die Währungsunion eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Export- und damit Beschäftigungspolitik. Österreich wird deshalb danach trachten, bei den ersten Ländern zu sein, die der Währungsunion angehören, sich außerdem aber dafür einsetzen, daß das Sozialabkommen des Maastrichter Vertrags in


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den neuen Vertrag aufgenommen wird, um Wettbewerbsverzerrung durch Sozialdumping zu vermeiden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ohne Einbindung der mittel- und osteuropäischen Staaten werden sich soziale und ökologische Ungleichgewichte innerhalb der Union noch drastischer im Verhältnis der EU zu diesen genannten Ländern ausbilden. Dies wiederum ist der gesamteuropäischen Stabilität abträglich. Deshalb treten wir dafür ein, daß möglichst bald nach Abschluß der Regierungskonferenz die Beitrittsverhandlungen mit den erwähnten Ländern aufgenommen werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Hohes Haus! In einer Zeit tiefgreifender Veränderungen in Europa und zunehmender Globalisierung hat sich die Bundesregierung in besonderem Maße um die Stabilität unseres Landes und um die Sicherheit unserer Bürger zu kümmern. Wir sehen Sicherheit als umfassendes Konzept, das die Sicherung der Arbeitsplätze, die soziale Vorsorge und die Erhaltung unserer Umwelt genauso umfaßt wie Fragen der inneren und äußeren Sicherheit oder Fragen der Menschenrechte und der Toleranz.

Die Perspektiven, die wir auch und vor allem in der Europäischen Union umsetzen wollen, reichen von einer engeren Zusammenarbeit zwischen Europäischer Union und Westeuropäischer Union in den Bereichen Krisenmanagement, friedenserhaltende und humanitäre Einsätze bis hin zur Weichenstellung für die Erweiterung der Europäischen Union nach Zentral- und Osteuropa, die für sich genommen wohl die beste Investition für unsere Sicherheit bildet.

Ganz besonders geht es uns um die Schaffung einer Außen- und Sicherheitspolitik, die tatsächlich "gemeinsam" genannt werden kann und sich nicht nur am Interesse einiger Mitgliedsstaaten orientiert. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Bis wir dieses Ziel erreichen, meine Damen und Herren, ist, realistisch betrachtet, wohl noch eine längere Wegstrecke zurückzulegen. Es wäre deshalb gerade für ein kleines und geopolitisch so exponiertes Land wie Österreich unklug, schon jetzt sicherheitspolitischen Spielraum aufzugeben und sich auf eine einzige institutionelle Option festzulegen.

Noch eines muß deutlich gesagt werden: Sicherheit und Stabilität in Europa reichen weit über die Strukturen der Europäischen Union hinaus. Die Bundesregierung wird deshalb die Zusammenarbeit in allen Sicherheitsforen aktiv ausbauen und so einen wichtigen Beitrag dazu leisten, daß auf unserem Kontinent keine neuen Trennungslinien entstehen, sondern ein gemeinsamer Raum des Friedens und der Sicherheit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Dies gilt insbesondere, meine Damen und Herren, für unsere aktive Mitarbeit im Rahmen der NATO-"Partnerschaft für den Frieden" sowie im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.

Wir werden uns diesen neuen Herausforderungen stellen und auch die notwendigen Vorkehrungen treffen. Wir können dabei auf eine bewährte Tradition gelebter Solidarität zurückgreifen. Ich nutze diese Gelegenheit, allen Österreichern, die zu dieser gelebten Solidarität höchstpersönlich beigetragen haben, zu danken, die im Rahmen von IFOR in Bosnien, die am Golan, die in Zypern, die in Haiti, die in Kambodscha und anderswo einen so wichtigen Beitrag zum Frieden in der Welt leisten und Österreichs Solidarität als Einzelpersonen tagtäglich unter Beweis stellen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Natürlich wird durch den dynamischen Wandel unseres sicherheitspolitischen Umfeldes auch die Aufgabenstellung der militärischen Landesverteidigung beeinflußt. Die Bundesregierung wird daher danach trachten, neben einer effizienten militärischen Landesverteidigung vor allem die Verfügungsbereitschaft des Bundesheeres für internationale Einsätze zu erhöhen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wir haben auch im Vorfeld der Regierungsbildung eine Vereinbarung, eine Vorvereinbarung vor der Gesetzeswerdung betreffend den Zivildienst getroffen. Die Bundesregierung tritt im Interesse der Rechtssicherheit für Zivildienstwerber dafür ein, die Gewissensprüfung endgültig und


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unbefristet abzuschaffen und eine einheitliche, von wechselnden Rahmenbedingungen unabhängige Dauer des Zivildienstes festzulegen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Bei aller Bedeutung, die wir der europäischen Integration beimessen, will die Bundesregierung auch die internationale Präsenz Österreichs weiter stärken. Zum einen geht es darum, die Chancen, die sich aus dem freien Welthandel ergeben, offensiv für unsere Wirtschaft und zur Sicherung von Arbeitsplätzen zu nutzen. Zum anderen können wir unsere Gestaltungsmöglichkeiten in der Union nur dann voll ausschöpfen, wenn wir in unseren internationalen Beziehungen klares Profil zeigen und bereit sind, aktiv stabilitäts- und friedenspolitische Akzente zu setzen. Dies gilt für die Stärkung und Reform der Vereinten Nationen und für neue Wege in der Entwicklungszusammenarbeit ebenso wie für den Aufbau einer Friedensordnung im ehemaligen Jugoslawien und einer konstruktiven Partnerschaft mit Rußland und der Ukraine. Und das gilt auch und vor allem für unser Engagement im Nahen Osten, wo es nicht nur um die Rettung des Friedensprozesses geht, sondern auch um den Kampf gegen den Terror, dem die Staatengemeinschaft mit aller Entschlossenheit entgegentreten muß – in Israel und überall sonst in der Welt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Daher wird die von mir geführte Bundesregierung in der vor uns liegenden Gesetzgebungsperiode alles unternehmen, damit Österreich auch in Zukunft eines der sichersten Länder Europas ist. Die Bekämpfung der international organisierten Kriminalität ist dabei eines der vorrangigen Ziele: Drogenkartelle, Menschenhandel, Schlepperunwesen, Autoschieber und ähnliches mehr.

Im innerstaatlichen Bereich muß es vor allem darum gehen, die Mobilität krimineller Organisationen schon an der österreichischen Grenze weitgehend zu unterbinden und damit der organisierten Kriminialität den Zugang zu unserem Land und über Österreich in andere Staaten, zum Beispiel der Europäischen Union, zu verwehren. Der konsequente Aus- und Weiterbau des Grenzdienstes der Gendarmerie, die Fortsetzung des Assistenzeinsatzes des österreichischen Bundesheeres sowie die bestmögliche Zusammenarbeit von Gendarmerie und Zollwache sollen dazu maßgeblich beitragen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Gerade was den Einsatz moderner technischer Hilfsmittel und Fahndungsmethoden betrifft, ist sich die Bundesregierung nicht nur der Bedeutung für eine zeitgemäße Verbrechensbekämpfung bewußt, sondern auch der Notwendigkeit des Grundrechtsschutzes. Neue technische Ermittlungsmethoden wie die akustische und optische Überwachung von Personen oder der automatisierte Datenabgleich sollen daher in Fällen einer schweren Gefahr für die öffentliche Sicherheit sowie im Rahmen sehr enger gesetzlicher Regelungen im Zusammenhang mit richterlicher Genehmigung angewendet werden können.

Hohes Haus! Die Bewältigung großflächiger Flüchtlingsströme und Wanderungsbewegungen bedarf der größtmöglichen europäischen Zusammenarbeit. Im eigenen Wirkungsbereich wird Österreich wie bisher Asylland für jene Menschen bleiben, die in ihrer Heimat aus politischen oder religiösen Gründen oder aufgrund rassischer Herkunft Verfolgungen ausgesetzt sind. Im Bereich des darüber hinausgehenden Aufenthaltsrechtes wird der Integration Vorrang vor dem Neuzuzug gegeben, weil auch in Zukunft die Aufnahmefähigkeit des Arbeits- und des Wohnungsmarktes in Österreich zu beachten ist.

Hohes Haus! Die Zukunft eines Landes ist die Jugend, und die Zukunft der Jugend ist ihre Ausbildung. (Ironische Heiterkeit bei den Grünen.) Jede Investition in die Ausbildung ist auch eine Investition in die Zukunft. Die vorhandenen Ressourcen sind knapp, sie sind daher möglichst gut zu nutzen und auch so, daß das vorhandene Bildungsangebot für alle und ohne finanzielle Eintrittsbarrieren offensteht. Das ist gar keine Selbstverständlichkeit in anderen Ländern, bei uns aber ist es eine gewaltige Leistung der Allgemeinheit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Die Knappheit der Mittel steht im Zusammenhang mit einer Reihe von Reformen:

Das Schaffen von Durchlässigkeiten, um Übertritte und Anerkennungen leichter zu machen; die Vernetzung vorhandener Bildungsangebote; die Schulautonomie; die Öffnung Europas für junge


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Menschen durch unbürokratische Anrechnung von Schulzeiten im Ausland; gesetzlich geregelte Anerkennungsverfahren für private und ausländische Universitäten; österreichische Akademien, Universitäten sollen im Ausland als Studienanbieter tätig werden können; die verstärkte Einbeziehung österreichischer Forscher in Forschungseinrichtungen der Europäischen Union. (Abg. Dr. Haider: Und im Inland sperren Sie die zu!)

Ein häufig wiederkehrendes Thema ist die stärkere Verbindung von Grundlagenforschung und angewandter Forschung. Nicht zuletzt deshalb will die Bundesregierung mit der Schaffung eines Ressorts neue Wege gehen, eines Ressorts, in dem die Bereiche Innovation, Technologie, Infrastruktur, Wissenschaft, Forschung und Kultur miteinander verknüpft werden, alles Bereiche, die für die zukünftige Gestaltung unseres Landes von Bedeutung sind. Es sind das sicherlich Bereiche, die mit Mut und Phantasie in einem Zukunftsministerium gut aufgehoben sind und neue Impulse auslösen werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Einmal mehr und für alle Zukunft stellen wir klar, daß in Österreich Kunst ungehindert stattfinden kann. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, daß Kunst eine kritische Würdigung erfährt, daß man sich mit ihr ehrlich auseinandersetzt, daß aber die Kunst und ihre Vertreter nicht zum Freiwild derer werden, die sich in geschlossenen und autoritären Systemen wohler fühlen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Hohes Haus! Eine der wichtigsten Fragen für unser Land ist die, wie wir mit der weiteren Entwicklung der Informationsgesellschaft umgehen. Diese Frage ist von verschiedenen Blickpunkten aus wichtig. Sie entscheidet ebenso über die Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreichs wie über die weitere Entwicklung unserer Medien oder über die zukünftige Fähigkeit, junge Menschen adäquat für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts auszubilden. Da gilt noch mehr als sonst: Die Entwicklung kommt ohnedies, es ist besser, wir nutzen sie. Anpassungen beim Urheberschutz, beim Konsumentenschutz und beim Arbeitsrecht sind notwendig, um auch unter neuen Bedingungen geistiges Eigentum zu schützen und Kreativität zu fördern. Vor allem muß der Zugang zu den neuen Medien ein möglichst offener, aber auch billiger und einfacher sein. Nur so können wir als Gesellschaft die neuen Möglichkeiten umfassend und für jeden zugänglich machen und demokratisch und integrierend wirken.

Durch die zunehmend globale Vernetzung, durch immer kapazitätsreichere und raschere Computer, durch immer bessere Leitungen wird sich langfristig auch die Nutzung der Medien verändern. Bei diesem Spannungsfeld ist es für ein relativ kleines Land wie Österreich mit seiner vielfältigen Kultur und Identität wichtig, starke und lebensfähige Medien zu haben. Bei Hörfunk und Fernsehen bekennen wir uns deshalb ausdrücklich zum Nebeneinander von öffentlich-rechtlich und privaten, kommerziell orientierten Medien. Bei den Printmedien wollen wir eine möglichst große Vielfalt an Tageszeitung, Zeitschriften und Magazinen erhalten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Um in dieser Situation ein starkes öffentlich-rechtliches Fernsehen zu sichern, soll der ORF in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und seine Position durch Eröffnung neuer Geschäftsfelder strategisch abgesichert werden. Dazu ist es auch notwendig, daß die duale Finanzierungsgrundlage erhalten bleibt, also Finanzierung aus Gebühren und Werbung.

Beim privaten Radio werden wir das Regionalradiogesetz so novellieren, daß entsprechend den ursprünglichen Plänen in allen Bundesländern zumindest ein regionales sowie lokale Privatradios rasch ihren Betrieb aufnehmen können. Die Beispiele Steiermark und Salzburg zeigen, daß der medienpolitische Ansatz, den wir bei der Liberalisierung des Radios unterstellt hatten, der eigentlich richtige war, also der Ansatz: nur ein Regionalradio pro Bundesland – mit Ausnahme von Wien, dort zwei –, um das Werbeaufkommen nicht zu zersplittern, und in einem zweiten Schritt erst lokales Radio.

Mit der Einigung, daß dem ORF die vierte Radiofrequenzkette bleibt, konnte das verfassungsrechtlich wohl schwierigste Hindernis aus dem Weg geräumt werden. Beim privaten kommerziellen Fernsehen soll die Verbreitung im Kabel nach den höchstgerichtlichen Ent


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scheidungen auf diesem Gebiet möglichst rasch gesetzlich geregelt werden. Dabei soll auch die Regelung von terrestrischem Fernsehen der Zukunft berücksichtigt werden.

Hohes Haus! Die Festigung des Vertrauens der Bürger in die Justiz als unverzichtbare Grundlage des demokratischen Rechtsstaates wird weiterhin Schwerpunkt der Justizpolitik sein. Im Vordergrund steht dabei die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Justiz durch Fortführung der Arbeiten zur Erneuerung des Justizbetriebes: im Dienst von mehr Bürgernähe, im Dienst eines effizienten Rechtsschutzes.

Darüber hinaus wird die Justiz auch ihren Beitrag zum allgemeinen politischen Ziel des Ausbaues der Sicherheit des Bürgers leisten – in einem umfassenden Sinn verstanden. Dabei geht es einmal um eine rationale Strafrechts- und Strafvollzugspolitik im Dienst wirksamer Bekämpfung der Kriminalität, eines verbesserten Opferschutzes und einer nachhaltigen Resozialisierung straffällig Gewordener. Zum anderen werden Reformen auf dem Gebiete des Zivilrechts dazu beitragen, den Wirtschaftsstandort Österreichs weiterhin attraktiv zu gestalten sowie sozial und wirtschaftlich Schwache durch verbesserten Rechtsschutz wirksam gegen Benachteiligungen in Gesellschaft und Wirtschaft abzusichern. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der Schutz gegen Gewalt im Familienkreis soll durch Schaffung wirksamer Möglichkeiten der Intervention von Gericht und Sicherheitsbehörde und Zusammenarbeit mit Familien- und Frauenberatungsstellen verbessert werden. Frauenhäuser und Notrufeinrichtungen sollen ebenfalls in dieses Programm einbezogen werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Hohes Haus! Wichtige Ziele dieses Regierungsprogramms, insbesondere die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen, werden nur in gemeinsamer Anstrengung aller Gebietskörperschaften erfolgreich zu bewältigen sein. Die Mitarbeit der Bundesländer bei der Erstellung der Grundlagen für die Budgets 1996 und 1997 hat den Weg dazu geebnet.

Nicht zuletzt im Interesse des Bundes- und der Länderbudgets wird daher einer der Eckpfeiler dieser neuen Partnerschaft ein Mechanismus sein, der eingerichtet werden wird, um finanzielle beziehungsweise budgetäre Probleme und unvorhergesehene Belastungen durch die Gesetzgebung einer jeweils anderen Gebietskörperschaft zu verhindern.

Meine Damen und Herren! Neue Anforderungen an die Politik müssen aber auch in der Politik selbst zu neuen Strukturen führen; Reformen dürfen da vor der eigenen Tür nicht haltmachen. Deshalb wird sich die Bundesregierung neuerlich einer Bezügereform für die Politiker annehmen. Die Nullohnrunden werden für 1996 und 1997 fortgesetzt, eine Einkommenspyramide soll für klare und transparente Einkommensverhältnisse sorgen, und auch die politiknahen Bereiche werden sich diesen Regelungen nicht entziehen können. Es geht uns dabei um ein Signal, vor allem aber auch um die ehrliche Bereitschaft, für Transparenz zu sorgen.

Ich komme nun, Hohes Haus, zu einem Bereich, von dem vermutet wird, er wäre bei der Erstellung des Konsolidierungsprogramms vergessen worden, nämlich das Gesundheitswesen. Ich kann all jenen, die das annehmen, versichern, daß wir uns – ganz im Gegenteil! – eine sehr umfassende Reform des Gesundheitswesens vorgenommen haben. Diese wird die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen, die gut funktionierende medizinische Versorgung und die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems auch im nächsten Jahr sicherzustellen.

Die Bundesministerin für Gesundheit hat eine Reihe von Reformvorschlägen unterbreitet. Jenen, die der Bundesregierung in diesem Zusammenhang Versäumnisse vorwerfen, sei in diesem Zusammenhang einmal mehr erklärt, daß diese Reformen nicht dekretiert werden können, sondern insbesondere mit den Krankenanstaltenerhaltern, die diese Strukturreformen umzusetzen haben, verhandelt und gemeinsam realisiert werden müssen.

Die Bundesregierung hat im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen ihre Bereitschaft erklärt, in den nächsten vier Jahren zusätzlich 12 Milliarden Schilling bereitzustellen, falls die Krankenanstaltenerhalter wichtige Strukturreformen umsetzen, unter anderem einen verbindlichen


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Krankenanstaltenplan und die Einführung der leistungsorientierten Finanzierung. Diese Bereitschaft der Bundesregierung, zusätzlich 12 Milliarden Schilling bereitzustellen, ist in einer Zeit, in der es darum geht, ein 100-Milliarden-Schilling-Konsolidierungsprogramm zu realisieren, keine Selbstverständlichkeit. Wir dokumentieren damit aber den Stellenwert, den die Reform des österreichischen Gesundheitswesens für die Bundesregierung hat. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! In den letzten Tagen wurde sehr viel und sehr intensiv über die Auswirkungen der Konsolidierungsmaßnahmen auf die Frauen in Österreich diskutiert. Ich nehme diese Diskussion selbstverständlich sehr ernst und erinnere einmal mehr daran, daß das Niveau der Leistungen für Frauen in unserem Land ein sehr hohes ist. Dieses hohe Niveau ist nicht zuletzt auch ein Resultat der frauenpolitischen Aktivitäten der beiden zurückliegenden Gesetzgebungsperioden. Ich erwähne die Verbesserung der Anrechnung der Kindererziehungszeiten, aber auch ganz allgemein das Gleichbehandlungspaket und die Einführung des zweiten Karenzjahres. Kaum ein anderes Land sieht eine zweijährige Karenzleistung vor.

Ich verhehle aber nicht, daß diese Karenzleistung auch arbeitsmarktpolitische Probleme aufwirft, und ich stehe auch nicht an, zuzugeben, daß wir die Kosten des zweiten Karenzjahres bei dessen Einführung erheblich unterschätzt haben und daher jetzt Korrekturen vornehmen müssen.

Ergänzt und abgefedert wird diese Einsparungsmaßnahme, die ich nicht wegdiskutiere, durch die Bereitstellung von zusätzlichen 600 Millionen Schilling für Kinderbetreuungsprojekte. Es sollen daher für Kinder aller Altersgruppen zusätzliche Einrichtungen mit bedarfsgerechten, auch ganztägigen Öffnungszeiten zu sozial gestaffelten Tarifen bereitgestellt werden. Ich gehe davon aus, daß durch diese Initiative der Bundesregierung eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ein Mehr an Chancengleichheit in unserer Gesellschaft hergestellt wird. Ebenso werden die Bemühungen zur Schaffung von Teilzeitarbeit verstärkt.

Unser Bestreben gilt einer partnerschaftlichen Familie, und um dieses Ziel zu erreichen, werden wir uns verstärkt um Familienberatungsstellen und um begleitende Elternbildung kümmern. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Hohes Haus! Jede Darstellung von Reformen und Einsparungen im Sozialbereich setzt die Feststellung voraus, daß der österreichische Sozialstaat ein Niveau erreicht hat, das international seinesgleichen sucht. Als Beispiel für die Reformen im Sozialbereich nenne ich Bemühungen, vor allem durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, das tatsächliche Pensionsalter anzuheben.

Die bisherige Sonderunterstützung für ältere Arbeitnehmer, die im übrigen bisweilen dazu verwendet wurde, ältere Menschen auf Kosten der Sozialbudgets freizustellen, läuft aus. Soziale Gerechtigkeit heißt in diesem Zusammenhang, ausreichende Übergangsbestimmungen vorzusehen, die die Lebensplanung der Betroffenen absichern.

Ausreichende Übergangsbestimmungen sind ein Kriterium, die Sicherung eines hohen Beschäftigungsgrades ein ebenso wichtiges. Es wird daher gleichzeitig mit der Abschaffung der Sonderunterstützung ein Bonus-Malus-System eingeführt, das für die Betriebe Anreize bietet, ältere Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen oder zusätzlich einzustellen. Einen Malus werden in Zukunft jene Unternehmer bezahlen müssen, die ältere Arbeitnehmer entlassen.

Um dem drohenden Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken wird es notwendig sein, das gesamte Instrumentarium der aktiven Arbeitsmarktpolitik einzusetzen. Dieser Notwendigkeit wird auch während der Phase der Budgetkonsolidierung Rechnung getragen.

Im Bereich der Arbeitslosenversicherung wurde das Prinzip des Sparens durch Reformen konsequent umgesetzt. Die Integration Arbeitsloser hat Vorrang gegenüber passiven Versorgungsleistungen.


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Eine sehr wichtige Zukunftsfrage nicht nur zum Schutz des einzelnen, sondern auch zur Aufrechterhaltung unseres Sozialversicherungssystems ist die sozialrechtliche Absicherung der Telearbeit und anderer atypischer Arbeitsverhältnisse. Zur Verhinderung der Flucht aus der Sozialversicherung werden in Zukunft Werkverträge in die Sozialversicherung einbezogen. Dies ist eine sehr wichtige Reformmaßnahme – nicht nur deshalb, weil Werkverträge oftmals dazu mißbraucht wurden, Beschäftigungsverhältnisse zu kaschieren, sondern weil zudem anzunehmen ist, daß sogenannte atypische Arbeitsverhältnisse die typischen Arbeitsverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt des nächsten Jahrtausends sein werden.

Meine Damen und Herren! Die beste Sicherung der Pension ist natürlich eine erfolgreiche Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik. Trotzdem sind immer wieder Schritte der zeitgemäßen Weiterentwicklung und Harmonisierung der Systeme zu setzen. Eine klare Priorität in Richtung Aufrechterhaltung einer größtmöglichen Beschäftigung wird durch die Reformen in den Bereichen der Berufsunfähigkeit und Invalidität gesetzt. Das Prinzip Rehabilitation vor Pension wird verstärkt – dies unter anderem durch eine generelle Befristung der Invaliditätspension auf jeweils zwei Jahre beziehungsweise auf die Dauer einer Rehabilitation.

Zum zweiten wesentlichen Aspekt der Reformen im Pensionsbereich zählen die Verstärkung des Versicherungsprinzips und ein neues Pensionsberechnungsmodell, das längere Versicherungszeiten begünstigt. Dadurch soll auch für den einzelnen Arbeitnehmer ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, länger in Beschäftigung zu bleiben.

Keine der Reformen im Pensionsbereich greift in bestehende Pensionen ein. Auch das gesetzliche Pensionsantrittsalter wird nicht erhöht. Zeitgemäße Reformen des Pensionssystems kommen ohne abrupte Änderungen aus. Es ist jedoch sehr wohl notwendig, die Zahl der Versicherungsmonate stärker zu berücksichtigen. Die Zahl der erforderlichen Beitragsmonate wird daher ab 1. Jänner 1997 schrittweise von 420 auf 450 Monate erhöht.

Hohes Haus! Ich stelle meine Ausführungen über die Umwelt- und Energiepolitik in den Zusammenhang mit Beschäftigung und Arbeitsplätzen. Über viele Jahre hinweg ist die Erreichung des einen als inkompatibel, als unvereinbar mit der Erreichung des anderen Zieles gesehen worden. Es schien, als würden Fragen des Umweltschutzes immer dann weniger wichtig genommen werden, wenn Fragen der Arbeitsplatzsicherung in den Vordergrund traten. Ich meine, beide Ansichten sind überholt und falsch und entsprechen nicht den heutigen Zusammenhängen. Umweltschutz vernichtet nicht, sondern schafft Arbeitsplätze. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei den Grünen.)

Ich möchte das an zwei Beispielen verdeutlichen.

Beispiel Nummer Eins: Durch die Einräumung von Sondertranchen in Höhe von jeweils 1 Milliarde Schilling für den Siedlungswasserbau und die Altlastensanierung werden mehr als 3 000 Arbeitsplätze geschaffen werden. Gleichzeitig werden diese Investitionen auch der Qualität unserer Böden und unseres Grundwassers zugute kommen.

Beispiel Nummer Zwei: Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur verbessern nicht nur den Wirtschaftsstandort, erhöhen nicht nur die Attraktivität für Industrieansiedlungen und schaffen nicht nur Potential für neue Beschäftigung, sondern garantieren auch Lebensqualität. Der Ausbau der Eisenbahn und die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene – seit vielen Jahren ein tragendes Element österreichischer Verkehrspolitik – sollen daher durch die Umsetzung eines Schieneninfrastrukturgesetzes vorangetrieben werden. Parallel dazu werden wir uns auf der Ebene der Europäischen Union für das Forcieren der Transeuropäischen Netze, und hier insbesondere der internationalen Eisenbahnverbindungen, einsetzen, um einerseits das ökologische Potential voll auszuschöpfen und andererseits ineffiziente "Insellösungen" zu vermeiden.

Ich sehe für diese Bemühungen – insbesondere Investorenwerbung – allerdings nur dann eine realistische Zukunftsperspektive, wenn es gelingt, das Prinzip der Kostenwahrheit stärker als bisher in unserem Wirtschaftsgefüge zu verankern. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP und der Grünen.)


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Im übrigen zeigt die aktuelle Diskussion um die Erhöhung beziehungsweise Einführung von Straßen- und Autobahnmauten, daß wir diesbezüglich noch ein beträchtliches Maß an Überzeugungsarbeit vor uns haben, und zwar sowohl auf nationaler Ebene als auch bei unseren Nachbarn. Ziel unserer Bemühungen muß es jedenfalls sein, über die schrittweise Anhebung der Mauten und Straßenbenutzungsabgaben im Sinne der Wegekostenrichtlinie der Europäischen Union eine baldige Überführung dieser Systeme in ein fahrleistungsabhängiges und belastungsabhängiges Road-pricing zu verwirklichen.

Wir haben uns in der Umweltpolitik darüber hinaus vorgenommen, durch den Einsatz herkömmlicher, aber auch neuer ökonomischer Instrumente die Anstrengungen zum Klimaschutz und zur Reinhaltung der Luft zu verstärken. Ich erwähne in diesem Zusammenhang, daß die Bundesländer aus den Erträgen der geplanten Energieabgabe eine Finanzzuweisung von über 1 Milliarde Schilling für die Durchführung umweltschonender und energiesparender Maßnahmen erhalten werden. Das entspricht übrigens inhaltlich und von der Größenordnung her gesehen der von vielen Umweltschutzorganisationen geforderten Klimaschutzmilliarde. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Die österreichische Energiepolitik ist heute durch den Beitritt zur Europäischen Union wieder vor neue und erhöhte Anforderungen gestellt. Sie hat in Europa einen guten, einen eigenständigen Ruf. Dieser Ruf gründet sich vor allem auf den hohen Anteil erneuerbarer Energieträger an der Gesamtenergieaufbringung – also vor allem Wasserkraft, in gewisser Hinsicht auch Biomasse – und auf die vielfältigen und engagierten Aktivitäten Österreichs gegen die Nutzung der Kernenergie in Europa. Beide Prämissen werden auch die Arbeit der nächsten vier Jahre prägen, insbesondere auch deswegen, weil das seriöse und kompetente Auftreten österreichischer Politiker und Wissenschafter auf europäischer Ebene erstmals Transparenz und in weiterer Folge Nachdenklichkeit in die Entscheidungsprozesse über den Bau von Atomkraftwerken gebracht hat. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Hohes Haus! Entgegen vielen Befürchtungen hat das Jahr 1 nach Österreichs Beitritt zur Europäischen Union der heimischen Landwirtschaft nicht ihren Untergang gebracht. Es ist vielmehr gelungen, die landwirtschaftlichen Einkommen in einer wirklich schwierigen Phase zu stabilisieren und da und dort bereits neue Möglichkeiten zu eröffnen.

Für diesen Umstand waren vor allem zwei Faktoren verantwortlich:

Faktor Nummer Eins war das im Europaabkommen der Bundesregierung niedergeschriebene Unterstützungspaket für die Landwirtschaft, dessen Inhalt gemeinsam vom Bund, von den Bundesländern und der Europäischen Union getragen wird.

Faktor Nummer Zwei – und den schätze ich als zumindest so bedeutend ein – war und ist die Bereitschaft der österreichischen Landwirte, sich der neuen Herausforderung zu stellen und – hier sei ein einschlägiger Vergleich erlaubt – den Kopf nicht in den Sand zu stecken, sondern den Stier bei den Hörnern zu packen.

Wir haben also den unmittelbaren Übergang in ein neues System relativ gut bewältigt – dennoch muß allen Beteiligten klar sein, daß wir damit nur einen ersten, wenn auch wichtigen Schritt getan haben.

Vieles ist vor Ort in den Dörfern, in den Gemeinden, in den Regionen zu beginnen und umzusetzen, vieles hat sich aber auch auf die Ebene der Europäischen Union verlagert. So wollen und werden wir in Brüssel dafür eintreten, daß die ökologische Orientierung der Landwirtschaft ein integrierter Bestandteil der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU wird. Dazu ist es notwendig, die Programme für eine umweltgerechte Land- und Forstwirtschaft zur zentralen Säule der Agrarpolitik auszubauen und möglichst viele Beihilfen und Förderungen an ökologische Förderungsvoraussetzungen zu knüpfen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Das zweite zentrale Element heimischer Agrarpolitik ist die soziale Frage. Wir wissen, daß sehr viele Leistungen der Europäischen Union so ausgestaltet sind, daß die großen Einheiten einen höheren Nutzen lukrieren als die kleineren Einheiten. Ich meine, es muß im Interesse einer


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bäuerlich strukturierten Land- und Forstwirtschaft wie der unseren sein, eine größere soziale Treffsicherheit in das System einzubringen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

In diesem Sinn wird sich Österreich auch dafür einsetzen, daß die Europäische Union bei der Konzeption von Agrarförderungen wesentlich stärker als bisher soziale Kriterien berücksichtigt. Konkret bedeutet das, insbesondere im Bereich der Berg- und sonstigen benachteiligten Gebiete sowie in der biologischen Landwirtschaft Sockelbeträge zu ermöglichen, bei der Förderung großer Betriebe entweder die Effekte der Kostendegression zu berücksichtigen oder bei einzelnen Maßnahmen Förderobergrenzen einzuziehen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Hohes Haus! In den letzten Jahren war die österreichische Tourismuswirtschaft immer weniger in der Lage, ihre Kapazitäten auszulasten. Das hat zum einen mit geänderten strukturellen Faktoren zu tun. Natürliche Wettbewerbsvorteile gehen zu Lasten der sogenannten "machbaren Wettbewerbsvorteile" zurück, also jener, die nicht vom Standort vorgegeben sind.

Mit den Verschiebungen und Veränderungen in der Struktur der Nachfrage sind aber auch Schwächen im österreichischen Angebot offenbar geworden, die nun auf allen Ebenen zu bekämpfen sind. Die österreichische Freizeitwirtschaft wird immer nur so gut sein können, wie ihre Betriebe lebensfähig, aber auch wie gut ihre Arbeitnehmer ausgebildet sind. Es wird daher ein Schwerpunkt der nächsten vier Jahre sein, die Attraktivität der Arbeitsplätze im Tourismus, der heute von einer zu hohen Fluktuation gekennzeichnet ist, durch neue und moderne Berufsprofile, durch neue Arbeitszeitmodelle und sozialpolitische Begleitmaßnahmen entscheidend anzuheben. (Beifall bei der SPÖ.)

Einen wichtigen Freizeitfaktor stellt ohne Zweifel der Sport dar. Dabei ist sowohl die Bedeutung des Breitensports als Ausgleich zum täglichen Berufsleben sowie als Beitrag zur Gesundheit unserer Kinder als auch die Vorbildwirkung und vielfache Werbefunktion des Spitzensports unbestritten. Der möglichst zielgerichtete Einsatz der zur Verfügung stehenden Förderungsmittel, spitzensportgerechte Rahmenbedingungen für Höchstleistungssportler, die Vertiefung der Beziehungen des Sports zur Wirtschaft sowie zu Politik und Kultur oder die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Schule und Sport sind nur einige wenige der vor uns liegenden Herausforderungen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Ihnen nun in einigen groben Skizzen das Arbeitsprogramm der neuen Bundesregierung vorgestellt. Es ist das ein Programm, das vom ehrlichen Bemühen geprägt ist, für Österreich Reformen umzusetzen, die Österreich einen guten Eintritt in das nächste Jahrtausend ermöglichen. Es ist das ein Programm, das nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurde, ein Programm, das der Zusammenarbeit all derer bedarf, die guten Willens sind.

Ich lade Sie alle zu dieser sachlichen Zusammenarbeit ein. Österreich verdient es, daß die politisch Verantwortlichen – die Bundesregierung, das Parlament, die Länder, die Gemeinden, die Sozialpartner – gemeinsam an einer guten Zukunft arbeiten. Wir alle tragen große Verantwortung. Es ist eine Verantwortung, die uns vom Volk übertragen wurde. Wir wollen mit Mut, mit Phantasie, mit Kraft und Würde diese Aufgabe übernehmen. Es geht um unser Österreich. (Anhaltender Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.4


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2

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Bundeskanzler für seine Ausführungen.

Es liegt mir das Verlangen vor, über diese Erklärung eine Debatte durchzuführen. Nach § 81 Abs. 2 GOG werden wir diese Debatte in die Tagesordnung der morgigen Haussitzung aufnehmen.

Damit haben wir Punkt 1 der heutigen Tagesordnung erledigt.

2. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (23 der Beilagen): Österreich Institut-Gesetz (62 der Beilagen)

3. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (24 der Beilagen): Bundesgesetz über die "Diplomatische Akademie Wien" (DAK-Gesetz 1996) (63 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Es sind dies Berichte des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlagen (23 der Beilagen): Österreich Institut-Gesetz (62 der Beilagen) und (24 der Beilagen): Bundesgesetz über die "Diplomatische Akademie Wien" (63 der Beilagen).

Berichterstatter zu Punkt 2 ist Herr Abgeordneter Dr. Fuhrmann. Zu Punkt 3 wird Kollege Dr. Schwimmer berichten. – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Fuhrmann.

Berichterstatter Dr. Willi Fuhrmann: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Außenpolitischen Ausschusses betreffend die Regierungsvorlage (23 der Beilagen), das Österreich Institut-Gesetz, mit welchem eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Durchführung von Deutschkursen im Ausland geschaffen werden soll, welche aber auch weitere kulturelle Aufgaben im Ausland übernehmen könnte.

Diese Regierungsvorlage ist im Außenpolitischen Ausschuß ausführlich diskutiert und schlußendlich mit Stimmenmehrheit angenommen worden.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (23 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Herr Präsident! Da ich annehme, daß Wortmeldungen vorliegen, bitte ich, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Kollege Fuhrmann.

Berichterstatter zum nächsten Punkt ist Herr Abgeordneter Dr. Schwimmer. – Bitte sehr.

Berichterstatter Dr. Walter Schwimmer: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich erstatte den Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (24 der Beilagen): Bundesgesetz über die "Diplomatische Akademie Wien".

Ziel des Bundesgesetzes ist die Ausgliederung der "Diplomatischen Akademie Wien" in eine betriebswirtschaftlich geführte Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und Anpassung des Ausbildungsangebotes an die Bedürfnisse eines modernen Außendienstes.

Der Außenpolitische Ausschuß hat auch diese Vorlage in Verhandlung genommen und entsprechend ausführlich diskutiert.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Für den Fall, daß Wortmeldungen vorliegen, bitte ich, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Kollege Dr. Schwimmer. Die Berichterstattung ist also erfolgt.


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Was die Debatte betrifft, sind zwei "Wiener Stunden" am Beginn dieser Sitzung beschlossen worden. Daraus ergeben sich – ich darf es noch einmal anführen – folgende Redezeiten: SPÖ 30 Minuten, ÖVP 28 Minuten, Freiheitliche 26 Minuten, Liberales Forum 18 Minuten, Grüne 18 Minuten.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dkfm. Holger Bauer. Er hat das Wort.

16.46

Abgeordneter Dkfm. Holger Bauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Der Zufall – zumindest aus oppositioneller Sicht ist das anzumerken – hätte nicht besser ausfallen können, als daß nach der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers – kritischere Geister als ich es bin, haben gemeint, es war eher die Märchenstunde vom Onkel Franz (Abg. Haigermoser: Genau! – Abg. Schieder: Holger und die Wildgänse!) – mit ihren vielen schönen und weniger schönen Worten, auch vom notwendigen Sparen, das Österreich Institut-Gesetz verhandelt wird.

Es werden sich jene Damen und Herren, die damit bislang nichts zu tun hatten, vielleicht fragen: Warum? Was hat denn diese aus ihrer Sicht vielleicht Peanut mit der großartigen Erklärung unseres hochgeschätzten Herrn Bundeskanzlers zu tun? – Das ist deswegen ein so schöner Zufall, weil durch die unmittelbare Abfolge überdeutlich wird, wie weit bei dieser alten neuen Regierung Theorie auf der einen Seite, Praxis auf der anderen Seite, Dichtung und Wahrheit auseinanderklaffen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es? – Bisher wurden im Rahmen der sogenannten österreichischen Kulturinstitute – den meisten von uns sind sie ein Begriff, im großen und ganzen ein durchaus positiver Begriff – auch Deutschkurse abgehalten. – So weit, so gut. Aber, Hohes Haus, was jetzt geschehen soll, ist skurril bis grotesk. Weniger gut gelaunte Zeitgenossen könnten auch meinen, es ist mehr als ärgerlich, was da jetzt passieren soll.

Die Deutschkurse – ich sage noch einmal: Die Deutschkurse, damit Sie die gesamte Dimension dieses Problems erfassen können – sollen jetzt von den Kulturinstituten ausgegliedert und – man höre und staune! – einer eigenen zu gründenden Kapitalgesellschaft übertragen werden. (Abg. Haigermoser: Wird da gespart bei dem Ganzen?)

Begründet wird das Ganze – so ist es uns im Ausschuß gesagt worden – folgendermaßen: Die Deutschkurse sollen und müssen in Zukunft professioneller als bisher veranstaltet werden. – Da lachen die Hühner, da gackert der Hahn, und ich lache mit, allerdings etwas sarkastisch-ironisch. (Beifall bei den Freiheitlichen.) – Als ob professionelle Deutschkurse nur im Rahmen einer eigenen zu gründenden Kapitalgesellschaft, in einem eigens zu gründenden Verwaltungskörper professionell abgehalten werden könnten und nicht etwa so wie bisher im Rahmen der Kulturinstitute! Wenn es dort wirklich Probleme gegeben haben sollte, dann muß man sich lediglich um ein paar bessere Deutschlehrer umschauen. Damit wäre das Problem gelöst, dazu braucht man doch nicht eine eigene GesmbH zu gründen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Abgesehen davon, Hohes Haus – und damit bin ich zwischen der Theorie der Regierungserklärung und der Praxis schon im politischen Alltag gelandet –: Meine Fraktion und ich hätten uns in Sparzeiten wie diesen eher um Überlegungen in die genau entgegengesetzte Richtung bemüht, nämlich wie vorhandene Ressourcen, Botschaften, Auslandsvertretungen, Kulturinstitute konzentriert werden können, um effizient genützt zu werden, anstatt neue Verwaltungskörper für die Durchführung von Deutschkursen zu gründen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Graf .) Ja, auch die gehören dazu, sehr richtig! Aber bitte – und das will ich Ihnen ja vor Augen führen –: Das ist die "Koalition neu", so schaut sie aus.

Hohes Haus! Man höre und staune weiter: Die zu gründende GesmbH wird – natürlich, möchte ich beinahe sagen – über eine zentrale Verwaltungsstelle in Wien verfügen. Insgesamt wird diese GesmbH mindestens 15 Mitarbeiter haben, ich schätze, es werden im Laufe der Zeit 20 werden. Und für diesen "riesigen, unüberschaubaren" Verwaltungskomplex – 15 Mitarbeiter! – zur Veranstaltung von Deutschkursen sind interessanterweise zwei Geschäftsführer notwendig. (Ruf bei den Freiheitlichen: Ungeheuerlich! Proporz!) Zwei Geschäftsführer sind notwendig,


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damit Deutschkurse mit insgesamt 15 Mitarbeitern professionell veranstaltet werden können! Man braucht natürlich in der Koalition uralt – nicht neu! – zwei Geschäftsführer.

Schwarz-rote Proporznachtigall, ich hör dir trapsen! – Damit ist auch schon alles gesagt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Neisser .) Ja, Herr Präsident Neisser, nur: Neu ist an dieser Vorgangsweise wirklich nichts. Sie ist ururalt und stinkt zum Steuerzahlerhimmel! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Schöll: Sie ist ja schon nicht mehr vorhanden!)

Und da muß ich Ihnen schon eines sagen, liebe Genossinnen und Genossen von der linken Reichshälfte: Daß dabei auch für Sie ein Pöstchen im ansonsten schwarz verwalteten Ressort abfällt (Abg. Haigermoser: Der Marizzi hat sich schon angemeldet!), das wird der tiefere Grund dafür sein, warum Sie sich in absehbarer Zeit voraussichtlich recht brav von Ihren Sitzen erheben und diesem Unsinn, dieser Steuergeldverschwendung Ihre Zustimmung erteilen werden.

Jawohl, Sie werden es nur deswegen tun! Das ungläubige Staunen, als ich dies anhand von konkreten Beispielen, anhand von Zitaten und Unterlagen Ihren Vertretern im Ausschuß vorgetragen habe, das Erstaunen über diese Ungeheuerlichkeit, die da im schwarzen Ressort geboren worden ist, war nicht zu übersehen, und das hat auch dazu geführt, daß der sozialdemokratische Ausschußvorsitzende selbst sehr, sehr kritische Fragen in diese Richtung gestellt hat. Nur: genützt haben sie nichts! (Abg. Dr. Graf: Er hat sich beworben!) Sie werden trotzdem in rund einer halben Stunde zustimmen, nehme ich an.

Damit konkret zur Kostenseite. Neben dem Argument, daß Professionalität nur im Rahmen einer eigenen GesmbH für Deutschkurse erzielt werden kann, wird weiter behauptet – die Frau Staatssekretärin wird wahrscheinlich nicht müde werden, das zu wiederholen, wenn sie sich nicht mittlerweile eines Besseren belehren hat lassen –, es werde durch dieses Vorhaben eine Entlastung des Bundeshaushaltes geben, und zwar durch die Einsparung von zwölf Planstellen. Lassen wir diese Behauptung einmal für sich stehen: Also zwölf Planstellen werden eingespart.

Dem gegenüber stehen unbestreitbar 15 neue außerhalb des Budgets. Und wenn Sie glauben, im Ausgliedern liegt die budgetäre Einsparung, dann haben Sie zwar formaliter recht, aber in der Sache natürlich nicht. Es steht dieser behaupteten Einsparung von zwölf Planstellen die Schaffung von 15 neuen, anderen Planstellen außerhalb des Budgets gegenüber. In der Regierungsvorlage stehen 14, ich sage einmal 15, aber es ist Ihnen ja letztlich egal, ob es 14 oder 15 Planstellen sind.

Es ist natürlich anzunehmen, daß diese 15 Bediensteten nicht – wie die eingesparten Planstellen – nach dem Bundesschema entlohnt werden, sondern nach anderen, nämlich privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten. Das ist sicher schön für die Damen und Herren, die dann in dieser GesmbH mit zwei Geschäftsführern werken werden. Ich habe da schon einmal etwas ganz ähnlicher Natur erlebt, und zwar bei der Gründung der Bundesschuldenverwaltungs-AG. Das hat damit geendet, daß die Damen und Herren Beamten das, was sie zuerst im Rahmen einer eigenen Abteilung im Bundesministerium für Finanzen getan haben, nunmehr in einer eigenen Bundesfinanzschulden-AG tun, wo sie fürstlich nach privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten entlohnt werden. (Abg. Schieder: Sie erzählen die Geschichte schon zum zweiten Mal!) Aus diesem Grund wird es keine Einsparung geben. Es wird eher teurer werden. Aber ich freue mich für diejenigen Damen und Herren Beamten, die vielleicht dann dort werken, die zum Zug kommen – wenn sie das richtige Parteibuch haben! (Abg. Schieder: Das sind die Vertreter von Punkt 3!)

Peter, sei diesmal milde zu mir; ich bin gerade dabei, dich zu loben. Im Ausschuß hat sich – übrigens auf die Frage des sozialdemokratischen Vorsitzenden Peter Schieder – folgendes herausgestellt (Abg. Scheibner: Hat er sich auch beworben für den Kurs?): Diese zwölf Planstellen, die angeblich eingespart werden sollen, gibt es überhaupt nicht mehr! Die wurden bereits 1994 oder 1995 gestrichen. Die gibt es gar nicht mehr! Gestrichene Planstellen, die gar nicht besetzt waren, führen Sie jetzt großartig als Einsparung an. Das heißt, Sie führen etwas als


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Einsparung ins Treffen, was überhaupt nicht mehr eingespart werden kann, weil nicht mehr vorhanden. – So schauen die Dinge bei Licht aus. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie werden sich vielleicht wundern, warum ich das mit Liebe zum Detail hier auswalze. – Weil ich Ihnen vor Augen führen möchte, wie das, was vor einer halben Stunde so schön nach Sparen und so weiter geklungen hat, in der Praxis ausschaut. – Nichts ist damit! Das Gegenteil passiert.

Daher noch etwas zu den Kosten: Im ursprünglichen Entwurf – es wurde dann gestrichen, Sie werden schon gewußt haben, warum – wurde noch explizit angeführt, daß es Verlustabdeckungen wird geben müssen und daß diese die jährlichen Bundesbudgets belasten werden. Das ist noch drinnen gestanden. Weiters ist im Entwurf gestanden – in der Regierungsvorlage selber nicht mehr, da sind Sie schon draufgekommen: Halt, das ist nicht so günstig, was da drinnen steht! –, daß die Kosten zumindest im ersten Jahr der Ausgliederung um ein Drittel höher sein werden als die derzeitigen Jahreskosten für die Durchführung der Deutschkurse.

Im Ausschuß hat sich auch noch herausgestellt – nebenbei: wieder aufgrund einer gemeinsamen Frage, wenn du gestattest, Herr Vorsitzender, von uns beiden –, daß das auch in den Folgejahren nicht sehr viel anders sein wird. Legen wir uns jetzt nicht auf Millionenbeträge fest. Im Ausschuß wurde uns von Ihrem Mitarbeiter, einem hochrangigen Beamten, mitgeteilt – schön aufgezählt, in richtiger Offenheit dem Parlament gegenüber –, wie das ausschaut. Und daraus geht hervor, daß auch in den nächsten fünf Jahren mit höheren Kosten unterschiedlicher Größenordnung, die aus dem Budget abzudecken sind, als bisher zu rechnen ist.

Das einzige, was dann noch ins Treffen geführt worden werden konnte, war: Ja schon, aber man muß ja langfristig denken. – Es wundert mich, daß das in der österreichischen Verwaltung getan wird, aber bitte sehr! Es wurde gesagt: Ein allfälliger Break-even-point ist zu erreichen, im Jahre 2001, im Jahre 2002 oder so irgendwann. Und als wir gefragt haben: Wie stellen Sie sich das denn vor?, wurde uns gesagt: Das wird dann der Fall sein, wenn andere Bundesverwaltungsstellen dieser zu gründenden GesmbH weitere kulturelle Aufgaben übertragen, sie mit der Durchführung beauftragen und das natürlich auch zahlen.

Hohes Haus! Ich glaube, man braucht wirklich kein Budgetexperte zu sein, um zu erkennen, daß das möglicherweise, wenn das alles eintritt, einen Break-even-point bei Ihnen im Budget des Bundesministeriums für Äußeres ergeben könnte. Aber im Bundeshaushalt wird das nicht der Fall sein – und darauf kommt es ja wohl an. Es interessiert mich gar nicht oder wenig, ob Sie in Ihrem Ressort einen Break-even-point erreichen, wenn das Bundesbudget auf der anderen Seite dafür geradezustehen hat. Also man braucht kein Budgetexperte zu sein, um diesen inneren Zusammenhang zu begreifen.

Wenn es wirklich dazu kommen sollte, daß Bundesdienststellen, Verwaltungsstellen des Bundes, der Länder – wer auch immer – diese GesmbH, die zur Durchführung von Deutschkursen gegründet wird, mit anderen, weiteren kulturellen Aufgaben betrauen, stellt sich für einen, der zwei und zwei zusammenzählen kann, die Frage, was denn dann eigentlich die Aufgaben der Kulturinstitute sind, die ja bestehen bleiben. Was tun denn dann die Kulturinstitute, die das bisher gemacht haben? Aber jetzt sollen, damit Sie den Break-even-point erreichen, diese Aufgaben offensichtlich dieser GesmbH für die Deutschkurse übertragen werden. Frage: Was passiert mit den Kulturinstituten? Leisten wir uns diese dann weiter? Schaffen wir sie ab? – Warum machen wir denn das Ganze überhaupt? Darauf läuft meine Frage hinaus. Was soll denn das Ganze, Frau Staatssekretärin und liebe Großkoalitionäre?

Diese Frage wurde und wird ja nicht nur von mir alleine hier gestellt, sondern dankenswerterweise ansatzweise auch vom Vorsitzenden des Ausschusses gestellt. Es wird nur, wie gesagt, nichts genützt haben. Diese Fragen wurden auch von vielen begutachtenden Stellen aufgeworfen, in ähnlicher Form, natürlich weniger oppositionell zugespitzt, aber in der Sache waren es immer wieder dieselben Fragen. Der Rechnungshof, das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, die Arbeiterkammer und natürlich das Bundesministerium für Finanzen haben diese Frage aufgeworfen: Was soll das eigentlich?


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Besonders liebevoll und verdienstvoll hat sich dieser Frage der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes angenommen. Er hat sich am detailliertesten mit dieser ganzen Geschichte auseinandergesetzt und all diese Kostenargumente, die Sie da angeführt haben – ich hoffe, Sie werden sie nicht noch einmal anführen –, sehr liebevoll auf zwei Seiten zerpflückt. Sie brauchen es nur nachzulesen. (Abg. Haigermoser: Warum macht man das Ganze überhaupt?) – Ich komme schon zum Schluß; Ewald Stadler schaut mich schon kritisch an. – Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes resümiert dann in seiner insgesamt sechs Seiten umfassenden Stellungnahme folgendermaßen – ich zitiere –:

Der von einer gesellschaftsrechtlichen Organisationsform zu erwartende Vorteil eigenverantwortlichen, wirtschaftlichen Handelns wird hier geradezu erdrückt durch bürokratieübliche Entscheidungsabläufe, die es weiterhin geben wird in dieser GesmbH. Die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Organisationsentscheidung muß daher ernstlich gestellt werden. – Zitatende. Das ist nicht von Holger Bauer, nicht von der Opposition – grün, liberal, freiheitlich –, nein, Ihr eigener Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes schreibt Ihnen das ins Stammbuch. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Haigermoser: Es ist sagenhaft!)

Das wird Sie aber nicht beirren, auf diesem Weg fortzufahren. (Abg. Haigermoser: Das ist sparen à la Vranitzky!) Sie werden in rund einer halben Stunde abstimmen und werden diesen Käse, diesen Nonsens, diesen Unsinn, diese Steuergeldverschwendung beschließen. Davon bin ich überzeugt. Und ihr (zur SPÖ gewendet) werdet brav mit aufstehen. Warum, weiß ich nicht. Dieser eine Posten kann doch nicht so wichtig sein. Daß dieser Geschäftsführer bei den Deutschkursen ein Roter ist, das kann’s doch nicht sein! Aber ich befürchte, daß die neu vereinigten Großkoalitionäre das in Kürze beschließen werden. Ich weiß nicht, gilt es, die Koalitionsdisziplin zu bewahren? Gleich am Anfang kann man nicht etwas gegen den Koalitionspartner tun, da bricht ja gleich wieder alles nieder. Zahlen soll es der Steuerzahler. Oder ist dieses Posterl, der Geschäftsführer, wirklich so wichtig in dem schwarz verwalteten Ressort? – Ich weiß es nicht. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Eines weiß ich: Wenn Sie das heute beschließen, entlarven Sie damit Ihr Gerede von der gebotenen Sparsamkeit als das, was es in Wirklichkeit ist: Heiße Luft, kein Gedanken des Sparens bei sich selber, sondern nur beim Bürger – dort wird gespart und belastet. Das ist die "Koalition neu"! Und das galt es, nachzuweisen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.06

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Dr. Höchtl. – Bitte. (Abg. Haigermoser: Pepis Rolle als Pflichtverteidiger! – Abg. Dr. Höchtl: Ich bin kein Rechtsanwalt! – Abg. Mag. Haupt: Kann alles noch werden! – Abg. Dr. Höchtl: Jaja, Seniorenstudium!)

17.06

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Höchtl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dkfm. Bauer hat diese Vorlagen als skurril und grotesk bezeichnet. Ich würde manche der Vorgangs- und Verhaltensweisen des Kollegen Bauer skurril und grotesk nennen, denn eines steht fest: Entweder will er nicht lesen – oder er will es nicht verstehen. Es ist ihm nämlich im Ausschuß eindeutig der Zusammenhang erklärt worden.

Herr Kollege Bauer! Das, was Sie im Ausschuß schon als Kasperltheater aufgeführt haben, brauchen Sie nicht im Plenum auch wieder zu machen. Das Plenum ist kein Kasperltheater! Lassen Sie sich das einmal gesagt sein! (Beifall bei der ÖVP.)

Worum geht es? – Es geht in der ersten Gesetzesvorlage betreffend Schaffung des Österreich Instituts darum, eine wesentlich flexiblere Struktur privatwirtschaftlicher Natur zu schaffen und es aus dem System der Kameralistik herauszulösen.

Eindeutig steht fest, daß wir mit der Schaffung dieses Österreich Instituts den richtigen Weg einschlagen, denn schon manch andere Länder haben sich mit ihren Instituten – ich erwähne das Institut Français, das Goethe Institut – einen hervorragenden Ruf erworben. Wir meinen, daß die Flexibilität, die größere Wirtschaftlichkeit, das Erzielen von zusätzlichen Einnahmen, das


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Abkehren von der Kameralistik, daß all das viel leichter durch die Ausgliederung erreichbar ist als durch das Beibehalten im System der Kameralistik. Das ist der Grund, der Pate dafür gestanden ist, warum die Regierung diese Vorlage eingebracht hat, und ich glaube, wir brauchen uns nicht in Reminiszenzen der Vergangenheit zu ergehen, wir sind zukunftsorientiert. Wir stehen zu dieser Gründung des Österreich Instituts, weil wir glauben, daß die Schaffung dieses ausgegliederten Instituts, das Deutschkurse im Ausland offeriert, aber vielleicht auch zusätzliche kulturelle Aktivitäten und Veranstaltungen anbieten kann, eine bessere Grundlage darstellt als die bisherige Integration in den Kulturinstituten.

Keineswegs geht es um diese zwölf Planstellen, wie das immer behauptet wird. Das Kasperltheater haben wir erlebt; Sie haben ein solches abgeführt. Eines ist klar: Diese zwölf Planstellen waren zu Beginn des Jahres noch vorhanden, es sind noch Zahlungen teilweise dafür auch im heurigen Jahr geleistet worden. Mit der Errichtung des Österreich Institutes fallen nicht nur die Planstellen, sondern selbstverständlich auch die Zahlungen aus, und wir haben eine völlige Neuordnung dieses Instituts. Wenn den Berechnungen – jedenfalls für die kommenden sechs Jahre – in den einzelnen Etappen Folge geleistet werden kann – und das sind realistische, nicht optimistische und nicht pessimistische Berechnungen –, dann wird es innerhalb von sechs Jahren zu Budgeteinsparungen von zumindest 4,4 Millionen Schilling kommen.

Ich glaube, zu einem sind wir hier im Plenum aufgerufen, der Nationalrat und auch die Bundesregierung, nämlich daß wir jede Möglichkeit nützen, wo Einsparungen drinnen sind. Ich glaube, das ist ein Grundsatz, zu dem wir uns zu bekennen haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun zur zweiten Vorlage. Diese zweite Vorlage hat auch eine Ausgliederung zum Inhalt, nämlich die Ausgliederung der Diplomatischen Akademie. Ich glaube, das ist eine Institution, die zweifellos in der Geschichte Österreichs für unser außenpolitisches Renommee sehr, sehr viel gebracht hat. Wir alle wissen, daß die Vorgängerin, im Jahre 1754 als orientalische und später als Konsularakademie geschaffen, Wesentliches geleistet hat, Begabten aus allen Bevölkerungsschichten die Möglichkeit einer gezielten Vorbereitung für den Höheren Dienst des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten geboten hat. Aber sie hat auch vielen aus anderen Ländern die Chance zu einer derart qualifizierten Ausbildung gegeben.

Schauen wir uns einige Zahlen an: Seit dem Jahre 1965, also die letzten 30 Jahre, wo die Diplomatische Akademie aus der Konsularakademie hervorgegangen ist, haben 619 In- und Ausländer ihr Studium an der Diplomatischen Akademie abgeschlossen. Von diesen 619 Absolventen haben 330 die österreichische Staatsbürgerschaft. Von diesen 330 sind 152 im Auswärtigen Dienst tätig und stellen dort wirklich ihren Mann oder ihre Frau, sie sind hervorragend ausgebildet, stellen also das Korps dessen dar, was wir im Höheren Dienst im Auswärtigen Amt haben.

Es handelt sich um eine sehr, sehr gute Ausbildung, die jetzt durch Initiativen, die von den vorbereitenden Personen gesetzt und dann vom Außenminister als Vorlage eingebracht wurden, durch eine Ausgliederung mit noch mehr Möglichkeiten bereichert werden soll. Wir haben dadurch die Chance, der gesamten Globalisierung dessen zu entsprechen, was tatsächlich in diesen vergangenen Jahren und Jahrzehnten an Außenpolitik und dementsprechender Ausbildung insgesamt entstanden ist. Wir haben den neuen Notwendigkeiten Rechnung getragen, und ich glaube, daß jene Personen, die jetzt und in Hinkunft in dieser neuen ausgegliederten Form der Diplomatischen Akademie Wien führende Positionen einnehmen werden, Garanten dafür sind, daß tatsächlich nicht nur das bisherige Niveau gehalten wird, sondern daß auch mit zusätzlichen Möglichkeiten von Einnahmen eine budgetäre Entlastung herbeigeführt werden kann.

Deswegen glauben wir, daß diese Ausgliederung der Diplomatischen Akademie in eine betriebswirtschaftlich geführte Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit die Antwort auf die neuen Herausforderungen darstellt, daß eine Reduzierung des zweijährigen Lehrganges auf einen einzigen einjährigen Lehrgang möglich sein wird, die Einrechnung eines postgradualen höheren Lehrganges für Internationale Studien ermöglicht wird, daß dadurch zusätzliche Einnahmen in Form von Spezialkursen und Seminaren erschlossen werden.


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Soweit meine Beurteilung dieser Gesetzesvorlage reicht, darf ich sagen: Ich glaube, diejenigen, die das nicht nur wenige Monate, sondern in den letzten Jahren ausführlich überlegt haben, sich alle Alternativen dazu überlegt haben, haben mit diesem Vorschlag eine gute Grundlage dafür geschaffen, daß wir auch in Hinkunft auf die ausgegliederte Form der Diplomatischen Akademie in Wien stolz sein können. Es werden ihnen mehr Möglichkeiten eingeräumt, und dieses Mehr an Möglichkeiten soll auch von uns in der österreichischen Außenpolitik gut genützt werden. Wir stimmen gerne diesen beiden Vorlagen zu. (Beifall bei der ÖVP.)

17.15

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Abgeordneter Dr. Frischenschlager. – Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen das Wort.

17.16

Abgeordneter Dr. Friedhelm Frischenschlager (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Wir haben es hier mit zwei Vorlagen zu tun, die sich beide im weiteren Sinne der Ausgestaltung der kulturellen, bildungspolitischen Außenpolitik widmen. Ich darf hier gleich sagen: Bei der Beurteilung der beiden inhaltlichen Materien – Österreich Institut und Diplomatische Akademie – sehen wir in der ersteren keine positive Entwicklung – wir werden diese Vorlage ablehnen –, während wir hingegen meinen, daß die Novelle betreffend die Neugestaltung der Diplomatischen Akademie eine durchaus taugliche Organisationsform zum Inhalt hat, und wir werden ihr daher zustimmen.

Ich darf zunächst auf das Österreich Institut eingehen und möchte folgendes festhalten: Die Vorlage ist ja an sich nicht weiß Gott was, aber sie hat einen bombastischen Titel, und das stört mich, denn der Vergleich, den Kollege Höchtl hat anklingen lassen, mit Goethe Institut und Institut Français ist natürlich völlig untauglich. Außer es ist eigentlich etwas ganz anderes beabsichtigt bei diesen Sprachkursen, nämlich daß der Nukleus gelegt wird für ein Konkurrenzunternehmen zu den bestehenden Kulturinstituten. Das ist der massivste Einwand, den wir gegen diese Vorlage haben, wenn ich auch gleichzeitig betonen möchte, daß diese Aufgabe, nämlich diese Sprachkurse, etwas ist, was durchaus sehr positiv gesehen werden kann.

Ich halte es nicht für eine Pflichtaufgabe der Republik, derartiges zu organisieren und zu finanzieren. Wirklich fragen muß man sich, in welcher Rechtsform das geschehen soll, aber die Chance, sich über die Sprachvermittlung gleichsam eine beständige Gruppe von Menschen in anderen Ländern sozusagen anzuerziehen, die im engsten Kontakt mit österreichischer Kultur die deutsche Sprache vermittelt bekommen haben, diese Chance wahrzunehmen, sehe ich als eine sehr, sehr positive Funktion unserer kulturellen Außenpolitik. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Es geht allerdings darum, wie wir das organisieren. Bisher – im Ausschuß konnten wir das auch hören – ist das Ganze offensichtlich auf einer sehr improvisierenden Organisation aufgebaut gewesen. In manchen Bereichen, wenn ich das richtig verstanden habe, war das manchmal am Rande der Rechtmäßigkeit bei der Bestellung der Lehrkräfte im Ausland. Es gab also offensichtlich einen Bedarf, da etwas zu ändern, aber die Begründungen für diese Änderungen, wie sie jetzt vorgeschlagen werden – Kollege Bauer hat das hier schon gebracht –, nämlich daß es zu Planstelleneinsparungen, zu Deregulierung et cetera kommt, sind mehr als unglaubwürdig. Ich muß sagen, Frau Staatssekretärin, was immer Sie im Ausschuß dazu gesagt haben, war wirklich am Rande dessen, was argumentativ erträglich war. Das muß man einmal ganz klar sagen. Also daß in dem sicherlich bescheidenen Rahmen große Einsparungen stattfinden – personell, materiell –, ist nicht zu erwarten.

Der wesentlichste Einwand ist aber der, daß mit diesen Österreich Instituten, die aus den Kulturinstituten ausgelagert werden, eine zweite Kulturinstitutseinrichtung unter einem bombastischen Namen möglich wird. Es wird zwar in der Vorlage und in den Erläuterungen betont, es gehe ja nur um die Sprachkurse, aber ich möchte das Hohe Haus ausdrücklich darauf hinweisen, daß bei den Aufgabenschilderungen dieser Österreich Institute nur "insbesondere" von den Sprachkursen die Rede ist, also jederzeit andere kulturpolitische Aktivitäten hier ihre


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administrative und rechtliche Heimat finden können. Und das halte ich für falsch. Das ist der massivste Einwand.

Der zweite Einwand ist folgender: Wenn wir schon einen Teil dieser außenpolitischen Kulturaktivitäten in eine neue Rechtsform gießen, dann frage ich mich, ob wir nicht insgesamt versuchen sollten, auch die Kulturinstitute in ihrer jetzigen Organisationsform zu überdenken. Ich kann mir vorstellen, daß die Herauslösung aus der außenamtlichen Administration, die Organisation in selbständiger Rechtsform, alle die Gründe, die Sie angeben, warum bei den Sprachkursen jetzt diese neue Rechtsform gewählt wird, für die Kulturinstitute im Prinzip auch stimmen. Und deshalb meine ich, daß es überlegenswert wäre, insgesamt die Organisation der Kulturinstitute in eine andere Rechtsform überzuführen, die mehr Flexibilität et cetera ermöglicht.

Aus diesen beiden sehr grundsätzlichen Erwägungen – neben der wirklich mangelhaften Begründung im Detail – werden wir die Vorlage zum Österreich Institut-Gesetz ablehnen.

Ein paar Worte auch zur zweiten Vorlage, zum Gesetz über die "Diplomatische Akademie Wien".

Auch da fragt man sich zunächst einmal, ob das denn wirklich eine Pflichtaufgabe der Republik sein muß. Denn eines ist ja diese Diplomatenakademie interessanterweise nicht, was man aufgrund ihres Titels vermuten würde: Man könnte meinen, daß das sozusagen die Diplomatennachwuchsschule des Außenamtes wäre. Das ist nicht der Fall, sondern das Außenamt hat nach wie vor seine besondere eigene Form der Heranbildung und vor allem Prüfung seines Nachwuchses über das Préalable.

Wenn die Republik eine Diplomatenakademie unterhält, dann wäre doch auch zu überlegen, ob nicht die Absolventen dieser Diplomatenakademie damit schon aus sich heraus die Befähigung zum Diplomatenberuf, die Qualifikation dazu haben. Die Aufnahme ist dann eine zweite Sache, aber es ist natürlich schon eine Absurdität, daß die Republik eine Diplomatenakademie unterhält, deren Absolventen aber dann nach diesem Ausbildungsgang, nach diesem Prüfungssystem nicht wirklich in der Lage sind, den Diplomatenberuf in Österreich auszuüben. Da stimmt doch irgend etwas nicht. (Abg. Tichy-Schreder: Das ist doch normal!) Das ist meines Erachtens nicht normal, denn normal ist gerade in Österreich, daß jemand mit dem Erwerb einer bestimmten – vereinfacht ausgedrückt – akademischen, in diesem Fall Post-graduate-Qualifikation den Zugang zur Berufsausübung hat. (Abg. Tichy-Schreder: Nur mit der schulischen Ausbildung allein nicht!) Das ist etwas, was eigentlich normal ist. (Abg. Tichy-Schreder: Da fehlt die Praxis!)

Eine andere Frage – ich sage es noch einmal – ist die Aufnahme: ja oder nein. Aber ich glaube schon, daß man sich das zumindest einmal überlegen sollte, denn da ist derzeit schon eine Systemwidrigkeit gegeben. (Abg. Dr. Graf: Bei der ÖVP ist es normal, daß man ohne Qualifikation in die Ämter kommt! – Abg. Tichy-Schreder: Gerade das Gegenteil ist der Fall!)

Die Besonderheit, die diese Akademie als zweite Funktion hat, möchte ich noch betonen, denn das ist eine sehr wertvoller Aspekt. Österreich eröffnet damit vor allem Menschen aus Ländern, die sich im Übergang befinden, die nach Abschüttelung totalitärer Regime nun darangehen müssen, einen neuen diplomatischen Apparat und personelle Substanz aufzubauen, die Chance, in Österreich diese Ausbildung zu erhalten. Das ist etwas ganz Wichtiges, und das geschieht wiederum nicht aus Selbstlosigkeit, obwohl es durchaus etwas ist, wovon ich meine, daß es eine wichtige, manchmal auch entwicklungspolitische Maßnahme ist. Aber in diesem Fall haben wir die Chance, daß die hier Ausgebildeten aus befreundeten Ländern damit ein Lebtag lang, womöglich als Diplomaten, eine ganz besondere Bindung und Nähe zur Republik Österreich vermitteln. Das ist ein ganz, ganz wesentlicher außenpolitischer Wert, den ich besonders hervorstreichen möchte, denn auch in der Vergangenheit hat die Diplomatenakademie bewiesen, daß diese Funktion eine ganz besonders wichtige ist.

Meine Damen und Herren! Man kann sich überlegen, ob die jetzt gefundene Ausgliederung und Rechtsform die Ultima ratio ist, ob nicht in der Zukunft derartige Einrichtungen noch ein Stück


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stärker in das Private verschoben werden könnten. Das ist eine Frage, die wir vielleicht beim Überdenken all unserer akademischen und Post-graduate-Strukturen zur Debatte stellen werden. Dennoch ist die jetzt gewählte Form, so meine ich, ein Fortschritt. Es ist mehr Klarheit da, es ist insbesondere auch eine sehr konkrete Verknüpfung mit der Universität Wien gegeben, was ich als großen Vorteil erachte. Also alles in allem ist es ein Fortschritt gegenüber den jetzt in manchen Bereichen nahezu ans Blamable grenzenden Verhältnissen, wenn ich insbesondere an die Behandlung der Lehrbeauftragten dieser Diplomatenakademie durch das Finanzministerium erinnere. Das war jahrzehntelang eine permanente Quelle des Ärgernisses, das war wirklich schikanös.

Diese Probleme werden damit gelöst, und deshalb werden wir dem Gesetz betreffend Diplomatenakademie zustimmen.

Abschließend, meine Damen und Herren: Wir haben heute, wie ich noch einmal sagen möchte, über Vorlagen gesprochen, die im weitesten Sinne auf jeden Fall mit kultureller Außenpolitik zu tun haben. Ich meine, daß es auch gut gewesen wäre, insbesondere die Frage der Österreich Institute nicht nur im Außenpolitischen, sondern auch im Kulturausschuß zur Sprache zu bringen, weil wir uns ja vorgenommen haben, daß dieser Ausschuß die kulturellen Aktivitäten und die kulturpolitischen Belange wahrnehmen soll. Das ist diesmal nicht geschehen. Wir werden danach trachten, daß in Hinkunft Vorlagen mit einem derart starken kulturpolitischen Akzent auch im Kulturausschuß zur Debatte gestellt werden.

Insgesamt, so meine ich, werden wir schon in wenigen Tagen und Wochen sehen, wie ernst es die Republik Österreich mit der kulturellen Außenpolitik nimmt. Wir mußten jahrzehntelang die Erfahrung machen – das hängt wiederum mit den Organisationsformen zusammen –, daß die Mittel insgesamt bescheiden waren und darüber hinaus noch zu einem weitaus überwiegenden Teil als Fixkosten in die Organisation gewandert sind, während die operativen Budgets in der kulturellen Außenpolitik lange Zeit wirklich am Rande des Erträglichen waren. Zu dieser Auffassung muß man kommen, wenn man weiß, daß für das operative Budget aller Kulturinstitute tatsächlich vielleicht 20, 30 Millionen für die konkrete Kulturarbeit ausgegeben werden konnten, ein X-faches jedoch für die Organisation.

Da hat sich in den vergangenen Jahren einiges zum Positiven verändert. Das möchte ich anerkennen. Wir werden am kommenden Budget sehen, ob dieses ganz wesentliche Instrument der österreichischen Außenpolitik, nämlich die Kulturpolitik zu transportieren, wahrgenommen wird.

Einen Satz noch, weil ich gerade den Kollegen Stadler hier sehe. Das hätte ich jetzt fast vergessen: Bei der Beratung über die Diplomatenakademie hat es im Außenpolitischen Ausschuß eine lustige Sache gegeben. Für mich ist es selbstverständlich, daß die politischen Parteien aus Bildungsinstituten den Rückzug anzutreten haben. (Abg. Mag. Stadler: Wir ja auch!) Ich halte es für unerträglich und für völlig unnotwendig, daß in den Kuratorien von Pädagogischen Akademien, aber auch der Diplomatenakademie Parteienvertreter sitzen müssen. (Abg. Mag. Stadler: Wir ja auch!) Ich sehe dafür überhaupt keine Rechtfertigung.

Deshalb halte ich diese Änderung, daß in dem künftigen Aufsichtsorgan in der Diplomatenakademie keine Parteienvertreter mehr vorgesehen sind, für etwas Positives. Ich habe überhaupt kein Verständnis für den Antrag der freiheitlichen Fraktion, die justament und in völliger Abkehr von der sonstigen Rhetorik per Abänderungsantrag wiederum Parteienvertreter in dieses Gremium der Diplomatenakademie hineinreklamieren will.

Diesen Antrag halten wir für kontraproduktiv, für geradezu widersinnig und werden ihn daher nicht unterstützen, sehr wohl jedoch, wie gesagt, die Vorlage zur Diplomatenakademie. (Beifall beim Liberalen Forum.)


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17.30

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Jäger. – Bitte, Frau Abgeordnete.

17.30

Abgeordnete Inge Jäger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute zwei Gesetze, das Österreich Institut-Gesetz und das Diplomatische Akademie-Gesetz, welche beide mit Österreichs Beziehungen zum Ausland zu tun haben.

Durch das Diplomatische Akademie-Gesetz soll eine Institution, die für viele österreichische Diplomaten, aber nicht nur für diese, eine wichtige Ausbildungsstätte war, auf eine neue Basis gestellt werden.

Als der damalige Außenminister Bruno Kreisky im Jahre 1964 die Diplomatische Akademie gegründet hat, gab er als eine seiner Begründungen für diesen Schritt an, daß Begabten aus allen Bevölkerungsschichten Österreichs eine gezielte Vorbereitung für den höheren Dienst des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten oder für andere internationale Berufe gegeben werden sollte. Damit war der Gedanke verknüpft, daß in einem modernen Staat die Angehörigen des diplomatischen Dienstes nicht nur aus einem abgeschlossenen Kreis, aus einem abgeschlossenen Zirkel kommen dürften, der sich immer wieder aus den gleichen Familien "erneuert", sondern daß alle Schichten des Volkes Zugang zum diplomatischen Dienst haben müßten. Nur so ein diplomatischer Dienst ist in der Lage, die Republik in adäquater Form im Ausland auch zu vertreten.

In den nunmehr 30 Jahren, in denen die Diplomatische Akademie im großen und ganzen gut funktioniert hat, wurden rund 150 spätere Außenamtsbeamte zwei Jahre lang auf ihren Beruf vorbereitet. Diese 150 angestellten Außenamtsbeamten stellen rund 45 Prozent der österreichischen Absolventen dar. Darüber hinaus darf nicht übersehen werden, daß es in der Diplomatischen Akademie auch sehr viele Absolventen aus anderen Staaten gegeben hat, nämlich 289 aus 76 Ländern; viele davon vornehmlich aus den sogenannten Entwicklungsländern und in jüngerer Zeit auch aus den Reformstaaten des früheren Ostblocks.

Diese Absolventen wurden zwei Jahre lang hier in Österreich ausgebildet. Sie konnten sich ein Bild machen von der Kultur dieses Landes, vom Alltag bei uns, und viele von ihnen haben diese Verbindungen, die sie mit Österreich knüpfen konnten, mitgenommen in ihre Heimatländer und sind damit auch zu einer Art österreichische Botschafter in ihren Heimatländern geworden.

Wenn also im Gesamturteil über die Aktivitäten der Diplomatischen Akademie in den letzten drei Jahrzehnten in hohem Maße eine positive Beurteilung angebracht ist, so dürfen wir dennoch die Augen nicht davor verschließen, daß aufgrund von geänderten Bedingungen, aufgrund der seit 1964 eingetretenen Globalisierung der internationalen Beziehungen und auch aufgrund der zunehmenden Konkurrenz vergleichbarer Ausbildungsstätten eine Reform dieser Diplomatischen Akademie dringend notwendig und richtig erscheint. Ich denke, eine Ausgliederung der Diplomatischen Akademie in eine betriebswirtschaftlich geführte Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit ist in viel höherem Maße dazu geeignet, das Ausbildungsangebot an die Bedürfnisse eines modernen Außendienstes, desgleichen an die Bedürfnisse der Studenten, aber auch an die ausländischen Interessen anzupassen. Und auch aus wirtschaftlichen Gründen ist eine solche Reform sicher zu begrüßen. Nun hat sich jedoch gezeigt, daß ein zweijähriger Lehrgang für viele potentielle Teilnehmer, die ja alle schon auf ein abgeschlossenes Studium verweisen können, zu lange dauert. Gerade wenn man nicht aus begüterten Verhältnissen stammt, ist es doch in hohem Maße von Belang, wie lange man noch ohne Einkommen leben muß, und auch, daß man zusätzlich noch Ausbildungskosten tragen muß.

Aus all diesen Gründen befürworte ich das heute zu beschließende Gesetzesvorhaben, das einerseits an die positiven Traditionen der Diplomatischen Akademie anknüpft, andererseits aber eben auch den neuen Gegebenheiten Rechnung trägt. Ich bin auch zuversichtlich, daß es den Verantwortlichen gelingen wird, in einem sicher sehr dichten, komprimierten Ausbildungsjahr nahezu das gleiche an Wissen und Verständnis für die internationalen Beziehungen, für internationale Probleme zu vermitteln, wie das eben früher im zweijährigen Lehrgang üblich war.


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Wichtig und erwähnenswert ist meiner Ansicht nach aber auch, daß im Außenpolitischen Ausschuß noch einige Veränderungen und Adaptierungen der Regierungsvorlage vorgenommen werden konnten. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf verweisen, daß auf Antrag der Abgeordneten Schieder und Höchtl ausdrücklich auch Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen in den Kreis jener aufgenommen wurden, welche in der neuen Akademie auf die Berufstätigkeit in internationalen Organisationen oder in der internationalen Wirtschaft vorbereitet werden sollten.

Sicher ist es so, daß zu Beginn der Andrang aus dem Bereich der Fachhochschulen nicht sehr groß sein wird, aber es scheint mir aus prinzipiellen Gründen wichtig zu sein, daß es mit der vorliegenden Gesetzesvorlage eben nicht zu einer Diskriminierung der Fachhochschulabsolventen kommt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß ein Absolvent einer Fachhochschule noch ein Jahr an der Diplomatischen Akademie anschließt, um dann wirklich gut ausgebildet eine Karriere in der internationalen Wirtschaft oder eine interessante Tätigkeit in einem sonstigen internationalen Bereich zu beginnen.

Ich muß in diesem Zusammenhang allerdings darauf hinweisen, daß aufgrund der gegebenen Gesetzeslage ein Fachhochschulabsolvent, auch wenn er die Diplomatische Akademie erfolgreich besucht hat, derzeit nicht in den österreichischen diplomatischen Dienst kommen kann, weil dem Voraussetzungsbedingungen in anderen Gesetzen entgegenstehen. Ich denke, dieser Umstand wird in den nächsten Jahren noch thematisiert werden müssen, für viel wichtiger halte ich es aber, daß für die Bereiche internationale Wirtschaft und internationale Organisation jetzt auch für Fachhochschulabsolventen dieses Tor, diese zusätzliche Ausbildungsmöglichkeit eröffnet wurde.

Ich möchte noch auf einen zweiten Punkt des genannten Abänderungsantrages hinweisen, in dem eben das Angebot an Fortbildungsprogrammen der Diplomatischen Akademie auf die Bediensteten aller Behörden des Bundes, darüber hinaus aber auch anderer Gebietskörperschaften ausgeweitet wurde. Es wäre nicht einzusehen, warum Landesbedienstete auf Ersuchen der zuständigen Dienststelle nicht auch an Fortbildungsprogrammen der Diplomatischen Akademie teilnehmen können.

An dieser Stelle möchte ich jedoch ein kritisches Wort an manche Bundesländer richten. Ich finde es richtig, daß Bedienstete der Bundesländer an Fortbildungsprogrammen der Diplomatischen Akademie teilnehmen werden können und daß auch zwei Mitglieder in das erheblich verkleinerte Kuratorium kommen werden, ich finde es aber nicht richtig, daß nur mehr eine Minderheit von österreichischen Bundesländern bereit ist, in die Stiftung Stipendienfonds der Diplomatischen Akademie Beiträge zu leisten. Ich denke, es sollte doch auch für die österreichischen Bundesländer ein Anliegen sein, daß sozial Schwächere, aber sehr Begabte die Diplomatische Akademie absolvieren können. Ich appelliere daher in diesem Zusammenhang an die Länder, die momentan nichts mehr zahlen wollen, daß sie die diesbezüglichen Beiträge in Zukunft wieder leisten.

Deshalb begrüße ich auch eine jener Bestimmungen in diesem Abänderungsantrag, daß nur mehr Mitglieder aus jenen Bundesländern Sitz und Stimme im Kuratorium bekommen, die Beiträge für die Stiftung leisten.

Natürlich ist mir auch klar, daß die Beiträge, die von einem Bundesland in diesen Topf eingezahlt werden, nicht zwangsläufig Stipendienbeziehern aus diesem Bundesland zugute kommen. Aber die Geldmittel in diesem Topf haben kein Mascherl, und es können natürlich auch Nutznießer aus anderen Bundesländern dabei sein, oder es können auch Nutznießer aus Ländern, aus den sogenannten Entwicklungsländern, dabei sein. Ich meine aber, es ist sehr kleinlich, wenn die Bundesländer nur aus diesem Grund keine Beiträge mehr leisten wollen.

Für besonders gut erachte ich in dieser Gesetzesvorlage das Vorhaben, daß die Höheren Lehrgänge für Internationale Studien im engen Zusammenhang mit der Universität Wien eingerichtet werden und die Kooperation mit der Universität Wien damit institutionalisiert wird.


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Damit ist auch gewährleistet, daß die Absolventen bei Erreichung des Lehrziels die Bezeichnung "Master of Advanced International Studies" und andernfalls ein Teilnehmerzertifikat erhalten. Gerade dadurch, denke ich, wird die Attraktivität für die neue Diplomatische Akademie zusätzlich erhöht.

Die Tatsache, daß durch den Antrag im Ausschuß ausdrücklich auf die Zusammenarbeit mit der Universität Wien hingewiesen wird, bedeutet aber keinesfalls eine Abwertung anderer Universitäten. Es ist nur die Universität Wien von den in Frage kommenden Universitäten die einzige, die in allen gegenständlichen Ausbildungsbereichen der Diplomatischen Akademie ein ausgezeichnetes Angebot vorzuweisen hat. Zusätzlich wird der unbestrittene Weltruf der Universität Wien für die zukünftigen Absolventen auch sicher attraktiv und erfreulich sein.

Es ist heute schon mehrmals besprochen worden: Es wird ein zweites Gesetz heute hier beschlossen, und zwar das Österreich Institut-Gesetz. Es soll dazu dienen, eine positive Tradition unter geänderten Bedingungen mit mehr Effizienz und auch mit der gebotenen Sparsamkeit fortzusetzen. Die österreichischen Deutschkurse im Ausland sollen von einer Österreich Institut G.m.b.H. organisiert werden, die zwar rechtlich ausgegliedert, aber im Eigentum des Bundes ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die internationale Vernetzung in allen Bereichen nimmt immer mehr zu. Die Auslandsbeziehungen Österreichs werden immer enger und wichtiger. Der Gesetzgeber ist ständig gefordert, daß unser Land und seine Repräsentanten die geeigneten Rahmenbedingungen vorfinden, um diesen neuen Herausforderungen bestmöglich zu begegnen.

Ich hoffe – ja ich bin zuversichtlich –, daß durch das neue Diplomatische Akademie-Gesetz den Verantwortlichen ein Instrumentarium in die Hand gegeben wurde, die Ausbildungsziele effizient und bestmöglich zu erreichen.

Ich meine, daß wir damit auch Voraussetzungen dafür geschaffen haben, daß künftige Absolventen nicht nur gut ausgebildet werden, sondern auch mehr Verständnis für die mannigfaltigen internationalen Beziehungen, für die mannigfaltigen Probleme der Völkergemeinschaft erlangen und damit auch ein Rüstzeug dafür erhalten, diese Probleme verringern zu helfen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie beim Liberalen Forum.)

17.45

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte.

17.45

Abgeordnete Mag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegen zur Beschlußfassung zwei Berichte des Außenpolitischen Ausschusses vor, und zwar betreffend die Gründung einer Österreich Institut GesmbH und betreffend die Diplomatische Akademie in Wien.

Die Grünen werden dem Bundesgesetz über die Diplomatische Akademie in Wien zustimmen, weil wir im Kern doch einige Verbesserungen sehen, wiewohl ich den Ausführungen des Abgeordneten Frischenschlager, daß er positiv findet, daß der Beirat nunmehr frei sei von politischem Einfluß, nicht folgen kann. (Abg. Dr. Schmidt: Hat er nicht gesagt!) Sinngemäß.

Es ist so, daß im neuen Kuratorium nach § 8 sehr wohl ein massiver politischer Einfluß, nunmehr allerdings nur von den Regierungsfraktionen, ausgeübt wird, die ja in dieses Gremium etliche Vertreterinnen und Vertreter entsenden können, und zwar weisungsgebundene Vertreterinnen und Vertreter, und über diese natürlich ihren Einfluß ausüben können.

Überhaupt halte ich es für problematisch, ein Kuratorium überwiegend mit weisungsgebundenen Personen zu besetzen, anstatt Personen von außen zu holen, die glaubhafter diese Kontrollfunktion wahrnehmen können und auch nicht in Loyalitätskonflikte geraten können, wenn die persönliche Meinung mit einer allfälligen Weisung auseinandergeht.


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Ich werde deswegen dem Antrag des Abgeordneten Stadler zustimmen. – Nichtsdestotrotz sehe ich aber in dem Gesetz Verbesserungen, sodaß mir insgesamt eine Zustimmung möglich ist.

Es ist nämlich die Teilnahme gerade von Oppositionspolitikerinnen und -politikern in Beiräten in meinen Augen eine sehr ambivalente Sache. Zum einen ermöglicht es natürlich ein gewisses Maß an Kontrolle, zum anderen ist aber immer auch die Gefahr damit verbunden, daß man durch die Eigendynamik in einem solchen Gremium in eine Form der Mitverantwortung hineinkommt und dadurch unter Umständen an kritischem Potential verlieren kann. Das heißt, ich sehe hier durchaus Vor- und Nachteile bei der Mitwirkung gerade von Oppositionsabgeordneten in derartigen Gremien. Insofern erkenne ich zwar die Motivation der Regierung, da die Opposition hinauszudrängen, zum anderen, wie gesagt, sehe ich aber damit nicht unbedingt nur Nachteile verbunden.

Anders beurteile ich das Bundesgesetz über die Gründung einer Österreich Institut GesmbH. Da ist es mir ähnlich ergangen wie dem Abgeordneten Frischenschlager: Für meine letztendlich negative Stellungnahme waren vor allem die Beratungen im Ausschuß maßgeblich. Ich konnte eigentlich keine wirklich überzeugende Argumentation seitens der Frau Staatssekretärin oder der beigezogenen Beamten hören. Die Ausführungen zu dieser Gesetzesvorlage sind ausgesprochen lapidar, wenn es hier etwa heißt, daß "im Rahmen der Gegebenheiten der Bundesverwaltung eine dem heutigen internationalen professionellen und wirtschaftlichen Standard entsprechende Durchführung der Deutschkurse nicht mehr möglich ist".

Es wurde mehrfach hinterfragt, was denn diese schrecklichen Gegebenheiten in der Bundesverwaltung sind, die eine effiziente Abwicklung von Deutschkursen nicht ermöglichen. Darauf konnte keine wirklich befriedigende Antwort gegeben werden. Und wenn dem so wäre, dann würde ich doch dringend anregen, daß wir diese fürchterlichen Gegebenheiten in der Bundesverwaltung ändern, anstatt daß wir hier letztlich doch eigentlich Doppelstrukturen aufbauen, denn es muß auch im Ministerium natürlich ein entsprechendes Pendant geben. Damit werden tendentiell die hier angestrebten Kostensenkungen aller Voraussicht nach nicht erreicht werden.

Wenn es wirklich so ist, daß die Bundesverwaltung ein kommerziell erfolgreiches Handeln verhindert, wenn es vor allem so ist, daß Einkünfte bei einer Institution, die erfolgreich wirtschaftet, bleiben sollen, dann, glaube ich, sollten wir entsprechende Regelungen treffen, anstatt Doppel- und Dreifachadministrationen zu begründen und damit letztlich der Effizienz entgegenzuarbeiten.

Ich sehe also darin einerseits die parlamentarische Kontrolle erschwert, zum anderen keine zwingende Notwendigkeit, denn es wäre durchaus auch im Rahmen der allgemeinen Verwaltung möglich, sich zumindest partiell der Kameralistik zu entziehen und die Rückflüsse aus diesen Deutschkursen bei der Institution zu belassen und somit eben kommerziell erfolgreiches Agieren auch zu belohnen.

Wie gesagt, ich glaube, da muß sich auch die Regierung einfach mehr Mühe geben, zum einen allfällige Schwerfälligkeiten in der Bundesverwaltung zu hinterfragen und Lösungsansätze allgemeiner Art anzubieten, anstatt die Flucht aus der Verwaltung anzutreten. Und zum anderen: Im konkreten Fall kann ich diese Notwendigkeit überhaupt nicht sehen. Auch die hier in der Vorlage angekündigten Posteneinsparungen haben sich ja bereits bei den Ausschußberatungen in Luft aufgelöst. Diese oftmals zitierten zwölf Planposten – das mußten wir im Ausschuß erfahren – gibt es überhaupt nicht mehr als Einsparungspotential. Insofern, so muß ich sagen, ist man auch mit einer irreführenden Information an den Ausschuß herangetreten.

Deswegen meine ich: Bevor diese Praxis mit einer relativ kleinen Dienststelle wieder einmal fortgesetzt wird, sollten wir uns allgemein diesem Problem der Effizienz der Bundesverwaltung widmen, anstatt diesen Weg der Flucht aus der Verwaltung, der Flucht aus der Kontrolle und hin zum Aufbau teurer Doppeladministrationen fortzusetzen. Diesen Weg sollten wir beenden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.52


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10. Sitzung / Seite 48

Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schieder. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

17.52

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Da ich mehrmals als Ausschußvorsitzender auch hier angesprochen wurde und ein bißchen Unklarheit herrscht, was Einsparungen et cetera betrifft, möchte ich zu beiden Gesetzesvorlagen ein paar Sätze sagen.

Erstens zum Österreich Institut: Es stimmt – und ich habe selbst dazu beigetragen, denn ich möchte, daß Klarheit über das herrscht, was beschlossen wird –, daß zwölf Posten durch dieses Gesetz eingespart werden. Es stimmt aber auch, daß das nicht zusätzliche Einsparungen zu den Einsparungen sind, sondern daß die in dem schon drinnen sind. Das heißt, es konnten zwölf Posten hierfür eingespart werden, die man dringend für etwas anderes brauchte oder dafür brauchte, daß sowie Einsparungen notwendig waren.

Nicht stimmt aber die Schlußfolgerung, die Kollegin Petrovic und Kollege Bauer gezogen haben, daß damit klar sei, daß das nicht kostengünstig sei. Die Frau Staatssekretär hat im Ausschuß sehr klar dargelegt, daß, selbst wenn man die Frage der Beamten völlig beiseite läßt, in den Ausgaben in sich, auf mehrere Jahre gerechnet, auch eine Ersparnis eintritt, daß es, selbst wenn man die Frage der Beamten außer acht läßt, sparsamer für die Republik ist und damit – wie sie gesagt hat – die Arbeit beweglicher und damit besser werden kann.

Deshalb verstehe ich die ganze Aufregung hier nicht. Da hat die Regierung eine Organisationsform gehabt. Dann sagt die zuständige Staatssekretärin, daß ihr Ressort der Meinung ist, daß es in dieser Form besser und kostengünstiger geht. – Na dann versuchen wir es doch in dieser Form. Das Parlament hat ohnehin alle Kontrollmöglichkeiten. Ich verstehe nicht, daß man dann darauf dringt, beim alten zu bleiben. Wenn man zur Ansicht kommt, so wird es besser sein, dann lassen Sie uns dieses Gesetz in dieser Form beschließen.

Zweitens: zur Diplomatischen Akademie. Ich möchte hier nur sagen: Bei der Zusammensetzung des Kuratoriums et cetera gab es keine Koalitionsabsichten. (Abg. Mag. Stadler: Nein!) Das Gesetz ist in seinen wirklichen und wesentlichen Teilen eine Schöpfung der Verantwortlichen in der Diplomatischen Akademie selbst. Und ich möchte eigentlich ein Dankeschön dafür sagen, daß sie sich den Kopf darüber zerbrochen haben, wie sie die Arbeit, die sie leisten, im Interesse der Republik und der Studierenden dort noch besser machen können, wie der organisatorische Rahmen günstiger aussehen könnte. Ich glaube, es ist dann eigentlich sehr sinnvoll für ein Parlament, eine solche Arbeit dadurch zu honorieren, daß es sie auch gesetzlich ermöglicht.

Ich möchte das auch verbinden mit dem Dank an die Diplomatische Akademie für das, was sie selbst – die Vortragenden – in den letzten Jahren geleistet hat. Ich glaube, die Diplomatische Akademie verdient es sich, vor diesem Haus gewürdigt zu werden für das, was sie für dieses Land geleistet hat, leistet und mit dem neuen Gesetz in Zukunft noch besser machen wird können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.55

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als vorläufig letzter Redner hiezu ist nunmehr Herr Abgeordneter Mag. Stadler zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit beträgt noch sieben Minuten.

17.55

Abgeordneter Mag. Johann-Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte vorausschicken, daß wir Freiheitlichen uns zur Einrichtung der Diplomatischen Akademie, zu ihrer Funktionsweise und zu ihrer Aufgabe bekennen, daß wir ebenfalls der Leitung dieser Diplomatischen Akademie dafür danken möchten, daß man sich die Mühe gemacht hat, eine Verbesserung der Akademie hinsichtlich ihrer rechtlichen Grundlagen herbeizuführen.


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10. Sitzung / Seite 49

Nur, Herr Kollege Schieder: Die Diplomatische Akademie ist in diesen Bemühungen von der Ministerialbürokratie nicht gerade heftig unterstützt worden. Das ist das Problem, daß es jetzt zu einem Entwurf gekommen ist, der hinsichtlich seiner Organgestaltung nicht unsere Zustimmung findet. So manch anderes kann man auch noch diskutieren, aber der zentrale Punkt – und auf den möchte ich mich angesichts der begrenzten Redezeit, die ich noch habe, konzentrieren – ist folgender: Natürlich kann man wie das Liberale Forum – aber das sind wir ohnehin schon gewöhnt von dieser sogenannten Partei, von diesem Blinddarm der Sozialdemokraten – sich hier herausstellen und sagen: Wir sind froh, daß das Parlament nichts mehr zu kontrollieren hat in der Diplomatischen Akademie. – Meine Damen und Herren, das kann man machen, das ist ja nichts Ungewohntes von dieser Seite.

Aber wir Freiheitlichen sind so wie die Grünen der Meinung, daß wir, wenn die Regierung da drinnen politischen Einfluß ausübt, auch haben möchten, daß das Parlament dort seine politische Kontrollaufgabe zumindest in Zukunft noch wahrnehmen kann. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Kollege Frischenschlager ist – aber das ist auch nicht unüblich für ihn – in seiner Argumentation wieder einmal nicht schlüssig gewesen. Wenn er nämlich für das Herausnehmen von politischem Einfluß aus Bildungseinrichtungen ist, dann müßte er vehement dafür eintreten, daß diese Diplomatische Akademie hochschulförmig organisiert wird, das heißt autonom, mit autonomen Kurien, meinetwegen einer Kurie der Lehrenden, einer Kurie des Mittelbaus und einer Kurie der Studierenden. Aber das ist ja nicht der Fall. Hier hat man erstmals sogar dem Bundeskanzler – im Vergleich nämlich zu der früheren, bisher noch gültigen gesetzlichen Regelung – die Möglichkeit gegeben, seinen Einfluß auf die Außenpolitik geltend zu machen, weil das etwas ist, was zwischen den beiden Koalitionsparteien strittig ist. Beide balgen sich ja um die EU-Angelegenheiten. Beide balgen sich um Phototermine in Korfu und wo immer man in der Außenpolitik zu Phototerminen kommt!

Jetzt hat man sich im Bundeskanzleramt auch noch den Einfluß auf die Diplomatische Akademie gesichert, im Gegensatz zur bisherigen Regelung und – das hat Frau Kollegin Petrovic noch nicht erwähnt – zum ersten Entwurf, der versandt wurde. Hier steht klipp und klar: "Jede im Hauptausschuß des Nationalrates vertretene Partei ist berechtigt, ein Mitglied in das Kuratorium zu entsenden." – Nach diesem Entwurf wäre das Liberale Forum mit einem Sitz im Kuratorium gewesen. Aber Sie sind froh, wenn Sie heraus müssen, Sie sind froh, wenn nur noch Sozialisten drinnensitzen, Sie sind froh, wenn nur noch die Volksparteiler drinnensitzen, weil Sie letztlich ja als Blinddarm eine andere Funktion nicht mehr zu beobachten haben in dieser Republik.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir Freiheitlichen sind der Meinung: Wenn dort Politik betrieben wird, wenn die Regierung ihren politischen Einfluß ausübt, dann muß auch die Opposition die Möglichkeit haben, das zu kontrollieren. Und hinter diesen Standard gehen wir nicht zurück, auch wenn mit noch so vordergründigen Argumentationen versucht wird, das Ganze lächerlich zu machen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Der zweite Punkt, auf den ich mich konzentrieren möchte, ist eine Anregung, die aus dem Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst kommt, wo bei der Graduierung darauf hingewiesen wurde, daß dieser Abschlußgrad, das "Master of Advanced International Studies", auch eine deutsche Bezeichnung zu bekommen hat, weil das unserem Bundesverfassungs-Standard entspricht.

Sehr verehrte Frau Staatssekretärin! Sie haben sich im Ausschuß nicht mehr dazu geäußert. Ich ersuche Sie höflich, sich wenigstens heute vor dem Hohen Haus dazu zu äußern, was Ihnen das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst unter Hinweis auf die geltende Verfassungslage – bitte, konstruieren Sie die Diplomatische Akademie bei der Graduierung nicht schon an der Verfassung vorbei – hinsichtlich der Graduierung als notwendig dargestellt hat. Und diese Verfassung wollen wir doch alle gemeinsam, sehr verehrte Frau Staatssekretärin, einhalten.


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Wir wollen Ihnen eine goldene Brücke bauen. Sie haben die Möglichkeit, noch heute dafür zu plädieren. Die Koalitionsparteien haben ja Erfahrung in der raschen Abfassung von Abänderungsanträgen. Sie werden doch nicht warten, bis Ihnen die Opposition auch dazu einen Abänderungsantrag auf den Tisch legt! Sie haben doch sicher heute Interesse daran, daß die Verfassung bei der Graduierung gewahrt wird, und deshalb sollten Sie hier eine Änderung vorschlagen.

Ich komme zurück zum Hauptkritikpunkt, nämlich zur Gestaltung der Organe der Diplomatischen Akademie, und darf namens meiner Fraktion folgenden Abänderungsantrag zur uns vorliegenden Regierungsvorlage einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stadler, Dr. Haider, Dkfm. Bauer, Scheibner und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage "Bundesgesetz über die Diplomatische Akademie Wien" (DAK-Gesetz 1996) (24 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (63 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

1. § 8 Abs. 1 lautet:

"§ 8. (1) Das Kuratorium besteht aus dem Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten als Vorsitzenden und aus weiteren Mitgliedern, die vom Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten wie folgt bestellt werden:

1. je ein Mitglied auf Vorschlag des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bundesministers für Finanzen,

2. zwei Mitglieder auf einvernehmlichen Vorschlag der Länder,

3. drei Mitglieder, die Angehörige des höheren Dienstes im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten sind."

2. § 8 Abs. 2 lautet:

"(2) Jede im Hauptausschuß des Nationalrates vertretene Partei ist berechtigt, ein Mitglied in das Kuratoirum zu entsenden."

3. Die bisherigen Absatzbezeichnungen (2) bis (6) in § 8 erhalten die Absatzbezeichnungen (3) bis (7).

*****

Meine Damen und Herren! Ich ersuche Sie um Unterstützung dieses Anliegens, das der ursprünglichen Intention der Bundesregierung entspricht, das der derzeit gültigen Rechtslage entspricht, das dem Wunsch des Parlaments nach Kontrolle entspricht. Für den Fall Ihrer Zustimmung zur Änderung der Regierungsvorlage im Sinne unseres Abänderungsantrages kann ich Ihnen die Unterstützung meiner Fraktion für das gesamte Gesetzeswerk zusichern. Wir werden uns aber keinesfalls wie die Liberalen gebärden und vielleicht auch noch der eigenen Beschneidung, der Beschneidung der parlamentarischen Kontrolle, durch Zustimmung den Sanktus geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.02

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der vom Abgeordneten Mag. Stadler vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, er wird in die Verhandlungen miteinbezogen.


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Nunmehr hat sich Frau Staatssekretärin Dr. Ferrero-Waldner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

18.02

Staatssekretärin im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Maria Ferrero-Waldner: Herr Präsident! Hohes Haus! Am 31. Jänner hat der Nationalrat hier einstimmig die gesetzliche Grundlage für den Neubau des Österreichischen Kulturinstitutes in New York geschaffen. Das war ein sehr erfreuliches Zeichen der gemeinsamen Interessen an einer erfolgreichen Außenpolitik Österreichs. Die Vorhaben der Neustrukturierung der Sprachkurse im Ausland einerseits und der Diplomatischen Akademie andererseits sind aus der gleichen Absicht entstanden und mit der gleichen Sorgfalt vorbereitet worden: nämlich mehr Professionalität und mehr Effizienz zu schaffen. Es wäre daher nur logisch, wenn Sie den gleichen parlamentarischen Konsens finden würden.

Natürlich wurde die Form der jeweiligen Ausgliederung so gewählt, daß der finanzielle Beitrag des Bundes erstens klar kalkulierbar und darstellbar wird und zweitens langfristig die geringstmögliche Budgetbelastung darstellt. (Zwischenruf des Abg. Scheibner. ) Ein klar definierter, mit dem Finanzminister verhandelter jährlicher Zuschuß erlaubt es auch, klar zu sagen, was uns das Instrument der Sprachkurse wert ist. (Weiterer Zwischenruf des Abg. Scheibner. )

Sehr geehrte Damen und Herren! Selbstverständlich hat die Ausgliederung positive Auswirkungen auf den Personalstand des Bundes. (Abg. Haigermoser: Das verstehe ich jetzt nicht!) Die Arbeit der Organisation – Abwicklung, Gebarung der Sprachkurse beziehungsweise der Diplomatischen Akademie – wurde ja von den Beamten des Außenministeriums erledigt. Durch die Ausgliederungen werden Kapazitäten frei, die statt für administrative Vorgänge jetzt für konzeptive Tätigkeiten genutzt werden können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Haigermoser. ) Lassen Sie mich bitte ausreden! (Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Die Kurse sollen von dafür ausgebildetem und qualifiziertem Personal im Inland wie im Ausland wahrgenommen werden. Die Diplomatische Akademie kann auch eine seriöse wissenschaftliche Komponente aufbauen. (Abg. Ing. Reichhold: Frau Staatssekretärin! Warum gliedern Sie nicht alles aus?) – Das kann ich Ihnen im Augenblick nicht sagen. Hören Sie mir bitte zu! (Abg. Dr. Khol: Die Freiheitlichen können nicht zuhören!)

Ich möchte noch gerne auf die Frage der Planposten eingehen. Es werden keine zusätzlichen Planposten geschaffen – das wurde hier zum Teil gesagt –, sondern es werden allenfalls zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen, aber nicht durch erhöhte Subventionen des Bundes, sondern bei mittelfristig sinkender Budgetbelastung. Diese Arbeitsplätze sind, Herr Abgeordneter Stadler, durchaus für junge Absolventen des geisteswissenschaftlichen Bereiches, für die die Arbeitsplatzsituation prekär ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Sie wollen einsparen! Sie haben gesagt, Sie wollen einsparen!)

Es kann nämlich die Instituts GmbH etwas, was der Bund bisher nicht konnte – das sollten Sie zumindest wissen –: junge österreichische Akademiker als Sprachlehrer im Ausland beschäftigen. Dies war durch die Planstellenbegrenzung bisher nicht oder nur kaum möglich – selbst bei entsprechender Nachfrage. Die GmbH kann, wenn es wirtschaftlich vertretbar ist, nun selbstverständlich auch österreichische Sprachlehrer anstellen.

Es entsteht auch keine zusätzliche Bürokratie, wie hier zum Teil gesagt wurde. Ich muß mich wirklich wundern, Herr Abgeordneter Bauer, daß Sie gerade bei Ausgliederungen zusätzliche Bürokratie ansprechen. (Zwischenruf des Abg. Dkfm. Holger Bauer. ) Gerade bei wirtschaftlichem Management ist geringere Bürokratie gegeben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Kulturinstitute erhalten dadurch nämlich – das möchte ich hier auch betonen – wieder mehr Spielraum, sich auf ihre eigentlichen, ursprünglichen Aufgaben zu besinnen; wenn Sie wissen, was Kulturinstitute alles tun. Sie kümmern sich um Theateraufführungen, Konzerte, gemeinsame Ausstellungen, Seminare, Symposien, Dichterlesungen – es ist eine unheimliche Fülle von


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Dingen. Die Deutschkurse haben ja nur einen geringen Anteil dargestellt. Ich möchte das also noch einmal herausstreichen.

Ich gehe nur ganz kurz auf die Diplomatische Akademie, auf zwei Fragen dazu ein.

Erstens die Frage hinsichtlich des "Masters". Ich habe die Frage im Ausschuß nicht mehr beantwortet, weil der Ausschuß sehr in Eile war, ich hatte aber sehr wohl eine Antwort darauf bereit und kann Ihnen jetzt sagen, daß es ein ausdrücklicher Wunsch des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung war, eine mögliche Verwechslung mit unserem Magistertitel zu vermeiden. Deshalb wurde dieser englische Titel genannt. (Abg. Mag. Stadler: Reden wir über die Verfassung!) Das hat mit der Verfassung überhaupt nichts zu tun. (Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Ich darf Ihnen dazusagen: Es handelt sich ja um internationale Kurse, und es ist natürlich gut, wenn ein hohes österreichisches Institut einen internationalen Titel anbieten kann, der dann auch allgemein kompetitiv ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Letzter Punkt – ganz kurz –, zur Zusammensetzung des Kuratoriums: Es handelt sich beim Kuratorium um das Führungs- und Kontrollorgan der zukünftigen Akademie, das ausschließlich für sachbezogene Entscheidungen betreffend die finanzielle Gebarung und für die öffentliche Ausschreibung und Erstellung von Dreiervorschlägen für den Posten des Direktors und dessen Stellvertreters zuständig ist.

Ein wesentlicher Ausgliederungszweck ist ja die Schaffung einer effizienten Führungsstruktur zur möglichst flexiblen Anpassung an neue Erfordernisse nach ausschließlich sachbezogenen und betriebswirtschaftlichen Kriterien, um – und das habe ich schon am Anfang gesagt – die Akttraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Institution zu erhöhen. Eine direkte Mitsprachemöglichkeit politischer Parteien im Bereich des Vollzugs des Gesetzes würde nicht zuletzt dem Ausgliederungszweck widersprechen und ist beispielsweise auch nicht – vielleicht haben Sie das nicht gewußt – im Gesetz über die Verwaltungsakademie des Bundes vorgesehen.

Im übrigen möchte ich noch sagen, daß der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten für den Vollzug des Akademiegesetzes politisch verantwortlich ist und damit natürlich die demokratische Kontrolle des Parlaments gewährleistet ist. – Ich danke, Herr Präsident. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.10

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Dkfm. Bauer hat sich ein zweites Mal zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter! Restredezeit genau eine Minute.

18.11

Abgeordneter Dkfm. Holger Bauer (Freiheitliche): Zu den gebetsmühlenartig wiederholten Behauptungen bezüglich Bürokratie und Kosten stellvertretend ein Zitat des Rechnungshofes: "Bezüglich der Kosten muß festgehalten werden, daß die im vorliegenden Entwurf enthaltenen Angaben weder den Richtlinien noch den Anforderungen des Bundeshaushaltsgesetzes genügen." (Zwischenrufe.) "Insbesondere werden keine Gründe für die Annahme angeführt, daß nach den ersten vier Betriebsjahren eine tendenzielle Verringerung des jährlichen Zuschußbedarfs aus Budgetmitteln zu erwarten ist. Nach Ansicht des Rechnungshofes lassen vielmehr in den Erläuterungen enthaltene Hinweise eine gegenteilige Entwicklung befürchten So steht zum Beispiel der behaupteten Einsparung von 12 Planstellen im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten die beabsichtigte Anstellung von mindestens 14 Angestellten gegenüber, was eine Ausweitung und keine Einsparung bedeutet."

Nehmen Sie das endlich einmal zur Kenntnis und lesen Sie nicht immer nur unbeirrt das herunter, was man Ihnen aufschreibt! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.12

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.


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Wünscht einer der Herren Berichterstatter ein Schlußwort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen , die über beide Ausschußanträge getrennt durchgeführt werden.

Ich bitte die Damen und Herren, die Plätze einzunehmen.

Ich lasse zuerst abstimmen über den Gesetzentwurf betreffend Österreich Institut-Gesetz samt Titel und Eingang in 23 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Dieser Entwurf ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch hiezu kann ich die mehrheitliche Annahme feststellen.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend Diplomatische Akademie-Gesetz 1996 samt Titel und Eingang in 63 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Stadler und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die von dem erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Die Abgeordneten Mag. Stadler und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 8 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag hat keine Zustimmung gefunden.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über § 8 in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hier zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. § 8 in der Fassung des Ausschußberichtes ist mehrheitlich angenommen.

Ich komme nunmehr zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Jene Damen und Herren, die für die Fassung des Ausschußberichtes sind, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen .

4. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9dE Vr 13555/95, Hv 7930/95) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg Haider (52 der Beilagen)


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5. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über zwei Ersuchen des Bezirksgerichtes Völkermarkt (3 U 199/95) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg Haider (53 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen nunmehr zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Es sind dies Berichte des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (52 der Beilagen) sowie über zwei Ersuchen des Bezirksgerichtes Völkermarkt (53 der Beilagen), jeweils um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Abgeordneter Großruck. Ich ersuche ihn, die Debatte mit seiner Berichterstattung zu eröffnen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Berichterstatter Wolfgang Großruck: Ich erstatte den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg Haider.

Im Zuge seiner Beratungen hat der Ausschuß betreffend seine Entscheidungspraxis mehrstimmig folgende Feststellung getroffen:

"Bei den Privatanklagedelikten der §§ 111 (üble Nachrede), 113 (Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung), 115 (Beleidigung) und 152 (Kreditschädigung) StGB wird den Auslieferungsbegehren der Gerichte durch den Immunitätsausschuß zugestimmt.

Der Immunitätsausschuß wird in einer allgemeinen Aussprache vor dem 30. Juni 1998 die gewonnenen Erfahrungen analysieren und seine Praxis dementsprechend gestalten."

Der Immunitätsausschuß stellt als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1. In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. Jänner 1996, 9dE VR 13555/95, Hv 7930/95, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg Haider wird im Sinne des Artikels 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, daß ein Zusammenhang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg Haider besteht.

2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg Haider wird zugestimmt.

Ich berichte weiters über 53 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen, nämlich über zwei Ersuchen des Bezirksgerichtes Völkermarkt um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg Haider.

Im Zuge seiner Beratungen traf der Ausschuß mehrstimmig folgende Feststellung:

"Der Unterschied zwischen den beiden Ersuchen liegt in der Grundlage der Strafverfolgung, nämlich im ersten Fall die Privatanklage, im zweiten Fall das Ersuchen des Staatsanwaltes, der aufgrund einer Ermächtigung des Privatanklägers zur Verfolgung zuständig gemacht wurde. Die zusätzlich herangezogene Bestimmung des § 117 StGB betrifft ausschließlich die Frage einer Verfolgungsvoraussetzung, ohne an dem dem Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalt etwas zu ändern.

Aufgrund des Begriffes der ,strafbaren Handlung’ im Artikel 57 Abs. 3 B-VG steht fest, daß der Immunitätsausschuß über eine Auslieferung zur Verfolgung wegen eines bestimmten Sachverhalts, nicht aber für eine bestimmte rechtliche Qualifikation zu entscheiden hat. Dement


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sprechend ist es für den Immunitätsausschuß auch nicht von Bedeutung, ob Grundlage des Strafverfahrens eine Privatanklage oder die Ermächtigung des in seinen Rechten Verletzten ist, aufgrund derer der Staatsanwalt gemäß § 117 StGB einschreitet."

Der Immunitätsausschuß stellt als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag , der Nationalrat wolle beschließen:

1. In Behandlung des Ersuchens des Bezirksgerichtes Völkermarkt vom 17. Jänner 1996, 3 U 199/95, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg Haider wird im Sinne des Artikels 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, daß ein Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg Haider besteht.

2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg Haider wird zugestimmt.

Ich ersuche den Vorsitzenden, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich danke dem Berichterstatter für seine Ausführungen.

Für diese Debatte wurde festgelegt, daß maximal drei Redner pro Fraktion zu Wort gelangen, wobei dem Erstredner jeder Fraktion eine Redezeit von 20 Minuten und allen weiteren Rednern eine Redezeit von je 10 Minuten zusteht.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stadler.

Herr Abgeordneter, ich mache Sie darauf aufmerksam, daß ich um 18.30 Uhr Ihren Debattenbeitrag unterbrechen muß, um die dringliche Anfrage aufzurufen. – Bitte, Sie sind am Wort.

18.19

Abgeordneter Mag. Johann-Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Wie der Herr Berichterstatter schon vorgetragen hat, sind zwei Verfolgungsbegehren von zwei Gerichten, jeweils gerichtet gegen den Klubobmann der Freiheitlichen, Herrn Dr. Haider, heute Gegenstand der Debatte. Dabei hat man – und das ist der Grund, warum es in völliger Abgehung von der bisherigen Usance heute eine Debatte zu Immunitätsangelegenheiten hier im Hohen Hause gibt – die Immunitätspraxis der vergangenen Jahre um 180 Grad geändert. Außerdem hat Kollege Kostelka die "Freundlichkeit" besessen, uns auch in der Öffentlichkeit zu sagen, worum es in dieser Debatte geht.

Es wurde immer der kleine Bürger beschworen, der vom "bösen" freiheitlichen Bundesobmann Dr. Haider verfolgt wird, diffamiert wird. Es wurde immer von Verleumdung gesprochen, wobei die Damen und Herren offensichtlich gar nicht wissen, was eine Verleumdung ist. Das ist nämlich ein Terminus legalis, das ist ein bestimmtes Delikt, das im Strafrecht ganz anders geartet ist als die hier vorliegenden Themata. (Abg. Mag. Steindl: Es gibt auch andere Delikte, § 111!) – Nein, lesen Sie einmal das Strafgesetzbuch! Dort drinnen ist der Tatbestand der Verleumdung vorhanden. Dieser hat mit § 111 nicht das geringste zu tun, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Steindl! Das Problem ist, daß Sie die Dinge nicht verstehen. Das ist die Schwierigkeit. (Zwischenruf des Abg. Dr. Maitz. ) Da ist der nächste aus der koalitionsfreien Besenkammer! Die Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei verstehen die Angelegenheit nicht, weil sie sich mit der Materie nicht befaßt haben. Das ist der Grund, warum die Diskussion mit ihnen so schwierig ist.

Es war auch bezeichnend, daß die SPÖ über ihren Klubobmann Kostelka eine Ankündigung tätigte und die ÖVP sich eifrig, wie es sich nun einmal für die schwarze koalitionsfreie Besenkammer, genannt koalitionsfreier Raum, gehört, beeilt hat, die entsprechenden Anträge gegen Dr. Haider gleich einmal einzubringen. So sieht es aus!


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Klubobmann Kostelka hat in aller Öffentlichkeit, in den "Salzburger Nachrichten" erklärt, daß wegen des Dr. Haider und bezogen auf Dr. Haider eine Änderung der Auslieferungspraxis nunmehr notwendig sei. Er hat wortwörtlich gesagt, Anlaß für diesen außergewöhnlichen Schritt wäre vor allem eine Klage von Innenminister Caspar Einem gegen Jörg Haider. Das ist der Grund. Caspar von Einem ist der "kleine" Bürger, der vom "mächtigen" Bundespolitiker Dr. Haider verfolgt wird, meine Damen und Herren; der "kleine" Bürger Caspar von Einem, der selbst Abgeordnetenimmunität genießt! Er sitzt ja nach wie vor auf der Abgeordnetenbank und ist Regierungsmitglied. Einer der mächtigsten Minister dieses Landes, der "kleine" Bürger Caspar von Einem, wird von Dr. Haider verfolgt, und daher muß man die Immunität des Dr. Haider aufheben. (Abg. Dr. Maitz: Das "arme" Opfer Haider!)

Der zweite Fall ist ähnlich gelagert. Ein mächtiger Medienzar hat es sich selbst – nach eigener Definition – zur Aufgabe gemacht, Dr. Haider zu bekämpfen, wo immer er kann, Dr. Haider anzufeinden, wo immer er kann. Daher gibt es auch eine große Anzahl von Prozessen zwischen dem Magazin "NEWS" und den Freiheitlichen. (Abg. Dr. Maitz: Der "arme" Dr. Haider, das "arme" Opfer!) Nein, Kollege Maitz, wir gebärden uns nicht als armes Opfer, wir stellen nur klar, welch heuchlerische Argumentation Sie verwenden, um die Immunitätspraxis dieses Hauses zu ändern. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das sind nicht die kleinen Bürger, das ist nicht der von Ihnen immer zitierte Volksschuldirektor, der bis heute nicht geklagt hat, weder zivilrechtlich noch strafrechtlich! Darum geht es gar nicht. Es geht um einen mächtigen Medienzaren, der sich zum Hauptagitator gegen die Freiheitlichen auf dem Mediensektor aufgeschwungen hat. Ich glaube, auch weil er damit ein gutes Geschäft macht. Das gibt er in ausländischen Zeitungen zu. Ein Titelbild – nicht das nackte von Kanzler Vranitzky, das blasen sie wieder ab (Ruf bei den Freiheitlichen: Er ist zu dick!) ; das ist eine Geschmacksfrage, mir gefällt er nicht – von Dr. Haider steigert die Auflagezahl. Das hat Herr Fellner selber im Ausland zugegeben.

Das ist die zweite Causa, die in Rede steht und die Grund für ein Auslieferungsansuchen ist.

In der Causa Einem – Haider ist allerdings ganz besonders pikant, daß man jetzt sogar schon die Staatsanwaltschaft einsetzt. Es ist erstmalig der Fall bei einem Delikt nach § 111, üble Nachrede, daß man die Staatsanwaltschaft einsetzt, und zwar um gegen Dr. Haider vorzugehen. Das hat es bisher noch nicht gegeben. Ich habe alle §-111-Fälle der vergangenen 15 Jahre durchgecheckt, und es war kein einziger ... (Abg. Dr. Khol: Da haben Sie viele Haider-Fälle gesehen!) Nein, es war ein Haufen Michael-Graff-Fälle darunter, Herr Kollege Khol! Und auch einige von Ihnen waren darunter. Wenn Sie einmal hier in Opposition sitzen, werden Sie wehmütig an die Worte zurückdenken (Beifall bei den Freiheitlichen), die wir Ihnen heute ins Stammbuch schreiben. Denn zu den Zeiten, als die ÖVP in Opposition war, waren nämlich die meisten der Auslieferungsbegehren gegen Abgeordnete der Österreichischen Volkspartei gerichtet, namentlich gegen Dr. Michael Graff, der damals eine sehr akzentuierte Oppositionspolitik betrieben hat.

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Das Entscheidende ist, daß man hier mit den Methoden und Mitteln der Staatsgewalt, in dem Fall sogar des Staatsanwaltes, in einer Privatcausa des Innenministers gegen einen Oppositionspolitiker vorgeht. Das ist das Entscheidende! Das Liberale Forum hat angekündigt, wenn das der Fall sein werde, wird es gegen ein derartiges Auslieferungsbegehren sein. Ich schaue mir heute an, was von den Ankündigungen des Liberalen Forums zu halten ist. Wenn Sie Ihre eigene Politik noch einigermaßen ernst nehmen, dann werden Sie heute diesem Leger der großen Koalition nicht mehr auf den Leim gehen können, denn man setzt erstmals den Staatsanwalt ein, um eine Privatgeschichte des Herrn Innenministers vor den Kadi zu bringen, um an einem Oppositionspolitiker durch politische Willkür – ich bezeichne das als politische Willkür, die an die Dissidentenverfolgung in den Ostblockstaaten erinnert (Beifall bei den Freiheitlichen) –, ein Exempel zu statuieren.

Meine Damen und Herren! Das, was heute stattfindet, ist nichts anderes als parlamentarische Sonderjustiz – Klammer auf: Marke Peter Kostelka, dem das offensichtlich ein besonderes


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Anliegen ist; wie man weiß, empört er sich besonders schnell, wenn sozialistische Regierungsmitglieder im Zentrum einer oppositionellen Kritik stehen; Klammer geschlossen. (Abg. Dr. Kostelka: Die Gleichheit mit den Bürgern tut Ihnen weh!) – Nein, nicht der Bürger Caspar Einem tut mir hier weh. Es tut mir auch das, was Peter Kostelka an Politik vertritt, nicht weh, weil es nicht wirklich scharf ist, aber die Heuchelei, die Sie vor der Öffentlichkeit vertreten, tut mir weh. Die ist unerträglich! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Kostelka: Da müßten Sie ja vor Schmerzen schreien!)

Ihnen geht es um parlamentarische Sonderjustiz, um ein Sonderstrafrecht gegen Dr. Haider, mit dem Sie ein uraltes persönliches Problem zu haben scheinen. Vermutlich, lieber Jörg, geht das noch zurück in die Zeiten, als du ihm im Vorzimmer von Professor Winkler wahrscheinlich den schöneren Schreibtisch weggenommen hast. Ich weiß nicht warum, aber Peter Kostelka leidet seit Jahren – das merkt man bei jeder seiner Wortmeldungen hier heraußen – unter der Existenz des Oppositionspolitikers Jörg Haider, der wesentlich erfolgreicher ist – das gebe ich gerne zu – als er. Daher wird jetzt Sonderjustiz geübt, Sonderjustiz unter Zuhilfenahme der Staatsanwaltschaft, Sonderjustiz unter Zuhilfenahme der Gewaltmittel des Staates, um einen Oppositionspolitiker zum Schweigen zu bringen! Das ist nichts anderes als Dissidentenbehandlung, wie sie im Ostblock nicht übler hätte stattfinden können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Der Haß, den Dr. Haider in sozialistischen Reihen auslöst, die Haßgefühle werden deutlich, wenn man sich jetzt schon zu Anfragen versteigt – das muß man sich einmal vor Augen führen –, was denn der Personenschutz des Dr. Jörg Haider, der einen Drohbrief nach dem anderen bekommt, den Staat kostet. Wenn man diese Drohbriefe dem Innenminister zuleitet, ist er nach mehrmaliger Intervention endlich bereit, für einen Personenschutz zu sorgen. Und dann kommt eine Abgeordnete der Sozialisten und fragt nach: Was kostet dieser Personenschutz? Wieso? Der Mann ist doch vogelfrei, den gilt es doch freizugeben – frei nach Ilse Mertel: Das wäre eine Möglichkeit! (Heiterkeit bei der SPÖ.) Sie haben einen "Humor", meine Damen und Herren! Daß dort einige mitlachen, wundert mich nicht. Wenn es um die Opposition geht, ist Ihnen nicht einmal mehr der Personenschutz eines Politikers, der in diesem Land für Sie unbequem geworden ist, den entsprechenden Aufwand wert. Das ist der Gipfelpunkt! (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Bei der Österreichischen Volkspartei in der koalitionären Besenkammer wundert mich nichts. Die sind froh, daß sie in der koalitionären Besenkammer sitzen dürfen. Aber daß SPÖ-Abgeordnete sich erdreisten, zu fragen, was das koste, wenn man einen Politiker bewache, das ist ungeheuerlich, das ist unglaublich – während man gleichzeitig den Herrn Innenminister bewachen muß, wenn er am Abend ins Restaurant geht, um dort mit irgendwelchen obskuren Leuten zu essen! Meine Damen und Herren! So schaut es aus! Der Oppositionspolitiker ist Freiwild, während die Regierung sich der Staatsmacht bedient, um die Opposition zum Freiwild werden zu lassen.

Der Gipfelpunkt ist, daß man dann noch einen Polizeibeamten, der laut Gesetz verpflichtet ist, wenn er unmittelbar in eine strafbare Handlung ...

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter! Noch einen Satz bitte, dann muß ich Sie unterbrechen!

Abgeordneter Mag. Johann-Ewald Stadler (fortsetzend): Herr Präsident! Ich werde mir diesen Satz für später aufbewahren, denn diese Angelegenheit der Verfolgung eines einzelnen Polizeibeamten ist mir zu wichtig, um sie durch eine grüne Debatte zerreißen zu lassen. Dieser Polizeibeamte hat ein Recht darauf, daß er in diesem Staat ordentlich behandelt wird, wenn er das tut, wozu er vom Gesetz her verpflichtet ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.31

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich unterbreche nunmehr die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt.

Herr Abgeordneter Stadler! Sie haben noch eine offene Redezeit von 9 Minuten zur Verfügung.


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Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst betreffend Sparmaßnahmen an den Universitäten und bei den Studierenden (268/J)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gehen jetzt in die Behandlung der dringlichen Anfrage 268/J ein, die Frau Abgeordnete Dr. Petrovic betreffend Sparmaßnahmen an den Universitäten und bei den Studierenden an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst gerichtet hat.

Die Anfrage ist in der Zwischenzeit im Hause verteilt worden, sodaß sich eine Verlesung an sich erübrigt.

Die dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

"Unsere Jugend ist unser größtes Kapital, sie verdient die bestmögliche Ausbildung", hat der Bundeskanzler im Nationalratswahlkampf plakatieren lassen. Die vom Wissenschaftsministerium geplante Umsetzung der Sparmaßnahmen an den Universitäten läßt diesen Satz des Bundeskanzlers als blanken Hohn erscheinen. Und die geplanten Reduzierungen der Sozialausgaben bei den Studierenden verfestigen diesen Eindruck noch zusätzlich. Anscheinend will die Regierung die in Österreich herrschende Intellektuellenfeindlichkeit dazu nützen, um die Sparmaßnahmen an den Universitäten gegen den Widerstand der Betroffenen durchzuziehen.

Die unterfertigte Abgeordneten stellen daher folgende

dringliche Anfrage:

1. Die Rektorenkonferenz hat dem Ministerium wiederholt angeboten, im Rahmen des Sparpakets nötige Sparmaßnahmen autonom an den Universitäten umzusetzen. Wie verträgt es sich mit dem seitens Ihres Ministeriums immer wieder beschworenen Ziel der größeren Autonomie für die Universitäten, wenn den Universitäten ein mit ihnen nicht diskutiertes Sparpaket vorgesetzt wird?

2. Ihr Ministerium hat das Bundesgesetz über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen am 27. Februar den Universitäten übermittelt, manchen sogar noch später. Das Ende der Begutachtungsfrist wurde mit 4. März terminiert. Halten Sie es für ein faires und demokratisch korrektes Vorgehen, den Betroffenen bestenfalls nur 4 bis 5 Werktage zur Begutachtung Zeit zu lassen?

3. Die AssistentInnen werden vom Sparpaket dreifach oder sogar vierfach betroffen, nämlich durch das Sparpaket, das alle BürgerInnen trifft, das BeamtInnensparpaket und das AssistentInnensparpaket, also die Reduzierung der Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen, weibliche Universitätsbedienstete werden zusätzlich durch das Frauen-Belastungspaket getroffen. Gibt es weitere Berufsgruppen, die vom Sparpaket, ähnlich den AssistentInnen, dreifach beziehungsweise vierfach betroffen werden?

4. Welche Berufsgruppen außer dem akademischen Mittelbau sind Ihnen bekannt, die durch das Sparpaket einen Verdienstentgang im Ausmaß zwischen 20 und 40 Prozent hinnehmen müssen?

5. Durch das Bundesgesetz über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen werden neue Einkommenshierarchien geschaffen, die bisher nicht existiert haben. So bekommen in Zukunft AssistentInnen mit Doktorat weniger Abgeltung als AssistentInnen mit Habilitation, auch wenn er/sie gleiche Lehrveranstaltungen abhält. Halten Sie es für gerecht im Sinne der Gleichheit, ein und dieselbe Tätigkeit unterschiedlich abzugelten?


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6. Warum müssen habilitierte UniversitätsassistentInnen die erste Lehrveranstaltungsstunde ohne Abgeltung abhalten, während die meist besser verdienenden ProfessorInnen das nicht müssen?

7. Warum werden die im Durchschnitt wesentlich besser verdienenden Professoren von diesen geplanten Sparmaßnahmen fast überhaupt nicht betroffen?

8. An den Kunsthochschulen werden bis zu 50 Prozent der Lehraufträge an externe Lehrbeauftragte vergeben. Das Bundesgesetz über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen würde in der derzeitigen Fassung bewirken, daß diese externen Lehrbeauftragten eine Kürzung der Lehrauftragsremuneration um 15 Prozent sowie einen Entfall der Sonderzahlungen (zirka 14 Prozent) hinnehmen müßten. Dadurch werden Lehrbeauftragte andere Beschäftigungsmöglichkeiten suchen, was in der Folge zu einem Qualitätsverlust in der Lehre führen wird. Wie rechtfertigen Sie eine derartige finanzielle Einbuße, und was werden Sie gegen den drohenden Qualitätsverlust unternehmen?

9. Der Entwurf des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen besagt, daß künftig an einer Lehrveranstaltung, so sie von externen Lehrbeauftragten abgehalten wird, "wenigstens 15 Studierende durchgehend" teilnehmen müssen. Eine Lehrveranstaltungs-Abgeltung erfolgt nach diese Gesetzentwurf nur mehr, wenn "wenigstens 10 Studierende durchgehend" daran teilnehmen. In den medizinischen Fächern können Pflichtfamulaturen und das "bedside teaching" aber nur in Kleinstgruppen stattfinden, und es ist den Patienten wohl nicht zumutbar, gleich von 10 oder 15 Studierenden probeweise untersucht zu werden. An vielen kleineren Instituten und den Kunsthochschulen gibt es kaum Vorlesungen und Seminare, die von mehr als 10 Studierenden besucht werden. Diese Regelung würde damit zur stillen Liquidation kleinerer Fächer, wie etwa Astronomie, führen, und mittels Sparmaßnahmen würde hinterrücks eine unzulässige Unterscheidung zwischen notwendigen und scheinbar unnotwendigen Fächern vorgenommen. Wie soll dieses Gesetz bei Studienrichtungen umgesetzt werden, wenn weniger als 15 beziehungsweise 10 Studierende einen Jahrgang bilden?

10. Was passiert, wenn eine remunerierte Lehrveranstaltung mit 16 (beziehungsweise 11) Studierenden beginnt, aber nur mit 13 (beziehungsweise 9) endet?

11. Wird diese Lehrveranstaltung den Studierenden dann aberkannt, und dürfen sie dann nicht mehr zur Prüfung antreten?

12. Wird die vorbereitete und zum Teil schon gehaltene Lehrveranstaltung den Professoren, AssistentInnen beziehungsweise externen Lehrbeauftragten dann abgegolten werden oder nicht?

13. Wie werden Sie verhindern, daß durch diesen Gesetzesvorschlag kleinere Studienrichtungen still liquidiert werden?

14. Wie verträgt sich, daß AssistentInnen, die kein Doktorat haben, in Zukunft (abgesehen von einer kurzen Übergangsfrist) keine selbständigen Lehrveranstaltungen mehr abhalten dürfen, während externe Lehrbeauftragte, die kein Doktorat haben (etwa Bundeslehrer), sehr wohl selbständige Lehrveranstaltungen abhalten dürfen?

15. Im Zuge des Sparpakets wird auch das Familienlastenausgleichsgesetz geändert. Das hat für Studierende zur Folge, daß ihnen die Freifahrt ab dem 19. Lebensjahr gestrichen wird und daß die Familienbeihilfe nur mehr für die Mindeststudiendauer plus je einem Toleranzsemester pro Studienabschnitt ausbezahlt wird. Können Sie garantieren, daß Sie alle Maßnahmen getroffen haben, sodaß sich die durchschnittliche Studiendauer der Studierenden ab sofort auf die Mindeststudiendauer plus je ein Toleranzsemester pro Studienabschnitt reduziert?

16. Wie hoch ist derzeit die durchschnittliche Studienzeitüberschreitung der Studierenden?

17. Was sind die wichtigsten Gründe für die Überschreitung der Mindeststudiendauer?


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10. Sitzung / Seite 60

18. Im letzten Hochschulbericht findet sich im Kapitel "Soziale Absicherung der Studierenden" folgende Passage: "Angesichts der Studienbedingungen in manchen Studienrichtungen ist es für einen großen Teil der Studierenden kaum möglich, die Studienabschnitte in den Regelstudienzeiten zu bewältigen. Im Studienjahr 1991/92 konnten beispielsweise nur 5 Prozent der Absolventen ihr Studium in der vorgesehenen Mindeststudiendauer abschließen, die Studienzeitüberschreitung betraf durchschnittlich 5 Semester. Das Durchschnittsalter bei Erstabschluß liegt mittlerweile bei 27,1 Jahren." (Hochschulbericht 1993, Bd 1, S. 106.) Als Konsequenz dieser Fakten, so steht anschließend zu lesen, wurde bei einer Vielzahl von Förderungen die Altersgrenze für den Bezug generell auf 27 Jahre erhöht, und im Studienförderungsgesetz "wurde eine Verlängerungsmöglichkeit des Beihilfenanspruchs bei nachweisbar schlechten Studienbedingungen vorgesehen" (ebda).

Welche Maßnahmen wurden seit der Verfassung dieses Hochschulberichts ergriffen, die so erfolgreich waren, daß nun eine Reduzierung der Anspruchsberechtigung für die Familienbeihilfe auf die Mindeststudiendauer plus zwei Semester gerechtfertigt erscheint?

19. Hat sich die durchschnittliche Studiendauer seit der Verfassung dieses Hochschulberichtes verändert?

20. Wie hoch ist derzeit das Durchschnittsalter bei Erstabschluß?

21. Durch das Sparpaket werden an einzelnen Universitäten AssistentInnen die Universität verlassen und können durch den Aufnahmestopp nicht nachbesetzt werden, sodaß teilweise auch Pflichtlehrveranstaltungen nicht mehr im bisherigen Ausmaß angeboten werden können. Gleichzeitig werden durch die Regelung, daß bei remunerierten Lehraufträgen mindestens 15 beziehungsweise bei abgegoltenen Lehrveranstaltungen mindestens 10 Studierende durchgehend teilnehmen müssen, auch viele Pflichtlehrveranstaltungen ausfallen. Wie werden Sie dafür sorgen, daß durch so verursachte Ausfälle von Pflichtlehrveranstaltungen für die Studierenden keine Verzögerung im Studium erfolgt?

22. In zahlreichen Aussendungen vor der Nationalratswahl haben Sie immer wieder betont, daß Sie gegen die Einführung von Studiengebühren sind. Allein durch die Kürzung der Familienbeihilfe und die Streichung der Freifahrt ab dem 19. Lebensjahr verlieren die Studierenden im allergünstigsten Fall, wenn sie die Mindeststudiendauer eines neunsemestrigen Studiums um nicht mehr als die im Hochschulbericht angeführten fünf Semester überschreiten und in Wien wohnen, zirka 5 000 S, wenn sie etwa in Wiener Neustadt wohnen und von dort nach Wien pendeln, zirka 9 000 S in jedem der 14 Semester ihrer Studienzeit. Wie unterscheiden sich diese – konservativ berechneten – Mehrausgaben für die Studierenden beziehungsweise deren Eltern, die noch dazu proportional zur Entfernung zum Studienort zunehmen, außer durch den Namen de facto von Studiengebühren?

23. Halten Sie es für gerechtfertigt, daß Studierende, die nicht am Studienort wohnen, stärker zur Kassa gebeten werden als jene, die am Studienort wohnen?

24. Laut letztem OECD-Bericht "Bildung bewegt" (1995) zählt Österreich mit einem AkademikerInnenanteil von 7,9 Prozent zu den Schlußlichtern innerhalb der OECD. Auch bei den Bildungsausgaben für den tertiären Sektor, also die Hochschulen und Universitäten, zählt Österreich zu den Ländern mit dem geringsten Aufwand innerhalb der OECD. Bei den Ausgaben für F&E (Forschung und Entwicklung) liegt Österreich ebenfalls im unteren Mittelfeld. Etwa 14,7 Milliarden gab Österreich laut ÖSTAT 1995 für F&E aus, laut einer Empfehlung des IHS hätten es aber zwischen 18,7 und 20,4 Milliarden sein sollen, um den OECD-Schnitt zu erreichen. Österreich hatte also ein "Forschungsdefizit" zwischen 4,0 und 5,7 Milliarden Schilling. "Öffentliche F&E-Ausgaben sind eine wichtige Investition in die Zukunft der österreichischen Gesellschaft und der österreichischen Wirtschaft und sollten deshalb von Sparmaßnahmen wesentlich weniger beziehungsweise überhaupt nicht tangiert werden", kommentiert dazu das IHS.


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Welche Maßnahmen im Bereich der F&E – und damit zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich – werden Sie setzen, damit Österreich innerhalb der OECD nicht nur nicht weiter zurückfällt, sondern wenigstens eine Mittelposition erreicht?

25. Die neuerliche Reduktion der Ausgaben im tertiären Bereich trifft vor allem die kreativen Humanressourcen (die AssistentInnen). Die Folge dieser Entwicklung könnte eine Abkoppelung von den hochindustrialisierten Ländern im Forschungsbereich sein. Das wird der österreichischen Gesellschaft lang- und mittelfristig schaden, denn die bisherige österreichische Strategie, Technologie und Forschungs-Output zu "importieren", während im Gegenzug forschungs"ärmere" Sektoren, wie der Tourismus, Österreichs Leistungsbilanz ausgleichen, funktioniert nicht mehr. "Die gegenwärtige Krise im Tourismus (...), die enge Anbindung des Schillings an die DM sowie die wirtschaftliche Konkurrenz der post-kommunistischen Reformländer als Folge billiger Lohn- und Produktionsbedingungen lassen forschungspolitischen Handlungsbedarf erkennen", resümiert das IHS in einer Studie. Forschung und Technologie können nämlich auch von den Reformländern und den ostasiatischen Staaten importiert werden, doch diese haben ein niedrigeres Lohnniveau und werden dadurch billiger als Österreich produzieren. Halten Sie daher die derzeitigen Sparmaßnahmen, die vor allen die kreativen Humanressourcen (die AssistentInnen) treffen, für eine zielführende Strategie, um eine Abkoppelung Österreichs von den hochindustrialisierten Ländern zu verhindern?

26. Wie stehen Sie persönlich zu Äußerungen Ihres Kollegen, Wirtschaftsminister Johannes Ditz, der in einem Gespräch mit den Studierenden, die ihn darauf aufmerksam gemacht haben, daß ein hoher Prozentsatz die zukünftig geforderten Bezugskriterien für die Familienbeihilfe nicht erreichen wird, sinngemäß geantwortet haben soll: "No wos studierns’ so lang!"?

27. Wie stehen Sie persönlich zu Äußerungen desselben Regierungskollegen, der auf den Vorhalt der Studierenden, daß vor allem strukturelle Probleme an den Universitäten die Studienzeiten so lange machen würden, sinngemäß geantwortet haben soll: "Hättat’s an bessaran Wissnschofsminista, wa dos ka Problem mehr"?

28. Ist Ihnen bekannt, wie lange Ihr Ministerkollege Klima und der Abgeordnete Cap für ihr Studium benötigt haben?

29. Wird es in den nächsten Tagen seitens Ihres Ministeriums noch Verhandlungen mit den Mittelbauvertretern geben?

30. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß bei den Studierenden geplante Belastungen zurückgenommen werden?

31. Es liegen Studien der Universität Innsbruck vor (Gantner/Hammer-Studie), die besagen, daß die Implementierung des UOG 93 eine Milliarde an Mehrkosten (inklusive Planstellenbedarf bei Institutsbibliotheken, die nach UOG 93 ohne Übergangsbestimmungen zu Fachbibliotheken werden) verursachen würde. Der Großteil dieses Geldes würde in den Aufbau von mehr Verwaltung fließen. Wieviel kostet die derzeit durchgeführte Implementierung des UOG 93?

32. Wie hoch wären die Einsparungen bei Aussetzen der Implementierung?

33. Wie viele Planstellen wurden im Zuge der Einführung des UOG 93 tatsächlich geschaffen und kamen den Universitäten zugute?

34. Im Koalitionsübereinkommen steht ein Bekenntnis zur Realisierung des neuen Universitäts-Studienrechtes (UniStG). Der Entwurf dieses UniStG wurde seitens der Universitäten durchwegs negativ beurteilt, insbesondere wurde die Verkürzung der geisteswissenschaftlichen Studien auf sechs Semester heftigst kritisiert. Kritisiert wurde ferner, daß die Sozialpartner via Verwendungsprofil erstmals direkt auf die Universitäten Einfluß nehmen können. Wird es Änderungen bezüglich der vorgeschlagenen Studiendauer von sechs Semestern für die Geisteswissenschaften geben?


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35. Warum sind es nur die "regionalen und zentralen Berufs- und Interessenvertretungen", also die Sozialpartner, die jedenfalls anzuhören sind?

36. Ist die Autonomie der Universitäten noch gewährleistet, wenn die Sozialpartner zwingend via Erstellung des Verwendungsprofils beim Studienplan mitreden können?

*****

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich erteile nunmehr zur Begründung dieser dringlichen Anfrage Frau Abgeordneter Dr. Petrovic das Wort.

18.32

Abgeordnete Mag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in Österreich schon seit Jahren eine Tendenz, die nicht nur ich, sondern – wie ich glaube – viele von uns mit großer Sorge zur Kenntnis nehmen, nämlich die Zunahme eines doch etwas bildungs- und kulturfeindlichen Klimas, das sich im Versuch der Polarisierung bemerkbar macht. Immer wieder heißt es: Studentinnen und Studenten leben ja auf Kosten der Allgemeinheit! Es wird der Eindruck erweckt, es handle sich bei Studenten um Nichtstuerinnen und Nichtstuer, die ein sonniges Leben führen, während andere einem harten Broterwerbsjob nachgehen müssen.

Dieses Klima der Polarisierung birgt eine große Gefahr für ein Land, insbesondere für ein Land, das für sich den Anspruch erhebt, ein Land mit einem hohen Ausbildungsstand, mit hohen Ansprüchen an Wissenschaft und Kultur zu sein, und das in Sachen Wirtschaft ein Land mit hohen Qualitätsstandards und einem entsprechend hohen Ausbildungsniveau sein muß.

Das verhielt sich schon in Zeiten der Hainburger Au so, als versucht wurde, Arbeiter und Arbeiterinnen und Studierende gegeneinander aufzubringen; und alle Versuche, hier zu einem gesellschaftlichen Zusammenhalt beizutragen, wurden immer wieder durch gegenläufige Tendenzen konterkariert.

Gerade Sie, Herr Bundesminister, haben solche Tendenzen in der Vergangenheit nie mitgetragen. Im Gegenteil: Wir alle haben Sie als jemanden in Erinnerung, der versucht, im Sinne des Klimas der Offenheit, der Toleranz und des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu agieren. Umso trauriger und umso bedauerlicher finde ich es, daß gerade in Ihrem Ressortbereich jetzt ein Belastungspaket durchgezogen werden soll, wie es in vergleichbarer Form von keiner anderen Gruppe in der Gesellschaft zu verkraften ist.

Es gibt massive Belastungen durch das Sparpaket sowohl im Bereich der Studierenden als auch insbesondere im Bereich des universitären Mittelbaus und der Universitäten insgesamt. Belastungen in dieser Höhe und Massivität werden, wie gesagt, keiner anderen Bevölkerungsgruppe abverlangt. Für die Studierenden bestehen diese Belastungen etwa in einer dramatischen Einschränkung der Familienbeihilfe, die 95 Prozent der Studierenden treffen wird. Das bedeutet über 20 000 S weniger pro Familie mit Studierendem im Jahr.

Dazu kommt ein Wegfall der daran gekoppelten Leistungen, also ein Wegfall anderer Transferleistungen: Wegfall der Freifahrten und damit eine Einschränkung der Mobilität der Studierenden. Dazu kommen in der Zukunft zu leistende Nachkäufe von Pensionszeiten, die für die Betroffenen in die Hunderttausende Schilling gehen werden, insbesondere für Frauen, die erst vor kurzem mühsam und nach langwierigen Verhandlungen das Gleichbehandlungspaket als einen Kompromiß erringen konnten. Für Frauen bedeutet das, wenn sie eine höhere Qualifikation anstreben und erreichen, daß das Gleichbehandlungspaket für sie damit auf kaltem Wege beseitigt wurde. Eine Frau, die länger als bis zum Alter von 17½ Jahren in Ausbildung steht, kann das gesetzliche Pensionsalter nach dem Gleichbehandlungspaket nicht mehr in Anspruch nehmen. Das sind massive Diskriminierungen und Diskriminierungen unter den Diskriminierten!


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Es werden auch neue Hierarchien eingeführt, so etwa beim universitären Mittelbau, der von dramatischen Gehaltseinbußen betroffen ist, im mindesten Fall von etwa 14 Prozent, im Regelfall, insbesondere bei den Massenstudienrichtungen, von über 33 Prozent bis hin zu 40 Prozent. Diese Bevölkerungsgruppe soll mehr als ein Drittel ihres Einkommens verlieren! Und die Art und Weise, wie dabei vorgegangen wird, ist wirklich nur mehr als skandalös zu bezeichnen!

Am 27. Februar wurde dieser Gesetzentwurf den Unis mit einer Stellungnahmefrist bis zum 4./5. März übermittelt. Drei oder vier Wochentage sind geblieben, um dazu Stellung zu nehmen, daß eine Bevölkerungsgruppe mehr als ein Drittel ihres Einkommens verlieren soll! Sie seitens der Bundesregierung sind in die Medien gegangen und haben von Einsparungen bei anderen Bevölkerungsgruppen gesprochen, von Nullohnrunden bei der Beamtenschaft, von Anhebung bei den Eisenbahnerpensionen um nur 1 beziehungsweise 2 Prozentpunkte. Sie haben dies als große Sparmaßnahmen in der Öffentlichkeit dargestellt und sich dessen gerühmt. Dieser Gruppe verlangen Sie jedoch 30 und 40 Prozent des Einkommens bei ständig wachsender Belastung ab.

Sie wissen doch so gut wie ich, Herr Bundesminister, daß die Belastungen der Universitäten – und damit meine ich wirklich, der Universitäten, der Studierenden, des Mittelbaus, auch der Professorenschaft – ständig gestiegen sind. Ich sage: Gott sei Dank sind sie teilweise gestiegen, denn Gott sei Dank waren die österreichischen Hochschulen weitgehend offen. Gott sei Dank hat man sich jedenfalls in der Vergangenheit zu einem Prinzip des freien Hochschulzuganges bekannt und hat es auch Studierenden aus sozial nicht so rosig gestellten Schichten ermöglicht, einigermaßen zufriedenstellend zu studieren. Da gab es noch viel zu verbessern, denn die Stipendien waren sicherlich nicht kostendeckend, und immer noch gab es starke Bevorzugungen von Studierenden aus besser verdienenden Schichten mit gut gestellten Eltern. Es gab immer noch Diskriminierungen, aber anstatt diese Diskriminierungen zu bekämpfen, führen Sie jetzt massive Verschlechterungen für alle ein. Das ist eine Antwort, die man nur auf das schärfste zurückweisen kann. (Beifall bei den Grünen.)

Es ist hier keine Rede von intelligentem Sparen, Sie haben sich ja nicht einmal bemüht, das Angebot der Universitäten, ihren eigenen Beitrag im Rahmen notwendiger Sparmaßnahmen zu erbringen, überhaupt anzunehmen. Die Universitäten waren bereit zu Einsparungen, und niemand geht davon aus, daß es nicht möglich wäre, auch an den Universitäten zu sparen.

Wir alle wissen, daß aufgrund der einjährigen Budgetierung oftmals fast ein Druck dazu besteht, im November oder Dezember höhere Ausgaben zu tätigen, wenn Geld übriggeblieben ist. Es stimmt, daß dann fallweise Bücher für die Bibliotheken angekauft werden. Es ist sicherlich auch schön, wenn man Geld dafür hat, aber auf diesem Gebiet wäre es möglich, in gewissem Umfang zu sparen. Und die Universitäten haben Ihnen das angeboten. Sie hätten der Bundesregierung die Hand gereicht. Sie waren bereit, in ihrer eigenen Autonomie, die bei sonstigen Gelegenheiten ja immer wieder beschworen wird, diese Einsparungen zu erbringen und selbst zu prüfen, wo Sparmaßnahmen möglich sind. Wir hätten uns mit der Vorgangsweise, daß man an den Universitäten gemeinsam – das heißt Studierende, Mittelbau, Professorinnen und Professoren – darüber bestimmen läßt, wo Einsparungen möglich sind, selbstverständlich anfreunden können. Wir hätten dies akzeptiert. Aber gegen dieses Vorgehen quasi eines Überfallskommandos und gegen diese Schröpfungsaktion, wie Sie sie in einseitiger Art und Weise durchführen, was ich als einen Anschlag auf das Bildungssystem in Österreich werte, werden wir massiv vorgehen und die Proteste der Studierenden und des Mittelbaus voll unterstützen. (Beifall bei den Grünen.)

Es werden völlig unmögliche Anforderungen gestellt. Es ist bei den meisten Studien nicht mehr möglich, in der Mindeststudienzeit zu studieren. Es werden teilweise gar nicht mehr die dementsprechenden Veranstaltungen angeboten. Es wurden aufgrund einer zu geringen Personal- und Sachmittelausstattung der Universitäten zusätzliche Hürden eingebaut. Es wurden Proseminare und ähnliche Veranstaltungen eingeführt, damit der Betrieb überhaupt noch abgewickelt werden kann. Sie wissen so gut wie ich, daß es in den meisten Studienrichtungen schlicht und einfach unmöglich geworden ist, mit einem Semester pro Studienabschnitt über die Minimaldauer fertig


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zu werden, insbesondere dort, wo es große Studentinnen- und Studentenzahlen gibt. Sie knüpfen also finanzielle Sanktionen an die Nichterreichung eines Ziels, das absolut unerreichbar geworden ist. Sie verlangen von den Betroffenen Unmögliches. Das heißt, Sie treffen hiemit keine Sparmaßnahme, sondern eine fiskalische Maßnahme, die zu einer echten Schröpfung der Betroffenen und leider zur Verstärkung dieser von mir eingangs skizzierten bildungsfeindlichen Tendenz – Wozu brauchen wir das? Wozu müssen die studieren? – und dieses sehr, sehr negativen und absolut gegen die Zukunft Österreichs gerichteten Klimas führen wird.

Meine Damen und Herren! Sie führen aber nicht nur die massivsten Belastungen überhaupt in der Hoffnung ein, daß diese Gruppen, die Studierenden und der universitäre Mittelbau, zuwenig Sympathien in der Bevölkerung haben und daß die Medien und die breite Masse der Bevölkerung an den Protesten nicht teilnehmen werden. Sie stellen nicht nur unmögliche Forderungen und die Betroffenen vor Anforderungen, denen sie nicht gerecht werden können. Sie tun vielmehr auch etwas, was ich gerade von einem sozialdemokratischen Wissenschaftsminister und von einer sozialdemokratischen Mehrheitsfraktion niemals erwartet hätte: Sie führen nämlich für mich völlig unverständliche und unsachliche neue Hierarchien ein. In Zukunft wird es nicht nur eine Differenzierung zwischen Professorinnen, Professoren, Mittelbau und Studierenden geben, sondern die Universität wird in noch mehr Klassen oder Kategorien eingeteilt und es werden noch mehr finanzielle Unterschiede geschaffen werden. In Zukunft lautet die Hierarchie: Professor, Assistent mit Habilitation – also Dozent, Dozentin –, dann diejenigen, die ein Doktorat erworben haben und Assistentinnen und Assistenten sind, und schließlich diejenigen, die "nur" – unter Anführungszeichen – das Magisterium haben, das sonst für alle möglichen staatlichen Qualifikationen, für Ministerämter und höchste staatliche Würden bei weitem ausreicht. (Zwischenruf des Abg. Dr. Haider. ) Das fragen wir auch. In diesem Fall gilt das Magisterium offenbar als eine mindere Qualifikation. (Abg. Dr. Haider: Cap könnte Minister werden! Er hat bis zu seinem 36. Lebensjahr studiert!)

Ferner gibt es eine Differenzierung zwischen internen und externen Universitätslehrerinnen und Universitätslehrern. Und diejenigen, die "nur" – unter Anführungszeichen – das Magisterium haben und intern an der Universität beschäftigt sind, sind die Ärmsten in dieser Hierarchie, denn sie können keine Lehraufträge mehr selbständig abwickeln und sie werden von der vollen Härte der finanziellen Sanktionen getroffen; und das, obwohl wir wissen, daß es gerade in vielen Studienrichtungen mit hohen Zahlen an Studierenden, etwa an der Wirtschaftsuniversität, bei den Juristinnen und Juristen oder an der medizinischen Fakultät, gar nicht geht ohne Studienassistentinnen und -assistenten, ohne Personen, die selbst noch in Ausbildung stehen oder die noch an ihrem eigenen Doktorat arbeiten. Diese Personen bilden das Rückgrat. Sie sind essentiell geworden für die Wissenschaft in Österreich. Daß man gegen diese Personen mit einer völlig unverständlichen finanziellen Strafsanktion vorgeht, ist nicht nur unverständlich und kurzsichtig, ich erachte das vielmehr als eine Vorgangsweise, die in ihrer Brutalität ihresgleichen entbehrt. So etwas ist in Österreich noch nie passiert! Ich weiß nicht, mit welcher Rechtfertigung Sie bereit sind, einen derart dreisten Anschlag auf die Universitäten und auf das Bildungssystem insgesamt letztlich mitzutragen! (Abg. Dr. Haider: Da hat sie recht!)

Das führt auch dazu, daß gleiche Leistungen verschieden honoriert werden. Sie wissen, daß an den Universitäten Personen mit verschiedenem eigenen Ausbildungsstand oder verschiedenem beruflichen Werdegang dieselbe Art von Lehrveranstaltung anbieten und durchführen. Und es ist nicht einzusehen, warum ein Assistent oder eine Assistentin mit Doktorat auf einmal mehr bekommen soll für dieselbe Tätigkeit als ihre Kollegin oder ihr Kollege, der oder die "nur" – unter Anführungszeichen – das Magisterium hat und vielleicht didaktisch sogar besser qualifiziert ist und von den Studierenden besser angenommen wird.

Die Meinung der Studierenden zählt hier offenbar überhaupt nicht mehr. Es findet vielmehr – und das ist für mich das Unverständliche – gerade auf seiten der sozialdemokratischen Fraktion eine Rückkehr zu Titeln und zu Formalqualifikationen statt, die letztlich nichts aussagen über didaktische Qualitäten, über Notwendigkeiten für die Hochschulen und für die Erfordernisse des Bildungssystems. (Beifall bei den Grünen.)


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Wir von den Grünen haben, gerade was die Massenstudienrichtungen betrifft, sehr wohl einen Reformbedarf gesehen, aber nicht in der Richtung, in die es jetzt geht: Streichung, Kürzung, Wegfall von Lehrveranstaltungen, noch größere Einheiten. Was streben Sie denn an? Wir haben doch jetzt schon Übungen mit 200 bis 300 Leuten! Das liegt doch ohnehin schon an der Grenze des Zumutbaren, wenn nicht darüber! Was wir gebraucht hätten, gerade an diesen Fakultäten, wären kleine Veranstaltungen, Veranstaltungen, in denen ein persönlicher Kontakt zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Mittelbaus und den Studierenden und intensive Betreuung möglich ist. Es wäre auch der Schlüssel dazu, daß die Studienzeiten verkürzt werden können, wenn man sich um den einzelnen Studierenden oder die einzelne Studierende wieder kümmert und auch fragt, wo es vielleicht Verständnisprobleme gibt, anstatt zu immer größeren, anonymen Veranstaltungen überzugehen. Denn letztlich, Herr Bundesminister, kommt diese Art von Sparen teuer zu stehen! (Beifall bei den Grünen.)

Im vorvergangenen Wahlkampf hat der Bundeskanzler persönlich auf seinen Plakaten drucken lassen, daß unsere Jugend das größte Kapital sei und daß sie die bestmögliche Ausbildung verdiene. Offenbar glaubt diese Bundesregierung, daß die billigste Ausbildung, das Wegfallen von Lehrveranstaltungen sowie das Streichen von Angeboten die bestmögliche Ausbildung ist. Wir glauben das nicht! Wir sind für Strukturreformen; aber das hätte mehr Lehrveranstaltungen, kleinere Einheiten und wohl auch mehr Beschäftigte bedeuten müssen – gerade in diesen Studienrichtungen.

Es soll nicht so sein, daß einige wenige Lehrveranstaltungen für sich monopolisieren. Wir hätten uns möglichst viele Beschäftigte an den Universitäten, ein möglichst breites Angebot und – wie gesagt – persönliche Zuwendung und intensive Betreuung gewünscht. All das scheint mit diesem Belastungspaket konterkariert, scheint der Vergangenheit anzugehören. (Beifall bei den Grünen.)

Dazu gewinnt man auch den Eindruck, daß bei den jetzt vorliegenden Belastungsentwürfen Personen am Werk waren, die überhaupt keine Ahnung davon haben, was an den Universitäten passiert. Weder an den Universitäten, die heute mit einem sehr hohen Zulauf an Studierenden konfrontiert sind, wie etwa der Wirtschaftsuniversität, wo pro Assistentin/Assistent eine enorme Zahl von Studierenden – mit steigender Tendenz – betreut wird, noch in jenen Studienrichtungen, die ebenfalls für das kulturelle und bildungspolitische Klima wichtig sind, in denen es sehr kleine Zahlen von Studierenden gibt. Hier zeugt dieser Entwurf davon, daß diejenigen, die diesen verfaßt haben, offenbar in Ihrem Ressort keine Ahnung von der Realität haben.

Zu verlangen, daß remunerierte Lehrveranstaltungen beziehungsweise abgegoltene Lehrveranstaltungen von 15 oder zumindest zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht werden müssen, ist schlicht und einfach blanker Unfug! Es gibt Veranstaltungen, die notwendigerweise klein sein müssen, wie etwa im Rahmen der medizinischen Ausbildung; Veranstaltungen, die für fortgeschrittene Studierende mit Übungen direkt am Krankenbett verbunden sind. Wollen Sie, daß eine Kranke/ein Kranker von 20, 30 oder mehr Studierenden hintereinander untersucht wird? – Das ist doch unzumutbar für beide Seiten! Wollen Sie, daß hier wirklich die Qualität absinkt, oder sollten wir nicht froh sein, daß es diese Ausbildung in der Praxis gibt und daß es möglich ist, in kleinen Gruppen zu arbeiten und eine praxisnahe, eine patientInnenorientierte Ausbildung anzubieten?

Ebenso gibt es Studienrichtungen, die gar nicht so viele Studierende umfassen, wie zum Beispiel manche naturwissenschaftliche Fächer, etwa Astronomie. Hier werden Sie niemals auf diesen Zahlen an Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Veranstaltungen kommen. Wollen Sie diese Fächer mit einem Sparpaket einfach auf kaltem Wege entsorgen, oder was soll ein derartiger Entwurf?! Er geht an der Realität vorbei, und zwar sowohl an der Realität der großen Fakultäten als auch an jener der ganz kleinen Studienrichtungen. Er ist von einem pseudofiskalischen Ziel geprägt und wird letztendlich uns alle teuer zu stehen kommen.

Ein weiterer Punkt, der uns besonders zu denken gibt, ist die latente Frauenfeindlichkeit, die diesem Entwurf innewohnt. Aufgrund der massiven Belastungen für Familien mit studierenden Kindern wird es wohl dazu kommen, daß wieder diese Überlegungen hochkommen, von denen


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wir gehofft haben, daß sie der Vergangenheit angehören. Diese Überlegungen lauten: Na, für wen lohnt sich denn ein Studium? Für den Sohn vielleicht, für die Tochter nicht, denn die heiratet ja ohnehin! – Das sind Gedanken, die schon bald wieder aktuell werden, wenn die Belastung pro Studierenden ohneweiters 30 000 S und mehr im Jahr betragen wird. Das bedeutet, Herr Bundesminister, für eine Familie mit zwei studierenden Kindern eine Mehrbelastung von mehr als 60 000 S bis 70 000 S. Glauben Sie wirklich, daß bei den österreichischen Durchschnittseinkommen – da denke ich nicht an absolute Sozialfälle, da denke ich durchaus an den Mittelstand –, solche Belastungen noch verkraftbar sind? Wir glauben das nicht! (Beifall bei den Grünen.)

Auch seitens des Mittelbaus befürchte ich, daß hier Tendenzen Platz greifen werden – das heißt: ich weiß es, ich befürchte es nicht nur –, die wirklich in eine völlig falsche Richtung gehen, nämlich in Richtung Eliteuniversität, in Richtung Bildung nur für diejenigen, die es sich leisten können beziehungsweise deren Eltern es sich leisten können. Ich weiß konkret von einer österreichischen Universität, daß sich dort der Mittelbau bereits etwas einfallen hat lassen, um die dramatischen Gehaltseinbußen von 70 000 S bis 100 000 S pro Person wettzumachen: Jetzt werden halt bestimmte Veranstaltungen, die es im öffentlichen Angebot wegen des Sparpakets nicht mehr geben wird, privat angeboten. Jetzt schließen sich Hochschullehrerinnen und -lehrer, Mittelbauvertreterinnen und -vertreter zu solchen privaten Lehranbieterinnen und -bietern zusammen, und dann kostet eine solche Veranstaltung pro Studierenden 1 000 S. Diesen konkreten Fall gibt es bereits an der Universität Salzburg, und ich bin überzeugt, nicht nur dort, sondern auch an anderen Universitäten. Was man eigentlich versucht hat zurückzudrängen – private Paukerkurse, außeruniversitäre Angebote, teure Angebote, die nur einer kleinen Elite offenstehen –, das führen Sie mit diesem Belastungspaket wieder ein. (Beifall bei den Grünen.)

Das kann doch für eine sozialdemokratische Fraktion, für einen sozialdemokratischen Wissenschaftsminister nicht erträglich sein. Das ist ein Ziel, das von ultrakonservativer Seite immer wieder ganz offen vertreten wird. Fachorientierte, kurze Ausbildungen für die Masse, rein berufsorientiert, bloß nicht darüber hinausgehend, bloß nicht sehr akademisch, bloß nicht zu weiterem Nachdenken anregend, sondern beinhart nur das, was man unmittelbar braucht für den Job, zum Broterwerb; die weitergehende Bildung, die höhere Bildung nur für diejenigen, die es sich leisten können. Das ist der Beginn einer Elitenbildung, von der ich gehofft habe, daß sie in Österreich nicht Platz greifen wird und daß eine solche insbesondere von einer sozialdemokratischen Fraktion nicht geduldet wird! (Beifall bei den Grünen.)

Aber diese latente Frauenfeindlichkeit betrifft nicht nur den Bereich der Studierenden beziehungsweise die Überlegungen, für wen es sich lohnt, zu studieren, sondern natürlich auch einmal mehr den Mittelbau, nämlich dadurch, daß ein wirklich unintelligenter und in dieser Form falscher Besetzungsstopp im öffentlichen Dienst eingeführt wurde, der nicht nach heute schon bestehenden Defizitbereichen, nach heute schon bestehenden Überbelastungen und nach anderen Bereichen, in denen vielleicht wirklich gespart werden kann, differenziert. Durch dieses unintelligente Nichtnachbesetzen nach Zufälligkeiten, wenn jemand in Pension geht, wenn jemand verstirbt oder krank wird, werden einmal mehr Frauen und Fraueninteressen ge- und be troffen. Es werden jetzt nicht einmal Posten nachbesetzt, die aufgrund von Mutterschutz und Karenzregelung vakant werden.

Wissen Sie, was das heißt? – Das hat dazu geführt, daß sich bereits jetzt Universitätsinstitute, insbesondere jene Institute, die an sich mit gutem Beispiel vorangegangen sind, die verstärkt Frauen eingestellt haben, überlegen, ob sie in Zukunft noch weiter so verfahren können. Die meisten dieser Institute sagen, wir trauen uns das nicht mehr, denn wenn es wirklich passiert, daß vielleicht gleichzeitig zwei, drei Frauen in Mutterschutz oder Karenz gehen, dann könnte der Universitätsbetrieb an solch einem Institut zusammenbrechen. Daher wird das auch dort dazu führen, daß man verstärkt Männer einstellen und somit das Ziel des Gleichbehandlungspaketes, die paritätische Vertretung auch an den Universitäten, wieder einmal verabsäumen und nicht erreichen wird. (Beifall bei den Grünen.)

Dieses Sparpaket ist, wie gesagt, sozial total unausgewogen. Es schafft neue Hierarchien, Hierarchien, die an formalen Qualifikationen und nicht an der Realität anknüpfen. Dieses


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Sparpaket ist frauenfeindlich – und es ist vor allem besonders unverständlich, daß Sie dort, Herr Bundesminister, wo Lehre und Forschung tatsächlich geschehen – an den Universitäten –, mit diesem drakonischen Belastungspaket kommen, daß Sie Studierenden und Mittelbau-Vertreterinnen und -Vertreter wirklich mit beinharten ökonomischen Sanktionen begegnen, während gleichzeitig der administrative Apparat aufgeblasen wird: sowohl in Ihrem Haus, was die Einrichtung neuer Gruppenleiterpositionen betrifft, als auch an den Universitäten. (Präsident Dr.  Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Durch das UOG 1993 ist es zu einer Zunahme der Zahl neuer Planstellen, in denen reine Verwaltungsagenden erfüllt werden, gekommen. Insgesamt wurden an der Universität Klagenfurt 3 A-, 5 B- und 4 C-Posten geschaffen, an der BOKU Wien insgesamt 5 A-Posten, 6 B- und 1 C-Posten, genauso an der Universität Linz, Leoben, an der TU Graz, und so weiter. Es ist dies eine enorme Aufblähung des administrativen Apparates bei gleichzeitiger Schwächung von Forschung und Lehre. Das ist wirklich eine komplette Fehlleitung von Ressourcen. (Beifall bei den Grünen.)

Dieses Geld fließt nicht direkt in Forschung und Lehre, also dorthin, wo wir das brauchen würden und wo Sie in etwa 1 Milliarde einsparen wollen, sondern diese Milliarde wird in zusätzlichem administrativem Mehraufwand vergeudet. Da hätte es wirklich eine Chance gegeben, im autonomen Bereich der Hochschulen etwas einzusparen. Sie haben diese Chance jedoch nicht genutzt.

Ich hoffe sehr, daß Sie heute Ihre Bereitschaft erklären werden, dieses Paket noch einmal aufzuschnüren. Ich hoffe auch, daß die Proteste nicht nachlassen werden. Denn eines sage ich auch in Richtung Galerie und in Richtung Medien sowie aller, die versuchen, dieses Paket in diesem Bereich zu verhindern: Wenn kein Druck von außen kommt, dann wird es der Opposition in diesem Haus allein nicht gelingen, dieses Sparpaket abzuwenden.

Sie haben es auch in der Fernsehdebatte gehört: Es wird gezählt und gemessen, wie viele auf die Straße gehen. Und wenn es – unter Anführungszeichen – "nur" ein paar Hundert sind, dann wird dieser Protest weggewischt werden. Ich fordere daher von hier aus die Studierenden auf: Geht auf die Straße! Unterstützt die Protestmaßnahmen! Schließt euch den Protesten an! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich appelliere an den Mittelbau, sich solidarisch zu verhalten. Diejenigen, die stärker drankommen so und so, aber auch die, die weniger betroffen sind, die "nur" – unter Anführungszeichen – 14 Prozent verlieren, fordere ich auf: Erweist euch solidarisch, legt alle Lehraufträge zurück, denn dann muß dieses Paket wieder aufgeschnürt werden, dann steht nämlich der Betrieb an den Hochschulen, und das ist die einzige Chance, daß dieses Paket noch verändert wird. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte zum Schluß eine Betroffene, die sich auch an die Öffentlichkeit gewandt hat, hier erwähnen. Es handelt sich dabei um eine Hochschulstudentin der Kunstgeschichte, Frau Annette Freytag, die in einem Kommentar im "Standard" die Situation der Studierenden, und zwar aus der Sicht einer exzellenten Studentin mit einem Notendurchschnitt von 1,1, auf den Punkt gebracht hat.

Diese Studentin wendet sich dabei an Sie, Herr Bundesminister, und schreibt: Herr Minister Scholten! Man kann Kunstgeschichte – und das gilt für viele andere Studienrichtungen genauso – nicht einmal mathematisch betrachtet in zehn Semestern studieren. Mit Ihren Sparmaßnahmen betreiben Sie eine ganz brutale Aussortierung von Studenten, die keine zahlungskräftigen Eltern haben, weil Sie uns außerdem jede Möglichkeit zur Selbsterhaltung mit unseren Fachkenntnissen nehmen.

An anderer Stelle heißt es weiters: Ich fordere Sie daher auf, an den Universitäten zuerst Möglichkeiten zu schaffen, daß man ein Studium in zehn Semestern absolvieren kann , bevor Sie die Studenten aushungern wollen. Reformieren Sie die Lehrpläne, statt ein sechssemestriges geisteswissenschaftliches "Studium light" einzuführen, mit dem man sich für keine europäische Uni oder Museumsstelle bewerben kann. Ich fordere Sie auf, Sorge zu tragen, daß


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wir bei ausgezeichneter Leistung morgen nicht auf der Straße stehen. Vergessen Sie nicht: Wann immer Sie in den letzten Jahren Ideen zu offener Kulturpolitik, sozialem Engagement und verantwortungsvoller Umwelt- und Frauenpolitik vorgebracht haben, wurden Sie von den Studenten, die Sie jetzt zugrunde richten und in die Schwarzarbeit abdrängen, nachhaltig unterstützt.

Herr Bundesminister! Das war jedenfalls Ihre Klientel. Das sind Ihre Verbündeten. Das sind diejenigen – der progressive Teil der österreichischen Gesellschaft –, die immer gegen Diskriminierungen, gegen AusländerInnenfeindlichkeit, gegen Polarisierung in der Gesellschaft, gegen ein Klima der Kulturstürmerei angekämpft haben. Genau diese Gruppe bekommt für ihre immer offene Haltung, für ihre Bereitschaft, gesellschaftliche Änderungsprozesse einzuleiten und mitzutragen, jetzt eine so bittere Rechnung präsentiert, die sie nicht verdient hat. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Bundesminister! Ich fordere Sie von hier aus auf: Tun Sie das Ihrige, um das Belastungspaket für die Studierenden, für die Universitäten, für den Mittelbau rasch aufzuschnüren und gemeinsam mit den Betroffenen so bald wie möglich Neuverhandlungen zu beginnen – und zwar demokratische Neuverhandlungen. Sie werden sehen, es besteht die Bereitschaft zum Sparen, aber nicht im Bereich drakonischer finanzieller Sanktionen, die letztlich die Bildungspolitik und die Mitwirkenden an dieser Bildungspolitik in den Ruin treiben werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.07

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun der Herr Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Beantwortung der gegenständlichen Anfrage.

19.07

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, betraut mit der vorläufigen Leitung des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr Dr. Rudolf Scholten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie mich, bevor ich auf die einzelnen Fragen eingehe, ein paar grundsätzliche Bemerkungen vorausschicken. Ich denke, daß in einer schwierigen Situation, in einer parlamentarischen Debatte im Rahmen einer dringlichen Anfrage, ohne Zweifel Raum und auch Legitimation für einen sehr freien Umgang mit Realitäten besteht.

Aber ich glaube dennoch – gerade angesichts der Ernsthaftigkeit der Situation –, daß die Verpflichtung der Wahrheit gegenüber in einem etwas genaueren Ausmaß gegeben sein sollte. Ich möchte hier nur ein paar Punkte nennen.

Wenn gesagt wurde, 95 Prozent der Studierenden sind von dem Familienbeihilfenpaket betroffen, dann muß man wissen, daß nicht einmal 50 Prozent der Studierenden Familienbeihilfe bekommen. Es wurde gesagt, daß 33 bis 40 Prozent an Einkommensverlusten für die Assistenten auftreten. Ich habe nachmittag erst von der besonders betroffenen Wirtschaftsuniversität eine Berechnung bekommen, wonach dieser Einkommensverlust für jemanden mit einem Anfangsgehalt und einer relativen hohen Anzahl von Lehraufträgen – also ein Fall, wo viel zusammenkommt – 11 Prozent beträgt. Und das ohne jegliche Ausnützung von angebotenen Umschichtungen. Da stehen also 11 Prozent diesen behaupteten 33 bis 40 Prozent gegenüber.

Es stehen auch Zahlen wie 70 000 S bis 100 000 S einer Zahl von 41 000 S gegenüber. Es ist völlig falsch zu sagen, daß die Universitäten hier keine autonomen Spielräume gehabt hätten oder haben werden. Ganz im Gegenteil: Es sind Umschichtungsmöglichkeiten angeboten worden, die buchstäblich bis an die Grenze dessen gehen, was das Haushaltsrecht erlaubt, und weit über das hinausgehen, was bisher an autonomen Gestaltungsmöglichkeiten bestanden hat.

Es ist auch falsch zu sagen, daß wir jetzt ungleiche Lehrabgeltungssätze einführen. Das Hauptproblem, das wir abseits der Notwendigkeit haben, an einem Konsolidierungspaket mitzuwirken, ist, daß derzeit die Lehrabgeltungssätze unglaublich ungerecht verteilt sind. Ich nehme an, daß Sie auch wissen, daß es für ein und dieselbe Lehrtätigkeit nichts mit der Qualität der


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Veranstaltung zu tun hat, ob jemand einen remunerierten oder einen nichtremunerierten Lehrauftrag bekommen hat – und das steht derzeit in einem Verhältnis von 1 : 4.

Das heißt, die Behauptung, daß diese Novelle für gleiche Leistung ungleiche Bezahlung einführt, ist einfach unwahr – im Vergleich zu dem, was derzeit besteht. Es war gerade ein Hauptmotiv dieser Maßnahme – abseits der Konsolidierungsnotwendigkeiten, um diesen Punkt rede ich nicht herum –, vom derzeitigen unglaublich ungerechten System wegzukommen.

Sie haben nicht zu Unrecht bei Ihrem Aufruf an jene appelliert, die weniger oder vielleicht gar nicht davon betroffen sind. Es ist nämlich tatsächlich eine große Zahl weniger oder gar nicht davon betroffen, und zwar diejenigen, die im bisherigen System eine schlechtere Behandlung erfuhren, die schlechter abschnitten. Sie versuchen jedoch, den Eindruck zu erwecken, als ob nun sozusagen ein ungerechtes System einem gerechten gleichsam als Ersatz nachgeworfen würde. Wahr ist vielmehr, daß das derzeitige unerklärbar und ungerecht ist. Ich meine, daß wir trotz der Notwendigkeit, das Budget zu konsolidieren – das ist ohne Zweifel eine unerfreuliche Übung –, einen strukturell in die richtige Richtung gehenden Schritt werden setzen können.

Es ist auch unwahr, daß aufgrund dieser Maßnahmen Lehraufträge gestrichen werden. Es ist ja geradezu das Gegenteil wahr: Unser Ziel die ganzen Verhandlungen hindurch war es nämlich, zu einer Vereinbarung zu kommen, die den Konsolidierungsbeitrag schaffen läßt, ohne daß Lehraufträge, sprich Lehrangebot, zurückgenommen werden müssen. Daher ist es der falsche Weg, davon auszugehen, daß sich aufgrund dessen die Zahl der Lehrveranstaltungen zu reduzieren hat.

Sie nennen auch ganz falsche Gruppengrößen. Es ist ein Gesetzentwurf in der Endphase der Vorbereitung – dieser wird danach dem Ministerrat zur Beschlußfassung vorgelegt; er ist auch zugänglich –, in welchem ganz andere Gruppengrößen als die von Ihnen genannten enthalten sind; aber darauf komme ich später noch im einzelnen bei meiner Anfragebeantwortung zu sprechen.

Ein zum Beispiel ganz absurder und unwahrer Punkt ist Ihre Feststellung hinsichtlich der Karenzen. Es ist geradezu eine Ausnahme des auch von mir nicht begrüßten – das gebe ich schon zu – und für die Universitäten eine besondere Belastung darstellenden Aufnahmestopps, denn es wurde ausdrücklich in den Ministerratsbeschluß hineingeschrieben, daß die Nachbesetzung von Karenzstellen von diesem Aufnahmestopp nicht betroffen ist. Das wurde von uns bewirkt. Sich zu trauen, hier zu sagen, dies sei eine Maßnahme, die insbesondere Karenzstellen betrifft, ist unglaublich – wenn ich schon keine anderen Vermutungen anstelle. Es ist einfach unwahr!

Es ist auch ganz absurd, anzunehmen – das werden Sie ja selber überprüfen können, wenn dann der Stellenplan für 1996 und für 1997 vorgelegt werden wird –, daß die Administration im Ministerium zunehmen wird. Wir werden selbstverständlich in der Zentralstelle, sprich im Ministerium, anders als in den Universitäten – wir versuchen, möglichst viel an notwendigen Personaleinsparungen so zu gestalten, daß die Universitäten davon nicht betroffen werden –, den notwendigen Personalrückgang realisieren – ohne irgendwelche Auswege dabei. Es wird im Rahmen dieses Stellenplanes – wie übrigens auch schon 1995 – weniger Personal im Ministerium geben.

Es ist auch die Behauptung unwahr, daß jetzt die Forschungsmittel zurückgehen. Es stimmt genau das Gegenteil! Sie werden dann im Budget sehen – das ist ja kein Geheimnis mehr, darüber wurde ja schon des öfteren gesprochen –, daß die Mittel, die für die Forschungsförderung zur Verfügung stehen, insbesondere für den FWF, für den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, gestiegen sind, und zwar sogar um nicht unerhebliche rund 10 Prozent. Das ist in Zeiten wie diesen doch eine bemerkenswerte Tatsache. Diese zu quittieren, indem man gleichsam das Vorzeichen umkehrt, halte ich angesichts der tatsächlich bestehenden Ernsthaftigkeit der Situation für eine unseriöse Vorgangsweise.

Ich glaube auch, daß es der falsche Weg ist, heute in einer Negativform – rhetorisch vielleicht effektiv – genau mit dem zu spekulieren, was wir an Argumentation zu verhindern suchen:


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sowohl für den Mittelbau als auch für die Studierenden. Das nenne ich Spekulieren mit den Argumenten: Sie negieren sie zwar jeweils, aber bringen sie dann vor.

Ich halte es für sehr notwendig – ich habe mich immer daran gehalten und werde es auch weiterhin tun –, daß wir diese Debatte nicht führen, indem wir uns sozusagen leicht entzündbarer Vorurteile bedienen. Ob wir sie bejahen oder verneinen, das Nennen bringt sie sozusagen aufs Tapet. Ich habe mich an dieser Diskussion nicht beteiligt und werde es auch in Hinkunft nicht tun. Ich bin der festen Überzeugung, daß dadurch die Studierenden, wie im übrigen auch die Assistenten, ungerecht behandelt werden, und daran ändert auch diese Diskussion und auch der Versuch, das sozusagen per Negation ins Spiel zu bringen, nichts.

Selbstverständlich ist im Budget für eine bestmögliche Ausbildung der Studierenden zu sorgen. Gerade das war auch immer unser Ziel: daß nämlich die Lehraufträge in ihrer Zahl nicht zurückgehen, daß das Lehrangebot nicht zurückzunehmen ist, daß das Ganze ungehindert und uneingeschränkt budgetär abgesichert werden kann.

Es ist auch so, daß gerade die – wenn Sie es so wollen – strategisch wichtigen Mittel für Ausstattungen, für Investitionen im universitären Bereich nicht nur nicht zurückgenommen, sondern sogar angehoben wurden. Es ist auch so, daß wir die Inbetriebnahme der neuen Betriebsflächen – diesbezüglich gab es große Befürchtungen – budgetär abgesichert haben. Es ist im übrigen auch nicht richtig, wenn man so tut, als ob es bei den Stipendien – das klang so an; also mittlerweile liest man ja nicht nur solche Dinge zwischen den Zeilen, sondern man hört diese auch zwischen den Worten – nur um ein paar ganz Arme ginge. Rund 40 Prozent der Studierenden bekommen Familienbeihilfe, also weniger als die Hälfte. Ich behaupte nicht, daß das keine ernste Situation darstellt. Aber dennoch, die Wahrheit muß nennbar bleiben. Also wie gesagt: Rund 40 Prozent der Studierenden bekommen Familienbeihilfe. Das heißt, 60 Prozent der Studierenden sind von dieser Maßnahme gar nicht betroffen, können theoretisch von ihr gar nicht betroffen sein – abgesehen davon, daß das nicht Angelegenheit meines Ressorts, sondern die des Familienministeriums ist, aber die Auskunft gebe ich schon gerne. – Von den rund 40 Prozent Familienbeihilfebeziehern bekommt rund ein Drittel Studienförderung. Das heißt, wir reden über ein Drittel der theoretisch Betroffenen, die über das Studienförderungsgesetz, nämlich über Stipendien, einen großen Teil der angesprochenen Maßnahmen kompensiert erhalten. Also so zu tun – was zwar auch sozial zynisch wäre, aber darauf will ich jetzt gar nicht eingehen –, so zu tun, als ob das Studienförderungsgesetz gleichsam eine ganz kleine Gruppe der ganz Ärmsten abdecken würde, ist eine falsche Darstellung der Tatsachen. Wahr ist: Es ist ein Drittel der theoretisch durch diese Maßnahmen Betroffenen!

Nochmals – ich sage das zwischendurch immer wieder –: Ich reduziere hier in meiner Argumentation nicht die Ernsthaftigkeit und auch nicht die Wirkungen dieser Maßnahmen, sondern ich möchte sie geradezu unterstreichen, indem ich mit diesem Thema seriös umgehe.

Ich darf nun zur Beantwortung der einzelnen Fragen kommen:

Die Frage 1 betrifft das schon angesprochene Autonomieangebot. Es ist nicht so, daß wir die Autonomie der Universitäten beschworen haben, wie uns das in der Fragestellung vorgehalten wird, sondern wir haben für die rechtlichen Voraussetzungen dieser Autonomie gesorgt.

Es gibt aber einen Punkt – abseits der selbstverständlichen Einbindung der Universitäten in unser Rechtssystem; das gilt auch für das Haushaltsrecht –, bei dem ich einen absoluten Sperriegel vorschieben möchte und werde, weil ich das für berechtigt halte: Wenn man an einer Universität durch die Gruppendynamik der Meinungsbildung zum Ergebnis käme, daß man die Mittel, die vom Steuerzahler oder vom Budget oder von diesem Haus und von allen jenen, die an dieser Entscheidung beteiligt sind, für Investitionen zur Verfügung gestellt werden, von Investitionen abzieht, um Abgeltungssätze anzuheben, dann halte ich das für falsch. Das heißt, die Trennung zwischen den Sachaufwendungen und insbesondere den Anlagenkrediten und dem Personalbudget halte ich nicht nur nicht für eine Einschränkung der Autonomie, als ob sie es sozusagen nicht besser könnten, sondern für eine absolut richtige Maßnahme, um die Mittel


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für zukünftige Ausstattungen oder für zukünftige Investitionen sicherzustellen und dafür auch garantieren zu können.

Im übrigen haben die Universitäten im Rahmen des Personalbudgets wesentlich mehr an Umschichtungsmöglichkeiten angeboten bekommen; ich habe vorhin die Zahl, die sich ohne Umschichtung ergibt, genannt. Mit Umschichtung reduziert sich der Einkommensverlust der Assistenten nochmals um rund ein Drittel, also von den 11 Prozent nochmals um zirka ein Drittel weniger. Das ist noch immer viel, noch immer ein ernstes Problem, noch immer etwas, worüber man nicht so nach dem Motto: Es ist ja nicht so schlimm! darüberfahren soll. Nur: Diese Zahlen, die ernst genug sind, dann mit 40, 50, 60 Prozent falsch in Verbindung zu bringen, halte ich für eine unseriöse Vorgangsweise.

Die Frage 2 betrifft die Begutachtung. Es galt für alle Budgetbegleitgesetze dieselbe Regelung. Daß eine längere Diskussion an sich wünschenswert wäre, ist unbestritten. Allerdings stehen wir vor der Notwendigkeit, die Budgetbegleitgesetze parallel mit dem Bundesbudget hier im Hohen Haus einzubringen, und wir mußten uns daher an diese auch für alle anderen Ministerien geltende Maßnahme halten.

Nun zur Mehrfachbelastung: Es ist zweifelsohne richtig, daß öffentlich Bedienstete, die aus dem Budget bezahlt werden, einen besonderen Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten. Prinzipiell sind sie daher alle zweifach betroffen. Darüber hinaus gibt es in verschiedenen Berufsgruppen sehr wohl gruppenspezifische Maßnahmen – nicht zuletzt im Lehrerbereich, wo sich das massiv auf die Überstundenzahl auswirken wird –, die eine Parität, eine Balance auch zu den Maßnahmen, die wir zu treffen hatten, sicherstellen. Ich versuche – ich wiederhole mich –, nicht die Maßnahmen herunterzuspielen, aber es ist nicht so, daß da sozusagen Einzigartiges gesetzt wurde, was nicht in vergleichbaren Berufsgruppen zu ähnlichen Effekten führt.

Die Frage 4 möchte ich vorlesen, denn sie betrifft genau das, was ich vorhin gesagt habe: "Welche Berufsgruppen, außer dem akademischen Mittelbau, sind Ihnen bekannt, die durch das Sparpaket einen Verdienstentgang im Ausmaß zwischen 20 und 40 Prozent hinnehmen müssen?" – Unfreundlich gesagt: keine – auch diese nicht!

Die Frage 5 betrifft die Hierarchien, die Sie angesprochen haben. Tatsache ist, daß derzeit die Hierarchien unbegründete, nämlich zum Teil auf die einzelnen Institutionen und ihre Geschichte bezogene sind, je nachdem, zu welchen Sätzen man die Lehrtätigkeit abgegolten bekommt. Das halte ich für falsch!

Was wir eingeführt haben – das haben Sie richtig beschrieben –, ist eine Abgeltung der Lehrtätigkeit, in Wahrheit letztendlich abgestuft nach habilitiert und nichthabilitiert, weil, wie Sie wahrscheinlich wissen, in dem Entwurf steht, daß alle derzeit Beschäftigten – dieses "derzeit" gilt bis zum September dieses Jahres und für ihre gesamte Beschäftigungsdauer als Universitätsassistent –, daß die Nichtpromovierten an der selbständigen Lehre teilnehmen können, und zwar zu den gleichen Sätzen und zu den gleichen Konditionen, wie das für promovierte Assistenten gilt.

Die Frage 6 betrifft die erste Stunde der Universitätsdozenten. Die Struktur der Stundensätze der Universitätsdozenten ist so, daß sie, wie Sie selbst beschrieben haben, höher ist als die der anderen. Es schien daher gerechtfertigt, diese erste Stunde frei einzusetzen. Bei einer Gesamtstundenzahl, die der durchschnittlichen Lehrtätigkeit entspricht, wird das aber durch die höheren Sätze bei weitem aufgewogen.

Die Frage 7 betrifft die Verteilung zu den Professoren. Die Veränderung bei den Prüfungstaxen geht primär oder schwergewichtig zu Lasten der Professoren, sodaß in der Gesamtverteilung sehr wohl für eine Balance gesorgt wurde. Im übrigen sind die Abgeltungssätze pro Stunde nach dem Kollegiengeld weitaus niedriger, als das derzeit über die remunerierten Lehraufträge der Fall ist. Wir haben auch gleichzeitig – das möchte ich schon dazusagen – mit der Gewerkschaft vereinbart, daß man, ohne jetzt dann das nächste Sparpaket bewältigen zu müssen, vor dem Hintergrund einer profunderen Analyse des Status die Kollegiengelddiskussion sehr wohl zu führen hat, weil, wie es wahrscheinlich hier im Raum einige wissen, die Zuschläge zum


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Kollegiengeld auch sozusagen objektiv schwer in dieser Form zu rechtfertigen sind. Für diese Maßnahme gilt aber dann nicht mehr, daß diese unter dem Prätext der Aufkommensneutralität gesetzt werden kann. Ähnliches gilt übrigens für den Vorschlag, degressive Prüfungstaxen einzurichten.

Zur Frage 8, die die Kunsthochschulen betrifft: Erstens wird ein Großteil der Lehrveranstaltungen an den Kunsthochschulen von Professoren und Bundeslehrern abgehalten; dazu kommt selbstverständlich die Lehrtätigkeit der Assistenten. In den letzten beiden Jahren wurden nahezu alle langjährigen Lehrbeauftragten mit einem hohen Stundenausmaß im Rahmen der Lektorenaktion in den Bundeslehrerstatus, in ein Bundeslehrerdienstverhältnis übernommen. Der Anteil der Lehraufträge am gesamten Lehrveranstaltungsangebot ist dadurch wesentlich gesunken, und daher rechnen wir auch nicht damit, daß es da zu deutlichen Veränderungen kommen wird.

Im übrigen ist bei Übernahme eines Lehrauftrages durch einen Externen die Sozialversicherung weiterhin Bestand des Lehrauftrages, und für viele – gerade für freiberufliche Künstler – ist das ein wesentlicher Anreiz oder nicht nur ein Nebeneffekt, daß damit eine Sozialversicherung verbunden ist. Daran ändert sich auch nichts.

Die Fragen 9 bis 13 darf ich gemeinsam beantworten, und zwar ganz kurz: Die Gruppenzahlen, die Sie genannt haben, stimmen alle nicht. Der Entwurf des Bundesgesetzes über die Abgeltung besagt, daß künftig an einer Lehrveranstaltung, so sie von externen Lehrbeauftragten abgehalten wird, wenigstens 15 Studierende durchgehend teilnehmen müssen. Eine Lehrveranstaltungsabgeltung erfolgt nach diesem Gesetzentwurf nur mehr, wenn wenigstens zehn Studierende durchgehend daran teilnehmen. In den medizinischen Fächern können Pflichtfamulaturen und das "beside teaching" aber auch in Kleinstgruppen stattfinden. Das bezieht sich auf Ihre Formulierung: Es ist den Patienten nicht zumutbar, gleichzeitig von 10 oder 15 Studierenden gleichsam probeweise untersucht zu werden. Also es stimmt einfach nicht, was in Ihren Fragestellungen oder auch in Ihrer Wortmeldung anklingt.

Die Antwort lautet ganz einfach: Es sind wie bisher drei bei den Nichtremunerierten und fünf bei den Remunerierten. Die Zahl 3 entspricht der derzeitigen Rechtslage. Die Mindestteilnehmerzahl von 5 für Remunerierte gefährdet aber wohl keinesfalls Pflichtlehrveranstaltungen.

10 bis 15 Teilnehmer sind nur mehr als Mindestgröße für Lehrveranstaltungen vorgesehen, die keine Pflichtlehrveranstaltungen sind. Also während Sie in Ihrer Fragestellung ständig von 15 und 10 sprechen, gilt für Pflichtveranstaltungen 3 und 5. 10 und 15 gilt für Nichtpflichtveranstaltungen. Die Mindestteilnehmerregelung bezieht sich auch nicht auf die Zulässigkeit der Abhaltung der Lehrveranstaltung, hingegen sehr wohl auf die Frage der Abgeltung.

Die Frage 14 ist, glaube ich, schon beantwortet. – Es wird für sämtliche Nichtpromovierten für die gesamte Dauer ihrer Beschäftigung die Berechtigung zur selbständigen Lehre zu den Sätzen der Promovierten aufrechtbleiben.

Die Frage 15 betrifft im wesentlichen das Familienlastenausgleichsgesetz. Für diese Frage bin ich, wie gesagt, nicht zuständig. Ich konnte allerdings über die Studienförderung sehr wohl hier eine Korrektur anbringen. Gemäß § 2 AHStG haben Universitätslehrer den Lehrstoff und die Lehrveranstaltungen so zu bemessen, daß die Studierenden das Studium innerhalb der vorgesehenen Studiendauer abschließen können. Die Regelungen über die Einhaltung der Studienzeit im Familienlastenausgleichsgesetz entsprechen den seit Jahrzehnten bestehenden Anforderungen des Studienförderungsgesetzes.

Ist die Einhaltung der Anspruchsdauer aus Gründen, die ein Studierender nicht zu vertreten hat, unmöglich, verlängert sich die Anspruchsdauer sowohl für die Familienbeihilfe wie schon bisher als auch für die Studienförderung. Also die häufig genannten Beispiele, was alles eintreten kann, wofür der Studierende nichts kann, was dann dazu führt, daß sich die Anspruchsdauer verlängert, das sind anerkannte Unterbrechungsgründe. Diese führen nicht zum Verlust der Familienbeihilfe.


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Maßgeblich ist auch nicht die durchschnittliche Studiendauer aller Studierenden, sondern die Möglichkeit für Vollzeitstudenten, das Studium innerhalb der vorgesehenen Anspruchsdauer zu absolvieren. Es ist Aufgabe der Universitätsorgane, dafür zu sorgen, daß die inhaltlichen Anforderungen von den Studierenden, die das ernsthaft betreiben, innerhalb der vorgesehenen Studienzeit erfüllbar sind. Das neue Studiengesetz, das hoffentlich noch vor dem Sommer hier im Haus, zumindest im Ausschuß, andiskutiert werden kann, hat ja zum Ziel, die De-facto-Studienzeiten zu verkürzen.

Die derzeitigen Studienzeitüberschreitungen – zu Frage 16 – betragen etwa fünf Semester. Da sind allerdings sämtliche Studierende miteinbezogen, auch jene, die voll berufstätig sind und die erfahrungsgemäß weitaus mehr Semester überziehen als der durchschnittliche Studierende. Die Berufstätigen sind außerdem eine stark steigende Gruppe von Studierenden.

Der wichtigste Grund für die Überschreitung ist im wesentlichen die Erwerbstätigkeit. Es gibt nämlich – nochmals: Gott sei Dank! – eine stark steigende Gruppe von Berufstätigen, die ein Studium in Angriff nehmen. Daß diese, die allerdings von der Streichung der Familienbeihilfe nicht betroffen sind, eine wesentlich längere Studienzeit als die des Durchschnitts haben, ist klar. Das ist auch etwas, was ich immer vertreten habe, nämlich daß man daran keinerlei negative Konsequenzen anknüpfen darf. Nochmals: Im übrigen gilt, daß wir durch das neue Studienrecht die Studienzeiten deutlich verringern wollen.

Zur Frage 18: Ich möchte mich jetzt nicht wiederholen, was die Investitionsmittel betrifft. Diese haben auch in den vergangenen Jahren einen wesentlichen Ausbau der Einrichtungen möglich gemacht. Und wenn ich Ihnen dazu sage, daß es seit dem Jahr 1990 rund 3 500 zusätzliche Stellen für die Universitäten gegeben hat, dann ist das wohl als eine Maßnahme, die die von Ihnen beschriebenen Zustände zu beheben imstande ist, anzuerkennen. Zugleich unbestritten ist, daß die Arbeit zur Verbesserung der Studienbedingungen sozusagen als nicht abgeschlossen anzusehen ist.

Zur Frage 19: Die durchschnittliche Studiendauer hat sich in den letzten Jahren ausschließlich durch neue gesetzliche Voraussetzungen verändert, nämlich von 13,1 auf 13,9 Semester. Auch da sind alle mitgerechnet, die, weil berufstätig, wesentlich länger studieren. Auch dazu ist zu sagen, daß es durch das neue Studienrecht jetzt zu Korrekturen, und zwar der De-facto-Studienzeit, kommen wird.

Zur Frage 20, das Durchschnittsalter der Erstabschlüsse. Das ist ein interessanter Punkt. Wenn Sie die Erstabschlüsse nehmen, also jene Studenten, die ein Studium – ihr Erststudium sozusagen – bis inklusive 27 abschließen, dann sind es 63 Prozent aller Studierenden, die unter 27 Jahren abschließen, und zwar mit einem Durchschnittsalter von 25 Jahren. Wenn Sie das erhöhen auf: Wie viele schließen unter 30 ab?, dann erhöht sich das Durchschnittsalter von 25 auf 26 Jahre, und das erfaßt bereits 85 Prozent der Studierenden. Das heißt, anders herum gesagt: 85 Prozent der Studierenden schließen früher als mit 30 Jahren ab, im Durchschnitt mit 26, und 63 Prozent der Studierenden schließen unter 27, im Durchschnitt mit 25 ab.

Die Frage 21 betrifft den Aufnahmestopp. Ich habe schon gesagt: Die Karenzstellen sind nicht davon betroffen und die medizinischen Fakultäten sind nicht davon betroffen. – Das ändert nichts daran, daß das eine für die Universitäten schwierige Maßnahme ist, von der ich hoffe, daß sie bald ausläuft.

Zu den Fragen 22 und 23: Wir haben vorgesorgt, daß es durch das Studienförderungsgesetz für die bisherigen und auch zukünftigen Stipendienbezieher eine Möglichkeit geben wird, einen großen Teil dessen, was sie möglicherweise – ich begründe gleich, warum ich "möglicherweise" sage – an Verlusten hinnehmen müssen, auszugleichen. "Möglicherweise" sage ich deswegen, weil man sehr genau unterscheiden muß zwischen jenen, die relativ nahe ihrer Universität wohnen und für die der Wegfall der Netzkarte wahrscheinlich keine solche soziale Härte darstellt, und jenen, die womöglich außerhalb des Studienortes wohnen und einpendeln. Wir haben mit der ÖH vereinbart, daß wir einen eigenen Fonds schaffen, der 4,5 Prozent der Mittel für die Studienförderung umfassen wird und in der Novelle zum Studienförderungsgesetz als


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Budgetbegleitgesetz vorgeschlagen werden wird. Mit diesen 4,5 Prozent – das sind etwas mehr als 50 Millionen Schilling – werden wir einen Ausgleich schaffen, allerdings zielgerichtet nur für jene, die hievon besonders betroffen sind.

Zur Frage 24, was die F&E-, also die Forschungsaufwendungen und den Akademikeranteil betrifft: Erstens gilt, daß der Anteil der derzeit Abschließenden visavis der jeweiligen gleichaltrigen Gruppe natürlich bereits weitaus höher ist, als es die Durchschnittszahlen in der Anfrage hier angeben, was halt den Zustand belegt und statistisch in Zahlen überträgt, den ja jeder kennt, daß nämlich die Zahl der Studierenden in den letzten Jahren beträchtlich zugenommen hat. So gesehen steigt auch notgedrungen die Durchschnittszahl dadurch.

Der zweite Punkt ist, daß wir durch die berufsbildenden höheren Schulen in Österreich ein System haben, das ich für vollkommen richtig und qualitativ hochwertig halte, das aber dazu führt, daß viele nach Abschluß dieser Ausbildung – insbesondere zum Beispiel HTL-Absolventen – direkt in die Wirtschaft gehen und kein Studium anhängen. Ich betrachte es bildungspolitisch nicht als Nachteil, daß das so ist. Das ist eine Institution, ein Bildungsweg, der in Europa mittlerweile nahezu einzigartig geworden ist. Ich meine "einzigartig" im positiven Sinn, aber dadurch leiden diese Vergleiche schon ein wenig. Abgesehen davon wissen Sie, daß der Fachhochschulsektor eingeführt worden ist, weil wir gerade im nichtuniversitären tertiären Bereich ein Manko hatten, das über die Fachhochschulen wohl jetzt sukzessive ausgeglichen werden kann.

Was die Forschungsausgaben betrifft, so gilt, daß die Mittel, die aus dem Ministerium kamen, von 1990 bis 1996 von 1,2 auf 2,8 Milliarden angestiegen sein werden. Das ist eine Steigerung um 133 Prozent innerhalb von sechs  Jahren, das ist also wohl nicht so schlecht. Gleichzeitig ist es so, daß wir insbesondere den Fonds, wie ich schon beschrieben habe, aber auch die Akademie der Wissenschaften hier besonders behandelt haben. Gerade die Fondsmittel kommen nämlich zu einem großen Teil den Assistenten zugute, und zwar gehen 95 Prozent der Fondsmittel an Projekte, die von Universitäten vorgeschlagen werden.

Frage 26:

Die Äußerung von Minister Ditz kenne ich nicht und kann sie daher auch schwerlich kommentieren.

Frage 27:

Diese Äußerung kenne ich auch nicht. Sollte sie so gefallen sein, muß man ihn fragen, was er vor eineinhalb Jahren gesagt hätte.

Zur Frage 28:

Ich erinnere mich daran, daß Sie hier im Parlament häufig die Datenschutzbestimmungen besonders betont haben. Ich denke, daß sich das auch in Ihren Fragestellungen widerspiegeln sollte. Eine Beantwortung wäre aber eine glatte Aufforderung zum Bruch des Datenschutzes – ganz abgesehen davon, daß mir diese Daten nicht vorliegen.

Zur Frage 29:

Die Verhandlungen führen wir mit der Gewerkschaft. Die Gewerkschaft hat sich diese Arbeit – wie es oft so schön heißt, aber ich meine es hier im buchstäblichen Sinn – nicht leichtgemacht. Es sind – ganz im Gegensatz zu Ihrer Wortmeldung – über viele Tage hinweg sehr viele Stunden investiert worden, um soziale Folgen, Gerechtigkeit, Struktureffekte et cetera im Detail abzuschätzen. Die Vereinbarung, die erzielt wurde, ist umgekehrt für die Kollegen von der Hochschullehrergewerkschaft auch nicht einfach zu handhaben. Aber es gilt, daß die Berufsvertretung in einer sich die Sache eben nicht leichtmachenden Art und Weise an diesen Verhandlungen teilgenommen hat. Daher sind diese Verhandlungen auch auf dieser Ebene fortzusetzen. Was wir allerdings gemeinsam mit der Gewerkschaft tun, ist, eine Universität nach


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der anderen einzuladen, um die Umschichtungsmöglichkeiten, die beträchtlich sind, auch quantitativ abzustimmen.

Zur Frage 30 möchte ich angesichts der vorgeschrittenen Zeit nur sagen, daß eine Reihe von Punkten im Familienpaket auf Anregung meines Ressorts geändert wurde und auch auf Anregung des Finanzministeriums gegenüber dem Entwurf sogar rückgeändert wurde, sodaß es jetzt etwas weniger Konsequenzen gibt.

Ein Beispiel: Die Berechnung funktioniert jetzt nicht mehr nach dem Studienerfolg des laufenden Semesters, weil das wirklich ungerecht gewesen wäre, sondern nach dem Studienerfolg des kommenden Semesters für das übernächste Semester.

Die Mitversicherung wird auf allen Flugblättern, die verteilt werden, immer als verloren angeführt. – Das stimmt einfach nicht. Die Mitversicherung wird zu den gleichen Bedingungen wie derzeit aufrechterhalten. Es erfolgt auch eine Durchrechnung dieser zwei Semester, die es zusätzlich gibt. Es ist auch die Grenze nicht generell 26, sondern, wie Sie wissen, gestaffelt 26, 27. – Es gibt also eine Reihe von Punkten, die korrigiert werden konnte.

Zur Frage 31:

Die Studie der Universität Innsbruck umfaßt eine ungekürzte Liste der Wünsche, die von dieser Universität und verschiedenen Einrichtungen dieser Universität erhoben werden, aber überhaupt nichts mit dem UOG zu tun haben. Das wurde bei der Vorstellung dieser Studie bei uns im Haus von den Vertretern der Universität auch so gesagt, insbesondere zum Beispiel betreffend den Bibliotheksbereich. Ich bin sehr für eine gute Ausstattung der Bibliotheken. Gerade UOG-bezogen gibt es wirklich für die Bibliotheken kaum Konsequenzen. Es gibt hingegen von der Universität Innsbruck die Studie, die seinerzeit dem Gesetz beigelegt wurde. Diese belegt Gesamtmehrkosten für die erste, zweite und dritte Stufe von zwischen 192 und 207 Millionen Schilling. Dies kommt aber, wie gesagt, erst dann zum Tragen, wenn alle Universitäten zur Gänze in das UOG übergeführt sind, was frühestens 1998 der Fall sein kann.

Zur Frage 32:

Das ist für den Budgetzeitraum, über den wir sprechen, nicht zu beantworten, weil es für diesen Zeitraum keine zusätzlichen Mittel gibt.

Zur Frage 33:

Die Anzahl der Stellen, die Sie genannt haben, ist ungefähr richtig. Es betrifft Linz mit elf, die Hochschule für Bodenkultur mit zehn, Klagenfurt mit acht, Leoben mit vier und die TU-Graz mit 14 Stellen. Allerdings ist es einfach falsch, zu sagen, daß dadurch die Verwaltung aufgebläht wird. Es gab immer den Wunsch, das wissenschaftliche Personal von Verwaltungsaufgaben freizuspielen. Ich kann dies aber nur durch zwei Maßnahmen erreichen, die parallel gesetzt werden, und zwar durch Entbürokratisierung auf der einen Seite und durch eine ausreichende Ausstattung der Verwaltung auf der anderen. Wenn man das aber von der anderen Seite her betrachtet und sagt, die Verwaltung wird aufgebläht, dann stimmt das einfach nicht.

Zu den Fragen 34, 35 und 36:

Die Einbeziehung der Sozialpartner ist eine selbstverständliche Maßnahme, die derzeit bei jeder Studienplanverordnung und jedem Studienrecht im Zuge der Begutachtung zu funktionieren hat, und zwar nicht nur der Begutachtung durch die Sozialpartner. Wir sind selbstverständlich im Rahmen der Begutachtung angehalten, die entsprechenden Stellen nach ihren Meinungen zu befragen. Es steht nirgends geschrieben, daß das nur auf diesen Kreis zu beziehen ist, aber es steht ausdrücklich drinnen, daß es sich um eine Anhörungsverpflichtung und nicht um ein Entscheidungsrecht handelt. Daß im Zuge der Autonomisierung der Studienpläne die Einbeziehung externer Organisationen in die Diskussionen über die Studienpläne nur annähernd in dem Ausmaß betrieben wird, wie das bisher im Rahmen der Begutachtungen der Fall war, halte


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ich für vollkommen richtig. Das heißt noch lange nicht, daß es deswegen zu einem Diktat von außen kommt.

Lassen Sie mich zum Schluß noch einen Satz sagen: Der Umgang mit diesen Dingen beziehungsweise die Sachlage ist zu ernst, zu problematisch und erzeugt zu viele Konsequenzen und zu viel an Betroffenheit, als daß man leichtfertig, die Wahrheit nicht genau beachtend oder sogar mutwillig verfälschend, damit umgehen sollte. Das ist nicht unser Ziel. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.42

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Wir treten nunmehr in die Debatte ein. Ich mache darauf aufmerksam, daß die Redezeit pro Redner maximal 15 Minuten beträgt.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. Ich erteile es ihm.

19.43

Abgeordneter Dipl.-Vw. Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! (Abg. Dr. Lukesch: Vieles war falsch!) Es war jetzt sehr viel von Wahrheit und Unwahrheit die Rede. Ich finde, mit diesen Vokabeln sollte man sehr vorsichtig sein. Ich habe es als ein bißchen selbstgerecht empfunden, wie Sie mit dem Vorwurf gegen uns umgegangen sind, wir hätten eine besondere Verpflichtung zur Wahrheit. – Diese würde ich nämlich von Ihnen auch erwarten!

Ich kann mich nicht daran erinnern, daß die Abgeordnete Petrovic behauptet hätte, der akademische Mittelbau würde im Durchschnitt 30, 40 Prozent seines Einkommens einbüßen. – Im Durchschnitt! "Bis zu" steht auch im Text der dringlichen Anfrage. Jeder von uns weiß doch, daß das von Individuum zu Individuum natürlich sehr unterschiedlich sein kann. In erster Linie hängt es einmal davon ab, ob der Betreffende einen Ganztagsposten oder einen Halbtagsposten hat. In zweiter Linie hängt es davon ab, wie viele Stunden remunerierten Lehrauftrag er denn in der Vergangenheit gehabt hat. Dazu braucht man kein großer Mathematiker zu sein, um sich auszurechnen, daß in jenen Fällen, in denen ein halbtagsbeschäftigter Vertragsassistent mit zum Beispiel vier Stunden Lehrverpflichtung – im Extremfall sechs Stunden, was ich nicht begrüße, aber vier Stunden kommen im ersten Studienabschnitt für gewisse Routineübungen durchaus vor – unter den jetzigen Bedingungen auf jenes Ausmaß gekürzt wird, das jetzt vorgesehen ist, er durchaus Einkommenseinbußen in der Größenordnung von 30 Prozent und darüber haben kann.

Das ist einfach eine Art von Wahrheit. Das ist nicht der Durchschnitt, sondern das ist die Realität. Herr Bundesminister! Ich glaube, diese Realität müssen auch Sie zur Kenntnis nehmen. Anders wäre es ja auch kaum erklärlich, weshalb sich in den letzten zehn Tagen praktisch eine Art Flächenbrand über die Universitäten ausgebreitet hat. Sind das denn alle Vollidioten, die nicht rechnen können? – Dann wäre es ja wirklich schlimm um die österreichischen Universitäten bestellt, wenn nämlich der Mittelbau aus lauter "Koffern" bestünde, die 1 Prozent nicht von 10 Prozent unterscheiden können. Dann würde es stimmen! (Beifall bei den Grünen.)

Ich mache Sie nur darauf aufmerksam, Herr Bundesminister! Das ist keine Drohung von mir, nicht daß Sie mich jetzt mißverstehen. Ich bin ja Professor und von dem ganzen – abgesehen von den Prüfungstaxen – kaum betroffen, wie Sie richtig gesagt haben. Aber wenn der Mittelbau ernst macht, dann steht der erste Studienabschnitt in vielen Fakultäten und vielen Universitäten einfach still! Da braucht man gar keine zusätzlichen Zugangsbeschränkungen oder dergleichen. Dann findet der erste Studienabschnitt im wesentlichen nicht statt. – Im zweiten Studienabschnitt ist das Problem in der Regel geringer.

Herr Bundesminister! Sie haben natürlich recht, wenn Sie darauf hinweisen, daß es einen großen Unterschied zwischen remunerierten und nichtremunerierten Lehraufträgen gibt, und zwar jetzt schon. Vollkommen korrekt. Die Fakultäten haben eben im Innenverhältnis versucht, diese Lehraufträge einigermaßen fair auf die Betroffenen zu verteilen. Wenn Sie wollen, können Sie das als ungerecht bezeichnen; eine Frage der Wahrheit ist das in meinen Augen jedoch nicht.


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Es ist aber nicht unwahr, was von uns behauptet wurde, nämlich daß in Zukunft nach Ihrem Vorschlag ein und dieselbe Lehrveranstaltung, zum Beispiel die Übung III über Kostenrechnung oder Buchhaltung, unterschiedlich bezahlt werden würde, je nachdem, welchen akademischen Grad der Betroffene hat – abgesehen davon, daß auch noch die Stunde unterschiedlich bezahlt werden würde, die es für den Betroffenen ausmacht, aber das ist ja noch das geringere Problem. Was es für einen Sinn macht, die Buchhaltung III je nach akademischem Grad unterschiedlich zu bezahlen, müssen Sie mir erst erklären. Das ist eine bürokratische Regelung, die einem wissenschaftlichen Verständnis nicht entspricht.

Ich will damit sagen: Es mag schon sein, daß das bisherige System Ungerechtigkeiten enthält. Jeder Universitätsinsider wird das, glaube ich, nicht a priori leugnen. Man hätte eben darüber reden müssen, statt mit diesem Brachialprogramm quasi drüberzufahren. Dieses neue System schafft neue und andere Ungerechtigkeiten, und daß das in irgendeiner Weise besser sein soll, das müssen Sie uns erst zeigen.

Ein weiterer Punkt, den Sie in Ihrer Beantwortung erwähnt haben, ist die Frage des Aufnahmestopps. Ich habe zur Kenntnis genommen, daß es offenbar einen Erlaß gibt, wonach Karenzstellen bevorzugt nachzubesetzen sind. Ich kann nicht sagen, ob das richtig oder falsch ist, ich habe diese Äußerung des Ministers einmal zur Kenntnis genommen. – Nicht eingegangen ist der Minister auf das Problem, daß der Aufnahmestopp natürlich andere Arten von Ungerechtigkeiten und Ineffizienzen schafft, nämlich ganz schlicht dadurch, daß es ja derzeit purer Zufall ist – mit einem systematischen Fehler allerdings –, bei welcher frei gewordenen Stelle das Ministerium sagen kann: Nein, diese Stelle wird nicht nachbesetzt.

Das hängt ganz allein davon ab, in welchen Instituten und welchen Fakultäten verglichen mit anderen Instituten ein höherer Wechsel stattfindet. Da aber alles mit pragmatisierten Assistenten einzementiert ist, können Sie sagen: Das ist ein Problem. Da stimme ich Ihnen zu, aber es ist ein anderes Problem, über das wir ja gar nicht reden. Dort, wo alles einzementiert ist, wie zum Beispiel in bestimmten naturwissenschaftlichen Instituten, da wird nichts frei und da entsteht auch die Frage der Nachbesetzung nicht. Aber die Sowi-Fakultäten, denen auch Kollege Lukesch angehört, die, verglichen mit anderen Fakultäten, einen relativ hohen Wechsel haben, müssen die ganze Last des Aufnahmestopps tragen. – Erklären Sie mir einmal, welchen Sinn das wissenschaftspolitisch macht! (Abg. Dr. Lukesch: Vorübergehend und wird abgestellt!) Vorübergehend. – Das dauert jetzt schon drei Jahre. (Beifall bei den Grünen.)

Ich habe zur Kenntnis genommen, daß der Forschungsförderungsfonds, der FWF, zusätzliche Mittel bekommt. Das ist schön, darüber möchte ich heute gar nicht diskutieren. Wir werden ja sehen, was die Wahrheit ist, die Sie immer ansprechen, Herr Bundesminister, wenn der Bundesvoranschlag vorliegt. Es ist völlig müßig, heute darüber zu diskutieren.

Forschung findet natürlich nicht nur im FWF statt; Forschungsförderung findet auch im FFF statt. Wir werden sehen, wie dieser Fonds dotiert ist. – Bis jetzt ist nur die Rede davon, daß Privatisierungserlöse in die technologiepolitische Forschung einfließen sollen. Die Erfahrung mit den Privatisierungserlösen der letzten drei Jahre war alles andere als positiv.

Betreffend die Zahl der Studenten pro Lehrveranstaltung habe ich mich mit dem, was Sie gesagt haben, überhaupt nicht ausgekannt, Herr Bundesminister. Ich komme später noch darauf zurück.

Noch etwas zur Wahrheit und Unwahrheit. Vielleicht habe ich schlecht aufgepaßt, aber meiner Erinnerung nach hat Frau Abgeordnete Petrovic nicht gesagt, daß 95 Prozent der Studenten Familienbeihilfe beziehen, sondern sie hat gesagt, daß von jenen, die Familienbeihilfe beziehen, 95 Prozent betroffen sind. Das ist natürlich eine völlig andere Aussage, wie Sie mir zustimmen werden, nicht?! (Bundesminister Dr. Scholten: Es wäre eine andere Aussage!) Es wäre eine andere Aussage. Wir werden ja anhand des Protokolls sehen, wer sich hier verhört oder etwas überhört hat. Das ist keine Frage der Wahrheit, es ist einfach eine empirische Frage, was sich dann als wahr herausstellen wird.

Ganz kurz noch zu einzelnen Punkten Ihrer Beantwortung.


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Zur Frage 4 ist meiner Ansicht nach Ihre Antwort unrichtig gewesen. Es gibt solche Fälle, die im Ausmaß zwischen 20 und 40 Prozent betroffen sind – ich sage nicht, daß es der Durchschnitt ist, aber es gibt sie.

Zur Antwort auf Frage 7: Es ist richtig, daß Prüfungstaxen besonders Professoren betreffen, aber die Masse der Übungen, Proseminare und so weiter, diese Art von Lehrveranstaltungen, bei denen ebenfalls Prüfungstaxen anfallen, betrifft die Assistenten, nur bei den Hauptprüfungen, Diplomprüfungen und so weiter sind es in erster Linie Professoren, die davon betroffen sind.

Auf die Antwort zur Frage 10 betreffend die Gruppenzahlen komme ich dann noch zurück.

Zur Antwort auf Frage 29: Gewerkschaft: Es hat Verhandlungen mit der zuständigen Gewerkschaft gegeben, und es wird weiterhin welche geben, haben Sie gesagt. Ich kann dazu nur sagen: Wenn die Verhandlungen so geführt werden, wie sie bisher geführt wurden, dann wird das nicht reichen, weil sich bisher herausgestellt hat, daß dieser Teil der Gewerkschaft den Kontakt zur Basis, nämlich dem akademischen Mittelbau, verloren hat. Da können Sie noch soviel verhandeln, das wird nicht akzeptiert werden.

Die grundsätzliche Kritik an diesem – sollen wir das überhaupt "Sparpaket" nennen? – Assistentenüberfall ist einmal, daß die Leute über Nacht mit so etwas konfrontiert wurden. Zeigen Sie mir eine andere Berufsgruppe, bei der es Usus ist, daß man einen Gesetzentwurf mit derartigen Einkommenskürzungen und mit zwei Tagen Begutachtungsfrist – an manchen Fakultäten ist er überhaupt erst nach der Begutachtungsfrist eingelangt – versendet! Mag sein, daß es nicht beispiellos ist, mag sein, daß es irgendwo noch eine andere Gruppe gibt, die dermaßen davon betroffen ist – darüber will ich mich mit Ihnen nicht streiten –, aber ich kann Ihnen nur sagen, das ist nicht nur ein Verteilungsproblem, das ist nicht nur ein Fairneß- oder Gerechtigkeitsproblem, das hat – nicht im Durchschnitt, aber zum Beispiel an unserer Fakultät an der Universität Wien – auch etwas mit Vertrauen und Reputation zu tun.

Wir haben zum Beispiel in den letzten zwei Jahren Assistenten aus der Schweiz, aus der Bundesrepublik Deutschland und aus den Vereinigten Staaten aufgenommen. Diese Leute kommen nicht einfach aus Jux und Tollerei zu uns, mit denen haben ja vorher Gespräche stattgefunden. Man hat ihnen erklärt, wie die Situation ist, wie die Bürokratie abläuft und mit welchem Gesamteinkommen sie insgesamt ungefähr zu rechnen haben werden. Und bei dieser Gelegenheit ist es, so glaube ich, nicht unseriös – das hat nichts mit Wahrheit oder Unwahrheit zu tun, sondern das ist einfach korrekt –, zu sagen: Na ja, in unserem Institut werden Sie es im Regelfall pro Semester mit zwei bis vier Stunden, sagen wir im Schnitt mit drei Stunden remuneriertem Lehrauftrag zu tun haben, das heißt, einkommensmäßig soundsoviel Schilling. Jetzt sind diese im Sommer 1995 gekommen, und im März 1996 ist alles ganz anders. Ganz anders! (Abg. Dr. Lukesch: War auch ein Übergang!) Ja, ja! Geh!

Es gibt noch andere Punkte. Ich weiß nicht, ob Ihnen wirklich bewußt ist, daß die Bestimmung, daß Magister – also jene ohne Doktorat – keine selbständigen Lehrveranstaltungen abhalten dürfen, die Lehrveranstaltungen im ersten Studienabschnitt in den Fakultäten, die ich besser kenne, durchaus gefährden wird. Ich halte es für unsinnig, sozusagen für ein und dieselbe Art von Lehrveranstaltung eine hierarchische Gliederung der Bezahlung einzuführen, je nachdem, welchen akademischen Grad jemand hat. Sinnvoll wäre es gewesen, wenn man vom Ministerium etwas über Anreize zur Forschungstätigkeit etwa im Mittelbau gehört hätte. Darüber hat sich bis jetzt offenbar niemand Gedanken gemacht, aber dazu, wie man die Lehraufträge auf die Hälfte reduziert, gibt es sehr viele Vorschläge. (Abg. Dr. Lukesch: Dienstrechtlicher Anreiz!)

Ich frage mich auch, wie das in Zukunft administriert werden soll. Das ist jetzt keine Frage, die den Mittelbau unmittelbar tangiert, aber ich war schließlich einmal Dekan, und ich habe eine Horrorvorstellung davor, was da passieren wird, wie diese Art von doppelter Kontingentierung – einerseits nach akademischem Grad, andererseits nach Zahl der Stunden – administriert werden soll. Ich höre hier schon die Wünsche nach zusätzlichem Verwaltungspersonal; Verwal


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tungspersonal, das nur deswegen notwendig ist, weil sich jemand eine andere Remuneration der Lehraufträge ausgedacht und sich, glaube ich, zuwenig überlegt hat, was er will.

Ich habe übersehen, daß ich nur 15 Minuten Redezeit habe und keine 20. Ich muß mich daher beeilen, einen Entschließungsantrag einzubringen. Ich könnte das aber auch meinen Kollegen überlassen. Ich spare mir das; meine Kollegen werden das tun. (Abg. Dr. Khol: Das ist schon paradigmatisch für Ihre Ausführungen!)

Die Zahl der Hörer pro Lehrveranstaltung, Herr Minister, müssen Sie schon noch einmal erklären. Im Gesetz, das uns vorliegt, das "Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen" heißt – jetzt können Sie natürlich sagen, dieses Gesetz ist überholt, bei uns steht das Datum vom 26. Februar drauf; wenn dieser Gesetzentwurf zurückgezogen ist, ist es in Ordnung –, steht: bei bestimmten Lehrveranstaltungen ein Minimum von zehn Studierenden durchgehend und bei anderen Lehrveranstaltungen ein Minimum von 15 Studenten durchgehend. Jetzt frage ich Sie, was gilt: das Gesetz oder Ihre heutige Aussage? Wenn das Gesetz gilt, dann frage ich Sie: Was wird mit dem amerikanischen Gastprofessor sein, der natürlich nicht die Massenveranstaltung Kostenrechnung ... (Bundesminister Dr. Scholten: Es gilt drei und fünf!) Drei und fünf, nach wie vor? (Bundesminister Dr. Scholten: Ja!) Kann ich das zur Kenntnis nehmen? So wie früher? (Bundesminister Dr. Scholten: So wird es immer der Fall sein!) Okay, alles zurückgenommen. Das war eine der unsinnigsten Bestimmungen in diesem Punkt.

Ich habe sehr viel über den Mittelbau gesprochen; meine Kollegen werden natürlich auch über die studentischen Belange sprechen.

Ich wollte nur abschließend sagen, Herr Bundesminister: Es gäbe ja gemeinsame Ziele: den Standard der Forschung anzuheben, daß er international üblichen Kriterien entspricht, den Standard der Lehre anzuheben – nicht nur für jene Studenten, die eine wissenschaftliche Karriere einschlagen, sondern auch für die anderen, die die üblichen Berufe anstreben. All das sind wesentliche Punkte, über die man doch reden und verhandeln hätte können, ohne Überfälle nach dem Motto: Jetzt oder nie! zu machen. Ich hoffe, daß die Gelegenheit und die Zeit noch bestehen, diese für die Universität wichtigen Fragen anzusprechen und sie nicht auf diese überfallsartige Weise zu lösen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.58

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. Ich erteile es ihm.

19.58

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute einen kleinen Vorgeschmack darauf erhalten, wie die nächsten Wochen ablaufen werden und was uns bei der Diskussion um dieses Budget bevorsteht. Es ist dies nicht unerwartet für uns, sondern wir wissen, daß bei vielen oder bei allen Punkten einiges geschehen wird. Es ist Ihr gutes Recht anzugreifen, es ist Ihr gutes Recht als Opposition, hier Ablehnung zu signalisieren. Wir als Regierungsfraktion können uns das aufgrund der Verantwortung leider nicht so leichtmachen, wir müssen danach trachten, zu Lösungen zu kommen.

Kollegin Petrovic hat hier wesentlich stärker als Kollege Van der Bellen ein Bild der Universitäten gezeichnet, von dem ich nicht weiß, wo sie das eigentlich herhaben könnte, denn dieses ist meilenweit von dem, was sich an den Universitäten abspielt, entfernt. Herr Bundesminister Dr. Scholten hat in einer Reihe von Punkten diese scheinbare "Wahrheit" richtiggestellt, und ich möchte doch bei dem bleiben, was Bundesminister Dr. Scholten gemeint hat: Es geht dabei um schwierige Fragen, es geht durchaus nicht um ein leichtfertiges Darüberhinwegdiskutieren, sondern es geht um echte Probleme, und es geht um Belastungen – das ist keine Frage! –, daher müssen wir gerade jetzt auf dem Boden der Fakten diskutieren und nicht mit irgendwelchen Fiktionen arbeiten. (Beifall bei der SPÖ.)


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Kollege Van der Bellen, um dessen Aufmerksamkeit ich kurz ersuchen möchte, hat gemeint: Wir haben nie gesagt, daß der Mittelbau 30 Prozent an Einkommensverlusten hinnehmen muß, das sind Einzelfälle. Ich lese die Frage 4 jetzt vor: "Welche Berufsgruppen außer dem akademischen Mittelbau sind Ihnen bekannt, die durch das Sparpaket einen Verdienstentgang im Ausmaß zwischen 20 und 40 Prozent hinnehmen müssen?" – So steht es in der Anfrage drinnen. Kollege Van der Bellen sagte dann: Wir meinen nicht, daß das alle betrifft, sondern nur in ganz bestimmten Einzelfällen kann es sein, daß bis zu 30 Prozent Einkommensverluste möglich sind. Der Herr Bundesminister liest Ihnen aber eine Aufstellung der Wirtschaftsuniversität vor, die einen Extremfall mit 11 Prozent beinhaltet. (Abg. Wabl: Ist falsch informiert von den Beamten des Wissenschaftsministeriums!) Dazu muß man sagen: Ihre Frage ist von der Wahrheit weit entfernt und kann so nicht im Raum stehengelassen werden.

Ich bin heute früh mit der Straßenbahn hierher gefahren, und es war interessant, zwei Gespräche zu hören. In den Straßenbahnen wird derzeit sehr viel darüber diskutiert, was sich bei uns im Parlament abspielt.

Das erste Gespräch fand zwischen zwei Studentinnen statt, die sich mit dem Herrn Präsidenten und dessen Lehrtätigkeit beschäftigt haben. Darauf möchte ich nicht näher eingehen, das gehört nicht unmittelbar hierher, obwohl es auch interessant war. Das andere Gespräch fand zwischen einer Studentin und einem Studenten statt, wobei der Student, so im Sinne der Argumentation der Kollegin Petrovic, allerdings etwas abgeschwächt, gemeint hat, daß sehr viel auf die Studenten zukomme.

Es war interessant, was das Mädchen darauf geantwortet hat, nämlich daß eigentlich das, was man vom Studierenden jetzt erwarte, ihren Studienvorstellungen entspreche. Sie hat gesagt, sie möchte versuchen, in acht Semestern fertig zu werden, um dann ins Berufsleben eintreten zu können. Sie möchte gar nicht in die Situation kommen, angesichts einer Überschreitung die Familienbeihilfe zu riskieren. Es entspricht also ihrer Vorstellung, daß das möglich ist. Man sieht also, daß auch unter den Studierenden unterschiedliche Meinungen vorherrschen, wie ein Studium zu gestalten ist.

Es gibt natürlich einen unterschiedlichen Grad der Betroffenheit. Der Herr Bundesminister hat schon darauf hingewiesen, daß es Fakultäten mit sehr vielen remunerierten Lehraufträgen für den Mittelbau und andere mit sehr wenigen gegeben hat. Hier ist das Ausmaß der Betroffenheit unterschiedlich. Aber es ist doch auf Dauer nicht zu rechtfertigen, daß jemand, der im Lehrsaal oder im Hörsaal steht, für die Stunde 1 200 S und jemand anderer nur 380 S bekommt.

Diese Unterschiede, die ich jetzt niemandem vorwerfe, stehen in den gesetzlichen Regelungen drinnen, und wenn wir sehen, daß hier Ungerechtigkeiten vorhanden sind, dann wird es wohl erlaubt sein, diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen.

Kollege Van der Bellens Standardvokabular war "Überfall". Lieber Kollege Van der Bellen! Daß ein Sparpaket kommen wird, daß ein Konsolidierungsprogramm für das Budget notwendig sein wird, das war nicht erst seit dem Datum bekannt, zu dem das in Begutachtung gegangen ist. Und wenn jetzt gesagt wird: Würdet ihr uns doch Zeit lassen, wir hätten viel bessere Vorschläge!, dann frage ich, ob niemand die Zeichen der Zeit schon früher erkennen hätte können (Abg. Dr. Van der Bellen: Dann muß die Universität auch die Autonomie dafür haben!) und andere Vorschläge machen hätte können, die der Gesetzgeber dann umsetzen hätte können. Das wäre auch schon früher möglich gewesen. Es war nicht erst ab dem Zeitpunkt der Begutachtung bekannt, daß ein Konsolidierungsbedarf von einigen hundert Millionen Schilling besteht.

Es wurde auch behauptet, das Angebot an Lehre werde eingeschränkt, es fände praktisch keine Lehre mehr statt, wenn das Gesetz würde. Wenn es die Notwendigkeit von Einsparungen gibt, und die ist, so unangenehm das auch sein mag, gegeben – wir machen das bestimmt nicht aus Jux oder mit Freude, das können Sie mir glauben –, dann geht es auch darum, wie die vorhandenen Mittel verteilt werden. Man kann die Lehre tatsächlich kürzen, oder man kann innerhalb dieses vorhandenen Topfes umverteilen, damit das Ausmaß der Lehre aufrecht und voll erhalten bleiben kann.


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10. Sitzung / Seite 81

Es geht aber auch noch um etwas anderes, es geht darum, daß es schon wichtig ist, daß alle, die an der Universität lehrend tätig sind, ihren Lehrauftrag entsprechend ausüben. Diesbezüglich könnte ich Ihnen Klagen von Studenten in großer Zahl aufzählen, wo dies nicht im ausreichenden Maße der Fall ist.

Wir werden das Ganze auch im Zusammenhang mit der bevorstehenden Studienreform zu sehen haben, mit einer Verkürzung der realen Studienzeiten – das ist in der Anfrage auch als Problem angesprochen, und das ist tatsächlich ein Problem, wobei ich glaube sagen zu können, daß dieses Thema der neuen Studienreform, des Universitätsstudiengesetzes, auf der Basis einer Regierungsvorlage diskutierbar sein wird. Die Reizsache mit den sechs Semestern im Bereich der Geisteswissenschaften wird darin – ich bin mir dessen sicher – nicht mehr enthalten sein, sodaß wir sehr konsequent und sehr konstruktiv zu Lösungen kommen können.

Es ist neben dieser Studienreform auch die verbesserte Anrechnung von dem, was bereits anderweitig gelernt wurde, vorgesehen. Im Koalitionspapier beispielsweise steht, daß Fächer, die jemand an der Pädagogischen Akademie gelernt hat, selbstverständlich auch für die Lehramtsausbildung an der Universität anrechenbar sind und daß nicht alles doppelt gemacht werden muß. Ich glaube, das könnte auch zur Verkürzung der Studienzeiten beitragen. Selbstverständlich ist auch folgende Befürchtung ohne realen Hintergrund: Es fallen Lehrveranstaltungen aus, es finden Prüfungstermine nicht statt, es gibt übervolle Pflichtlehrveranstaltungen, in denen man keinen Platz bekommt. Wie sollen wir dann das Studium innerhalb dieser Zeit bewältigen können? – Der Herr Bundesminister hat in seiner Beantwortung das ausgeführt, was im Gesetz ohnedies drinnensteht, daß sich nämlich solche unabwendbaren Ereignisse, für die der Student oder die Studentin nichts kann – und das ist so etwas –, selbstverständlich nicht als Streichung oder Kürzung der Familienbeihilfe oder der Studienbeihilfe auswirken werden. Das wäre doch absurd, und ich bitte, uns das in Zukunft nicht mehr zu unterstellen.

Wir haben auch in unseren früheren Äußerungen, bei denen es um die Sicherung des Sozialstaates gegangen ist, immer wieder von einem Umbau des Sozialstaates gesprochen. Die Regelung, wie sie jetzt bei der Freifahrt getroffen wurde, ist so eine Art Umbau des Sozialstaates. Die Freifahrt war früher unabhängig vom Einkommen, unabhängig von den sozialen Verhältnissen. Dazu sage ich: Solange wir uns das leisten können, mag das in Ordnung sein, aber wenn die Mittel knapper werden, dann müssen wir versuchen, diese Förderung zielgerichteter einzusetzen.

Es war Bundesminister Dr. Scholten, der unmittelbar, nachdem klar war, daß das im Koalitionspapier stehen wird, eine Novelle zum Studienförderungsgesetz ausgeschickt hat, in der ein Fahrtkostenzuschuß vorgesehen war. Das heißt, zugleich mit dem Inkrafttreten dieser Regelung, der Streichung der generellen Freifahrt, wird es einen Fahrtkostenzuschuß für jene Studierenden geben, die aus sozial schwächeren Verhältnissen kommen, und Sie können uns glauben, es wird uns ein großes Anliegen sein, soziale Härten auszugleichen. Es war, ist und bleibt eine sozialdemokratische Maxime, daß die soziale Herkunft nicht Ausschließungs- oder Zulassungsgrund für ein Studium sein darf. Wir werden speziell über solche Maßnahmen – 185 Millionen Schilling Erhöhung des Studienförderungsbudgets – bestrebt sein, diese Härten auszugleichen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein wenig verwundert bin ich auch über jene Teile der Anfrage gewesen, in denen nach der Studiendauer von Ministern und Abgeordneten gefragt wurde. Minister Scholten hat das sehr vornehm, wie es so seine Art ist, beantwortet. Ich will gar nicht fragen, wie lange manche gebraucht haben, die diese Anfrage unterschrieben haben. Das ist ein Griff in eine tiefe Schublade, denn Sie wissen genau, daß es sich im wesentlichen um Werkstudenten gehandelt hat. Es waren Studenten, die neben ihrer Berufstätigkeit studiert haben.

Wir sozialdemokratischen Abgeordneten haben eine hohe Achtung vor all jenen Frauen und Männern, die neben Beruf und oft auch Familie Schulen für Berufstätige besuchen, Matura machen, Werkmeisterlehrgänge besuchen und dann vielleicht auch noch studieren und sehr viel an Zeit und Mittel aufwenden, ohne daß das den Staat irgend etwas kostet, außer daß dieser Platz zur Verfügung gestellt wird.


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10. Sitzung / Seite 82

Ein Innsbrucker Professor hat einmal gemeint: Wer einen Arbeitsplatz hat, braucht keinen Studienplatz. Das ist etwas, was wir schärfstens zurückweisen. Denn gerade für diese Menschen ist der weiterhin freie Zugang zu den Universitäten wichtig. Ich kenne eine Reihe von Personen, die über die Matura für Berufstätige oder über die Studienberechtigungsprüfung an die Universitäten gekommen sind. Einer war aus Kärnten und hat in Innsbruck studiert; er hat im Laufe des Studiums rund 100 000 Kilometer von Kärnten nach Innsbruck zurückgelegt, um neben seiner Berufstätigkeit studieren zu können, am Wochenende, am Freitag, den er sich freigenommen hat. – Diesbezüglich müssen wir mehr anbieten. Und wir wehren uns, daß solche Menschen in dieser Art diskriminiert werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Manche meinen, man hätte auf dieses Geld bei den Universitäten verzichten können, das sind ein paar 100 Millionen. Wieso also das Ganze? – Da möchte ich zwei Punkte zu bedenken geben.

Erster Punkt: Es war zugleich ein Lehrerpaket in der beträchtlichen Größenordnung von rund 2,5 Milliarden Schilling ausverhandelt. Es wäre den Schulen und den Lehrern nicht gerade leicht zu erklären gewesen, wenn bei den Universitäten gar nichts passiert wäre.

Ein Zweites ist aber auch notwendig, und zwar die Verantwortung für die Absolventinnen und Absolventen der Universitäten, der Studien, eine Politik zu machen, die die Strukturbedingungen herstellt, daß sie später auch eine Arbeit bekommen. Und die Gewährung der Mittel für dieses engagierte Investitionsprogramm, das auch den Universitäten zugute kommen wird, ist nur möglich, wenn dieses Budget in dieser Form über die Bühne gehen kann.

Es gibt nichts zu beschönigen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein Paket mit einem Konsolidierungsbedarf von rund 100 Milliarden Schilling trifft viele, trifft alle, trifft viele hart. Weshalb wir uns aber trotzdem vor die Menschen hinstellen und um Verständnis für diese Maßnahme ersuchen, ist die Gewißheit, daß jedes Zuwarten Monat für Monat die Lage verschlimmern würde und daß das, was dann als Konsolidierungsbedarf herauskäme, viel mehr wäre. Es bedeutet eine nationale Kraftanstrengung, es sind alle Gruppen aufgefordert und eingeladen, an dieser Kraftanstrengung mitzuwirken, und ich ersuche auch die Angehörigen unserer Universitäten, sich diesem Ziel nicht zu verschließen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.13

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Lukesch. Ich erteile es ihm.

20.13

Abgeordneter Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Österreicherinnen und Österreicher haben in den letzten Wochen und Monaten eine ganz erstaunliche und anerkennenswerte Leistung erbracht. Sie haben Solidarität hinsichtlich des notwendigen öffentlichen Sparens und auch die Bereitschaft gezeigt, ein finanzielles Opfer zu bringen; ein Opfer, das notwendig ist, um die Zukunft zu sichern. Sie haben damit die Richtungsentscheidung, die unsere Partei immer gefordert hat, mitgemacht und sind mit uns gegangen. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist interessant: Es hat sich keine Bevölkerungsgruppe von diesem Kurs ausgeschlossen, weder die Beamten noch die Lehrer, weder die Unternehmer noch die Arbeitnehmer – alle tragen dieses Opfer mit.

Man muß diesen Zusammenhang schon sehen, um den es hier geht, den die Opposition versteckt. Sie sagt nämlich: Hier gibt es eine Gruppe, die ganz besonders betroffen ist, und das Sparen bei dieser ist nicht angesagt. – Es geht in Wirklichkeit – das muß man gerade der Jugend sagen – um sehr viel. Es geht um notwendige strukturelle Reformen, um die Ausgabendynamik im öffentlichen Haushalt einzubremsen, um die strukturellen Probleme unseres Budgets in den Griff zu bekommen, auf deren Lösung auch Kollege Van der Bellen immer beharrte – er hat gesagt, wir brauchen Strukturmaßnahmen, die langfristig gesehen die Ausgabenverpflichtungen der öffentlichen Hand an die Einnahmenmöglichkeiten anpassen –, um auch gleichzeitig neue Beschäftigungsimpulse zu geben, um im technologischen Bereich wett


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10. Sitzung / Seite 83

bewerbsfähig zu sein und als Standort im europäischen und weltweiten Wettbewerb bestehen zu können.

Ein Teil der studentischen Jugend protestiert in diesen Tagen. Der Herr Bundesminister hat uns soeben vorgerechnet, wenn ich es richtig mitbekommen habe, daß von den Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Familienlastenausgleich – ich meine die Familienbeihilfe – etwa 20 Prozent potentiell betroffen sein könnten und nicht alle Studierenden, wie die Damen und Herren der Grünen hier den Anschein erweckt haben.

Die Jugend protestiert. Ich möchte sagen, es wäre eine eigenartige Jugend, es wäre eine eigenartige Studentenschaft, wenn sie nicht protestierte. Aber wogegen wird protestiert? – Dagegen, daß sich in unserem Land nichts verändert? Dagegen, daß alles beim alten bleiben soll? – Eine eigenartige Position, auf die ich aufmerksam machen möchte. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Jugend protestiert. – Dagegen, daß ihre eigene Zukunft, die bei hoher und ansteigender Staatsverschuldung gefährdet wird, aufs Spiel gesetzt wird und jetzt nicht rasch etwas verändert wird? – Das ist auch eine, so meine ich, berechtigte Frage. Nein, es wird protestiert gegen einen Teil von Maßnahmen im Konsolidierungspaket, der die studentischen Transferleistungen betrifft.

Auch hier muß man doch deutlich sagen: Die Studierenden sollten erkennen, daß es darum geht, diese Mittel aus dem Bereich der studentischen Transferleistungen auf diejenigen zu konzentrieren, die sie tatsächlich brauchen. Die Solidarität ist doch gerade bei der Jugend, bei der studierenden Jugend ein sehr hoher Wert. Es hat doch einen Sinn, wenn man nicht mit der Gießkanne gleichmäßig über alle streut. Ich bin neugierig, was die Abgeordneten des Liberalen Forums dazu sagen. Man muß sagen: Denjenigen, die tatsächlich etwa Studienbeihilfenbezieher sind und die zügig studieren, soll unsere Solidarität gelten. (Beifall bei der ÖVP.)

Mit dem leistungsunabhängigen Austeilen von Geldern – ich weiß sehr genau, auch bisher waren bestimmte Teile der studentischen Transfers an Mindesterfolge gebunden – wird man unser soziales System nicht verbessern – mit Sicherheit nicht! Es wird so aufgebauscht werden, daß es eines Tages überhaupt nicht mehr finanzierbar ist.

Wir haben – dieses Paket aus dem Familienlastenausgleich ist derzeit gerade in Verhandlung, da kommen immer wieder neue Ideen dazu – mit vielen – das will ich schon sagen und muß ich betonen – Ecken und Kanten auch aufgeräumt, also zum Beispiel das Wiederaufleben des Familienbeihilfenanspruchs, wenn auch der Studienerfolg wieder gegeben ist, oder die Anerkennung von Kinderbetreuungspflichten von weiblichen Studierenden für diese Transfers. – Auch für die studentischen Funktionäre müßte etwas vorgesehen werden, wenn wir uns weiterhin zur Mitbestimmung bekennen. (Beifall bei der ÖVP.)

Schließlich wird ein Teil dieses Pakets erst mit dem Sommersemester 1997 wirksam, sodaß tatsächlich die Chance besteht, sich an die neuen Leistungsstandards anzupassen. Auch da bin ich dankbar dafür, daß der Bundesregierung diese Ecken und Kanten aufgefallen sind beziehungsweise daß sie korrigiert werden konnten.

Der Entfall der generellen Freifahrten – das wurde schon von Kollegen Niederwieser angesprochen – wird kompensiert – wieder für diejenigen, die eben vom Einkommen ihrer Eltern her nicht entsprechend ausgestattet sind. Der Herr Bundesminister hat jetzt Teile der noch vorhandenen Kompetenzen des Verkehrsministers übernommen. Also jetzt geht es darum, daß mit den Trägern des öffentlichen Verkehrs, mit den Verkehrsverbünden, mit den Universitätsstädten verhandelt wird. Sie müssen auch zeigen und demonstrieren, was ihnen die vielen Studierenden an ihrem Ort, in ihrer Stadt wert sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Dieser graue Finanzausgleich, der den Familienlastenausgleich sehr stark belastet hat, muß auch einmal transparent gemacht werden.

Die Einbußen der Hochschullehrer, der Assistenten – Kollege Van der Bellen, du weißt das ganz genau –, insbesondere der zur Hälfte beschäftigten Vertragsassistenten, sind äußerst hart, auch wenn man jetzt die Lehrtätigkeit im Rahmen der Dienstzeit abwickeln kann. Früher war sie


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außerhalb der Dienstzeit, zumindest dem Gesetz nach, abzuwickeln. Da gibt es sehr starke Änderungen und Härten. Hier, Herr Bundesminister, werden Sie – ich sage: werden wir – eingeholt von der versäumten Reform des Hochschullehrer-Dienstrechts.

Die Struktur der neuen Abgeltung ist meiner Meinung nach durchaus in Ordnung. Daß nämlich eine Abstufung nach Magister, nach Doktorat, nach Dozent gemacht wird, ist ein Leistungsanreiz. Ich kann mich sehr genau an die Diskussionen um das UOG 1993 und um Änderungen, etwa der Habilitationsnorm, erinnern, als es immer geheißen hat: Die Lehre und die Erfahrung in der Lehre sind entsprechend anzuerkennen. – Und das wird hier gemacht.

Hier wird die Erfahrung, die hochschuldidaktische Erfahrung anerkannt, sicher noch grob und nicht im Detail, aber dafür sollen ja in den Reformuniversitäten die Studiendekane im Rahmen der Evaluierungen der Lehrveranstaltungen entsprechende Hinweise geben. Und sie werden dann auch die Aufgabe haben, entsprechend zu sagen: Dort sind Lehraufträge oder Abgeltungen vertretbar, woanders nicht.

Aber ich gebe schon auch zu, es besteht jetzt eine gewisse Gefahr, daß man versucht, im Sinne einer inversen Angebotsfunktion, das ausgefallene Einkommen durch noch mehr Lehrtätigkeit zu kompensieren. Hier muß man aber sagen: Es ist nicht die einzige Aufgabe von Hochschulassistenten – welcher Kategorie auch immer –, zu lehren. Hier geht es darum, daß man auch ein berufliches Ziel erreichen will, nämlich erstens einmal ein Doktorat zu erwerben, eine Habilitation zu erwerben und so weiter.

Aber wir haben natürlich in unserem – sagen wir es so – Besoldungssystem von Hochschullehrern gerade im Mittelbau starke Strukturmängel. Auf der einen Seite kann ich einem Facharbeiter – wem auch immer – nicht erklären, daß eine Dreiviertelstunde Im-Hörsaal-Stehen 1 200 S brutto bringt; das kann ich niemandem erklären. (Beifall bei der ÖVP.) Ein Professor bekommt übrigens 200 S (Abg. Motter: Zusätzlich!), das soll gleich dazugesagt werden, weil für ihn ein ganz anderes Abgeltungssystem gilt. Das Ärgerliche in dieser Situation ist offenbar, daß es laut Gehaltsschema ein niedriges Grundeinkommen und dafür sehr hohe Nebengebühren und Entlohnungen für zusätzliche Tätigkeiten gibt. In der ganzen Welt ist das umgekehrt. Wir müßten daher, Herr Bundesminister, wirklich massiv hineingehen in das Hochschullehrer-Dienstrecht. Wir dürfen uns nicht von einem Finanzminister abbringen lassen, der immer wieder sagt: Wir können uns eine Änderung des Hochschullehrer-Dienstrechts nicht leisten.

Es ist schon klar, meine Damen und Herren, daß es Verhandlungstaktiken und -stile gibt, die sich unterscheiden. Ich möchte nur auf etwas aufmerksam machen: Im Bereich der Lehrer ist es gelungen, dieses Opfer, das sie letztlich erbringen müssen, gemeinsam mit ihnen durchzusetzen. Wir haben noch ein paar Tage, eine Woche Zeit, Herr Bundesminister, um in intensiven Verhandlungen mit den Vertretern der Hochschullehrer zu diskutieren, um mit den Universitäten zu diskutieren, die ja ihre Sparbereitschaft überall bekundet und gesagt haben, sie hätten an anderen Stellen gewisse Flexibilitäten. Hier fordere ich Sie auf, hier ersuche ich Sie nachdrücklich, diese Zeit noch zu nützen, um gemeinsam mit den Betroffenen zu möglicherweise besseren Lösungen zu kommen.

Zum Schluß möchte ich zwei Appelle aussprechen. Den ersten Appell richte ich an meine Kolleginnen und Kollegen an den Universitäten. Ihre Maßnahmen dürfen auf keinen Fall dazu führen, daß es zur Schädigung der Studenten kommt, daß es zu weiteren Studienzeitverzögerungen kommt, etwa zu Einstellungen der Prüfungen. (Beifall bei der ÖVP.) – Das wäre gegen die wissenschaftliche Verantwortung.

Frau Kollegin Petrovic! Jenen, an die Sie Ihren Appell gerichtet haben, möglichst viele sollen sich an den Demonstrationen und Arbeitsniederlegungen – Streiks sind es ja nicht im rechtlichen Sinne – beteiligen, möchte ich sagen: Laßt euch nicht einreden, daß Nicht-Sparen keine Konsequenzen hätte! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Sehr gut!)


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20.27

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Ich erteile es ihm.

20.27

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die eher "dünne" Präsenz bei der SPÖ (Ruf bei den Freiheitlichen: Fünf! Fünf!) ist wirklich nichts anderes als der Stellenwert, den die SPÖ Forschung und Entwicklung und Bildung eben einräumt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es herrscht ein absolutes Desinteresse vor, und nicht einmal die Tatsache, daß ein eigenes Regierungsmitglied hier Platz genommen hat, kann die Damen und Herren von der Sozialdemokratischen Partei veranlassen, hier eine Präsenz zu gewährleisten, die einigermaßen adäquat ist und die der Würde dieses Hohen Hauses, aber auch der Würde des Regierungsmitgliedes Rechnung trägt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Auch wenn es ungewöhnlich ist, daß ich für den Herrn Bundesminister das Wort ergreife – aber das hat er sich nicht verdient, daß er sich hierhersetzt und in den eigenen Reihen derart wenig Unterstützung findet. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, glauben Sie mir eines (Abg. Dr. Haider: Wir bedauern ihn für diese Fraktion!): Es wird das einzige Lob oder die einzige von Mitgefühl getragene Bemerkung gewesen sein, die ich ihm hier entgegenbringe.

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hat heute davon gesprochen, daß durch die Angelobung der neuen Bundesregierung wieder eine berechenbare Bundesregierung im Amt ist. Ja, meine Damen und Herren, wenn man hier den Umkehrschluß zieht – er liegt doch sehr nahe –, dann heißt diese Erklärung des Bundeskanzlers nichts anderes, als daß bis zur heutigen Angelobung eine unberechenbare Bundesregierung im Amte war.

Aber, meine Damen und Herren, ich frage mich: Worin erblicken denn die Regierungsparteien die Berechenbarkeit in der Bundesregierung, wenn sich bei den einzelnen Damen und Herren Ministern und Staatssekretären fast nichts geändert hat? Es gibt keinen Neubeginn, es gibt keine personelle Neubesetzung, Ideenlosigkeit und Visionslosigkeit herrschen vor.

Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst zur Ressortbeteilung. Das Wissenschafts- und Forschungsressort, das bekanntermaßen auch die Kulturagenden mit umfaßt, wurde jetzt durch den Verkehrsbereich angereichert. Das ist naturgemäß eine Absurdität ersten Ranges, weil nicht einzusehen ist, welche Artverwandtschaft das Verkehrsressort mit den genannten Bereichen Wissenschaft, Forschung und Kultur haben soll.

Es entspricht unserer freiheitlichen Intention, daß Ministerposten, Regierungsposten einzusparen sind, das ist überhaupt keine Frage. Aber der Weg, der hier beschritten wurde, ist sicher der unrichtige. Vielmehr hätte es doch Sinn gemacht, den Verkehrsbereich in den Wirtschaftsbereich einzugliedern, denn dort gehört er hin. Allenfalls würde ich mir noch einreden lassen, in den Umweltbereich, aber doch niemals in den Bereich Wissenschaft, Forschung und Kultur. Das ist wie die Faust aufs Aug’!

Und genauso wie die Zuordnung des Verkehrsressorts zum Wissenschaftsressort ist auch die personelle Bestellung eine Faust aufs Aug’. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, alle Medien, auch die Medien, die dem Herrn Kulturminister üblicherweise Freundlichkeit entgegenbringen, haben zu Recht die Kompetenz des Ministers Scholten in Zweifel gezogen, das Verkehrsressort auch tatsächlich wirkungsvoll auszufüllen. Aber man kann nicht bestreiten – Herr Bundesminister, wenn Sie mir doch Ihr geneigtes Ohr kurz leihen würden –, daß Herr Bundesminister Scholten im Verkehrsrecht einschlägige Erfahrung hat; allerdings eine Erfahrung, die den österreichischen Steuerzahler 500 Millionen Schilling gekostet hat. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Minister Scholten hat sich ja bereits einmal mit Verkehrsfragen beschäftigt, nämlich in concreto mit Fragen der Schiffahrt. Er hat damals als Vranitzky-Sekretär den Ankauf des Passagierschiffes "Mozart" für die DDSG befürwortet und empfohlen. Der damalige Sekretär und jetzige Minister Scholten war es, der eine Betriebsberatergruppe eingesetzt hat, die er offensichtlich aus seiner Zeit als Länderbank-Mitarbeiter kannte, und dieses Betriebsberatungsunternehmen hat seinerzeit den "Mozart"-Ankauf befürwortet.


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Ich will hier nicht wieder alle Details erörtern, ich will nicht weiter in den Wunden der SPÖ wühlen! Aber es ist ganz einfach Faktum, meine Damen und Herren, auch wenn Sie sich darüber alterieren, daß dieses Abenteuer, dieser kurze Ausflug des damaligen Sekretärs Scholten in den Verkehr, in die Schiffahrt, den österreichischen Steuerzahler 500 Millionen Schilling gekostet hat. Wenn ich jetzt diese Erfahrung hier mit einfließen lasse, dann fällt mir eigentlich nur eines ein, nämlich daß man mit Minister Scholten den "Bock zum Gärtner" machen möchte! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Edler: Thema verfehlt!)

Hohes Haus! Der Bereich Forschung und Entwicklung fristet in Österreich ja ein eher kümmerliches Dasein. Lediglich 1,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes werden für Forschung und Entwicklung aufgewendet. Das liegt unter dem OECD-Durchschnitt, der 1,78 Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsproduktes beträgt, und das liegt insbesondere ganz beträchtlich unter dem Wert führender Industrienationen wie etwa Japan und die USA, wo annähernd 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufgewendet werden, um Forschung und Entwicklung sachgerecht zu dotieren. Aber auch ein kleines Land wie die Schweiz gibt immerhin einen Prozentsatz von 2,68 des Bruttoinlandsproduktes für Forschung und Entwicklung aus.

Meine Damen und Herren! Was die Technologie allgemein anlangt, so haben wir große Defizite. Denken Sie an die Technologiezahlungsbilanz, also an den Verkauf, an den Export auf der einen Seite und an den Import von Patenten, Lizenzen und Verwertungsrechten auf der anderen Seite. Hier wird etwa viermal soviel importiert wie exportiert. Und das in einem Land, das in der Zwischenkriegszeit die meisten Nobelpreisträger hervorgebracht hat, wobei ich nicht verkenne, daß das Schreckensregime des Nationalsozialismus dafür verantwortlich war, daß Teile der Intelligenz, vor allem der jüdischen Intelligenz, in die Gaskammern geschickt wurden oder emigriert sind und so ein doch sehr, sehr wichtiger Teil der gesamten Intelligenz in diesem Bereich ausgeschaltet wurde.

Wenn man sich die Statistiken anschaut, so muß man erkennen, daß es in der Zweiten Republik keinen Absolventen einer Universität in Österreich gab, der einen Nobelpreis zuerkannt bekommen hätte. Jene Nobelpreisträger, die in der Zweiten Republik Nobelpreise erhielten, wie etwa Konrad Lorenz, haben ja wesentliche Teile ihrer Ausbildung in der Zwischenkriegszeit absolviert.

Meine Damen und Herren! Wir haben hier ganz sicher ein schwerwiegendes Defizit, das es auszugleichen gilt. Es ist daher sicher eine berechtigte Forderung, den Bereich Forschung und Entwicklung einmal in einem Ausmaß zu dotieren, das es erlaubt, daß man gerade in diesen hochtechnischen neuen Bereichen wie auch der Telekommunikation entsprechende Forschungsleistungen erbringt, die ja letztlich Investitionen in die Zukunft sind.

Sehr geehrter Herr Minister! Wir haben derzeit einen Kahlschlag im Bereich von Wissenschaft und Forschung zu konstatieren, der seinesgleichen sucht. Von Frau Kollegin Petrovic wurde bereits gesagt, daß die Familienbeihilfe für Studenten, die die Mindeststudienzeit um zwei Semester überschreiten, abgeschafft wird. Weiters wird die Freifahrt für Studenten gestrichen. Darüber hinaus sind alle Studenten, aber auch Akademiker, die sich bereits im Beruf befinden, gezwungen, Studienzeiten nachzukaufen.

Meine Damen und Herren! Das alles geschieht unter dem Aspekt, daß Österreich eine sehr geringe Akademikerquote hat, nämlich von lediglich 7 Prozent. Damit liegen wir im gesamten OECD-Bereich an vorletzter Stelle, wir nehmen vor dem Schlußlicht Portugal diesen unrühmlichen Platz ein.

Das, was hier, sehr geehrter Herr Bundesminister, geschaffen wurde, ist ein sozialer Numerus clausus. Es ist überhaupt keine Frage, daß über die massiven Beschränkungen in der Bildungspolitik die Studiengebühren, denen Sie ja abgeschworen haben, auf der anderen Seite wieder eingeführt werden.

Das Kunstgeschichte-Studium wurde schon von Frau Kollegin Petrovic durch das Zitat des offenen Briefes einer betroffenen Studentin, veröffentlicht in der Tageszeitung "Der Standard", angesprochen. Wenn man sich vergegenwärtigt, daß auf der einen Seite die Mindeststudien


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dauer beim Kunstgeschichte-Studium zehn Semester beträgt, aber andererseits 2 800 Studenten lediglich zwei Professoren zur Verfügung stehen, dann kann man sich ausmalen, daß es niemandem oder kaum jemandem gelingen wird – es sei denn, er ist ein Genie –, das Studium in der Mindeststudiendauer oder auch nur mit einer tolerierbaren Nachfrist zu absolvieren. Denken Sie etwa auch an das Studium der Rechtswissenschaften: Mindeststudienzeit 8 Semester, durchschnittliche Studiendauer 14 Semester. Im Bereich der Architektur ist es besonders arg. 75 Prozent der Architekturstudenten überziehen die Mindeststudienzeit um mehr als fünf Semester. Bei der Bodenkultur sind es 55 Prozent, die die Mindeststudienzeit um mehr als fünf Semester überziehen. Dort beträgt die durchschnittliche Studienzeit 15,5 Semester. In der Medizin sind es 33 Prozent, die die Mindeststudienzeit um mehr als fünf Semester überziehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann doch nicht hergehen so wie Klubobmann Khol und sich ins Fernsehen setzen und in der Sendung "Zur Sache" ganz einfach sagen: Wir sagen den Bummelstudenten den Kampf an! Es krankt am System, wenn in derartig vielen Studienbereichen, in derartig vielen Fächern Überziehungen der Mindeststudiendauer im gigantischen Ausmaß stattfinden. Hier krankt es am System und sicher nicht an der Qualität der Studenten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Denn was nützt es den Studenten, wenn sie mit Eifer studieren wollen, wenn sie keine geeigneten Plätze in den Hörsälen vorfinden, wenn sie keine Plätze in den Übungen bekommen und wenn sie den Professoren monatelang nachlaufen müssen, damit sie überhaupt einen Prüfungstermin bekommen?

Sehr geehrte Damen und Herren! Das akademische Personal an den Universitäten und Hochschulen ist durch das Belastungspaket gleichfalls arg in Mitleidenschaft gezogen worden. Der akademische Mittelbau, die Assistenten haben Gehaltseinbußen im Ausmaß von rund 20 Prozent hinzunehmen. Die Forschungszulage wurde gekürzt. Ja, meine Damen und Herren, wenn man die Assistenten und den akademischen Mittelbau an unseren Universitäten zwangsweise vertreibt, dann kommt es naturgemäß zu einer negativen Auslese. Sie, Herr Bundesminister, werden dann die Verantwortung dafür nicht tragen können, wenn diese derartig negative Auslese zu einem Defizit in der Ausbildung der Studenten geführt hat. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Weil so viel von Nullohnrunden die Rede ist: Wir haben das Phänomen zu beklagen, daß hier keine Nullohnrunde stattgefunden hat, sondern eine Minuslohnrunde. Aus diesem Grund hat auch der Rektor der Johannes Kepler Universität in Linz, Herr Professor Hengstschläger – er dürfte vor allen Dingen dem rechten Reichsviertel, also der ÖVP, bekannt sein, denn er war ja ihr Obmannkandidat –, davon gesprochen, daß es einmalig in der Geschichte der Zweiten Republik ist, den Universitätsassistenten eine Minuslohnrunde aufzuzwingen. Meine Damen und Herren! Ich frage mich, wieso Sie die Interessen dieser für Österreichs Bildung, für die Jugend, für die Studierenden so wichtigen Berufsgruppe derart mit Füßen treten.

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Herr Abgeordneter! Bitte den Schlußsatz!

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (fortsetzend): Meine Damen und Herren! Wenn Sie dieses Paket, von dem Sie versprochen haben, daß es zugeschnürt bleibt, nicht doch in diesem wichtigen Bereich wieder aufschnüren, dann prophezeie ich Ihnen eines: das Ende des offenen Hochschulzuganges! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.42

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Klara Motter. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Ing. Meischberger: Jetzt kommt das Kontrastprogramm!)

20.42

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Krüger! Ich habe mich eigentlich auf Ihre Ausführungen gefreut, nachdem Sie ja ein Pendant zum Minister für Bildung und Kultur sind. Ich habe erwartet, daß von Ihnen Vorschläge kommen, wie dieses Sparpaket – ich erinnere Sie an Ihren Schlußsatz – aufgeschnürt werden soll, welche Verbesserungen Sie für die Hochschulen,


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die Universitäten, für unsere Studierenden wollen. Nichts ist gekommen! Thema verfehlt! Note fünf! (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Haigermoser: Da müssen Sie sich mit der Regierung auseinandersetzen!)

Ich möchte auch ganz kurz noch etwas zum Herrn Kollegen Lukesch sagen. Herr Kollege Lukesch! Ich weiß nicht, woher Sie Ihre Zuversicht nehmen, daß die Bevölkerung voll zu dem Sparpaket, zu Ihren Sparmaßnahmen steht. Ich darf Sie daran erinnern, wie Ihre Familienorganisationen protestieren. Sie waren heute hier im Haus. Herr Kollege Lukesch! Ich glaube nicht, daß Sie auf der richtigen Linie sind, wenn Sie glauben, daß die gesamte Bevölkerung Ihr Sparpaket so goutiert, wie Sie es uns eben darlegen wollten. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ich möchte mich betreffend die dringliche Anfrage der Grünen ausschließlich mit dem sozialen Aspekt unserer Studierenden, die Studienbeihilfe beziehen, befassen. Herr Kollege Niederwieser! Ich bin auch nicht Ihrer Meinung, wenn Sie glauben, daß das jetzt gut gelöst ist, daß es keine Ungerechtigkeiten mehr gibt. Es gibt sie nach wie vor. Die soziale Lage sollte uns ein echtes Anliegen sein, und wir Liberale werden uns damit auseinandersetzen.

Zuvor erlauben Sie mir aber noch eine Anmerkung zur inhaltlichen Stimmigkeit dieser Anfrage. Ein wesentliches Problem der derzeitigen Diskussion hier und auch in der Öffentlichkeit über Veränderungen im Universitätsbereich ist die permanente Verwirrungspolitik und -taktik der an dieser Diskussion beteiligten Gruppierungen. Da wird gleichzeitig über das UOG 1993 diskutiert. Ich erinnere alle hier im Haus, wie es hochgejubelt wurde, wie es mit Lob bedacht wurde. Ich möchte auch feststellen, daß es erst langsam greift, daß wir also noch gar keine Auswirkungen spüren konnten.

Es wird der Entwurf zum Universitätsstudiengesetz in die Diskussion gezerrt, obwohl noch kein Gesetz vorliegt. Das Dienst- und Besoldungsrecht der Universitätslehrer ist ebenfalls Diskussionsstoff. Auch das Studienförderungsgesetz ist Anlaß zu Auseinandersetzungen. Weiters ist die Rede von einer Verbesserung der Autonomie der Universitäten, einer Verkürzung der Studiendauer, einer gerechteren Bezahlung des Universitätenmittelbaus – auf diese Problematik wird mein Kollege Barmüller noch gesondert eingehen –, einer sozial gerechten Studienbeihilfe für Studierende et cetera et cetera. Und das alles wird untereinander vermengt und durchgemischt, und niemand weiß mehr, worüber eigentlich diskutiert werden sollte.

Da stehen zum Beispiel auf der einen Seite die Forderungen des Mittelbaus einer Universität, über die Einsparungen autonom entscheiden zu können, und der Mittelbau der anderen Universität fordert gleichzeitig eine Aussetzung des UOG 1993, um dadurch Einsparungseffekte realisieren zu können. Niemandem fällt aber dabei auf, daß das UOG 1993 gerade jenes Gesetz ist, mit dem die Autonomie der Universitäten verstärkt werden sollte.

Herr Professor Van der Bellen – er ist jetzt nicht hier –, ich glaube, Sie müssen mir recht geben, wenn ich das jetzt bewußt kritisiere. In der Diskussion über den Entwurf des neuen Universitätsstudiengesetzes wird Klage darüber geführt, daß es durch die stundenmäßige Deckelung der Studienpläne zu einer gravierenden Einschränkung der Qualität der Ausbildung kommen würde. Ein paar Monate später wird in der Diskussion über das Studiengesetz argumentiert, daß die übermäßigen Stundenzahlen der Studienpläne derart viele Lehraufträge erfordern.

Meine Kritik an dieser dringlichen Anfrage der Grünen ist, daß diese verworrene, undifferenzierte, von falschen Informationen und falschen Argumenten durchdrungene Debatte in sehr populistischer Weise verdoppelt wird, indem einfach wieder Tatsachen und Probleme, berechtigte und unberechtigte Proteste, falsche und richtige Aussagen und Zahlen zusammengemixt werden, nur weil halt alles etwas mit Universitäten zu tun hat. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Das sollte doch nicht der Anlaß sein, berechtigte Anliegen zu diskutieren. Das Problem und gleichzeitig auch die wesentliche Frage dabei ist: Wer oder was bleibt auf der Strecke? – Das ist für mich, das ist für uns Liberale in der derzeitigen Situation nun einmal die soziale Lage der Studierenden und das ist die soziale Ausgewogenheit, die im nun


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von der Regierung vorgelegten Sparpaket einfach fehlt. Insofern ist diese Dringliche auch berechtigt. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Betrachten wir das derzeitige Sparpaket bezüglich der Studierenden einmal im Zusammenhang mit den Einsparungsmaßnahmen der letzten Jahre: Ich spreche bewußt wieder von den Studienbeihilfeempfängern. Den Studierenden wurden in den letzten Jahren bereits mehrfach Einkommenseinbußen auferlegt, die weit über das hinausgehen, was andere Bevölkerungsgruppen zu diversen Sparpaketen beitragen mußten. 1987 wurde die Gebührenbefreiung für Telefon, Radio und Fernsehen gestrichen. Der Tarif für die studentische Selbstversicherung wurde von 160 S auf 225 S pro Monat hinaufgesetzt. Die Valorisierung der Studienbeihilfe für 1994 wurde ausgesetzt. Der Bezug von Familienbeihilfe – daran gekoppelt sind immer die Sozialversicherung bei den Eltern und die Freifahrt et cetera – wurde an die Beibringung von Prüfungszeugnissen gekoppelt – sicher ein guter Anlaß, auch einmal den Studienfortgang der Studierenden zu kontrollieren.

Beim letzten Sparpaket wurde die Fahrtkostenrückerstattung für Studierende gestrichen und durch eine Abgeltung ersetzt, die nur ein Drittel davon beträgt, zum Beispiel für Studierende aus Tirol statt 6 000 S nur mehr 1 800 S.

Herr Kollege Niederwieser, ich weiß nicht, wie Sie das den Studierenden in Tirol klarmachen wollen, daß es bei ihnen keine Kürzungen gibt. Also von 6 000 S auf 1 800 S reduziert, das ist doch ein gravierender Betrag. Die Familienbeihilfe wurde außerdem um 100 S gekürzt, das macht im Jahr 1 200 S aus – auch eine Kürzung, die trifft.

Die im kommenden Sanierungspaket angekündigten Sparmaßnahmen stellen in manchen Bereichen eine weitere Verschärfung dar. Der Wegfall der Freifahrt für Studierende zur Universität trifft zum Beispiel Wiener Studierende mit 4 000 S im Jahr, Studierende aus dem Nahbereich mit bis zu 18 000 S im Jahr.

Die verbindliche Beschränkung der Bezugsdauer von Familienbeihilfe auf die Mindeststudiendauer plus zwei Semester trifft zwar die Bezieher von Studienbeihilfe nicht, birgt aber für alle anderen Studierenden große Sprengkraft, denn durch die Überfrachtung der Studienpläne liegen die durchschnittlichen Studienzeiten oft weit über der Studiendauer. Das würde für viele Studierende, die nach der neuen Regelung zum Bezug von Familienbeihilfe berechtigt sind, einen weiteren Einkommensverlust von jährlich 22 000 S bedeuten, ohne daß sie von sich aus ihre Studiendauer beeinflussen könnten.

Das Wegfallen der Anrechnung von Versicherungszeiten für die Pension mag gerechtfertigt sein, stellt aber dennoch einen nicht unerheblichen rückwirkenden Eingriff in die finanzielle Lebensplanung von ehemaligen Studierenden dar.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es mag sein, daß die derzeitigen Sparmaßnahmen bei den Studierenden für sich genommen nicht diese riesige Protestwelle rechtfertigen, die nun über die Universitäten zieht, aber im Zusammenhang mit den vielfachen Einsparungsmaßnahmen der letzten Jahre im studentischen Bereich und in Anbetracht der Tatsache, daß es sich bei den Studierenden um eine gesellschaftliche Gruppe handelt, die von ihrer Einkommenssituation her zu den sozial Schwächeren in unserer Gesellschaft zählt, ist das gerechtfertigt. Wenn man weiters in Betracht zieht, in welcher Art und Weise vorgegangen wurde und mit welcher Kaltschnäuzigkeit – ich sage das jetzt bewußt an die ÖVP gerichtet – Sparmaßnahmen insbesondere bei den Universitäten und ihren Studierenden getroffen wurden und wie darübergefahren wurde, ist es berechtigt, daß Studierende – ich kann es ihnen nicht verdenken – protestieren und – wie sie sagen – streiken, da sie eben den weitgehend richtigen Eindruck haben, es werde der Sparstift wieder einmal bei ihnen, bei den sozial Schwächeren, angesetzt. Sie können sich nicht wehren, und sie verstehen auch nicht, daß es Parteien – ÖVP und SPÖ – und Politiker gibt, die den Wert von Bildung und Ausbildung, den Wert von qualifizierter Ausbildung an den Universitäten offensichtlich nicht zu schätzen wissen – eben aufgrund dieser Maßnahmen, die gesetzt werden.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein wesentliches Grundprinzip der Liberalen ist die Forderung, daß soziale Unterstützung vorrangig jenen zugute kommen sollte, die sie wirklich benötigen. Aus diesem Blickwinkel heraus könnten wir Verständnis haben für die Begrenzung der Familienbeihilfe auf die Mindeststudiendauer plus zwei Semester und für den Wegfall der Freifahrt, wie er nun vorgesehen ist, wenn gleichzeitig – ich betone das – Vorkehrungen dafür getroffen würden, daß jene Studierenden, die aufgrund der Einkommenssituation der Eltern als sozial bedürftig gelten und daher Anspruch auf Studienbeihilfe haben, eine entsprechende Vergütung bekommen, sodaß die soziale Gerechtigkeit gewahrt bleibt. Dann würden wir dem zustimmen – aber das ist ja nicht der Fall. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Mehr noch: Durch die Vereinheitlichung der Fahrkostenbeihilfe im Studienförderungsgesetz haben sozial bedürftige Studierende aus den Bundesländern mit weiteren erheblichen Einkommenseinbußen zu rechnen. Herr Kollege Feurstein, ich habe Sie schon einmal gefragt: Ich weiß nicht, wie Sie das unseren Vorarlberger Studierenden klarmachen werden! Oder ist daran gedacht, daß Familienzusammenführung, die die ÖVP ja immer auf ihre Fahnen heftet, nicht mehr gilt, daß Studierende nicht mehr nach Hause fahren sollten?

Weiters möchte ich anmerken, daß die Höchststudienbeihilfe in den letzten Jahren – anders als bei allen anderen Einkommensgruppen – weit unter dem Inflationsniveau angehoben wurde. Es wird auch kein Unterschied gemacht zwischen Studierenden, die aus dem Umfeld der Studienstädte täglich mit dem öffentlichen Verkehrsmittel zur Universität fahren müssen und dadurch monatlich erhebliche Kosten haben, und jenen, die das seltene Glück haben, neben den Universitäten zu wohnen.

Meine Damen und Herren! Der wesentlichste Kritikpunkt an den Maßnahmen des Sparpakets ist in unseren Augen aber, daß es die Regierung verabsäumt hat, die Anspruchsberechtigung für den Bezug von Studienbeihilfe in einer Weise zu verbessern, daß wirklich all jene Studierenden darauf Anspruch haben, die das aufgrund der Einkommenssituation der Eltern benötigen. Ich kann in den Maßnahmen dieses Sparpaketes keine soziale Ausgewogenheit erkennen. Das ist unausgegoren und führt daher zu – berechtigten – Protesten.

Wir alle wissen heute schon, daß durch die allgemeinen Maßnahmen des Sparpakets im besonderen Familien mit mittleren Einkommen erheblich belastet werden. Sollten diese Familien zudem noch studierende Kinder haben, so erwachsen für sie Ausgaben, die kaum mehr finanzierbar sind.

Herr Minister! Ich nehme zur Kenntnis, daß Sie kleine Verbesserungen nachträglich durchgesetzt haben, aber ich möchte betonen, daß das sicherlich nicht ausreichend ist.

Abschließend: Wir Liberalen sind der Meinung, daß Studienförderungssysteme so gestaltet werden sollten, daß es den Studierenden möglich gemacht wird, ihr Studium ohne arbeiten zu müssen durchzuführen. Ich möchte nicht, daß Studierende nicht während der Semesterferien arbeiten gehen, sondern ich möchte, daß sie nicht während des Semesters arbeiten gehen müssen.

Ich glaube, wenn wir Reformen, wie zum Beispiel Studienförderungssysteme und Studienreformen, Hand in Hand gehen lassen würden, würden wir diese Hochschulpolitik, die unzufrieden seit Jahren vor uns hergeschoben wird, endlich positiv behandeln.

Zum Schluß: Ich glaube nicht, daß wir durch Proteste, durch Aufrufe zu Kampfmaßnahmen diese Situation ändern. Ich darf daran erinnern: Straßenaktionen, Straßenproteste, Kampfmaßnahmen haben selten zum Ziel geführt. (Beifall beim Liberalen Forum.)

20.57

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Öllinger. Ich erteile es ihm.

20.57

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und


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10. Sitzung / Seite 91

Herren! Eigentlich wollte ich Herrn Abgeordneten Krüger noch sagen, daß sein Extemporieren, sein Versuch, die DDSG in eine Verbindung mit der Situation an den Universitäten zu bringen, doch etwas weit hergeholt ist, zumindest mir scheint das so zu sein. Aber jetzt ist offensichtlich die Situation bei der freiheitlichen Fraktion schon fast so wie die bei der sozialdemokratischen Fraktion: Es ist fast niemand hier herinnen. (Abg. Dr. Graf: Wir werden es ihm ausrichten!) Sie werden es ihm ausrichten. Danke, das wollte ich hören. Das war es mir wert, daß ich diese Aufmerksamkeit von Ihnen bekommen habe.

Herr Minister, was mich etwas gewundert hat an Ihrer Beantwortung unserer dringlichen Anfrage, war doch diese sehr hohe Sensibilität, um nicht zu sagen Pikiertheit, mit der Sie auf bestimmte Fragestellungen reagiert haben. Ich verstehe schon, daß manche Fragen aus Ihrer Sicht nicht fein formuliert waren. – Aber bitte, was ist es anders als grob, wenn sich vier Personen in Österreich zusammensetzen, ein 100-Milliarden-Schilling-Paket unter Ausschluß der Öffentlichkeit schnüren, mit dem Rasenmäher sozusagen drüberfahren? Und nachher dürfen Sie dann von außen her noch aufzeigen und sagen: Ich hätte es in manchen Sachen ein bißchen anders, feiner gemacht, und manchmal dürfen Sie, Herr Minister, auch noch kleine Korrekturen anbringen, aber im wesentlichen ist dieses Konzept, dieses Konsolidierungspaket auch im Bildungsbereich nach der Methode "Schrotschußpistole" oder "Schrotschußgewehr" verabschiedet worden: Man ballert drauflos und hofft, daß es schon irgend jemanden erwischen wird. – Tatsächlich, es hat genügend erwischt.

Das Problem dabei ist – und bei der "Schrotschußmethode" im besonderen –: Es erwischt manche mit mehreren Kugeln. Und das wollten wir Ihnen einigermaßen deutlich vorführen, Herr Minister Scholten. Und Sie konnten – zumindest für meine Begriffe – in Ihrer Antwort auch nicht ausreichend erklären, daß dem anders sei.

Ich erinnere nur – die Kollegin Motter hat mir das zum Teil schon abgenommen – an die große Zahl von Belastungen, die auf Studierende zukommen. Das Problem dabei ist insbesondere: Wir wissen doch von der gesamten Forschung über Armut, daß gerade die Personen in den unteren Einkommensbereichen ihr Einkommen nicht aus einer, sondern aus mehreren Quellen lukrieren müssen. Das heißt, da gibt es die Familienbeihilfe, da gibt es die Freifahrt, da gibt es etwas von den Eltern, und da gibt es dann noch etwas, was man dazuverdient – und möglicherweise noch einige andere Einkommensquellen.

Wenn man aus diesen verschiedenen Einkommensquellen – die insgesamt aber dann noch immer kein ausreichendes Einkommen, sondern ein minimales, ein Überlebenseinkommen darstellen – etwas herauszieht, so fehlt etwas Lebensnotwendiges. Und es gibt niemanden, der dieses Lebensnotwendige – auch wenn es nur wenig ist – ersetzen kann. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Bei all diesen Sparmaßnahmen kann man natürlich sagen: Das ist ja nicht viel, es geht ja nur um die Freifahrt, es geht ja nur um die Kürzung der Familienbeihilfe, es geht ja nur darum, daß die Mindeststudiendauer der Bezugspunkt für den Erhalt der Familienbeihilfe ist.

Man kann natürlich sagen, das trifft schon nicht so, aber man weiß genau: Studierende lukrieren ihr Einkommen auch aus Einkünften, die sie von ihren Eltern erhalten. Und diese erwischt das Sparpaket schon, und zwar nicht nur mit kleinen Beträgen, sondern da geht es um Tausende Schillinge. Das heißt, den Eltern wird etwas genommen, nämlich jenen Eltern, die gleichzeitig etwas von ihrem Einkommen ihren studierenden Kindern geben.

Irgendwoher muß es doch kommen, wovon sich die Studierenden in Zukunft ernähren müssen. Sie geben Ihnen weniger, von den verschiedenen Einkommensquellen her, die der Staat zur Verfügung stellt für Studierende, und die Eltern können – würde ich einmal vermuten – nicht mehr so viel geben, weil sie selber weniger haben. Was bleibt dann da noch übrig? – Die Eigenarbeit der Studierenden. Und da ist das Interessante, daß der Herr Minister – er hat das ein paarmal erwähnt; er hat es wahrscheinlich in einem anderen Zusammenhang gemeint – das eigentlich positiv findet, daß immer mehr Berufstätige studieren.


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Das Problem ist: Es müssen immer mehr studieren und nebenbei berufstätig sein, weil sie sich trotz der Studienbeihilfen, Herr Minister, das Studium nicht anders leisten können. (Bundesminister Dr. Scholten: Das ist eine totale Verkehrung!) Das ist keine totale Verkehrung. Über 50 Prozent der Studierenden sind davon abhängig, nebenbei ein Einkommen aus eigener Berufstätigkeit zu beziehen.

Wir wissen, Herr Minister, daß ein gut Teil dieser Einkommen beispielsweise aus Werkverträgen lukriert wird. Jetzt kommt es zu dieser interessanten Bestimmung – auch im Sparpaket enthalten –, daß Werkverträge mit einer Sozialversicherungspflicht belegt werden sollen. Darüber kann man diskutieren, würde ich meinen, aber: Diese werden auch noch mit einer Steuer belegt. Das heißt, insgesamt rund 50 Prozent Einkommensminderung (Abg. Dr. Feurstein: Das stimmt nicht!) – sollen es im Minimum 30 Prozent sein – für diejenigen Personen, die auf Werkverträge angewiesen sind. – Diese Minderungen, die durch die Abgaben zustande kommen, werden in der Regel natürlich auf den Werkvertragnehmer überwälzt und nicht vom Werkvertraggeber, würde ich meinen, bezahlt werden.

Das heißt, es sind auch hinsichtlich der Eigeneinkünfte der Studierenden aus Berufstätigkeit – zumindest für einen gut Teil der Studierenden – Mindereinnahmen zu erwarten.

Ja, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, erklären Sie mir bitte: Von wo sollen die Studierenden denn das nehmen? Woraus sollen sie denn in Zukunft ihr Einkommen haben?!

Mit dem, was Sie gemacht haben, mit diesem Sparpaket 1, mit diesem Sparpaket 2, tragen Sie dazu bei – ein Schäuferl, ein gutes Schäuferl mehr als noch beim Sparpaket 1 –, daß sich die soziale Situation der Studierenden so verschlechtert, daß Studierende an die Armutsgrenze schlittern. Das ist das Problem, das es mit Ihren Maßnahmen gibt: daß Sie nicht zielgenau sind. Sie haben ja in der Vergangenheit immer gesagt: Maßnahmen im Sozialbereich müssen treffsicher sein. – Das ist aber keineswegs der Fall. Keineswegs führen sie zu dem Ergebnis, daß tatsächlich nur jene, die Förderungen erhalten, für die sie eben gedacht sind, betroffen sind.

Auch darüber, meine Damen und Herren, könnte man diskutieren. Ich sehe das etwas anders, als Sie mit Ihrer peniblen Sicht der Dinge das tun: Geht es nicht auch darum, daß im universitären Bereich Personen, die – sagen wir es einmal so – nur halb studieren, die eigentlich nicht mehr richtig beim Studium sind, bisher durch den Bezug der Familienbeihilfe einigermaßen ins soziale System integriert waren, daß das ein Einkommensbestandteil für viele war, der dazu beigetragen hat, daß sie nicht in die Armutsfalle geraten sind, daß sie sich einigermaßen ein Überleben sichern konnten? – Das war doch etwas Positives. Man muß das nicht nur negativ sehen, daß die vielleicht nicht ausreichend studiert haben. Man könnte ja auch so viel "Grandezza" besitzen und sagen: Das soll es uns wert sein. Man muß nämlich auch sagen, daß gerade durch jene Maßnahmen, die Sie in Zukunft mit diesem Sparpaket setzen wollen, auch die Jugendarbeitslosigkeit steigen wird; darüber ist aber noch nicht gesprochen worden.

Selbstverständlich geht es für die Studierenden auch darum, daß sie keine rosigen Perspektiven haben, was eine Anstellung betrifft. Wer wird ihnen in Zukunft eine Stelle geben? Wir werden dann noch über das Bonus-Malus-System sprechen, das – wenn es wirken wird – dazu führen muß, daß die Jugendarbeitslosigkeit steigt – oder es hat das andere Konsequenzen: Dann haben wir eine höhere Arbeitslosigkeit älterer Menschen. Bleibt immer noch die Maßnahme, die Sie im Bereich öffentlicher Dienst in bezug auf die Beschäftigung von Studierenden gesetzt haben und die greifen wird in der Form, daß weniger Universitätsabgänger, weniger Abgänger von höheren Schulen Aufnahme im öffentlichen Dienst finden werden.

Ihr bildungs- und sozialpolitisches Verständnis – das werfe ich Ihnen, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, und Ihnen, Herr Minister, vor – ist zu kurz "gestrickt"; das greift nicht. Mit dem können Sie die Zukunft tatsächlich nicht bewältigen. Mit dem können Sie das Vorhaben, das der Herr Bundeskanzler in der Regierungserklärung noch heute angekündigt hat, nämlich daß Sie die Investitionen in die Zukunft, in die Bildung ausbauen wollen, nicht verwirklichen!


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Ich zitiere einen Satz noch dazu, weil er natürlich im Zusammenhang zu sehen ist mit der Budgetsanierung, einen Satz, der wahrscheinlich schon sehr oft zitiert worden ist, und die Ökonomen unter Ihnen werden ihn kennen, nämlich von Lorenz von Stein: "Ein Staat ohne Staatsschuld tut entweder zuwenig für seine Zukunft oder er verlangt zuviel von der Gegenwart."

Damit, meine Damen und Herren, wird präzise das Problem beschrieben, das es im bildungspolitischen Bereich, das es bezüglich der Studierenden gibt: Sie sparen auf Kosten der Zukunft, gleichzeitig aber belasten Sie die gegenwärtige Generation, ohne ihr eine Perspektive zu geben. Das ist das Problem, das es mit diesen Maßnahmen besonders auch im universitären Bereich gibt.

Zu den bildungspolitischen Perspektiven. Ich habe es schon interessant gefunden, Herr Kollege Niederwieser – Sie haben das nicht aufgegriffen; ich denke mir aber, daß Sie das anders sehen –, daß in den letzten Wochen immer deutlicher der Ruf – auch von der sozialdemokratischen Fraktion – nach Sponsoring laut wurde, auch im Bildungsbereich, daß man sich also nicht geniert, im gleichen Moment, in dem man sagt, der Staat hat kein Geld (Abg. Meisinger: Abgewirtschaftet!) , zu sagen: Aber es gibt natürlich Gruppen in der Wirtschaft, die genügend Geld haben. Und da sollen sich die einzelnen Leute, die Behinderten an den Schulen möglicherweise – so hat es zumindest Herr Swoboda gesagt – anstellen und danach trachten, daß sie vielleicht ein bißchen Geld von den Firmen lukrieren können.

Mit dieser Methode können wir natürlich auch unsere Universitäten finanzieren, daß sich vielleicht die Studierenden bei den großen Firmen um ein Stipendium bewerben, daß sie von einer Firma ein Stipendium erhalten oder überhaupt generell ihr Studium gefördert bekommen. Nur weiß ich nicht, ob das tatsächlich eine gute Investition für die Zukunft ist, ob das die Zukunft ist, die auch Sie sich bildungspolitisch vorstellen und wo Sie dann überzeugt sind, daß dieser Weg gegangen werden soll.

Meine Damen und Herren! Ich halte das für den falschen Weg, für den falschen Ansatz. In diese Richtung marschieren Sie aber, und zwar nicht nur im Bereich der Kinderbetreuung, was Kollegin Mertel gesagt hat, sondern Sie marschieren auch im Bildungsbereich in diese Richtung – nicht jetzt, was die Werbung an den Schulen betrifft, sondern ich vermute, daß Sie sehr bald, was die Universitäten betrifft, in diese Richtung gehen und das Sponsoring ausbauen wollen, und zwar als ein Element von Politikbegreifen. Gleichzeitig geben Sie damit zu, daß der Staat, der offensichtlich kein Geld hat, nicht imstande ist, sich Geld dort zu besorgen, wo es vorhanden ist, nämlich tatsächlich bei den Firmen, die auf der anderen Seite für Sponsoring offensichtlich doch genügend Mittel zur Verfügung haben.

Folgendes noch: Nicht nur das Sponsoring bereitet meiner Ansicht nach Probleme, sondern auch die Tatsache, daß sich offensichtlich auch schon im universitären Bereich der Kantönligeist auszubreiten beginnt.

Herr Minister! Ich hätte gerne auch eine Klarstellung von Ihnen. Ich weiß, daß Sie nicht zu den Befürwortern der Donau-Universität Krems gehört haben, aber ich finde es doch einigermaßen skandalös, daß ein Postgraduate-Studium wie in Krems derzeit mit rund 200 Millionen Schilling gefördert wird, daß es dort den Schlüssel: 93 Studierende zu 50 Lehrende gibt und das Ganze ordentlich mit Mitteln des Landes, aber auch des Bundes bedacht wird, nämlich mit immerhin 30 Millionen Schilling, während gleichzeitig Sie, Herr Minister, sich hierherstellen und sagen müssen: Wir haben kein Geld, wir müssen sparen. Aber in Krems gibt man nur deswegen, weil das Land Niederösterreich ein Geschenk für die Stadt Krems gebraucht hat, bereitwillig 30 Millionen Schilling beziehungsweise insgesamt 200 Millionen Schilling für 90 Studierende aus.

Das sind Relationen, die wir uns auch für die Universitäten wünschen würden, meine Damen und Herren. – Ich meine jedenfalls, es wäre notwendig den Anfängen etwas mehr zu wehren, Herr Minister, und dafür Sorge zu tragen, daß zumindest die Konzeption von Postgraduate-Studien hier in Österreich einigermaßen geordnet funktioniert und nicht nach den Wünschen


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von Landeshauptleuten beziehungsweise danach, was sich einige Personen erwarten, weil ihre Stadt nicht die Landeshauptstadt geworden ist.

Ich will Ihnen, da meine Redezeit abzulaufen beginnt, noch folgenden Entschließungsantrag zur Kenntnis bringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Petrovic, Dr. Van der Bellen, Freundinnen und Freunde betreffend Rücknahme des Sparpakets, soweit es die Studierenden betrifft

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende Punkte nicht in die Regierungsvorlage der Budgetbegleitgesetze aufzunehmen:

1. Entfall der Freifahrt ab dem 19. Lebensjahr,

2. Die Streichung der Familienbeihilfe,

3. Entfall des Kinderabsetzbetrages,

4. Entfall der Mitversicherung bei den Eltern und Entfall der Waisenpension,

5. Entfall der Anrechnungsmöglichkeiten von Schul- und Studienjahren.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich Verhandlungen mit den Studierenden aufzunehmen.

*****

(Beifall bei den Grünen. – Von der Galerie werden Flugblätter in den Saal geworfen.)

21.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Ewald Nowotny. Er wird sich von sachlichen Argumenten leiten lassen. – Bitte, Herr Kollege.

21.12

Abgeordneter Dr. Ewald Nowotny (SPÖ): Vielen Dank! Ich weiß nicht, ob das jetzt der Enthusiasmus für den Kollegen Öllinger war, der sich soeben von da oben gezeigt hat, wobei ich sagen muß, Kollege Öllinger: Mit dem, was Sie über Krems gesagt haben ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Kollege Nowotny! Ich muß Sie eine Sekunde unterbrechen und sagen, daß der Entschließungsantrag des Kollegen Öllinger ausreichend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht.

Für die Flugzettel gilt das nicht.

Abgeordneter Dr. Ewald Nowotny (fortsetzend) : Nein, ich werde auf das noch eingehen.

Ich wollte nur sagen: Was Ihre Skepsis gegenüber Krems betrifft, so teile ich diese. Und ich glaube, wir müssen auch wirklich aufpassen, daß es nicht aus einem gewissen lokalen Prestigedenken heraus zu Entwicklungen kommt, die unter den Aspekten der Effizienz kaum zu rechtfertigen sind. Ich möchte auch voll die Bemühungen des Wissenschaftsministers unterstützen, der ja bestrebt ist, Effizienz durchzusetzen.

Was diesen Entschließungsantrag betrifft, so ist dieser meines Erachtens einfach nicht auf der Höhe der Debatte, die wir jetzt geführt haben, denn es wurden inzwischen doch eine Reihe von Dingen geklärt, und ich möchte das jetzt ganz konkret durchgehen.


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Sie, Herr Kollege Öllinger, haben behauptet, es erfolge ein Entfall der Freifahrt ab dem 19. Lebensjahr. Da muß man schon differenzieren: Das stimmt nicht für den Bereich der ÖBB, soweit es über die Pendler hinausgeht. Da gibt es nach wie vor den Halbpreispaß. Es stimmt das lediglich für den innerstädtischen Bereich und für den Bereich von Agglomerationen. Da, meine ich, müssen wir tatsächlich eine Lösung finden.

Es ist richtig: Für Stipendienbezieher ist ein Ausgleichstopf geschaffen worden; für diese habe ich eine gewisse Sicherheit, für die anderen jedoch noch nicht. Ich glaube, da sind die Verkehrsbetriebe im städtischen Bereich gefordert; man muß einmal darüber reden.

Zweiter Punkt: "Streichung der Familienbeihilfe": In der Form, wie Sie das dargestellt haben, stimmt das bitte nicht. Die Familienbeihilfe wird nicht gestrichen, sondern es wird die Bezugsmöglichkeit ab einem gewissen Alter, nach einer gewissen Studiendauer begrenzt. Dazu hat ja der Herr Bundesminister bereits erklärt, daß alle jene Befreiungsgründe, die nach dem Studienförderungsgesetz gelten, auch da anerkannt werden. Das heißt, wenn jemand krank wird oder es ihm nicht möglich ist, das Studium – aus Gründen, die nicht bei ihm selbst liegen – rechtzeitig zu absolvieren, so sind das entsprechende Befreiungsgründe, wie wir sie ja auch vom Studienförderungsgesetz her kennen. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Das ist ein Punkt, wo man sich das wirklich sehr viel genauer anschauen muß, als Sie das hier getan haben.

Zu Ihrem Punkt: "Entfall des Kinderabsetzbetrages": Es gibt die Zusage von Herrn Minister Klima, daß der Kinderabsetzbetrag weiterhin bestehen bleibt, auch in jenen Fällen, in denen es keine Familienbeihilfe gibt.

Weiters in Ihrem Entschließungsantrag: Entfall der Mitversicherung bei den Eltern und Entfall der Waisenpension. – Das stimmt einfach nicht; das ist ja festgelegt – und das bleibt weiter.

"Entfall der Anrechnungsmöglichkeit von Schul- und Studienjahren": Auch da muß man differenzieren. Für die Pensionshöhe muß man ja jetzt schon Pensionszeiten nachkaufen. Es geht um die Möglichkeit, Pensionszeiten einzukaufen, um vorzeitig in Pension gehen zu können.

Da muß ich Sie schon fragen, Kollege Öllinger – gerade Sie , der Sie ja doch einen sehr stark sozial ausgeprägten Aspekt, zu Recht, immer hier einbringen –: Ist es eigentlich wirklich so zu rechtfertigen, daß aus allgemeinen Steuermitteln eine Subvention für Akademiker erfolgt? Das ist es ja, was wir derzeit haben. Das heißt, wir haben hier eine Nichtanrechnung, die eine Abweichung vom Versicherungsprinzip bedeutet. Also verteilungspolitisch ist das eigentlich nicht auf der Linie, die Sie von den Grünen sonst vertreten.

Da würde ich Sie schon – und das ist meine Bitte auch an die Grünen – um eine gewisse Konsequenz bitten. Sie selbst haben des öfteren auf die Verteilungsstudie des Instituts für Wirtschaftsforschung hingewiesen. Wenn Sie sich das angeschaut haben – Kollege Van der Bellen weiß das ganz genau –, dann werden Sie gesehen haben, daß gerade einer der Bereiche, wo wir sehr starke Umverteilungseffekte nach oben haben, die derzeitige weitgehende Privilegierung oder Subventionierung des Hochschulstudiums ist. Das heißt nicht, daß dort alle begünstigt sind, aber gerade zum Beispiel die bisherige Privilegierung, was die Anrechnungsmöglichkeiten anlangt, war ein Akademikerprivileg.

Sie müssen sich entscheiden: Entweder Sie sind verteilungspolitisch konsequent – oder Sie betreiben Standespolitik für Akademiker. Ich würde meinen, es würde Ihnen besser anstehen, verteilungspolitisch konsequent zu argumentieren. Dann aber können Sie sich nicht für so etwas einsetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein Bereich, wo wir sicherlich sehr sensibel sein sollen, ist der Bereich der Studierenden, wobei ich – und das, glaube ich, sollten wir alle hier im Haus durchaus sagen – schon davon ausgehe, daß das Studium ein schöner, aber harter Beruf ist. Studenten erbringen eine Leistung für die gesamte Volkswirtschaft. Man sollte sich daher wirklich davor hüten, hier manchmal so


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unterschwellig Diskriminierungen Vorschub zu leisten. Es ist das auch ein ökonomisch wichtiger Bereich, und es ist in manchen Bereichen ein kulturell wichtiger Bereich, wobei ökonomisch und kulturell nicht zusammenfallen muß. Also gerade was das Beispiel, das heute hier oft genannt wurde, der Studentin der Kunstgeschichte und der schlechten Betreuungsverhältnisse betrifft, so muß man natürlich schon auch wissen, daß ein sehr großer Prozentsatz der Studierenden dort Seniorenstudien betreiben. Jetzt kann man sagen, das ist eine schöne und für Österreich sozusagen sehr soziale Einrichtung. Ich persönlich – ich das ganz offen sagen – habe eigentlich nie verstanden, warum Seniorenstudien kostenfrei sind. Meines Erachtens ist genau das ein Punkt, wo man sehr wohl Gebühren einheben könnte, die die Leute – ich weiß das aus eigenen Gesprächen – auch gerne zahlen würden. Es würde ihnen überhaupt nichts ausmachen.

Die Studienbedingungen schauen da eben anders aus, und ich finde, da muß man differenzieren zwischen denen, die das dann als Beruf machen wollen, und denen, die sich eben im Alter sozusagen einen Wunsch erfüllen. Nur soll man da nicht auf die Betreuungsverhältnisse so undifferenziert eingehen.

Das ist halt die Crux an der ganzen Sache: Man muß Universitätsdinge sehr differenziert betrachten, und dann kommt man vielleicht zu etwas anderen Ergebnissen.

Ich bin auch, Herr Kollege Öllinger, sehr skeptisch, wenn Sie ein Studium sozusagen als eine Art Sozialleistung ansehen. Sie haben das sehr elegant ausgedrückt und gemeint, da sollte man die "Grandezza" haben, zu sagen: Na gut, der studiert halt nicht, aber er bekommt trotzdem die entsprechenden Leistungen.

Also das ist genau die Armutsfalle, in die Sie die Leute hineintreiben, denn das ist ja genau das Problem, daß jemand ein paar Jahre – sagen wir fünf, sechs Jahre – ein Studium quasi nicht ernst betreibt, dann aber kommt der Tag des Erwachens (Abg. Öllinger: Was bieten Sie für Perspektiven?), und genau das ist das Gefährliche. Ich glaube, damit tut man niemandem etwas Gutes.

Ich bin sehr dafür, daß jede und jeder, die und der ordentlich studiert, auch die entsprechenden Möglichkeiten vom Staat haben soll. Aber ich bin strikt für Leistungskontrollen, weil ich glaube, daß ein Studium nur dann wirklich als ernsthafter Beruf zu werten ist. Man soll es nicht als eine Art versteckte Sozialleistung entwerten.

Im Bereich der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer gibt es sicherlich eine sehr differenzierte Entwicklung, wobei die Perspektive in Österreich sicherlich nicht unproblematisch ist. Professor Pelinka, der da sicherlich ein unverdächtiger Zeuge ist, hat darauf hingewiesen, daß es eigenartig ist, daß gerade ein großer Teil der Hochschullehrer, also gerade die Assistentinnen und Assistenten, keine Lehrverpflichtung haben. Das ist sicherlich kein richtiger und auch international gesehen ein ganz eigenartiger Zustand.

Die andere Frage ist, ob man diese Hochschullehrer entsprechend entlohnt. Ich meine, daß sie nach der Notwendigkeit entlohnt werden sollten: Je stärker sie eingebunden sind, desto mehr sollen sie auch verdienen. Ich glaube, daß es wichtig ist, daß man auch sieht, daß etwa die Belastung an Massenuniversitäten unvergleichlich größer ist als die bei sozusagen angenehmeren Studienrichtungen. Und das soll sich auch in der Bezahlung ausdrücken. Ich glaube aber, man sollte nicht den einen gegen den anderen ausspielen. Ich möchte aus eigener Kenntnis sagen: Auch jemand, der kein Doktorat hat, sondern das Magisterium hat, kann im Lehrbereich selbstverständlich eine wichtige Rolle spielen. Ich möchte daher davor warnen, auf diesem Gebiet eine zu frühe Differenzierung vorzunehmen.

Letzter Punkt: Über diesen Punkt könnten wir lange sprechen. Das ist jetzt aber keine Drohung, ich werde das jetzt nicht tun. In Ihrer Anfrage beziehen Sie sich zuletzt auf das Universitätsstudiengesetz und monieren vor allem, daß es sich um eine Einschränkung der Autonomie handle, wenn gesellschaftlich relevante Gruppen bei Entscheidungen an der Universität mitwirken, etwa in dem Sinn, daß man sich über Studienziele Gedanken macht und überlegt, wofür die einzelnen Studienrichtungen überhaupt da sind. Ich glaube, daß gerade das ein sehr


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wichtiger Punkt des neuen Universitätsstudiengesetzes ist. Es gibt andere Punkte, denen ich skeptisch gegenüberstehe. Aber diesen Punkt würde ich voll vertreten.

Übrigens findet sich dieser Trend international immer wieder. International gibt es an den Universitäten meistens irgendwelche Boards of Trustees oder andere Gremien. Nur: In anderen Systemen sitzen in derartigen Gremien meistens Leute, die viel Geld haben und auch viel Geld für die Universität gespendet haben. – Bei uns sollen unter den gesellschaftlichen Gruppen auch Vertreter der Arbeitnehmer sein. Ich halte das für völlig gerechtfertigt. Ich glaube, eine Universität ist nicht nur für sich selbst da, sondern muß auch berücksichtigen, für wen sie da ist, für wen ihre Absolventen arbeiten und für wen sie gesellschaftlich nützliche Tätigkeiten erbringen sollen.

In diesem Sinn gilt wahrscheinlich abgewandelt das, was Churchill einmal gesagt hat – das ist auch heute ein nicht unaktueller Ausspruch –: "Das Militär ist viel zu wichtig, als daß man es den Generälen überlassen könnte." – Ich meine, man kann durchaus sagen: Auch die Universitäten sind zu wichtig, als daß man sie sich selber überläßt.

Das heißt: Was wir brauchen, ist wissenschaftliche Autonomie. Diese ist sehr wichtig. Wir brauchen aber auch gesellschaftliche Verantwortung. Und wenn wir beides zusammenführten, dann hätten wir, glaube ich, eine Basis für eine vernünftige Diskussion. (Beifall bei der SPÖ.)

21.24

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Barmüller. – Bitte.

21.24

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wenn Herr Bundesminister Scholten heute in bezug auf die dringliche Anfrage der Grünen von einem "freieren Umgang mit Realitäten" gesprochen hat, so möchte ich Ihm entgegenhalten, daß im Grunde genommen nur der Fokus verschieden ist, auf den man sich konzentriert.

Und das ist auch gut so. Denn wenn es Unterschiede in dieser dringlichen Anfrage in Detailfragen gibt und wenn manches vielleicht nicht mehr auf dem neuesten Stand ist, was in der Regierungsvorlage geboten wird, dann wirft das ein bezeichnendes Licht darauf – und da wird mir Herr Abgeordneter Koppler recht geben –, wie sich die Informationspolitik der Regierungsparteien, die neuerdings wieder mit einer Zweidrittelmehrheit in diesem Hause ausgestattet sind, gegenüber den Oppositionsparteien darstellt, nämlich überhaupt nicht. (Abg. Koppler: Es freut mich, daß Sie ein Wahlergebnis zur Kenntnis nehmen!)

Herr Abgeordneter Koppler! Damit habe ich weniger Probleme als Sie! Denn Sie werden in der Folge Probleme damit bekommen, weil Sie sich, obwohl Sie Maßnahmen mit Zweidrittelmehrheit durchziehen können – und deswegen kommt es ja zu dieser dringlichen Anfrage –, vor Strukturreformen eigentlich gedrückt haben.

Wenn Herr Bundesminister Scholten zum Beispiel sagt: Diese Extrembeispiele, bei denen es um 20, 30 oder 40 Prozent an Einbußen geht, stimmen alle nicht, sondern es geht lediglich um 11 Prozent, dann glaube ich, daß hier einfach nicht zur Kenntnis genommen wird, daß man schon wieder, obwohl seit 1990 verhandelt wird, nicht bereit war, eine strukturelle Änderung anzugehen. Ich habe allerdings zur Kenntnis genommen – nur Sie offenbar nicht, Herr Abgeordneter Koppler! –, daß Sie das mit Ihrer Mehrheit durchaus machen könnten.

Es wird ja auch nicht davon gesprochen, daß zum Beispiel jene Leistungen an die Pensionsversicherung, die von Assistenten auf Universitäten gezahlt wurden und noch nicht 15 Jahre lang geleistet wurden, im Grunde genommen verfallen, ohne daß es irgendeine Entschädigung dafür gibt. Und es ist auch offenbar nicht daran gedacht worden, daß die Einkommen, die erzielt werden, auch verplant werden, das heißt, daß man sein Einkommen und ebenso seine Ausgaben plant und sich darauf einstellt. Auf all das ist nicht Rücksicht genommen worden, und das ist das wahrhaft Kritisierenswerte an dieser Maßnahme.


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10. Sitzung / Seite 98

Herr Bundesminister Scholten! Daß das System bisher ungerecht war, wird Ihnen zugestanden. Darüber gibt es keine Frage. Aber das kann doch nicht das Argument dafür sein, daß man jetzt mit einem solchen Bruch genau in diesem Bereich vorgeht. Denn daß politischer Umstellungsbedarf nicht nur in dieser Frage besteht, sondern auch in anderen, ist ebenfalls unbestritten. Aber interessanterweise hat man Maßnahmen in diesem Ausmaß bei den Professoren nicht getroffen. Wenn man sich die Regierungserklärung und das Koalitionsübereinkommen ansieht, in denen es etwa um Politikergehälter geht, dann kann man erkennen, daß man da zwar auch einen Handlungsbedarf geortet hat, die Maßnahmen sind jedoch viel, viel sanfter ausgefallen.

Man hat gesagt: Da muß man halt staffeln, wir werden untersuchen, es wird einen Arbeitskreis geben, dann geht´s irgendwie weiter. Aber beim Mittelbau auf den Universitäten, der keine Lobby hat und auch in der Gewerkschaft nur sehr schlecht vertreten ist, hat man diese Skrupel offenbar nicht gehabt. – Dies ist für mich – insbesondere auch in der Diskussion bei den Liberalen hat sich das herausgestellt – ein Zeichen für eine sozialpartnerschaftliche Lösung. Wenn man eine Lobby haben will, dann muß man in der Gewerkschaft sein. Wer nicht in der Gewerkschaft ist, auf dessen Interessen wird einfach keine Rücksicht genommen. Hat man niemanden, der für einen redet, dann ist man halt der Blöde in diesem Geschäft. – Und genau das macht Unmut, und es wird daher jetzt seitens des Mittelbaus massiv dagegen vorgegangen.

Dabei bleibt aber, meine Damen und Herren, das Grundproblem auf den Universitäten unberührt, nämlich die Frage des Output. Es geht darum, was wirklich an Forschungsleistungen erbracht wird und wie es mit der Zahl der Absolventen in Österreich steht. – Und diese Zahlen entsprechen im Vergleich zu anderen Industrieländern einfach nicht dem Standard.

Meine Damen und Herren! Es geht für uns Liberale nicht an, daß es jetzt besondere Budgetkürzungen im Bereich der Universitäten gibt. Wir meinen, es wäre in dieser Situation sinnvoller, zu fragen: Welche Maßnahmen können in bezug auf die Effizienz der Universitäten erreicht werden? Denn man darf nicht übersehen, daß die Organisationslogik auf den Universitäten auch eine Eigendynamik hat; und diese Eigendynamik ist es, die im Grunde genommen strukturelle Änderungen unmöglich macht.

Ein Beispiel: Sehen Sie sich die stundenmäßige Aufblähung der Studienpläne an! Dann werden Sie sehen, daß, solange Dozenten und Assistenten gezwungen sind, einen nicht unerheblichen Teil ihres Einkommens einfach über remunerierte Lehraufträge zu bekommen, sie natürlich auch ein Interesse an möglichst umfangreichen Studienplänen haben werden.

Daher werden die Entscheidungen in den Studienkommissionen tendenziell so ausfallen, daß man ein Anwachsen der Lehraufträge zumindest einmal im Hinterkopf hat.

Wenn ein weiterer Teil des Einkommens nur über Prüfungsgelder erzielt werden muß, dann haben selbstverständlich weder der Mittelbau noch die Professorenschaft wirklich ein Interesse an einer Verringerung der Zahl der Prüfungen.

Ich möchte nicht falsch verstanden werden, meine Damen und Herren: Ich unterstelle niemandem, daß er bei solchen Entscheidungen unmittelbar von egoistischen Motiven geleitet wird. Aber es ist doch keine Frage, daß in den Entscheidungsgremien Gruppeninteressen natürlich eine Rolle spielen, und letztlich führen diese Gruppeninteressen zu einer nicht sinnvollen Aufblähung unseres Ausbildungssystems über die Studienpläne. Will man also ernsthaft eine Entrümpelung und Entschlackung der universitären Ausbildung vorantreiben, dann braucht man zuerst jene Bedingungen, die überhaupt in diesen Entscheidungsgremien objektive, sachlich orientierte Entscheidungen möglich machen.

Daher die Kritik von uns Liberalen zu diesem – in der Kurzform – Abgeltungsgesetz: Die Einsparungen, meine Damen und Herren, sind zu einseitig auf den Mittelbau konzentriert worden.

Noch einmal: Es geht darum, daß offenbar keine Lobby existiert, man wird aber dennoch dazu finden müssen, daß man das Uni-Sparpaket gerechter auf die einzelnen Gruppen verteilt.


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10. Sitzung / Seite 99

Das Hauptproblem aus liberaler Sicht stellen die Grundgehälter des Mittelbaus, der Assistenten dar. Es bedarf in diesem Bereich höherer Grundgehälter, die durchaus auch schon den Lehrauftrag inkludieren können. Jedenfalls müssen die Grundgehälter in diesem Bereich angehoben werden. Die Proteste, die es jetzt an der Uni gibt, sind letztlich eine Folge der jahrelangen Fehlentwicklung. Seit 1990 ist nämlich auf diesem Gebiet nicht wirklich etwas weitergegangen, und dafür trägt diese große Koalition, die jetzt in Neuauflage wiederum als Regierung auftritt und dieses Sparpaket macht, ohne in den letzten fünf Jahren zu einem Ergebnis gekommen zu sein, und daher jetzt gezwungen ist, sehr drastische Maßnahmen zu ergreifen, die Verantwortung.

Meine Damen und Herren! Ich nenne Ihnen jetzt die Vorschläge von uns Liberalen zur akuten Situation – und "akut" ist das richtige Wort: man braucht längere Übergangsbestimmungen, gerade auch für die Wirtschaftsuni, und einen längeren Anpassungszeitraum. Dem Mittelbau soll aus unserer Sicht der Umstieg in ein anderes Gehaltsschema angeboten werden, das durch höhere Anfangsgehälter, aber auch durch eine flachere Steigerungskurve charakterisiert ist. Herr Bundesminister! Es wäre angebracht, auch die Professorenschaft einzuladen, etwa bei Prüfungsgeldern und Kollegiengeldern ein wenig auszumisten oder sagen wir, sie erkennbar zu durchforsten. Die Abschaffung der Prüfungstaxen wäre hier ein Anfang, damit man sieht, daß es in diesem Bereich wirklich um eine faire Verteilung geht. Ich glaube, dann wäre dieses Paket auch politisch durchzubringen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

21.32

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Monika Langthaler. – Bitte.

21.32

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! (Das beim Rednerpult installierte Mikrophon kracht.) Die Situation ist offensichtlich etwas aufgeladen, sodaß das Mikrophon schon verrückt spielt. (Abg. Mag. Barmüller: Die Spannung ist erst mit mir gekommen!)

Ich möchte mit einem Satz des Herrn Bundeskanzlers aus der Regierungserklärung beginnen. Er hat uns heute hier vorgelesen, daß die Zukunft eines Landes die Jugend sei und daß die Zukunft der Jugend die Ausbildung sei. Jede Investition in die Ausbildung sei auch eine Investition in die Zukunft.

Wie bei jeder Regierungserklärung steht auf der ersten Seite wie immer so schön: "Es gilt das gesprochene Wort." – Wenn man sich konkret anschaut, was gerade im Bereich der Studenten, aber vor allem des Mittelbaus der Universitäten geplant ist, dann kann man davon ausgehen, daß das, was in der Regierungserklärung steht, wenig mehr ist als eine Ansammlung von vielen Allgemeinplätzen und Wortgirlanden.

Österreich – so haben wir heute auch gehört – will konkurrenzfähig sein. Die Zukunft ist eine unsichere, auch das haben wir heute in der Regierungserklärung gehört. – Es ist wohl wirklich kein Geheimnis, daß sich das Arbeitsleben insgesamt, nicht nur in Europa, sehr stark verändern wird. Es wird eine massive Verschiebung im Bereich der Arbeitswelt geben, immer mehr weg von manueller Beschäftigung hin zu mehr Gehirnarbeit. Wenn man sich dann aber ansieht, wie bei uns in Österreich der Status der Ausbildung ist und wie vor allem der Akademikeranteil in diesem Land ist, dann wird man feststellen, daß es nicht sehr gut um die Zukunft, wahrscheinlich auch nicht um die ökonomische Zukunft dieses Landes, bestellt ist.

Wir haben in Österreich einen Akademikeranteil von 7 Prozent. Wir liegen damit im europäischen Schnitt weit unten, ganz am Ende der Skala. Auch die Forschungsausgaben – wir haben es heute schon mehrmals gehört – sind in Österreich beschämend niedrig; auch auf diesem Gebiet liegen wir im unteren Bereich nicht nur Europas, sondern der OECD-Länder insgesamt. Die Zahl des wissenschaftlichen Personals im Bereich Forschung und Entwicklung ist ebenfalls beschämend niedrig.


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Ich möchte hier einen Aspekt beleuchten – da den sozialen Aspekt der Situation der Studenten und des Mittelbaus schon meine Kollegen behandelt haben –, der in dieser Debatte insgesamt, wie ich glaube, wichtig ist. Es gibt in Österreich ein feindliches Klima gegenüber Studenten. In Österreich herrscht nach wie vor mehr oder weniger die Tendenz, daß gesagt wird: Die Studenten sind ein bißchen arbeitsscheue junge Leute, die meinen es mit dem Lernen insgesamt gar nicht ernst. Seit vielen Jahren – nicht nur jetzt im Rahmen dieses Sparpakets, sondern bereits in den letzten zehn bis 15 Jahren, in denen ich das aktiv miterleben konnte – ist im Vergleich zu anderen Ländern das Klima nicht gerade dazu angetan, junge Leute wirklich dazu zu motivieren, studieren zu wollen: es ist ein Klima der Studentenfeindlichkeit, aber insgesamt auch eines ziemlich distanzierten Verhältnisses gegenüber den Akademikern. Jedenfalls herrscht in diesem Land ein besonderes Mißtrauen gegenüber Intellektuellen. (Abg. Dr. Lukesch: Das stimmt doch nicht!)

Herr Minister! Gerade Sie haben das immer wieder selbst schmerzhaft spüren müssen. Deshalb wundert es mich umso mehr und macht es mich umso mehr traurig, daß nicht gerade Sie, was diesen gesellschaftspolitischen Bereich betrifft, den genannten Tendenzen, die verstärkt auch in den Medien festzustellen sind, etwas forscher entgegengetreten.

Dieses studentenfeindliche und akademikerfeindliche Klima in Österreich hat natürlich auch entsprechende Auswirkungen. Die niedrige Akademikerquote in diesem Land und die niedrigen Ausgaben für Forschung und Entwicklung führen dazu, daß Österreichs Universitäten im internationalen Bereich nicht gerade sehr anerkannt beziehungsweise berühmt sind oder als fortschrittlich gelten, von einigen wenigen Beispielen abgesehen, etwa von der Universität Wien, wo es immer wieder international auch sehr anerkannte Publikationen gibt.

Herr Kollege Nowotny! Wenn Sie hier davon gesprochen haben, daß es offensichtlich mit all dem sowieso nicht so schlecht stünde, dann sage ich Ihnen: Die Wirtschaftsuniversität spielt in internationalen Wirtschaftspublikationen und -diskussionen kaum eine Rolle. Und all das hängt wohl damit zusammen, daß es einfach am Interesse der Politik fehlt, diesen Bereich wirklich weit mehr zu fördern, zu unterstützen und vor allem mit mehr finanziellen Mitteln auszustatten, als dies bisher der Fall war.

Wenn nicht endlich erkannt wird, daß die Zukunft wirklich in der Investition in Forschung und Entwicklung liegt und daher diesem Bereich weit mehr politische Beachtung gewidmet werden muß, dann ist es tatsächlich um die Zukunft Österreichs im Bereich der Arbeitswelt insgesamt nicht zum Allerbesten bestellt. (Beifall bei den Grünen.)

Ein Aspekt noch zum Abschluß: Wenn man sich ansieht, wann in Österreich große Wissenschafter internationale Reputation und wirklich sehr große Erfolge hatten, dann stellt man fest: Zweifellos verhielt es sich so gerade in der Zwischenkriegszeit, und 1938 hat das ein abruptes Ende gefunden. Die wirklichen Größen auf diesem Gebiet wurden vertrieben und – weit schlimmer noch! – umgebracht. Diesen intellektuellen Kahlschlag hat Österreich in Wirklichkeit bis heute nicht verwunden, und es wurde auch nie etwas dazu getan, jene Kapazitäten, die diesen schrecklichen Holocaust überlebt haben, zurückzuholen und aktiv zu versuchen, das Unrecht, das hier geschehen ist, wiedergutzumachen. Gerade im Bereich der Wissenschaft, der Forschung und Lehre ist viel versäumt worden. Ich finde es beschämend, daß bis heute diesem Bereich so wenig Augenmerk geschenkt und daß in diesen Bereich so wenig investiert wird.

Ich verlese zum Schluß einen Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Petrovic, Dr. Van der Bellen, Freundinnen und Freunde betreffend Rücknahme des Entwurfs eines Bundesgesetzes über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden Antrag:


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Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

1. den Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen nicht in die Regierungsvorlage der Budgetbegleitgesetze aufzunehmen,

2. ebensowenig den zugehörigen Entwurf zur Änderung des Gehaltsgesetzes, soweit er die Universitäts-, Hochschul- und Vertragsassistenten betrifft,

3. unverzüglich Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, Einsparungen durch eine gerechte Verteilung der Belastungen strukturell zielführend und die Forschung stimulierend zu erreichen.

4. In die Verhandlungen sind die Betroffenen einzubeziehen, insbesondere die Bundeskonferenz des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der österreichischen Universitäten und Kunsthochschulen sowie der Rektoren.

*****

Meine Damen und Herren! Lassen Sie es nicht auf eine Konfrontation gerade in diesem wichtigen Bereich ankommen. Wir werden morgen sehen, wie viele Tausend Studenten auch auf der Ringstraße vor diesem Haus gegen dieses Belastungspaket protestieren werden. Wir hoffen, Herr Wissenschaftsminister, daß wir bei Ihnen doch ein bißchen mehr Verständnis als bisher für all diese Forderungen finden werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Stoisits. – Bitte sehr.

21.40

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar ve#er, poštovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Eigentlich hatte ich das Gefühl, daß heute schon sehr viel und sehr inhaltsreich diskutiert wurde, und ich war schon fast versucht, mich von der Rednerliste streichen zu lassen. Ich ließ mich dann aber deshalb nicht streichen, weil ich Ihnen gerade jetzt in Ihrer neuen Rolle als Zukunftsminister mit den neuen Agenden, die Sie bekommen haben, gerne einiges mit auf den Weg geben möchte.

Mich fasziniert an und für sich diese Kombination, mit der konfrontiert zu sein und zu arbeiten Sie jetzt die Ehre haben. Mich fasziniert sie deshalb, weil ich auch ehemalige Ressortangehörige des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung bin, als aber die Kunst noch im Unterrichtsministerium war. Ich habe auch unter Professor Dr. Tuppy und Dr. Busek gearbeitet und deshalb damals immer die Auffassung vertreten, daß das Gebiet "Bildung" insgesamt unter einem Dach zusammengefaßt werden soll, also Bildung von der primären Stufe bis einschließlich Universitäten und Hochschulen.

Jetzt kam es – aus zugegebenermaßen parteipolitischen Gründen –, nicht so, sondern es kam zu einer Konstellation, die im ersten Augenblick – sie wurde auch von den Grünen so bewertet – ein wenig seltsam zu sein scheint. Andererseits, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat Herr Bundesminister Dr. Scholten heute in der Anfragebeantwortung ein so gutes Beispiel genannt, daß ich, die ich nicht so kritisch war, glaube, heute schon sagen zu können, daß ich mich in meiner Einschätzung geirrt habe.

Herr Bundesminister! Wir können diese parlamentarische dringliche Anfrage selbstverständlich nur in diesem Moment stellen, denn in zwei Wochen ist wahrscheinlich alles zu spät. Deshalb konnten wir sie nur heute stellen. Sie haben auf unsere zweite Frage: Warum hatten die Hochschulen nur eine Begutachtungsfrist vom 27. Februar bis 4. März?, geantwortet, daß


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Zeitdruck herrscht. – Hier herrscht auch Zeitdruck. Das haben gottlob auch Österreichs Studierende erkannt, die europaweit nicht den Ruf haben, eine besonders aufmüpfige und außergewöhnlich couragierte Gruppe zu sein. Das hat insgesamt auch etwas mit dem österreichischen Klima zu tun. Die Studierenden haben sich an allen Hochschulen mit denen, die ebenfalls so sehr von diesem Sparpaket betroffen sind, nämlich mit dem Mittelbau an den Universitäten, zusammengetan und protestieren jetzt entweder alle unisono auf der Straße oder in den Lehrsälen.

Deshalb verhält es sich nicht so, wie es die Kolleginnen und Kollegen zu sagen versucht haben, daß alles, was in den Anfragen steht, schlicht und einfach die Unwahrheit sei. In diesem Punkt irren Tausende von Studierenden in Österreich und Hunderte beziehungsweise wahrscheinlich auch Tausende von Dozenten und Dozentinnen, Assistentinnen und Assistenten ganz sicher nicht. Denn sie sind nicht nur materiell schlechter gestellt, sondern es geht in dieser gesamten Sparpaketdiskussion im Zusammenhang mit dem Hochschulbereich auch um den Ruf und um das Ansehen Österreichs in Hinblick auf die Wissenschafts- und Forschungspolitik.

Es gab seit der Ära der Frau Bundesministerin Firnberg immer wieder – von meiner Warte aus betrachtet – sehr erfolgreiche, manchmal nicht so erfolgreiche, aber jedenfalls löbliche Ansätze, das Image der österreichischen Wissenschafts- und Forschungspolitik, das ein bißchen von Dahintümpeln gekennzeichnet war, aufzupolieren. Das, meine Damen und Herren, geht aber nur, wenn die Forschungsmittel nicht nur im universitären Bereich, sondern auch im außeruniversitären Bereich enorm ausgeweitet werden, wenn vor allem aber auch die Hochschulen und Universitäten aufgemöbelt werden, und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. (Beifall bei den Grünen.)

Was ist wertvoller als die menschlichen Ressourcen, die es dort gibt? – Die Art und Weise, wie man mit diesem wertvollsten Kapital, nämlich mit dem Geist, umgeht, ist es, was mich so empört!

Es ist heute schon oft gesagt worden, wie schwierig es gerade für jene sein wird, die aus sozial nicht so gut gestellten Schichten kommen, weiter zu studieren oder in Zukunft zu studieren, wenn genau jene Errungenschaften, die diese Möglichkeiten geboten haben, eingeschränkt werden. Ich war als Studentin auch eine Nutznießerin dieses jährlichen Pauschales für die Fahrt zwischen Wohnort und Studienort. Das war reales Einkommen, das jetzt auch wegfällt. – Mir liegen aber über diese Facetten hinaus vor allem die Humanressourcen am Herzen.

Herr Bundesminister! Wenn Sie ganz zu Beginn davon gesprochen haben, daß die leicht entzündbaren Vorurteile – egal, wie man sie bewertet – deshalb so gefährlich sind, weil allein das Aussprechen sie eben leichter entzündbar macht, dann, sehr geehrter Herr Bundesminister, gebe ich Ihnen zwar recht. Ich warne Sie aber in gewisser Hinsicht davor, genau jene Gruppen, die jetzt so massiv protestieren, Studierende und ihre Lehrerinnen und Lehrer an den Hochschulen und Universitäten, die mental, ganz persönlich, aber auch politisch im großen und ganzen auf Ihrer Seite gestanden sind, jetzt mit einer Coolness abzuschütteln, indem Sie diejenigen im Nationalrat, die Sorge haben, daß die Bedürfnisse der Studierenden und der Lehrenden nicht berücksichtigt werden, daß ihre Sorgen und ihre Kritik nicht an die Entscheidungsträger herankommen, ausschließlich der Unwahrheit zeihen, substantiell aber nichts sagen.

Herr Bundesminister! Der Zeitdruck steigt. Er steigt für jene, die künftig aufgrund verschlechterter materieller Bedingungen schlechtere Studienbedingungen haben werden. Und der Zeitdruck für das Aufpolieren des internationalen Image Österreichs steigt ebenfalls, vor allem – das ist heute auch noch nicht angesprochen worden – jetzt, ein Jahr, nachdem wir der EU beigetreten sind. Mit geht das auch als einer sehr EU-kritisch eingestellten Bürgerin dieses Landes absolut ab. Herr Bundesminister! Auf diesem Gebiet haben Sie als Wissenschafts-, als Forschungs-, als Kunst- und als – unter Gänsefüßchen – "Zukunftsminister" einiges zu leisten. Ich habe allerdings den Eindruck, Sie beginnen Ihre neue Funktion, indem Sie Ihren Ruf jetzt schon sehr in Frage stellen, wenn nicht geradezu ramponieren! (Beifall bei den Grünen.)

21.49


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10. Sitzung / Seite 103

Präsident Dr. Heinz Fischer:
Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch. Ich erteile es ihm.

21.49

Abgeordneter Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Von Studenten, Mittelbau, aber auch Professoren beauftragt, hier eine Stellungnahme zur Problematik abzugeben, bin ich zunächst den Grünen dankbar dafür, daß sie diese Dringliche eingebracht haben, und das zu diesem Zeitpunkt, wenngleich die Studenten, der Mittelbau und die Professoren als pars pro toto für die große Gruppe der Österreicher gelten mögen, die durch dieses Belastungspaket getroffen sind.

Fast jede Berufs- oder Altersgruppe hätte das Recht, hier dringlich behandelt zu werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es sind auch sehr viele im Lande aufgebracht über diese hektische Geldbeschaffungsaktion. Als solche muß sie doch auch im Auge eines neutralen Beobachters gelten, wenn replizierend erwähnt werden muß, daß uns vor 18 Monaten zugesichert wurde, es werde keine Belastungen welcher Art immer geben, vor 14 Monaten mußte der "Aufschwung allen zugute kommen", und noch vor vier Monaten ließ uns der Herr Bundeskanzler wissen, er werde dafür sorgen, daß auch in Zukunft jeder junge Mensch die gleichen Chancen für eine gute Ausbildung habe. Bildung müsse für alle da sein und dürfe nicht wieder ein Privilegium der Reichen werden. – Darüber, daß die vorgeschlagenen Maßnahmen in gewisser Weise jedoch einen sozialen Numerus clausus darstellen, sind sich in diesem Zusammenhang auch weniger Kritische einig. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister Dr. Scholten hat, wenn man seine Antworten auf einen Nenner bringt, gesagt, er tausche ein unerklärbares und ungerechtes System gegen ein zukunftsorientiertes aus, und er hat die Anfrage und deren Inhalte in erster Linie und schlichtweg als "unwahr" abgetan. Viele Debattenredner haben inzwischen nachgewiesen, daß der Inhalt im wesentlichen sehr wohl die Sorgen unserer Universitätsangehörigen trifft, und auch die von den Grünen – das ist mit ein Grund meiner Wortmeldung – erst vor kurzer Zeit eingebrachten beiden Entschließungsanträge finden durchaus den Gefallen unserer Fraktion. Sie decken sich im wesentlichen mit von uns vorgesehenen Anträgen, daher kann ich zusagen, daß unsere Fraktion diesen beiden Entschließungsanträgen zustimmen wird.

Herr Bundesminister Dr. Scholten hat wörtlich gesagt, die Sachlage sei zu ernst, als daß man leichtfertig mit der Wahrheit und den Emotionen der Betroffenen umgehen dürfe.

Zunächst zum Ernst der Lage: Vor wenigen Monaten und insbesondere im Zuge der letzten Budgetdebatte bezeichnete der Wirtschaftssprecher unserer Fraktion die Lage als äußerst ernst. – Sogleich wurde er als Nestbeschmutzer, Kreditschädiger, Populist und weiß Gott was noch alles bezeichnet. Er hat damals die Lage als "ernst" bezeichnet. Daß man sie jetzt offiziell so nennen darf, ist ein Einholen der Wahrheit. Dem ist an und für sich nichts hinzuzufügen. Wir sind und waren uns längst im klaren darüber, wie ernst die Sache in der Tat ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Österreicher haben auch tatsächlich signalisiert – und es war durchaus auch eine hohe taktische Fähigkeit, die damit bewiesen wurde –, daß man die Dinge gemeinsam, daß man sie solidarisch lösen will. Aber Solidarität zum Sparen erfordert zwei Dinge, verehrter Herr Bundesminister: Das erfordert Information und das erfordert Vertrauen. "Information" kann der Überfall mit einer Begutachtungsfrist von vier Tagen an die Universitäten mit Sicherheit nicht genannt werden, und bezüglich vertrauensbildender Maßnahmen haben Sie uns seit Ihrem Auftritt in diesem Ressort ja nicht gerade verwöhnt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Auch das Vertrauen, das Sie der Universität entgegenbringen, haben Sie heute in der Anfragebeantwortung sehr klar mit Ihrer A-priori-Unterstellung unterstrichen, daß die Universitäten nicht in der Lage seien, das Geld zu verwalten, sie würden von Anlagen auf Aufwendungen und Personalkosten umschichten. Beweise für diese Unterstellung gibt es nicht. Wir glauben sehr wohl, daß die Universitäten mit klar vorgegebenen Richtlinien, klar vorgegebenen Sparzielen


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und vor allem mit jener demokratischen Notwendigkeit des Mitredendürfens durchaus in der Lage wären, ihren Anteil an den Sparmaßnahmen mitzutragen.

Aber wie waren die Aussagen? – Die haben gelautet, die Reichen müssen viel, die weniger Reichen ein bisserl weniger beitragen. Bitte, wo wollen Sie nun die Studenten einordnen? Sind die jetzt ganz reich oder überhaupt nicht reich? Wovon leben sie? Nach der heutigen Wortmeldung hat man den Eindruck, daß alle miteinander Empfänger staatlicher Stipendien seien. Wer die Zahlen kennt, weiß, daß es nicht einmal 10 Prozent Stipendienempfänger gibt.

Auch mit der vom Minister so hochgelobten Tatsache, daß viele Berufstätige zum Studium gefunden hätten, hat es eine andere Bewandtnis. Wer in diesem Milieu lebt, weiß, daß die Not, also die umgekehrte Situation, die Studenten zum Beruf hintreibt, wenn sie ein gewisses Alter erreicht haben. Es ist so, daß sie durchaus auch Kontakte zu einem künftigen Beruf vorbereiten, aber in erster Linie ist es die Not, in erster Linie ist es der Gelderwerb, der sie dazu zwingt, und es ist keineswegs so idealistisch darzustellen, daß das zur reinen Freude der Studierenden wäre.

Wir stehen als Oppositionspartei sicherlich nicht allein mit unserer kritischen Stimme zu all diesen Maßnahmen, und ich darf Ihnen eine kleine Auswahl von Aussagen präsentieren:

"Der 100-Milliarden-Schilling-Sparrundumschlag von SPÖ und ÖVP habe mit sozialer Ausgewogenheit nichts zu tun. Sozial Schwächere würden durch die bornierten Maßnahmen massiv geschröpft, Bildung wird zum Luxus." – Gesagt hat das die ÖH-Vorsitzende, Frau Berlakovich, die Ihnen ja inhaltlich nicht allzu fremd ist.

"Die Sparvorschläge der Verhandlungspartner SPÖ und ÖVP seien mit einem klaren Nein abzulehnen. Die geforderte Koppelung der Auszahlung der Familienbeihilfen an die Mindeststudiendauer – sie wäre uns sicherlich nicht eingefallen – ist untragbar." – Wer sagt das? – Die Studentenfraktion der Aktionsgemeinschaft AG.

"Bestrafung für sozial schwächere Studierende. Absicherung sozial Schwacher werde mit dem Rechenschieber geopfert." – Wer sagt dieses? – Der VSStÖ, der Verein Sozialistischer Studenten Österreichs.

"Kritik an Planlosigkeit bei der Berechnung von Planposten. Mit welchen Zahlen wird Einsparung errechnet?" fragt sich und uns die Österreichische Hochschülerschaft.

Der Rektor der Universität Graz bezeichnet die geplanten Sparmaßnahmen als "weder sozial noch inhaltlich tragbar". Und die wohl strengste Art der Beurteilung hat Ihnen möglicherweise Herr Windischbauer über die Medien bekannt. Er bezeichnet das ganze Vorhaben als "Wahnsinn mit System". (Wegen des hohen Lärmpegels gibt Präsident Dr. Fischer das Glockenzeichen. – Zwischenruf des Abg. Kiss. – Abg. Scheibner: Geh bitte! Geh bitte, Pauli Kiss! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Herr Kiss! Ich will das Kompliment nicht zurückgeben. Sie machen es mir wirklich auch immer sehr schwer, wenn Sie da heraußen stehen. (Abg. Schieder: Aber kürzer redet er!) Daher habe ich im umgekehrten Fall ein bißchen Verständnis. Aber vielleicht nehmen Sie diese Aussagen doch als jene einer Studenten-, Mittelbau- und Professorengruppe entgegen, als Aussagen eines der Betroffenen, der ganz einfach die Tatsache, daß hier eine dringliche Anfrage zu Recht und im rechten Moment gestellt wurde, lobt und sich im Rahmen seiner Fraktion gestattet, sich diesen Entschließungsanträgen anzuschließen. – Danke vielmals. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wir gelangen zu den Abstimmungen , und ich bitte, die Plätze einzunehmen.


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Als erstes stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Petrovic und Genossen betreffend Rücknahme des Sparpakets, soweit es die Studierenden betrifft.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag Petrovic stimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit . Der Entschließungsantrag ist abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Frau Abgeordneten Dr. Petrovic betreffend Rücknahme des Entwurfes eines Bundesgesetzes über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit . Der Antrag ist daher abgelehnt .

Damit sind Beratung und Abstimmung zur dringlichen Anfrage beendet.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich nehme die Verhandlungen über den 4. und 5. Punkt der Tagesordnung, und zwar betreffend die Berichte des Immunitätsausschusses über ein Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien sowie über zwei Ersuchen des Bezirksgerichtes Völkermarkt wieder auf.

Zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler. Seine offene Redezeit beträgt 9 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.01

Abgeordneter Mag. Johann-Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist für die Immunitätsdebatte, die in den vergangenen Wochen in Österreich geführt wurde, bezeichnend, daß, obwohl noch nicht einmal der erste Redner in diesem Hohen Haus zu dieser Frage das Wort ergriffen hat, bereits die Druckerpressen arbeiten und die österreichischen Printmedien berichten, daß Dr. Haider ausgeliefert wird.

Meine Damen und Herren, das ist die Art und Weise, wie Sie mit der Immunität umgehen! Wir haben über dieses Problem noch nicht einmal debattiert, schon geht die Druckerpresse los und wird gemeldet: Dr. Haider wird ausgeliefert!, so wie das Herr Kostelka seinerzeit über die Medien angekündigt hat. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Kostelka führt die Immunitätsdebatte deshalb nicht im Hohen Haus, weil er genau weiß, daß er hier mit seiner Heuchelei nicht durchkommt, daß er insbesondere vor dem Hohen Haus in einer kantigen Debatte gar nicht bestehen kann – das ist ja nicht neu –, sondern er führt die Debatte über die Immunität jedes einzelnen Abgeordneten über die Tagesmedien. Das ist bezeichnend – ich wiederhole es noch einmal – für eine Vorgangsweise, die Sonderjustiz ist, die politische Willkür gegen die Opposition ist und die insbesondere einen mißliebigen Oppositionspolitiker treffen soll.

Ich knüpfe jetzt an die Ausführungen an, mit welchen ich vor der Debatte über die dringliche Anfrage der Grünen geendet habe. Man geht nicht nur soweit, daß man die Staatsanwaltschaft für die Privatanklagesachen des Herrn von Einem, des Abgeordneten von Einem einsetzt, sondern man geht sogar so weit, daß man Anfragen stellt, was denn der Personenschutz für Dr. Haider koste, und einen Polizeibeamten, der es gewagt hat, dem Gesetz entsprechend einzugreifen ... (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Ich kann es Ihnen nicht oft genug schildern, damit Ihnen vielleicht irgendwann einmal klar wird, in welcher Weise Sie bereits die Demokratie mit Füßen treten, meine Damen und Herren von der sozialistischen Reichshälfte. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Man geht bereits so weit, daß man einen Polizeibeamten verfolgen läßt, indem man ihm ein Disziplinarverfahren anhängt, nur weil er es gewagt hat, in Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben gegen jemanden vorzugehen, der im Zuge einer Wahlkundgebung entsprechende Tathandlungen gesetzt hat. Dieser Mann wird jetzt strafrechtlich verfolgt. Haider wird über den Staatsanwalt strafrechtlich verfolgt in den Privatanklagesachen des Herrn von


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Einem. Gleichzeitig fragt man, was überhaupt der Personenschutz kostet. Letztlich – das soll man doch zugeben, Herr Kollege Kostelka! – will man überhaupt keine Opposition in diesem Haus mehr haben.

Die Frau Vorsitzende des sogenannten Liberalen Forums – ich habe schon einmal gesagt: des Blinddarmes der Sozialisten –, die Frau Vorsitzende dieses Blinddarmes verlangt ja mittlerweile bei jeder Präsidialsitzung: Redezeitbeschränkung für die Opposition! Weg mit der Redezeit! Weg mit der Immunität! – Weg mit der Opposition! – das wird das nächste Credo sein. Wir haben von der Geschäftsordnungsdebatte, die uns noch ins Haus steht, noch Schlimmes zu befürchten, meine Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Daher ist es nur allzu konsequent, wenn die Grünen genau sehen, was hier passiert. Die ÖVP hat sich im Immunitätsausschuß nicht mehr daran erinnert, was sie erlebt hat, als sie in der Opposition war. Sie bedenkt nicht, daß das natürlich eine Angelegenheit ist, die die Oppositionsfraktionen stärker trifft, wenn sie in der politischen Tagesarbeit von den Mächtigen des Landes mit Klagen eingedeckt werden können – nicht von irgendwelchen kleinen Bürgern – ich kann es nur wiederholen –, sondern von mächtigen Konzernen, Chemiekonzernen, Pharmakonzernen – Frau Kollegin Petrovic hat das ja erlebt –, von Medienriesen, Mediengiganten und Ministern (Abg. Dr. Leiner: Schuldirektoren!) , die letztlich sogar den gesamten Polizeiapparat kontrollieren können.

Das war beim Abgeordneten Graff nicht anders, und das ist jetzt auch beim Abgeordneten Dr. Haider nicht anders – weshalb ich eines klarlege: Wenn man die Immunität, die außerberufliche Immunität beseitigen möchte, dann soll man das tun (Abg. Dr. Leiner: Schuldirektoren!) – dazu gibt es einen entsprechenden freiheitlichen Antrag –, indem man in der Verfassung eine klare, für alle gültige, der Willkür der Mehrheit entzogene, allgemeingültige verfassungsrechtlich saubere Lösung trifft – so wie wir das vorgeschlagen haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Es geht aber nicht an, eine Halblösung einzuführen, eine Halblösung, die der Mehrheit praktisch jährlich zur Disposition steht, mit der man versucht, über die Frage der Auslieferungspraxis die Opposition zu disziplinieren – und das noch dazu unter einem Klubobmann Kostelka, der ja selbst angekündigt hat, daß er auf der parlamentarischen Ebene agieren möchte, und zwar auch, was seine Kompromißbereitschaft anbelangt – ich zitiere wörtlich –, "als hätten wir die absolute Mehrheit". – Ende des Zitats.

Herr Kollege Kostelka kann sich ja darauf verlassen, daß er agieren kann, als hätte er die absolute Mehrheit – weil er in der Österreichischen Volkspartei in einer so sensiblen Frage wie der Änderung der Auslieferungspraxis einen willfährigen Helfershelfer gefunden hat, der sich in die sogenannte koalitionsfreie Besenkammer zurückzieht und, wenn es darum geht, Dr. Haider auszuliefern, sogar noch die Anträge stellt, die sich Herr Dr. Kostelka selber gar nicht mehr zu stellen getraut hat.

Daher ist ja auch diese lächerliche Ausschußfeststellung zustande gekommen, die nebst der Lächerlichkeit in der grundsätzlichen Vorgangsweise auch noch dadurch demaskiert wird, daß da völlig falsche Delikte als Privatanklagedelikte zitiert werden, weil man es aufgrund einer gewissen Unwissenheit der Fraktion der Österreichischen Volkspartei bis heute gar nicht geschafft hat, zu unterscheiden zwischen ... Was haben Sie gemeint, Herr Kollege Maitz? Können Sie den Gestus noch einmal wiederholen. Haben Sie Kopfschmerzen? (Abg. Dr. Maitz: Privatanklage!) Wer hat Ihnen gestattet, einen Zwischenruf zu machen? Khol hat gesagt, Sie dürfen nicht. Lassen Sie Zwischenrufe! (Abg. Dr. Kostelka: Brauchen Sie schon eine Genehmigung, um Zwischenrufe zu machen?) Sie haben keine Erlaubnis, Zwischenrufe zu machen. Khol hat gesagt, Sie dürfen keine Zwischenrufe machen. Lassen Sie daher auch den Gestus! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Wenn Sie Kopfschmerzen haben, dann nehmen Sie ein Pulverl (Zwischenrufe bei SPÖ, ÖVP und den Freiheitlichen) , aber erklären Sie mir nicht, daß diese sogenannte Ausschußfeststellung im Einklang mit dem System des österreichischen Strafrechtes steht. Jedem Strafrechtler in Österreich dreht es den Magen um, wenn er das liest, was Sie hier als Privatanklagedelikte auflisten.


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So war es auch nicht verwunderlich, daß eine weitere, vom Herrn Berichterstatter vorgetragene Beschlußlage zustande kam, die folgendes zum Inhalt hat (Abg. Kiss: Stadler, brauchen Sie einen Psychiater?) : Da wird durch einen Beschluß klargelegt, daß die Frage der Auslieferung aufgrund des Begehrens der Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen Dr. Haider miterledigt sei, weil es sich ja um denselben Sachverhalt handle. Der Ausschußvorsitzende hat bis heute nicht kapiert – und das ist ja das Dramatische an dieser Geschichte –, daß bei Minister Einem hinsichtlich des inkriminierten Sachverhaltes, daß er als Bewährungshelfer angeblich in Zwettl irgendwelche Dinge angestellt hätte, daß es da irgendwelche Drogengeschichten gegeben hätte, seine Beamteneigenschaft nach § 117 Abs. 4 StGB gar nicht möglich ist, wie mir Frau Kollegin Höbinger-Lehrer als Staatsanwältin mit einer jahrzehntelangen Erfahrung bestätigt. Das ist gar nicht möglich, und daher ist es ja nur denkbar, daß ausschließlich für diese Delikte die Staatsanwaltschaft in das Verfahren eintreten kann.

Aber Herr Kollege Steindl kümmert sich nicht um die Rechtsordnung. (Abg. Kiss: Nein, nie!) Wozu brauchen wir eine Rechtsordnung, wenn wir eine Mehrheit haben, meine Damen und Herren?! Frei nach dem Wallnöferschen Grundsatz: Ihr habt zwar recht, aber wir sind die Mehreren! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Daher wird über die Rechtsordnung drübergefahren, und jeder Schmarren wird dann im Ausschuß bestellt. Für diesen Schmarren ist Ihnen der Rechtsanwalt des Dr. Haider dankbar (Abg. Mag. Steindl erhebt sich von seinem Platz und verbeugt sich in Richtung des Redners) , wobei Dr. Haider im übrigen von beiden Verfahren – da muß ich Sie nämlich beide enttäuschen, sowohl Rot wie Schwarz – nichts zu befürchten hat. Herr Caspar von Einem hat nämlich bewußt – wie ich behaupte – beim falschen Gericht geklagt. Statt nämlich das Medieninhaltsdelikt beim zuständigen Landesgericht Klagenfurt einzuklagen, hat er beim Bezirksgericht Völkermarkt geklagt, damit er nachher sagen kann: Ich hätte eh klagen wollen, aber leider hat der Anwalt beim falschen Gericht geklagt und die Frist ist in der Zwischenzeit verstrichen.

Herr Fellner von der Zeitschrift "NEWS" hat bereits erste Prozesse verloren. Da werden Sie also nichts ernten. Was Sie jedoch ernten werden, ist der Vorwurf, daß Sie mit einer beispiellosen Heuchelei heute den Versuch gestartet haben, einen Oppositionspolitiker mit Mitteln der staatlichen Gewalt niederzumachen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.10

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. Redezeit: maximal 20 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.10

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Hohes Haus! Starke Worte haben wir im Zusammenhang mit der heute zu fassenden Entscheidung des Nationalrates gehört: Die Ausschaltung der Opposition, die Disziplinierung eines gesamten Parlaments, die rückwirkende Aufhebung der Immunität wurden da behauptet. Herr Dr. Stadler hat darüber hinaus gemeint, daß wir rechtsstaatliche Instrumente beugten, daß ihn das Ganze fatal an autoritäre Regime erinnere und daß dies letztendlich eine parlamentarische Sonderjustiz Marke Kostelka sei. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haigermoser: Jawohl, so ist es!)

Zunächst einmal, Herr Dr. Stadler: Herzlichen Dank für die "liebevolle" Zuneigung, die Sie mir haben zuteil werden lassen. (Abg. Mag. Stadler: Nein, alles nur Behauptungen!) Aber wenn man die Tatsachen so verdreht, wie Sie dies erstens in den medialen Aussagen am 23. Februar dieses Jahres, zweitens im Immunitätsausschuß und weiters hier und heute getan haben, dann ist es notwendig, sich einmal kurz und ganz nüchtern zu überlegen, was eigentlich geschehen ist. (Abg. Haigermoser: Ja! Nüchtern!)

Meine Damen und Herren! Es ist Ihnen bewußt, daß der Artikel 57 der Bundesverfassung lediglich ein Verfahren vorgibt – ein Verfahren und keine inhaltlichen Vorgaben! Das bedeutet, daß der Immunitätsausschuß und in weiterer Folge das Plenum des Nationalrates in jedem Einzelfall zu entscheiden haben, ob ausgeliefert wird oder nicht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Kiss: Jawohl, so ist es!)


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Damit genau dies nicht zur Willkür wird, hat der Immunitätsausschuß in einer guten, jahrzehntelangen Tradition eine Spruchpraxis entwickelt, Regeln, nach denen ohne Ansehen der Person ausgeliefert oder nicht ausgeliefert wird. (Abg. Mag. Stadler: Eine Spruchpraxis gibt es beim Gericht und nicht im Ausschuß! Das ist schon einmal das erste!) Und diese Spruchpraxis hat zu dem neuen Grundsatzbeschluß des Immunitätsausschusses geführt, daß bei ganz bestimmten Delikten – üble Nachrede, Vorwurf einer strafbaren abgetanen Handlung, Beleidigung und Kreditschädigung (Abg. Mag. Stadler: Eine Spruchpraxis gibt es bei Gericht und nicht im Ausschuß! Sie reden hier, als wären Sie ein Richter!) ; das können Sie auch dann nicht unwahr machen, wenn Sie noch so dazwischenplärren – in Zukunft ausgeliefert wird (Abg. Mag. Stadler: Sie sind aber kein Richter!) , und zwar gleichgültig, ob derjenige, um den es dabei geht, Haider, Kostelka oder Khol heißt oder einer der anderen 180 Abgeordneten dieses Hauses ist. Das ist notwendig, meine Damen und Herren, weil Sie das Instrument der Immunität schändlich mißbraucht haben! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Aber was geschieht denn eigentlich so Fürchterliches? Was ist denn so schlimm, daß Sie uns Beugung der Rechtsstaatlichkeit vorwerfen? Alles, was geschieht, ist, daß Berufskollegen von Frau Dr. Höbinger-Lehrer, von Kollegin Partik-Pablé, von Ihrem Kollegen Rauter (Abg. Kiss: Beim Rauter haben sie Probleme!) als unabhängige Richter über die Rechtmäßigkeit dessen entscheiden, was Herr Dr. Haider außerhalb dieses Hauses Dritten in dieser Republik angetan hat. Die Beugung der Rechtsstaatlichkeit besteht Ihrer Meinung nach darin, daß Sie der Rechtsstaatlichkeit nicht entzogen werden, und das ist modern, notwendig und ein Akt der Gleichheit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich verstehe auch Ihre sonderlichen Aufregungen nicht, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen. Was wird denn dieser Beschluß bewirken? Zu den 100 Prozessen, die nach Auskunft von Dr. Haiders Rechtsanwalt Dr. Haider in einer Legislaturperiode als Kläger führt, kommen jetzt in etwa 10 bis 20 dazu, in denen er Beklagter ist.

Meine Damen und Herren! Das ist Gleichheit im Sinne der Gleichbehandlung von Täter und Opfer. Ihnen ist ja angeblich der Täter nicht wichtiger als das Opfer, sondern umgekehrt. Beweisen Sie es doch! Sagen Sie ja, und zwar Sie alle, damit der Täter Haider vor den Richter kommt wie jeder andere, denn das ist, meine Damen und Herren, eine Notwendigkeit, wenn Dinge vorgefallen sind wie die, die wir alle kennen. (Abg. Dr. Graf: Es gibt aber schon die Unschuldsvermutung!)

Es ein wirklich unbescholtener, ein hochangesehener, ein qualifizierter Universitätsprofessor als Skandalbruder bezeichnet worden, und zwar nur deswegen, weil er einen Fehler in seinem Leben begangen hat: sich für die Kandidatur zum Präsidenten des Rechnungshofes zur Verfügung zu stellen. (Abg. Mag. Stadler: Das Urteil ist schon entschieden, und die erste und letzte Instanz heißt Kostelka!) Als Nachschlag hat es dann noch den Vorwurf des Umganges mit Kriminellen und der Erschleichung von Förderungen in Millionenhöhe gegeben.

Als im Zivilrechtsweg eine entsprechende Entscheidung eines Richters herbeigeführt wurde, daß solche Vorwürfe nicht mehr erhoben werden dürfen (Abg. Mag. Stadler: Das ist ein Immunitätsproblem?! Haben Sie das noch immer nicht begriffen? Eine Zivilrechtsklage ist ein Immunitätsproblem?! – Bringen Sie ihm das einmal bei! Er scheint das nicht zu begreifen!), und als Dr. Haider sich bereit erklärt hat, einen entsprechenden Widerruf vorzunehmen, wissen Sie, was dann das Ergebnis war? (Abg. Mag. Stadler: Bringen Sie ihm das einmal bei, wenn er nicht einmal weiß, wie das mit der Zivilrechtsklage ist!) Er hat sich unter dem Schutz der Immunität neuerlich dieser Rechtspflicht entzogen.

Das, meine Damen und Herren, ist im höchsten Maße unanständig und bedarf daher einer Korrektur – einer Korrektur durch Richter! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Das gleiche gilt, wenn man einen pensionierten Leukämiekranken als Spitzbuben bezeichnet oder einen Redakteur als Trottel. Meine Damen und Herren, da wird ein historisches Instrument wie die Immunität tatsächlich zum Privileg! (Abg. Dr. Krüger: Und wer hat das mit der Hyäne in reiner Schurwolle gesagt, Herr Kollege?) Deswegen haben wir die Konsequenzen daraus


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gezogen, und zwar in allen Fällen! Wie sehr Ihnen weh tut, daß Sie als Bürger – und nichts anderes als Bürger! – behandelt werden, sieht man ja an Ihren Reaktionen (Abg. Haigermoser: Was soll Ihr hämisches Grinsen?) : Sie scheuen Richter!

Meine Damen und Herren! Sie haben das Verdienst auf Ihr Banner zu schreiben, daß Sie die Immunität und damit auch den Parlamentarismus in Verruf gebracht haben. Was wir heute tun, ist nichts anderes, als die Konsequenzen daraus zu ziehen (Abg. Dr. Krüger: Wer hat das mit der Hyäne in reiner Schurwolle gesagt?!) , und das tun wir im Sinne des Zitats von Tocqueville, daß man jedes Recht dadurch ad absurdum führen könne, daß man es bis zur Neige ausnutzt. (Abg. Dr. Krüger: Hyäne in reiner Schurwolle – wer hat das gesagt?!) Sie haben es getan, Sie haben die Immunität ad absurdum geführt – und wir ziehen die Konsequenzen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Es ist doch fürwahr Privilegienritterei reinsten Wassers, unter dem Schutz der Immunität Verleumdungen (Abg. Mag. Stadler: Was heißt, Verleumdungen?) , Ehrabschneidungen, üble Nachrede und Beleidigungen auszusprechen. (Abg. Mag. Stadler: Wo haben denn Sie studiert, daß Sie nicht wissen, was Verleumdungen sind? – Abg. Dr. Mertel: Sie sind ja so gescheit! – Abg. Mag. Stadler: Das ist nichts Neues!) Meiner Auffassung nach ist das nicht zuletzt deswegen Privilegienritterei in Reinkultur, weil Sie all dies anscheinend hier verteidigen und als Draufschlag noch überhaupt nichts dabei finden, das Mandat – wie in der Person des Dr. Haider – als ein Verlustabschreibemodell zu betrachten. Das alles ist ein Faktum, gegen das wir in diesem Haus vorzugehen haben werden: heute durch diesen Beschluß und durch eine entsprechende weitere Diskussion über das Bezügegesetz.

Einen Punkt möchte ich gerne noch zum Abschluß anschneiden. Wir hätten uns eigentlich heute nicht mit zwei, sondern mit drei Auslieferungsbegehren beschäftigen sollen (Abg. Mag. Stadler: Wir haben ja drei! Es sind ja drei Auslieferungsbegehren da!) , und zwar noch mit einem Auslieferungsbegehren betreffend den Abgeordneten Peter (Abg. Mag. Stadler: Wir haben drei! Machen Sie sich doch aktenkundig, wenn Sie das nicht wissen!) , der gegenüber einem Ihrer Kollegen den Satz verwendet hat: "Das ist, bitte, Faschismus." Ihr Kollege Rockenschaub hat geklagt, in der Zwischenzeit hat es jedoch eine Zurückziehung dieser Klage gegeben. (Abg. Dr. Fuhrmann: Da schau her!)

Da stellt sich die Frage: Warum hat er das getan? – Es gibt dafür drei Gründe.

Der erste Grund – den will ich Ihnen wirklich nicht zutrauen – ist derjenige, daß Dr. Haider sich bewußt geworden ist, daß es schön wäre, allein als Märtyrer dazustehen, und daß dieser Nimbus – der ihm nicht zukommt – nicht mit dem Abgeordneten Peter geteilt werden sollte.

Der zweite denkbare Grund für diese Zurückziehung der Klage ist, daß sich die freiheitliche Fraktion bewußt geworden ist, daß sie diesen Prozeß verlieren wird.

Die dritte Möglichkeit ist, daß Sie vielleicht überhaupt nichts dabei finden, des Faschismus geziehen zu werden.

Meine Damen und Herren! Sie können es sich aussuchen. Ich kann Ihnen sagen: Wenn es eines letzten Grundes und Beweises der Richtigkeit unserer Vorgangsweise bedurft hätte, dann lieferte ihn die "Zeit im Bild" vor nunmehr 36 Stunden, als Dr. Haider in einer Pressekonferenz taxfrei 124 Abgeordnete dieses Hauses als Halbaffen bezeichnet hat. (Abg. Dr. Fuhrmann : Lemuren hat er uns genannt!)

Meine Damen und Herren! Eine solche Bezeichnung verdient niemand in dieser Republik – auch nicht die Abgeordneten zum Nationalrat, Menschen, die sich in aller Ernsthaftigkeit ihrer Aufgabe widmen. Damit und mit all den Beschimpfungen davor haben Sie einen Umgangston in die Politik eingeführt, dem wirklich Einhalt zu gebieten ist. Der heutige Beschluß ist ein wesentlicher Beitrag dazu. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.22


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Präsident Dr. Heinz Fischer:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. Seine Redezeit beträgt 20 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.22

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die heutige Debatte ist wichtig, und zwar deswegen, weil wir uns heute damit auseinanderzusetzen haben, in welcher Form in Zukunft mit dem Instrument der Immunität umgegangen werden soll. Es hat heute schon sehr emotionale und erregte Wortmeldungen von diesem Pult aus gegeben; insbesondere vom Kollegen Stadler, aber auch – ich stehe nicht an, das festzustellen – Kollege Kostelka war gewissermaßen erregt. (Abg. Mag. Stadler : Bei ihm war es eine künstliche Erregtheit – wie immer!) Bei ihm handelt es sich vielleicht bereits um eine replizierende Erregbarkeit, und da besteht ein gewisser Unterschied: Denn wenn jemand provoziert und sich dann wundert, daß er die gebührende Antwort darauf bekommt, dann kommt mir das zumindest als ein wenig wehleidig vor. (Abg. Mag. Stadler : Wer wundert sich? Wir wundern uns nicht! Wir sind nichts anderes gewohnt!)

Einerseits geht es hierbei um das heikle Feld politischer Usancen, andererseits haben wir uns die Frage der Güterabwägung zu stellen. Denn wenn man den Artikel 57 der Bundesverfassung – um diesen geht es hier – mit Sorgfalt liest, dann sieht man, daß dort das Recht auszuliefern oder nicht auszuliefern zu allen Zeiten in der Disposition der Mehrheit dieses Hauses gestanden ist, daß es allerdings – und das ist nicht ganz unwichtig – eine ungebrochene Tradition der politischen Übung war, von diesem Recht nur so Gebrauch zu machen, daß grundsätzlich nicht ausgeliefert wird.

Nun kommen wir zu dem Befund, daß von dieser Übung hinsichtlich der außerparlamentarischen Immunität diesfalls von mehreren Kollegen unredlicher Gebrauch gemacht worden ist. In der Rechtsgüterabwägung ist die Frage zu stellen, was das schützenswerte Gut ist: Ist es die Immunität, die ein Recht des Hohen Hauses und nicht des einzelnen Abgeordneten und vielleicht auch ein Anspruch der Wähler ist, Menschen in dieses Hohe Haus zu wählen, die sich dann freimütig äußern können, oder ist es das Rechtsgut betroffener Bürger? In diesem Fall geht es um die Qualität der privaten Person und nicht um sonstige Eigenschaften dieser privaten Person. Ob diese private Person sonst reich, einflußreich oder mächtig ist, ist nicht das Thema. Das Thema ist vielmehr, daß sich ein Mitglied dieses Hauses einem Bürger gegenübersieht.

Das Strafrecht kennt auch diese Konstellation, nämlich in Form der Privatanklage. Wenn im Falle eines Privatanklagedeliktes der einzelne Bürger etwa zur Wiederherstellung seiner Ehre berechtigt ist und selbst als Ankläger im Strafprozeß auftreten kann, dann hat sich der Gesetzgeber des Strafgesetzbuches etwas dabei gedacht. Er war eben der Meinung, daß die freie Disposition des Bürgers die einzige Maxime sein soll, ob es zu einem Strafverfahren kommt oder nicht, in diesem Punkt herrsche die Offizialmaxime nicht vor, die bei sonstigen Delikten den Staatsanwalt im übrigen verpflichtet, von Amts wegen oder auf Ermächtigung einzuschreiten. Dieser Umstand hat es uns ermöglicht, nach reiflichen Überlegungen zu jenem Ergebnis zu kommen, das wir dann im übrigen auch in einem Initiativantrag niedergeschrieben haben, der diesem Hohen Haus bereits vorliegt und der inzwischen auch dem Verfassungsausschuß zugewiesen ist.

Wir waren der Meinung, daß es, wenn man zu dem Ergebnis kommt, daß die Immunität in ihrer bisherigen Struktur dadurch nicht funktioniert, daß Mißbrauch durch Beleidigungen getrieben wird und sich das Visavis nicht wirklich wehren kann, richtig und vernünftig wäre, nicht die Praxis, sondern in diesem Punkt den Artikel 57 der Bundesverfassung und den dazugehörigen § 10 des Geschäftsordnungsgesetzes zu ändern, indem man sagt: Dann, wenn es sich um strafbare Handlungen gegen die Ehre und um Privatanklagedelikte handelt, dann gibt es keine außerparlamentarische Immunität. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Ich teile nicht die Befürchtung jener, die meinen, daß das ein Dammbruch und besorgniserregend wäre. Ich bin der Auffassung, daß, sollte es zu einem Dammbruch kommen, der


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Grund dafür nicht sein kann, daß wir in Fragen strafbarer Handlungen gegen die Ehre versucht haben, unsere eigene Ehre wiederherzustellen, indem wir meinten, daß wir uns vor Kolleginnen und Kollegen, die ein derartiges Delikt begangen haben, als Mehrheit dieses Hauses nicht stellen können.

Daß es zum Mißbrauch hinsichtlich der Immunitätspraxis kommen könnte, kann für die Zukunft natürlich nicht ausgeschlossen werden. Daß man es aber von vornherein unterstellt, entspricht nicht meinem Zugang zur Politik. Denn ich bin überzeugt, daß die Mehrheit dieses Hauses nicht klammheimlich beabsichtigt, dann nur mehr zu überlegen, wie sie Mißbrauch mit ihrem Mandat treiben könnte. (Abg. Mag. Stadler : Das wurde aber gerade zugegeben!) Das glaube ich nicht.

Daher sage ich noch einmal: Wir sind der Meinung, daß im Artikel 57 der Bundesverfassung klargestellt werden sollte, daß solche Delikte nicht der außerparlamentarischen Immunität unterliegen.

Nun zu den aktuellen Fällen; Herr Kollege Kostelka hat etwas vorweggenommen, ich sage es trotzdem noch einmal: Ursprünglich gab es drei Fälle. Auch mein Fraktionskollege Helmut Peter ist mit einem Auslieferungsbegehren auf der Agenda des Immunitätsausschusses gestanden, und zwar wegen eines gleichartigen Delikts, nämlich eines Delikts nach § 111 ff. Strafgesetzbuch, wie Herr Kollege Haider in zwei anderen Fällen.

Vor diesem Hintergrund hat sich unsere Fraktion ihre Meinung gebildet und haben wir diesen Initiativantrag eingebracht. Wir waren der Meinung, daß sich Kollege Peter in dieser Angelegenheit vor dem Strafgericht zu rechtfertigen hat. Sollte er sich wirklich im Ton vergriffen haben und verurteilt werden, dann wird es ihm eine Lehre sein, und sollte er freigesprochen werden, dann hat er sich vor einem Gericht rehabilitieren können.

Was ist dann aber passiert? – Vor Eintritt in die Tagesordnung des Immunitätsausschusses hat sich herausgestellt, daß der Privatankläger – ein Angehöriger der Freiheitlichen Partei und Mitglied des Bundesrates – seine Anklage zurückgezogen hat. (Abg. Mag. Stadler : Darf er denn das tun?) Selbstverständlich darf er das tun! Er hat von einem völlig legitimen Recht Gebrauch gemacht. (Abg. Mag. Stadler : Na also!) Kollege Kostelka hat Ihnen die drei Auslegungsvarianten hier schon ausführlich dargestellt, ich kann mir das also ersparen. Ich schwanke zwischen Variante zwei und drei. (Heiterkeit und Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Eines steht aber fest: Im Ergebnis haben Sie damit erreicht, daß Kollege Stadler hier seine von Rührung getragene Wortmeldung abgeben konnte, indem er Kollegen Haider als Märtyrer, als Einzelexempel und als verfolgten Dissidenten darstellen konnte. (Abg. Mag. Stadler : Kostelka hat das bestätigt!) Er ist in der Wortwahl bis zum Stalinismus gegangen. Er hat die Mehrheit des Hauses des Stalinismus geziehen. (Abg. Mag. Stadler : Kostelka hat gesagt, daß es nur um Haider geht!) Herr Kollege Stadler! Mir geht es nicht nur um Haider, aber Ihnen ist es offensichtlich nur um Haider gegangen, denn sonst wäre die Privatanklage gegen Herrn Kollegen Peter nicht zurückgezogen worden. (Beifall beim Liberalen Forum, bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sie werden vielleicht besser verstehen, was ich meine, wenn ich Ihnen sage: Selbstverständlich gibt es auch im Falle des Kollegen Peter parallel dazu ein Zivilrechtsverfahren – das ist ja durchaus möglich, daß wird durch die Immunität bekanntlich nicht gehemmt (Abg. Mag. Stadler : Es gibt drei Auslieferungsbegehren, und alle drei richten sich gegen Haider!) –, und dieses Zivilverfahren gegen den Kollegen Peter läuft selbstverständlich weiter, denn dieses ist nicht geeignet, das Märtyrertum des Kollegen Haider zu beeinträchtigen.

Daher läßt man das Zivilverfahren weiterlaufen. Deswegen habe ich gesagt, daß ich zwischen Variante zwei und drei schwanke. Doch das Strafverfahren wird eliminiert, damit man eine lupenreine Dissidenten-Tagesordnung im Immunitätsausschuß vorweisen kann. Aber das finde ich nicht gut. (Abg. Dr. Haider : Ich auch nicht!) Vielleicht ist es ein historischer Zufall, vielleicht wurde Rockenschaub vom heiligen Geist erleuchtet, vielleicht hat er seine Klage aus anderen Gründen zurückgezogenen, ich weiß es nicht. (Abg. Dr. Haider : Weil er zwischenzeitlich die


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Judikatur kennt!) Möglicherweise hat er auch andere Gründe. Kollege Kostelka hat die drei Varianten genannt.

Jedenfalls ist es sehr eigenartig, wenn man jetzt sagt, die ganze Änderung der Immunitätspraxis ziele darauf ab, jemanden vogelfrei zu machen, zum Abschuß freizugeben, ihm den Personenschutz zu verweigern. Das ist sehr eigenartig (Abg. Mag. Stadler : Das ist objektivierbar!) , denn vogelfrei ist man nicht, wenn man sich wegen einer Ehrenbeleidigung vor einem Privatankläger rechtfertigen muß. Unter vogelfrei verstehe ich etwas ganz anderes! (Beifall beim Liberalen Forum und bei der SPÖ.)

Es ist mir auch neu, daß in den österreichischen Bezirksgerichten bei Verhandlungen durch die Justiz von der Schußwaffe Gebrauch gemacht wird, wenn jemand, wie Sie sagen, zum Abschuß freigegeben wird. – Ich nehme nur Ihre Worte auf. Es ist an sich eine Übung Ihrer Fraktion, sehr starke Worte für kleinliche Sachverhalte zu verwenden Das ist in diesem Fall treffend zu beleuchten.

Gleichzeitig verwenden Sie auch Bilder aus der Anatomie. Wenn Sie aber die Vorsitzende unserer Fraktion als Vorsitzende eines Blinddarms bezeichnen, so führe ich das darauf zurück, daß Sie sich in diesem Feld besonders gut auskennen, weil Sie möglicherweise dort zu Hause sind, wo man üblicherweise den Blinddarm antrifft.

Ganz abgesehen davon habe ich vielleicht ein falsches Verständnis von solchen Dingen. (Abg. Mag. Stadler : Sie müssen den Blinddarm erst operieren lassen!) Aber wenn Sie solche Ausdrücke auf uns projizieren, dann gereicht uns das zur Ehre. Denn wenn man von Stadler beschimpft wird, dann ist das ein deutlicher Hinweis dafür, daß man richtig liegt. (Beifall beim Liberalen Forum, bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler : Danke! Aber wenn Sie mir jetzt noch einige Komplimente machen, wird Sie Ihre Fraktion absetzen!)

Kollege Stadler! Man kann es sich manchmal nicht aussuchen. Übrigens: Ich hoffe, ich schade Ihnen nicht, wenn ich Sie lobe. Ich hoffe, ich schade Ihnen damit nicht! (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler .)

Jetzt komme ich zu dem hochinteressanten Antrag der Freiheitlichen, die Immunität zur Gänze abzuschaffen – ich finde das sehr interessant –: Einerseits geht Stadler hier heraus und jammert, daß sich Haider jetzt in Ehrenbeleidigungsdingen rechtfertigen muß, gleichzeitig erinnert er aber daran, daß seine Fraktion einen Antrag eingebracht hat, die Immunität überhaupt abzuschaffen. Das paßt meiner Auffassung nach nicht zusammen und ist für mich nicht logisch. Denn das wäre natürlich tatsächlich ein Dammbruch. (Abg. Mag. Stadler: Ich habe geglaubt, Sie verstehen etwas vom Rechtsstaat!) Ich verstehe einiges vom Rechtsstaat. (Abg. Mag. Stadler: Offensichtlich nicht!) Ich glaube, ich brauche das Ihnen gegenüber nicht zu rechtfertigen. (Abg. Mag. Stadler: Offensichtlich war Ihre Anwaltstätigkeit nicht lange und gründlich genug!) Hören Sie jetzt einmal zu!

Ich komme nun zu der Pikanterie dieses Antrags: Es handelt sich bei diesem Antrag nämlich nicht um einen Initiativantrag, wie man meinen würde, weil es ja um die Angelegenheiten dieses Hohen Hauses geht. Es geht um uns selbst. (Abg. Mag. Stadler: Selbstverständlich!) Es geht also um uns selbst, daher handelt es sich dabei nicht um einen Initiativantrag, sondern um einen sogenannten Entschließungsantrag. Er richtet sich an die Bundesregierung. Die Bundesregierung soll uns die Immunität abschaffen! Das finde ich schon sehr stark! (Heiterkeit und Beifall beim Liberalen Forum, bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich würde meinen, das sind systematische Vorarbeiten für den von Herrn Kollegen Stadler befürchteten Dammbruch. Denn wenn ich die Bundesregierung mit einem Entschließungsantrag auffordere ... (Abg. Mag. Stadler : Wir haben einen Entschließungsantrag und einen Initiativantrag eingebracht! Sie können sich aussuchen, welchem Antrag Sie zustimmen wollen!) Ich beziehe mich auf den Entschließungsantrag. Eine Fraktion, die in Angelegenheiten des Hohen Hauses selbst Entschließungsanträge an die Bundesregierung stellt, hat einen gewissen Zugang zur Obrigkeit: Sie ist obrigkeitshörig und autoritätsgläubig. Sie ist eben offenbar prädestiniert für die dritte Republik. (Beifall beim Liberalen Forum und bei der SPÖ.)


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Jetzt aber zu den Auslieferungsbegehren selbst. (Abg. Mag. Stadler: Suchen Sie es sich aus! Stimmen Sie zumindest dem Initiativantrag zu!) Herr Kollege! Wir haben einen Initiativantrag eingebracht, Wir sind nicht der Meinung, daß man die Immunität zur Gänze abschaffen soll. Wir halten sie für eine ganz wichtige Sache. Wir haben aber auf den Punkt gebracht, daß es sie bei strafbaren Handlungen gegen die Ehre, sofern es sich um Privatanklagedelikte handelt, überhaupt nicht mehr geben soll, sodaß der Immunitätsausschuß mit Verfahren wie denen, die jetzt zur Debatte stehen, gar nicht mehr befaßt wird. Denn der Richter wird das Gesetz lesen können und wird erkennen, daß er in einem solchen Fall gar nicht anfragen muß. Damit ersparen wir uns überflüssige Arbeit im Ausschuß, und für den Bürger schaffen wir Rechtsklarheit. Das ist mir lieber als eine bloß geänderte Praxis. (Beifall beim Liberalen Forum und bei der SPÖ.)

Wichtig daran ist mir aber, daß das auf Privatanklagedelikte eingeschränkt wird, und zwar aus dem simplen Grund, daß in diesem Fall ein Bürger Politiker einem Bürger Nichtpolitiker oder vielleicht auch einem Bürger Politiker gegenübersteht. (Abg. Dr. Graf : Bürger Einem!) Jedenfalls stehen einander zwei zivile Personen in einem fairen Parteienprozeß vor dem Strafgericht gegenüber, und einer von den beiden wird gewinnen, und der, der gewinnt, wird von seinem Prozeßgegner den vollen Kostenersatz bekommen, sehr im Unterschied zu sonstigen Strafverfahren. Das halte ich für nicht ganz unwichtig.

Daher trägt jemand, der in einem Privatanklageverfahren als Ankläger auftritt, das volle Kostenrisiko, und er wird sich dessen hoffentlich auch bewußt sein, während der, der als Beschuldigter vis-à-vis steht, die volle Chance hat, wenn er obsiegt, die Kosten ersetzt zu bekommen. Das ist eine ganz wichtige Sache. Weisungsgebundene Staatsanwälte sind dabei im übrigen nicht im Spiel.

Jetzt komme ich auf die konkreten Fälle zu sprechen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler .) Stadler ist verwirrt! Was soll ich machen? (Heiterkeit beim Liberalen Forum.) Er kann nicht zuhören. Daran ist er nicht gewöhnt. Befehlsausgaben sind wahrscheinlich kürzer als parlamentarische Reden. (Abg. Mag. Stadler : Kommen Sie zur Sache!) Daher kann er es nicht aushalten, daß er ein bißchen warten muß, bis die entsprechenden Argumente kommen. Was soll ich machen? (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Stadler: Reden Sie weiter!) Ich habe 20 Minuten Zeit zu reden. Wenn ich Lust habe, kann ich die ganze Zeit in Anspruch nehmen.

Es geht hier heute um zwei Fälle. Im Fall eins ... (Abg. Mag. Stadler: Ihr Zweipunkteprogramm ist Dr. Haider!) Seien Sie nicht so unhöflich! (Weiterer Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler .) Herr Stadler, seien Sie nicht so unhöflich! Dr. Haider ist kein Parteiprogramm, das wäre wirklich ärmlich, da haben Sie recht. (Heiterkeit und Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Mag. Stadler: Sie sind nur gegen Dr. Haider!) Haider als Parteiprogramm wäre wirklich ärmlich. An sich ist das fast beleidigend. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler. ) Wenn Sie von Ihrer Warte aus Haider als ärmlich bezeichnen, dann ist das auch interessant. Wenn Haider unser Programm wäre, dann wäre das ärmlich. (Abg. Mag. Stadler: Ihr Parteiprogramm ist ärmlich!) Stadler kennt sich nicht aus. Der Führer ist nicht da, und er hat keine Weisungen. (Abg. Mag. Stadler: Ausgerechnet Volker redet vom "Führer"!)

Wir haben hier zwei Fälle auf dem Tisch: Im einen Fall handelt es sich um ein lupenreines Privatanklagedelikt. Ich bin der Meinung, daß wir bei diesem Delikt ohne weiteres in der Lage sind, der Auslieferung zuzustimmen. (Abg. Mag. Stadler: Als Volker würde ich an Ihrer Stelle ganz ruhig sein!) Lieber Stadler! Sippenhaftung ist Ihres, für sich selber stehen ist Meines! (Beifall beim Liberalen Forum und bei der SPÖ.)

In einem Fall handelt es sich um ein lupenreines Privatanklagedelikt, und daher wird unsere Fraktion dieser Auslieferung selbstverständlich zustimmen, weil sie genau dem Geist unseres Verfassungsänderungsantrages entspricht.

Im zweiten Fall allerdings hat sich ein staatsanwaltliches Verfahren an die Seite geschlagen, indem bedauerlicherweise der Privatankläger Dr. Einem die Ermächtigung zur Verfolgung durch


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den Staatsanwalt erteilt hat. Diese Ermächtigung verändert die gesamte Qualität des Verfahrens – nicht des Deliktes, aber des Strafverfahrens –, denn damit ist es kein Privatanklagedelikt mehr, sondern hat es den Charakter eines Offizialdeliktes. Es handelt sich um zwei Sachverhalte. (Abg. Mag. Stadler : Der Vorsitzende des Ausschusses hat das noch nicht begriffen!) Das ist aber untrennbar. Sie wissen ganz genau, daß das untrennbar ist. Delikt eins besteht im Vorwurf einer ausgestandenen Strafe, noch dazu in einem Gefängnis, das es gar nicht gibt. Das ist das Privatanklagedelikt. Der zweite Vorwurf war der Vorwurf der Aktenunterdrückung. Und letzteres Delikt hat jetzt durch die Ermächtigung leider Offizialcharakter bekommen. Aus diesem Grund sieht sich unsere Fraktion nicht in der Lage, im zweiten Fall der Auslieferung zuzustimmen. Denn es liegt da eine usancenmäßige Grenzüberschreitung vor. Wenn die Staatsanwaltschaft auf der Anklageseite auftritt, dann handelt es sich eben nicht um ein Privatanklagedelikt im förmlichen Sinn, und aus diesem Grunde können wir diesfalls unter keinen Umständen zustimmen, weil wir der Meinung sind, das das tatsächlich eine Aufweichung der Praxis im Sinne von Dammbruch bedeuten würde, und da sind wir nicht gewillt, mitzugehen.

Wir sind aber der Meinung, daß es an der Zeit wäre, daß unser Initiativantrag so rasch wie möglich behandelt und zum Beschluß erhoben wird, denn dann wären Rechtssicherheit und Klarheit hergestellt. Wem das zu kompliziert ist, dem möchte ich ins Stammbuch schreiben: Als Oppositionspartei muß man, wenn man der Meinung ist, daß man etwas in Richtung mehr politischer Kultur bewegen will, in solchen Dingen sehr sorgfältig sein. Wir haben uns bemüht, sehr sorgfältig zu sein. Kollege Stadler war zwar im Immunitätsausschuß mit dabei, hat die Diskussion dort erlebt, hat sie aber anscheinend vergessen oder sie hat sich ihm nicht eingeprägt, weil sie in seiner Stammrolle nicht vorgesehen war. (Abg. Mag. Stadler : Im Unterschied zu Ihnen habe ich mich mit dem Akt befaßt! Sie reden von Dingen, von denen Sie nichts verstehen!)

Ich bitte herzlich, genau zu differenzieren: Wenn das Verfahren über den Staatsanwalt läuft, wird unsere Fraktion nicht zustimmen. Im Fall der Privatanklage sind wir der Meinung, daß Artikel 57 geändert gehört. Warum sollte die Praxis dem nicht vorausgehen? – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim Liberalen Forum.)

22.42

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steindl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.42

Abgeordneter Mag. Franz Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe hier eine APA-Meldung vom heutigen Tag, laut welcher der burgenländische "F"-Klubobmann Rauter vom Oberlandesgericht Wien zu einer Entschädigungszahlung verurteilt wurde.

Dieser Fall ist im Burgenland bekannt. Es ging dabei darum, daß nach einer Auseinandersetzung zwischen den Klubobleuten Kollege Rauter eine Zeitung herausgebracht hat, in der sich eine Karikatur befindet, auf der sich zwei Säue – nämlich der Klubobmann der SPÖ und der Klubobmann der ÖVP, als Säue dargestellt – an einem Baum reiben. Darunter steht: "Was stört es die Eiche, wenn sich die Säue an ihr reiben?" – Das wurde als Beleidigung empfunden, und Herr Rauter ist heute verurteilt worden.

Wenn man in der Geschichte ein bißchen nachblättert, dann findet man etliche solcher Fälle, und komischerweise kommen sie immer wieder aus der gleichen Ecke. Es gibt bereits ein Buch über solche verbalen Attacken, es heißt "Schlagwort Haider", in dem Haiders Attacken seit 1986 zusammengefaßt sind. Dort kann man zum Beispiel lesen, daß Haider Zernatto einen Lügner und Vertragsbrecher nannte. (Abg. Haigermoser : Das stimmt ja auch!) Über Herrn Josef Cap hat Herr Haider gesagt – ich zitiere den "Standard" vom 18. Feber – "Der hat mehr um den Hals als im Hirn und ist eine unbeleuchtete Erscheinung und ein armseliger Kerzenleuchter." (Abg. Dr. Haider : Das stimmt auch! – Abg. Mag. Stadler: Sie sind ein ganz kleiner Handlanger der Sozialisten geworden!) Herr Haider! Herr Kollege Stadler! Können Sie mir einmal zuhören? – Würde man Ihnen für jede unqualifizierte Äußerung, die Sie heute schon gemacht haben, einen


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Schilling abziehen, dann müßten Sie jetzt die Notstandshilfe beantragen. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich habe Ihnen zugehört, und ich hoffe, daß Sie auch mir zuhören! – Herr Haider hat die ÖVP Burgenland in einem freiheitlichen Pressedienst sogar als Blinddarm der Landesregierung bezeichnet, der ständig gereizt und zu nichts nutze ist.

Diese Beispiele könnte man natürlich noch ergänzen. Das sind keine erfundenen Geschichten, sondern sie sind wahr. Zumeist steht im Mittelpunkt eine Person, nämlich Herr Dr. Haider. Das ist bereits alltäglich. (Abg. Mag. Stadler: Sie reden von Dingen, von denen Sie keine Ahnung haben!) Es ist kein Zufall, daß dieser Dr. Haider immer im Mittelpunkt steht, denn seine Äußerungen – das kann man nachvollziehen – tragen zur Radikalisierung der Sprache und somit zur Radikalisierung der Politik bei.

Es ist kein Zufall, daß wir heute über zwei beziehungsweise – damit Sie mich nicht korrigieren – drei Anträge betreffend die Auslieferung Haiders hier diskutieren. Der dritte beziehungsweise vierte Fall – das wurde von meinen Vorrednern schon betont – wurde ja zurückgezogen. Man kann sich da nur fragen: Steckt dahinter wirklich Taktik der Freiheitlichen? Denn wenn man sich diesen Dr. Michael Rockenschaub, einen Bundesrat (Abg. Dr. Haider : Das ist euch unangenehm!), anschaut, dann hat man die Vermutung, daß er wahrscheinlich auch einer von jenen ist, die Ihnen, Herr Dr. Haider, wohl hörig sind. Denn sonst hätte er seine Klage ja nicht zurückgezogen! Es wird immer wieder dieselbe Taktik angewandt: Man versucht, eine Lex Haider zu konstruieren, um von den tatsächlichen Problemen abzulenken. Die Freiheitlichen sind eben Meister der Verdrehung der Situation.

Sie wissen genau, daß wir schon vor eineinhalb Jahren eine Verhaltensänderung im Ausschuß diskutiert haben. Es wurde in der letzten Gesetzgebungsperiode bereits festgestellt, daß es im Schutze der Immunität zu keiner Schädigung von Privatpersonen kommen darf. Eine entsprechende Vorgangsweise wurde im letzten Immunitätsausschuß von drei bis sechs Uhr in der Früh und vor dem Plenarsitzungstermin lange und ausführlich diskutiert.

Die jetzt getroffene Lösung bedeutet natürlich eine Einengung der außerberuflichen Immunität; das haben wir auch in einer Ausschußfeststellung festgehalten. Wir sind dafür, daß verschiedene Paragraphen, nämlich die §§ 111, 113, 115 und 152, so behandelt werden, daß im Fall eines Verstoßes gegen diese jede Person beziehungsweise jeder Abgeordneter, egal ob er Haider oder anders heißt, in Zukunft ausgeliefert wird.

Warum sind wir zu dieser Haltung gekommen? – Der Großteil der Fälle konzentriert sich auf den die üble Nachrede betreffenden Paragraphen. Das kann man auch statistisch beweisen: In der XVII. Gesetzgebungsperiode ging es zum Beispiel in 31 von insgesamt 35 Fällen um üble Nachrede, in der XVIII. Gesetzgebungsperiode waren es 21 von insgesamt 28 und so weiter.

Als Ausschußvorsitzender weise ich daher striktest den Vorwurf zurück, daß es sich heute und hier in diesem Fall um eine Lex Haider handelt. Diese Ausschußfeststellung wird in Zukunft, egal und unabhängig, alle 183 Abgeordnetenkollegen treffen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich weise auch den Vorwurf zurück, Herr Kollege Stadler, daß die ÖVP der SPÖ nachgeeilt sei. (Abg. Mag. Stadler: Natürlich! Das ist ein Dauerzustand bei Ihnen!) Denn diese Vorgangsweise wurde bereits unter dem damaligen Ausschußobmann Dr. Maitz sehr intensiv diskutiert. (Abg. Mag. Stadler: Sie sind Erfüllungsgehilfen der Sozialisten!) Man hat sich damals schon über eine Änderung geeinigt. Die Praxis hinsichtlich Immunität hat sich nun einmal im Laufe der Zeit geändert, und man darf diese Immunität nicht als Schutzschild für Verleumdungen jeder Art sehen.

Wenn man hinterfragt, was eigentlich der Sinn der Immunität war, dann findet man heraus: Diese Einrichtung geht zurück auf die Monarchie. Damals war die Stellung der Abgeordneten noch nicht so, wie sie heute ist. 1979 gab es eine gesetzliche Veränderung zur Stärkung der beruflichen Immunität, und in den sechziger Jahren ist die außerberufliche Immunität bereits


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eingeengt worden. Daher ist es ganz logisch, daß dem Zeitgeist entsprechend die außerberufliche Immunität nochmals genau diskutiert und eingegrenzt wird.

Es ist nicht einzusehen, warum hier verschiedene Privilegien gegenüber den Bürgern vorherrschen sollen. Gerade die Freiheitlichen sind es, die immer nach einem Privilegienabbau schreien, aber wenn es darum geht, ihre eigenen Privilegien im Bereich der Immunität einzuengen, dann gibt es einen lauten Aufschrei. Das ist Zwiespältigkeit!

Da befinde ich mich in guter Gesellschaft mit Günther Traxler vom "Standard", der schreibt – ich zitiere –: "Nur als drollig kann man die Empörung empfinden, der sich der freiheitliche Klubobmann Ewald Stadler nun hingibt, nicht nur, weil sein Parteiobmann ja – spät genug – der Anlaß für diese Kursänderung in Sachen Immunität ist. Daß die Freiheitlichen permanent alle Privilegien abschaffen wollen, ihre Abschaffung aber immer dann als Skandal brandmarken, wenn es sich um eines handelt, von dem sie profitieren, gehört zum Ritual." – Hier dann noch von einem politischen Willkürakt zu sprechen, entbehrt natürlich jeder Realität.

Weil Sie, Herr Kollege Stadler, in Ihren Ausführungen gefragt haben: Wo sind da die kleinen Bürger? (Abg. Mag. Stadler: Wo sind sie?) , frage ich Sie: Wie viele Bürger gibt es denn, die sich trauen, gegen diese Mächtigen derartige Schritte zu unternehmen? (Abg. Mag. Stadler: Wir haben nicht sie gemeint!)

Sie haben im Ausschuß den Einwand gemacht, daß jedermann zivilrechtlich klagen kann. – Ja wer bringt denn schon eine zivilrechtliche Klage ein, wenn damit Anwaltskosten, das Risiko und so weiter verbunden sind? Bei den Freiheitlichen ist das vielleicht leichter, denn wenn derartige Prozesse verloren werden, gibt es immer noch – so wie im Burgenland – einen Sozialfonds, aus dem man schöpfen kann. (Ruf bei den Freiheitlichen: Haha!)

Es gibt genug Beispiele aus der Vergangenheit, die man anführen könnte, wie Personen von einer Partei diffamiert werden. Der Fall Doralt ist heute bereits zur Sprache gekommen. Es gibt noch andere Fälle, zum Beispiel den eines Volksschuldirektors aus Krenglbach bei Wels, und andere Fälle mehr.

Daß es sich beim zweiten Fall um einen besonderen Fall handelt, bei dem auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde, können wir im Ausschuß nicht beeinflussen. Ich stelle nur fest, Herr Kollege Kier: Das ist nun einmal der gleiche Sachverhalt. Man kann nicht einmal dafür und beim zweiten Mal dagegen sein.

Daher sind wir für eine Praxisänderung. Wir wollen das einmal befristet durchführen und schauen, was dabei herauskommt. Wir sind für eine klare Linie, nämlich für die Ausschußfeststellung, bei gewissen Delikten die Auslieferung zu beantragen. Ansonsten bleibt es dem Ausschuß nach wie vor vorbehalten, jeden einzelnen Fall genau zu überprüfen.

Ich glaube, dieser Schritt war notwendig. Er ist eine Möglichkeit, gegen die Radikalisierung der Sprache vorzugehen. Beim Umgang der Menschen miteinander muß eben das Grundprinzip gelten, daß ein Abgeordneter nicht bessergestellt werden darf als jeder andere Bürger. Daher werden wir den beiden Ausschußanträgen zustimmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

22.54

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wabl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.54

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Vorgehen der beiden Regierungsparteien in der Frage der Immunität ist ein Zeichen der Schwäche.

Daß Sie nicht sorgfältig genug vorgehen, hat Ihnen Kollege Kier, der sich sowohl im Ausschuß als auch hier am Rednerpult bemüht hat, einen differenzierten Standpunkt einzunehmen, deutlich vor Augen geführt.


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Es ging Ihnen nicht darum, die Immunität neu zu definieren. Es ging Ihnen auch nicht darum, darüber zu diskutieren, wie man dieses Bundesverfassungsgesetz effizienter gestalten könnte. Es gibt in den westlichen Demokratien verschiedene Praxen im Zusammenhang mit der Immunität, und darüber hätten wir diskutieren können. Aber Sie – und da hat Kollege Stadler recht – wollten diesmal eine Sanktion gegen den Kollegen Haider setzen.

Meine Damen und Herren! Die Wortmeldung des Kollegen Kostelka war ja bezeichnend: Er spricht von einem Akt der Gleichheit. Er fragt: Was ist denn daran verwerflich, wenn der Täter Haider vor Gericht steht? Er bemüht sich nicht einmal mehr, hier formal korrekt jene Bezeichnung zu finden, die in diesem Fall angemessen wäre, in einer Diskussion, die äußerst heikel ist.

Herr Kollege Kier! Sie schätzen die Situation falsch ein: Es ist eine Hemmschwelle, die überschritten worden ist. Ich kann mich an viele Diskussionen über Immunität hier im Hohen Hause erinnern. Es hat sehr heftige Diskussionen darüber gegeben, beispielsweise im Zusammenhang mit den Demonstrationen und den Sitzstreiks der Grünen auf der Pyhrn Autobahn, wo bereits der Justizsprecher der ÖVP für die Auslieferung gestimmt hat, wo bereits die Frau Hubinek als Zweite Präsidentin für die Auslieferung gestimmt hat. Wir haben damals schon über die Frage: Was bedeutet Immunität? diskutiert.

Daß die Regierungsparteien immer wieder der Meinung sind, daß die Immunität ausgenützt wird, mißbraucht wird, das ist eine Tatsache.

Meine Damen und Herren! Sie nehmen sich heraus, beurteilen zu können, ob etwas tatsächlich eine Beleidigung ist, ob etwas tatsächlich ein Delikt ist, das die Grenzen der politischen Korrektheit überschritten hat.

Meine Damen und Herren! Wie wollen Sie das beurteilen? – Gerade das Beispiel Peter beweist, was auf uns zukommt. Ist es in Zukunft so, daß Sie in einer Auseinandersetzung nicht mehr sagen können: Das ist Faschismus? Ist es in Zukunft so, daß diese Art der Auseinandersetzung, auch wenn sie hart geführt wird, vor dem Richter endet? Ist das Ihr Wunsch? Ist das Ihre Vorstellung von Demokratie?

Sie glauben, weil Haider die Immunität mißbraucht, können Sie sie teilweise abschaffen. Meine Damen und Herren! Das ist ein Zeichen unglaublicher Schwäche.

Sie kommen doch auch in anderen Bereichen nicht auf die Idee, zum Beispiel die Pressefreiheit abzuschaffen. Wie oft wird die Pressefreiheit von Journalisten mißbraucht! Wie oft werden Menschen in aller Öffentlichkeit in den Zeitungen heruntergeschrieben, heruntergemacht, gedemütigt, in ihrer Ehre beleidigt! Sie kommen aber nicht auf die Idee – zu Recht nicht (Abg. Mag. Stadler: Noch nicht!), zu Recht nicht –, die Pressefreiheit einzuschränken, die Pressefreiheit auch nur im Ansatz aufzugeben.

Sie glauben, daß Haider die Immunität mißbraucht. Ich gestehe Ihnen diesen Vorwurf zu; er trifft in vielen Bereichen zu. (Abg. Mag. Stadler, das "profil" von dieser Woche hebend: Vranitzky – die Pressefreiheit! Das ist ungeheuerlich!) Haider wiederholt sehr oft Vorwürfe, obwohl er vor Gericht bereits dazu verurteilt worden ist, daß er das oder jenes nicht mehr sagen darf, weil er weiß, daß er immun ist. Aber warum muß dieses Haus, meine Damen und Herren, warum müssen Sie als Mehrheit dem Haider recht geben? Weil er die Immunität mißbraucht, werden Sie zu einem Totschläger in Sachen Immunität!

Die Hemmschwelle ist überschritten, Herr Kier. Sie haben es selbst erlebt. Sie haben sich bemüht, mit einem sehr differenzierten Antrag das Bundesverfassungsgesetz zu ändern, darüber zu diskutieren, wie wir in der Frage Immunität glaubwürdiger werden könnten, damit wir dieses Privileg, das ich für ein Privileg des Volkes halte, auch in der Öffentlichkeit verteidigen können.

Meine Damen und Herren! Worum geht es denn? – Die Frau Petrovic greift doch nicht die Immuno AG in voller Schärfe an, weil sie als Privatperson einfach gerade Lust verspürt, die


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Immuno AG anzugreifen – oder die Industrie, die alle möglichen Gifte in die Umwelt bläst. Das ist doch nicht ihr Privatvergnügen, sondern sie ist gewählt worden von grünen Wählerinnen und Wählern, damit sie gegen solche Industrien kämpft, die ohne Rücksicht auf Verluste Geschäfte machen.

Wenn Sie wollen, daß dieser Schutz aufgehoben wird (Abg. Schieder: Der fällt doch gar nicht drunter!) , weil Sie meinen, Sie müssen Herrn Haider eine drübergeben, Herr Schieder ... (Abg. Schieder: Der fällt doch gar nicht drunter!) Das war ja der eigentliche Grund, Herr Schieder! Sie sind ja im Immunitätsausschuß gesessen, und man hat an Ihrer Unlust zur Diskussion gemerkt, daß es Ihnen einzig und allein darum gegangen ist, Herrn Haider eine drüberzugeben. (Abg. Mag. Stadler: Genau! Natürlich!)

Meine Damen und Herren! Man kann heimlich darüber Freude empfinden, privat – aber politisch ist das ein schwerer Fehler in diesem Haus! Politisch ist das ein Vandalenakt, den Sie hier begehen. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Kollege Kier, nochmals: Ihre Bemühungen in Ehren, aber Sie haben ja an Ihren Ausführungen gemerkt, daß diese Art der Differenzierung im Zusammenhang mit der Immunität hier nicht gefragt ist. Nicht der kleine, arme Bürger, der sich nicht wehren kann, war Anlaß für die Änderung der Immunitätspraxis, nicht der kleine Volksschullehrer oder der kleine Bürger A oder X – nein, der große Verleger Fellner und – zugegebenermaßen – der arme, kleine Einem in der Bundesregierung (Heiterkeit bei den Freiheitlichen) waren die Anlaßfälle, die Immunitätspraxis zu ändern. Es ist einfach politische Unvernunft, hier Haider die Gelegenheit zu geben, auch noch den Märtyrer zu spielen. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Sie haben in diesem Fall, meine Damen und Herren, Glück, weil die Boulevardpresse und die öffentliche und veröffentlichte Meinung genau auf dieser Linie fahren, Sie vergessen jedoch, daß Sie auch einmal in der Opposition waren, und Sie vergessen, daß es vielleicht einmal Zeiten geben wird, wo Sie dann wieder in Opposition sein werden. Und dann wird es eine andere Immunitätspraxis geben.

Für die Grünen bedeutet diese Art der Aufhebung des Schutzes, daß wir unser Budget im Zusammenhang mit Rechtsanwaltskosten erhöhen müssen. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern: Ich habe einen ähnlichen Satz im Zusammenhang mit der "Kronen-Zeitung" gesagt; sie hat mich 1987 groß denunziert: Wabl soll zum Aids-Test. Wabl hatte mit Prostituierten und Rauschgiftkranken Kontakt und soll deshalb zum Aids-Test. Und ich habe mir erlaubt, in meiner Erregung zu sagen: Das ist Nazi-Journalismus.

Ich habe in der ersten Instanz recht bekommen, in der zweiten Instanz recht bekommen. In der dritten Instanz hat dann die "Kronen-Zeitung" gewonnen, weil der Oberste Gerichtshof gesagt hat: Da ist überhaupt kein Wahrheitsbeweis zulässig, das ist an sich eine Beleidigung. Und das kostet Hunderttausende Schilling. Die "Kronen-Zeitung" hat kein Problem damit, sich zu verteidigen. Wenn die "Kronen-Zeitung" verloren hätte, dann hätte sie im nächsten Artikel dem Wabl noch ordentlich eine drübergegeben.

Das ist das, was Sie hier auch machen, meine Damen und Herren: Sie glauben, weil Sie persönlich anständig sind und persönlich in der Wortwahl überlegt handeln, wird Sie das nicht treffen. – Sie trifft es das nächste Mal, wenn sich die politische Situation verschärft, indem Sie irgendeine beliebige große Firma einfach bezichtigen, daß sie Geschäfte auf Kosten der Krankheit von Mitmenschen macht. Und dann frage ich Sie: Was ist daran Beleidigung? Dann frage ich Sie: Was ist daran unanständig? Was ist daran Mißbrauch?

Sie wissen ganz genau, daß der Politiker in Österreich allzuoft Dinge sagen muß, wo er nicht genau alle Beweismaterialien in der Hand hat, weil er sich eben vorwagen muß in einen Bereich, über den allzulang der Mantel des Schweigens gehüllt wurde. Und erst dieser Mut, der nur deshalb möglich ist, weil der Abgeordnete immun ist, erst dieser Mut ermöglicht die Aufdeckung von großen Skandalen.


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Das, was Sie heute hier an Schwäche demonstriert haben, wird ein Stück demokratischer Kultur kaputtmachen. Ich sage Ihnen: Sie spielen damit Herrn Haider in die Hände, und ich hoffe, daß Sie in einem Jahr vielleicht anders darüber denken. Wir hätten uns sehr gefreut, wenn Sie über die Vorschläge diskutiert hätten, die die Grünen im Zusammenhang mit der Immunität gemacht haben.

Was wäre es denn gewesen, wenn wir darüber nachgedacht hätten, eine ähnliche Praxis wie jene in Frankreich einzuführen, daß man sehr wohl versucht, ein Verfahren zuzulassen – aber nicht auf Kosten des Abgeordneten, nicht auf Kosten der wirtschaftlichen Existenz, sondern um klarzulegen, wer recht hat, eine Instanz anzurufen, die sagt: Das ist richtig, oder das ist falsch. – Darüber wollten Sie gar nicht diskutieren. Sie waren sich sicher, die "Kronen-Zeitung", der "Kurier", "Die Presse", "Der Standard" sind auf Ihrer Seite, und der Herr Haider – das ist das richtige Opfer.

Meine Damen und Herren! Sie sind heute selber zum Opfer geworden, und ich hoffe, Sie werden noch darüber nachdenken. (Beifall bei den Grünen, bei den Freiheitlichen sowie beim Liberalen Forum. – Abg. Mag. Stadler: Der Moser, der Kier! Ihr wißt ja selber nicht, was ihr wollt! Ihr seid ja völlig daneben!)

23.06

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Dr. Salzl hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet.

Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen das Wort. Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. Beginnen Sie bitte mit der Darstellung der Behauptung, die Sie berichtigen wollen. – Bitte.

23.06

Abgeordneter Dr. Stefan Salzl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Steindl hat in bezug auf eine APA-Meldung von heute behauptet, der Obmann der burgenländischen Freiheitlichen Dr. Rauter sei wegen Ehrenbeleidigung zu einer Strafe von 20 000 S verurteilt worden.

Diese Behauptung ist unrichtig. (Abg. Mag. Stadler: Schon wieder etwas Falsches!) Wahr ist vielmehr – ich zitiere hier ebenfalls diese APA-Meldung, und zwar wörtlich –: "VP-Klubobmann Kaplan hatte den F-Politiker nach Erscheinen einer Karikatur in den ,Burgenländischen Nachrichten‘ wegen Ehrenbeleidigung geklagt. Rauter selbst wurde von diesem Vorwurf freigesprochen." (Bewegung bei den Freiheitlichen.)

Entweder kann Herr Kollege Steindl nicht lesen – oder er verdreht hier bewußt die Tatsachen! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Haider: Der Moralisierer!)

23.07

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gradwohl. Von nun an: 10 Minuten-Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

23.07

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) Vielleicht könnte die Glaskinn-Fraktion auf der rechten Seite dieses Hauses dem Redner beim Rednerpult hier ein bißchen Aufmerksamkeit schenken, denn auch Herr Mag. Stadler kann – vielleicht – von mir juristisch zwar nichts lernen, aber vielleicht ein paar moralische Anhaltspunkte für das weitere Leben und den weiteren Umgang gewinnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade die Situation, die es gegeben hat, bevor ich hier zum Rednerpult gekommen bin, ist so, daß die Immunität völlig außer Frage steht, weil die Möglichkeit besteht – Herr Abgeordneter Salzl hat das hier gemacht, ich kann nicht beurteilen, ob sich das tatsächlich so abgespielt hat oder ob die Berichtigung tatsächlich richtig ist ... (Abg. Dr. Haider: Die APA-Meldung darf man doch wohl noch vorlesen, oder?) Ich kann das nicht beurteilen, Herr Kollege Haider, aber es besteht hier im Hohen Haus die Möglichkeit, sofort auf


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derartige Dinge zu reagieren, eine tatsächliche Berichtigung anzubringen, nicht aber besteht die Möglichkeit einer tatsächlichen Berichtigung, wenn Sie vom Leder ziehen. (Abg. Dr. Haider: Wieso? Der "arme" Einem kann jederzeit das Wort ergreifen!)

Nicht aber besteht die Möglichkeit einer tatsächlichen Berichtigung, wenn Sie in den letzten Jahren, denen ich dem Hohen Haus und auch dem Immunitätsausschuß angehöre (Abg. Dr. Haider: Denken Sie an die Geschäftsordnung, Herr Kollege!), beinahe in jeder Sitzung ein Punkt der Tagesordnung sind, wo Sie, Herr Dr. Haider, regelmäßig Anlaß dafür sind, daß sich Abgeordnete dieses Hauses im Immunitätsausschuß zusammensetzen und über die Immunität beraten, über die Immunität sprechen mußten. (Abg. Dr. Haider: Na und? Da habt ihr wenigstens etwas zu tun! Ihr werdet ja bezahlt dafür!) Wir haben andere Dinge zu tun, Herr Dr. Haider! Wir würden uns viel lieber um andere Dinge kümmern! (Abg. Mag. Stadler: Haben Sie nicht Juristen, die etwas davon verstehen? Schicken Sie einen Juristen! Schicken Sie die Mertel, die kennt sich wenigstens bei Bomben aus! – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Herr Mag. Stadler! Es wird auch Ihnen nicht gelingen, mich von meinem Konzept abzubringen! In der Zwischenzeit konnte ich feststellen, daß es zwischen Juristen und Juristen Unterschiede gibt. (Beifall bei der SPÖ.) Sie halte ich eher zuordenbar in die andere Kategorie! (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler – eine Hand ans Ohr legend –: Was war das jetzt?)

Wenn sich der Immunitätsausschuß in den letzten Jahren stets mit dem Abgeordneten Haider beschäftigen mußte, dann ist damit ein Argument vom Tisch, das heute von der Glaskinn-Fraktion von der rechten dieses Hauses regelmäßig ins Treffen geführt wurde – egal, ob in Zwischenrufen oder hier vom Rednerpult aus. Sie wollen aus dieser Änderung eine Lex Haider machen, Sie wollen Haider zum Märtyrer machen. Aber damit wollen Sie das Haus auch zwingen, in keinem Monat des Jahres, bei keiner Sitzung in diesem Jahr oder in den laufenden Jahren einer Legislaturperiode eine Änderung in irgendeiner Hinsicht zu machen, denn Haider war ständig ein Fall der Tagesordnung, und damit wäre es immer eine Lex Haider. Das wäre in der Vergangenheit so gewesen und wird auch – davon bin ich überzeugt – in Zukunft so sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn uns heute hier Herr Mag. Stadler klarzumachen versuchte, daß es so etwas Fürchterliches ist, was hier passiert, daß dieser "arme" Herr Dr. Haider – und, lieber Kollege Wabl, teilweise kann ich dir zustimmen, nur in einem Punkt nicht, nämlich daß er wirklich arm ist – jetzt der Anlaßfall wäre dafür und völlig überraschend im Immunitätsausschuß besprochen worden wäre, daß die Spruchpraxis – Herr Mag. Stadler hätte gerne den Ausdruck "Entscheidungspraxis", er soll ihn haben –, die Entscheidungspraxis des Immunitätsausschusses geändert wird, daß am Anfang einer Gesetzesperiode, und zwar am Anfang jeder Gesetzesperiode, im Immunitätsausschuß in einer Aussprache darüber gesprochen wurde, wie sich der Immunitätsausschuß bei Immunitäts- und Auslieferungsbegehren, in Sachen Immunität verhalten wird, was auch diesmal passiert ist, so ist diesmal etwas, was in den letzten zwei Jahren diskutiert wird, tatsächlich zur Umsetzung gelangt. Das heißt, für keinen – schon gar nicht für Dr. Haider – ist es überraschend, für keinen – schon gar nicht für Dr. Haider – ist das etwas, was ihn zum Märtyrer machen könnte.

Wenn der Herr Mag. Stadler hier von seinem Entschließungsantrag gesprochen hat, dem die Abschaffung der Immunität zugrunde liegt, so ist das für mich die Ausgeburt des reinen Populismus. (Abg. Mag. Stadler: Wie übersetzt man das? Was ist Populismus? Reden Sie deutsch! Wie übersetzen Sie das?) Wissend, daß es Fraktionen im Hause gibt, die dem niemals zustimmen würden, kann man natürlich das Maximum verlangen, obwohl man das selbst nicht will. Und das versuchen Sie uns ... (Abg. Haigermoser: Eine beeindruckende Rede! – Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Herr Haigermoser! Auf Ihre Beurteilungen verzichte ich schon lange! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schieder: Für den werden wir einen Rechtskurs belegen!)

Dann gibt es noch die Situation, daß Herr Mag. Stadler weinerlich erklärt, es sei Heuchelei, was hier passiert, beinahe in Tränen ausbricht über den armen, zum Märtyrer gemachten Klubobmann und Parteivorsitzenden.


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Herr Mag. Stadler! Was Sie heute hier heraußen gesagt haben (Abg. Mag. Stadler: Na was denn?) , die Wortwahl, die Sie heute gewählt haben, und das, was Sie in Ihren Pressekonferenzen an Wortwahl verwenden (Abg. Mag. Stadler: Wollen Sie klagen?) – ich habe es nicht notwendig (Abg. Mag. Stadler: Also Sie klagen nicht?); ich habe die Chance, mich mit Ihnen hier auseinanderzusetzen –, ist, im Vergleich zum dem, was Sie hier gemacht haben, wirklich Heuchelei. Sie sind der Heuchler, und Sie werden zum Heuchler angestiftet. Machen Sie es freiwillig, oder machen Sie es im Auftrag?

Wenn Sie, Herr Mag. Stadler, heute Herrn Dr. Haider verglichen haben mit den Dissidenten, mit denjenigen, von denen wir alle hier bis vor kurzem wußten, wie es ihnen geht (Abg. Mag. Stadler: Opfer des Sozialismus! Des real existierenden Sozialismus! Ein Vertreter des real existierenden Sozialismus!) , so habe ich mir vorgenommen, meine Rede damit zu beenden, daß ich Ihnen, Herr Mag. Stadler, sage: Diese Menschen, die wirklich Dissidenten waren, sind in Schutz zu nehmen, denn sie alle würden sich schämen, mit dem "Dissidenten" Haider in Österreich in Verbindung gebracht zu werden. (Beifall bei der SPÖ und des Abg. Mag. Barmüller .)

23.15

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt eine Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Dr. Haider zu einer tatsächlichen Berichtigung vor. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. 3 Minuten Redezeitbeschränkung.

23.15

Abgeordneter Dr. Jörg Haider (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Gradwohl hat hier die Behauptung aufgestellt, ich sei ständig Gegenstand der Tagesordnung dieses Hohen Hauses in Immunitätssachen. (Abg. Mag. Stadler – zur SPÖ gewendet –: Das ist ein Jurist, der etwas versteht – im Gegensatz zu Ihren Rednern! – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Ich stelle richtig: Das ist unrichtig. Ich bin nicht ständig Gegenstand der Tagesordnung, sondern nur fallweise. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

23.16

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Ofner. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

23.16

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was wir erleben und was Sie mit Heiterkeit quittieren, ist fürwahr keine Sternstunde des Parlamentarismus. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Es ist tatsächlich so, daß der Haß, der von den Lippen des einen oder anderen Redners trieft, einen frösteln macht, und die Scheinheiligkeit, die hier heraußen vorgetragen wird, ist wahrlich nicht zu überbieten, meine Damen und Herren. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen.)

Und dann geht ein Ausschußvorsitzender her und liest aus einer APA-Meldung etwas vor, was schon vom Übernächsten bei der Berichtigung widerlegt wird. Ich warte darauf, daß er herausgeht und wieder richtigstellt – und es geschieht nicht. Ich muß daher davon ausgehen, daß das, was du als Vorsitzender hier gebracht hast, nicht stimmt.

Haß trieft von den Lippen des einen oder anderen Redners, scheinheilig seid ihr alle miteinander, und dann kommen noch Dinge heraus, die in der nächsten Sekunde widerlegt sind! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ihr schlagt auf den Haider los – in Wirklichkeit aber trefft ihr die Opposition, und das wollt ihr, davon bin ich fest überzeugt! Und mit der Opposition trefft ihr auch gleich den Parlamentarismus und die Demokratie. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Koppler: Ihr seid Demokraten!) Da kannst du, Koppler, dazwischenkeppeln, was du willst. (Abg. Dr. Nowotny: Er redet!) Ich bin ein höflicher Mensch: Ich sage "keppeln", ich sage nicht "dazwischenplärren", wie Ihr Klubobmann Kostelka das zur Opposition gesagt hat. Ich sage nicht "dazwischenplärren". Das war der Aus


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10. Sitzung / Seite 122

druck von Kostelka – dann hat er geschaut, daß er weiterkommt; wahrscheinlich geniert er sich für seine haßerfüllten Ausdrücke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die parlamentarische Immunität – da bin ich etwas anderer Meinung als der eine oder andere auch aus meiner Fraktion – ist eine Notwendigkeit für die Opposition, um sich vorbehaltlos artikulieren zu können.

Es ist auch tatsächlich so, daß es nicht immer die Freiheitlichen gewesen sind, die den Immunitätsausschuß und in weiterer Folge das Plenum in dieser Art und Weise beschäftigt haben. Es war zu Zeiten, in denen die ÖVP in Opposition war, die ÖVP, die den Immunitätsausschuß beschäftigt hat. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich blättere zurück in den diesbezüglichen Statistiken, auch wenn das der eine oder andere aus der betroffenen Partei nicht gerne hören mag. Blättern wir zurück: Wann war die ÖVP das letzte Mal in der Opposition? Zur Zeit der kleinen Koalition. Gegen wen sind denn damals die Auslieferungsbegehren gelaufen? Elf gegen die Volkspartei, vier gegen die Freiheitlichen und ein einziges gegen die Sozialisten, wie sie damals geheißen haben.

Das heißt, nicht der, der freiheitlich ist, lädt die Auslieferungsbegehren auf sich, sondern der, der in Opposition ist, hat es notwendig, daß er sich vorbehaltlos artikulieren kann, und die Mächtigen sind es, die sich bemühen, über ihn drüberzufahren. So ist die Wahrheit, meine Damen und Herren! Das müssen wir erkennen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Hebt euch die Statistik aus! Damals waren es Namen wie Graff und Bergmann, die den Ausschuß beschäftigt haben, nämlich noch mehr beschäftigt haben, als das heute Haider, Meischberger oder andere tun.

Die Geschichte verbrämt manches. Ich möchte es vielen ersparen, in Erinnerung zu rufen, wie die Ausdrücke Graffs beschaffen waren, die damals die Gerichte, den Immunitätsausschuß und das Plenum beschäftigt haben. (Zwischenruf des Abg. Wurmitzer. ) Herr Kollege Wurmitzer, ich will es Ihnen ersparen; es ist das kein Ruhmesblatt für die ÖVP. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist auch Scheinheiligkeit sondergleichen, wenn man hier die "Privatperson", die sich wehren können muß, und den "kleinen Bürger" bemüht. Mein Vorredner Wabl hat es schon erwähnt: Vor etwa einem Jahr oder länger ist schon zum ersten Mal zur Diskussion gestanden, die Entscheidungspraxis im Ausschuß zu ändern. Damals waren es zwei ganz "kleine, arme Privatpersonen", die Privatankläger gewesen sind, um die es gegangen ist, Personen, die sich gar nicht wehren können, die ganz unterlegen sind einem Abgeordneten gebenüber: Das eine war die mächtige Firma Immuno – das ist schon erwähnt worden –, und das andere war der auch nicht gerade schwache "Kurier".

Im vorliegenden Fall waren es der Medienzar und Herausgeber etlicher Blätter, unter anderem des mächtigen "NEWS", Fellner, und ein Minister und Abgeordneter zugleich; ich sehe letzeren derzeit weder auf dem Regierungsbankerl noch auf dem Abgeordnetenplatzerl, aber er ist Minister auf der einen und Abgeordneter auf der anderen Seite. Er ist angeblich einem anderen Abgeordneten, der etwas über ihn sagt, so sehr unterlegen!

Bleiben Sie doch bei der Wahrheit!. Seien Sie offen! Nennen Sie das Kind beim Namen! Sagen Sie, daß Sie uns bügeln wollen! Sagen Sie, daß Sie die Opposition einschüchtern wollen! Geben Sie zu, daß Sie drohen wollen! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Aber kommen Sie nicht mit dem "armen, kleinen" Bürger, der sich nicht wehren kann, bei näherer Betrachtung aber Immuno, Fellner, "Kurier" oder Bundesminister und Abgeordneter Einem heißt. Bleiben Sie bitte bei der Offenheit und bei der Wahrheit!

Tun Sie außerdem nicht so, als ob Nichtauslieferung hier im Hause gleichbedeutend damit wäre, daß alles erledigt ist. Geben Sie bitte auch gegenüber der Öffentlichkeit zu, daß das immer nur "aufgeschoben" bedeutet. Wenn heute ein Auslieferungsbegehren hier im Hause läuft und der betreffende Abgeordnete nicht ausgeliefert wird, dann ist die Angelegenheit aufgeschoben; da gibt es keine Verjährung oder ähnliches. Irgendwann ist jeder von uns, wenn er


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10. Sitzung / Seite 123

nicht vorher stirbt, nicht mehr Abgeordneter, und dann hat er all diese Verfahren angespart, und je schlimmer er gewesen ist, umso mehr hat er dann am Hals. Dann kann er sich zu wehren trachten. Das heißt, dieses Recht ist gar nicht ein Recht des einzelnen Abgeordneten, sondern ein Recht des Hauses. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Dieses Recht bewirkt nur, daß der Betreffende die Dinge nicht zu der Zeit, während er Abgeordneter ist, am Hals hat, sondern dann, wenn er einmal nicht mehr Abgeordneter sein wird. Und den meisten von uns ist es vergönnt, nicht vorher auf den Friedhof zu kommen, sondern das noch zu erleben.

Bleiben wir doch bei dem, was auch etliche Vorgänger erwähnt haben: Die Privatanklage wegen Ehrenbeleidigung ist ja direkt unmodern geworden. Sie wird kaum mehr angewandt, und zwar nicht nur wegen der Immunität, sondern weil sie zu wenig weh tut; sie kostet zu wenig.

Mir ist allerdings erinnerlich, daß ein St. Pöltner Baumeister einen namhaften Journalisten auf Widerruf, Unterlassung und Schadenersatz geklagt hat. Und ich glaube, daß ich mich nicht irre, wenn ich jetzt sage, daß der Streitwert in der Größenordnung von 1 Milliarde Schilling gelegen ist. – Der sonst recht vorlaute Journalist hat blitzartig geschwiegen; er hat schweigen müssen.

Das ist die moderne Form der Einschüchterung auch von frei gewählten Volksvertretern. Sie werden vor dem Zivilgericht geklagt. Das ist die Gefahr, der wir uns alle ausgesetzt sehen. Die Bundesbahn oder ähnliche Institutionen, die nicht gerade als einflußarm zu bezeichnen sind, treten als Kläger auf, und sie schüchtern den mutigsten Abgeordneten durch hohe finanzielle Forderungen ein, die sie im Zivilbereich vortragen. (Abg. Nürnberger : Bist du schon einmal geklagt worden?)

Ich bin ein einziges Mal geklagt worden. Ich bin seit 17 Jahren hier im Haus. Lieber Nürnberger! Ich habe noch keinen Ordnungsruf in diesem Haus bekommen. Einmal bin ich von einer ganz armen, ganz schwachen und ganz bedauernswerten Personengemeinschaft geklagt worden: vom Landesparteivorstand der ÖVP Niederösterreich. Alle waren sie "arm", und keiner hat sich helfen können. So ist das gewesen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Was ich überhaupt nicht verstehen kann, ist, daß man dann sagt: Wir liefern für einen bestimmten Zeitraum aus, aber nur wegen Ehrenbeleidigungsdelikten. – Das ist ja pervers, meine Damen und Herren! Wegen einer Deliktsgruppe, die in ihrer Sozialschädlichkeit recht weit unten angesiedelt ist, soll ausgeliefert werden, wegen schwerer wiegender Dinge hingegen nicht? Watergate zum Beispiel würde nach diesem Beschluß nicht vor den Gerichten landen und andere schwerwiegende Delikte auch nicht. Einer aber, der zu einem anderen sagt – was ich verurteile und nicht sagen würde –: "Du Trottel!", wird ausgeliefert, während einer, der wie beim Fall Watergate ins Parteilokal des politischen Gegners einbricht und dort Unterlagen stiehlt, nach diesem Beschluß nicht ausgeliefert werden würde. Das muß man sich einmal vor Augen halten! (Zwischenrufe der Abg. Schwemlein und Wurmitzer .) Das muß man sich vor Augen halten! Denn damit wollt ihr die Opposition treffen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ihr wollt euch vorbehalten, ob bei anderen Delikten, bei echten, kriminellen Delikten, ausgeliefert wird oder nicht. Das paßt ganz genau in das System: Das Wahlrecht ist vor zwei Wahlen geändert worden. Damals hat man gesagt: Die zwei oder drei Mandate, die das den Mächtigen bringen wird, spielen keine Rolle. Mittlerweile haben sie eine Rolle gespielt. Die Zweidrittelmehrheit ist dadurch gesichert worden. Und jetzt kann man wieder Verfassungsgesetze beschließen, ohne sich darum kümmern zu müssen, ob sie gegen die Verfassung verstoßen. (Abg. Schwemlein : Wollen Sie den Wählern vorwerfen, daß falsch gewählt wurde?)

Man kann hier die Redezeit beschränken. Wir hören jetzt, daß sie in manchen Fällen auf fünf Minuten reduziert werden soll. Bald wird man bei drei Minuten sein. Man will erreichen, daß höfliche Abgeordnete der Opposition nur die Zeit haben, herauszukommen und zu sagen: "Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren!" und: "Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit". Das ist das eine. Das andere ist der Ton und die Mimik, mit der Abgeordnete wie Kostelka hier im Hause zu anderen frei gewählten Volksvertretern reden: vorwurfsvoll, haßerfüllt, und "dieses Lächeln" ... (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)


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10. Sitzung / Seite 124

Präsident Dr. Heinrich Neisser
(das Glockenzeichen gebend) : Herr Abgeordneter! Ihre Redezeit ist zu Ende. Bitte das zu beachten!

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (fortsetzend): ... zu lächeln und nicht vor Angst zu vergehen vor den Drohungen, die auf sie niederprasseln. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

23.26

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Maitz. – Bitte, Sie haben das Wort.

23.26

Abgeordneter Dr. Karl Maitz (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben vorher gerade ein Beispiel erlebt, wie man mit einer tatsächlichen Berichtigung Spitzfindigkeiten zum Wegwischen von Tatsachen einflechten kann. Die APA-Meldung lautete: Überschrift: "Freiheitliche haben ÖVP-Klubchef Kaplan doch beleidigt. Vom Oberlandesgericht Wien zu einer Geldbuße von 20 000 S verurteilt." Text: "Die burgenländische FPÖ wurde am Mittwoch in einer Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Wien zu einer Entschädigungszahlung von 20 000 S an den Klubobmann der ÖVP-Burgenland verurteilt. Kaplan will dieses Geld einem sozialen Zweck zur Verfügung stellen." – Er will es einem tatsächlichen sozialen Zweck zur Verfügung stellen, einem wirklich sozialen Zweck. Das ist im Burgenland nicht so verständlich! (Abg. Dr. Haider: Rauter ist freigesprochen worden!)

Herr Rauter ist der Obmann der Freiheitlichen Partei im Burgenland. (Abg. Dr. Haider: Lesen Sie weiter!) Rauter ist Obmann der Freiheitlichen Partei im Burgenland und Herausgeber und Eigentümer dieser Zeitung. Damit sind diese Zeitung und Herr Rauter verurteilt worden. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Alles klar. (Zwischenruf des Abg. Dr. Haider .) Das ist schon richtig, formal. Rauter persönlich ist freigesprochen, als Obmann und Eigentümer aber verurteilt worden. (Lebhafte Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) Lautstärke ist kein Argument, sondern zeugt nur von Schwäche, meine Herren von der "F"! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Haigermoser: Sprich von der "Tagespost"! – Rufe und Gegenrufe bei den Freiheitlichen und bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Jetzt wird es schon interessanter. Sie drohen zum zweiten Mal, daß Sie mir irgend etwas anhängen wollen. Machen Sie es endlich! Trauen Sie sich endlich! (Abg. Haigermoser: Reden wir jetzt über die "Tagespost" weiter!) Jawohl. Was drohen Sie da? (Lebhafte Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Niemand soll so tun können, als wäre unsere Haltung neu. Prost, Herr Kollege, Prost. Draußen gibt’s ein Achterl. (Abg. Haigermoser: "Tagespost"!)

Seit knapp eineinhalb Jahren habe ich als Mitglied des Immunitätsausschusses unsere Haltung offengelegt. (Abg. Haigermoser: Beantworte einmal die Frage!) Stellen Sie mir eine Frage, und ich werde sie beantworten! (Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Mister Haß und Mister Hohn dieses Parlaments versuchen sich wieder als Beschimpfer und Dreckschleuderer dieses Parlamentes; das Duo "Haß und Hohn"! (Zwischenrufe der Abg. Mag. Stadler und Haigermoser sowie weiterer Abgeordneter der Freiheitlichen. )

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter! Sie allein sind am Wort! Ich bitte Sie aber, bei der Wortwahl etwas vorsichtiger zu sein!

Abgeordneter Dr. Karl Maitz (fortsetzend): Im Dezember 1994 haben wir die neue Praxis der Auslieferung bei Ehrenbeleidigungen klargestellt. Am 13. Jänner 1995 habe ich im Ausschuß die jetzt beschlossene Auslieferungspraxis wörtlich vorgetragen; das ist im Protokoll nachzulesen.

Am 9. März 1995 habe ich den Text schriftlich fixiert und in Gesprächen mit Vertretern aller Parteien eine Einigung zu finden versucht. Diese Einigung ist nicht zustande gekommen, und daher


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haben wir am 11. Oktober 1995 im ÖVP-Klub den Beschluß gefaßt, daß bei Ehrenbeleidigungsdelikten ausgeliefert wird. Das heißt, daß die Abgeordneten der Volkspartei künftig bei allen Auslieferungsbegehren, was Ehrenbeleidigungen betrifft, für eine Auslieferung stimmen werden.

Herr Dr. Haider! Soviel zum krampfhaften Versuch des Herrn Mag. Stadler, die neue beschlossene Selbstbindung der Mehrheit dieses Parlaments als überfallsartig und willkürlich darzustellen. – Es war das ein untauglicher Versuch. (Abg. Haigermoser: Diesen Teil der Rede hat er selbst geschrieben! – Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Sie finden das lustig; das Lachen wird Ihnen aber noch vergehen! (Abg. Dr. Ofner: Ihnen wird das Lachen noch vergehen!)

Ab sofort gilt für alle Abgeordneten, daß außerhalb dieses Parlaments getätigte Ehrenbeleidigungen von jedem von uns auch vor dem Strafgericht verantwortet werden müssen.

Wer zum Beispiel – wie Herr Dr. Haider – in Wahlveranstaltungen hemmungslos und fortgesetzt Ehrabschneidung als Mittel der Politpropaganda einsetzt, muß künftig dafür geradestehen. Wer zum Beispiel – wie Herr Dr. Haider – mit glatten Unwahrheiten Rufmord an Mitbürgern begeht, muß künftig dafür geradestehen. (Abg. Böhacker: Zitieren Sie die "Tagespost"! ) Und wer zum Beispiel – wie Herr Dr. Haider – die persönliche Integrität von Mitbürgern mit Füßen tritt, muß künftig dafür geradestehen. (Zwischenruf bei den Freiheitlichen.) Ich werde gleich davon reden!

Wer zum Beispiel – wie Herr Dr. Haider – mit Beschimpfungen, Beleidigungen, Verspottungen, Verächtlichmachungen verbale Jagd auf fleißige und anständige Bürger macht, muß künftig dafür geradestehen! (Abg. Scheibner: Ja, der Einem!)

Sie wollen konkrete Beispiele. Herr Dr. Haider! Sie haben den Volksschuldirektor Herbert Klepp – das wurde heute bereits in diesem Hause angeführt – als Säufer diffamiert. (Abg. Mag. Stadler: Er hat nie geklagt!) Sie konnten ihn als Säufer diffamieren, weil ja die Immunität noch besteht. Künftig kann Sie jemand, der solcherart beleidigt wird, klagen. (Abg. Mag. Stadler: Zivilrechtlich!)

Sie haben den leitenden Angestellten der Gebietskrankenkasse Salzburg, Herrn Dr. Helmut Neuhofer, als Schmarotzer und als einen dargestellt, der mit seiner Frau gemeinsam von Turnier zu Turnier zieht und seine Rente zu Unrecht bezieht. – Sie wissen genauso gut wie ich, Herr Dr. Haider, daß dieser Mann leukämiekrank, also todkrank ist und seine Frau an multipler Sklerose leidet, also MS-krank ist, falls Ihnen das etwas sagt. (Abg. Böhacker: Ist das in der "Tagespost" gestanden?) Diese Leute, die sich von Ihnen schwer und durch das ganze Land beschimpfen lassen müssen, sind zum Beispiel die Bürger, die wir vor Ihnen schützen wollen. Das wollen wir! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Jetzt verteidigen Sie auch noch einen Roten!)

So haben Sie etwa Professor Doralt, obwohl ein Gericht Ihnen das bereits rechtsgültig widerlegt hatte, zum wiederholten Male mit kriminellen Brüdern in Verbindung gebracht. Fälle wie diese wollen wir künftig verhindern!

Ich habe selbst vor einigen Jahren einen Freund, der Künstler war, verloren. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Lassen Sie mich einmal ausreden! (Abg. Mag. Stadler : Reden Sie ruhig!) Er hatte eine Blutkrankheit, er hatte Leukämie.

Ich habe ihn in den drei Wochen vor seinem Tod fast täglich besucht und habe gesehen, wie dieser Mann gestorben ist. – Wer mit dem Schicksal solcher Menschen, die an einer Blutkrankheit leiden, ein frivoles Politspektakel treibt, so wie Sie, Herr Dr. Haider, der handelt unmenschlich! Ein Politiker in einer hohen Funktion, der so handelt wie Sie, Herr Dr. Haider, hat für mich jeden moralischen Anspruch verloren und jede moralische Qualifikation verspielt! (Abg. Dr. Haider: Das sagt gar nichts! – Abg. Mag. Stadler: Sie sagen: "Dreckschleuderer"!) Das ist ein Ausdruck von Ihnen, für den ich mich Ihnen gegenüber niemals zu entschuldigen brauche! Niemals! (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Deshalb muß klargestellt werden: Bürger werden sich gegen Ehrabschneidung in Zukunft wehren können, Herr Dr. Haider, und dieses Recht ist ein echtes, gutes, neues Bürgerrecht.


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(Abg. Aumayr: Auf ein Jahr!) Und wir werden selbstverständlich auch weiterhin in dieser Weise vorgehen, und Sie werden sich auch noch dazu bekennen!

Verbal-Aggressoren können nicht zu Opfern umstilisiert werden, Herr Mag. Stadler! (Abg. Mag. Stadler: Was ist jetzt mit den "Dreckschleuderern"?) Das sind Sie ja tatsächlich! (Lebhafte Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) Das ist schon klar, kein Problem!

Es kann härteste sachliche Kritik – auch ohne unflätige Beschimpfungen – geben. Wenn Sie es aber so treiben, dann werden wir die betroffenen Bürger in die Lage versetzen, sich zu wehren. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Durch Ihr ständiges Dazwischenschreien haben Sie wahrscheinlich nicht alles gehört! (Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Neisser gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Wir werden die Bürger in die Lage versetzen, sich gegen die ständigen Beschimpfungen der Herren Haider und Stadler, des Duos "Haß und Hohn" dieses Parlamentes, wehren zu können. Darum geht es! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

23.37

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Dr. Maitz! Ich erteile Ihnen wegen des Gebrauchs des Wortes "Dreckschleuderer" einen Ordnungsruf. Ich möchte aber gleichzeitig darauf hinweisen, daß der Gebrauch dieses Wortes vom Rednerpult aus nicht gleichlautende Zwischenrufe rechtfertigt.

Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Haselsteiner. – Bitte, Sie haben das Wort. (Lebhafte Rufe und Gegenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

23.37

Abgeordneter Dr. Hans Peter Haselsteiner (Liberales Forum): Herr Präsident! Ich bitte Sie, die Uhr erst anzustellen, wenn ich zu Wort gekommen bin!

Präsident Dr. Heinrich Neisser (das Glockenzeichen gebend) : Herr Abgeordneter! Sie haben das Wort – und sonst niemand! Beginnen Sie getrost, bitte! (Heiterkeit.)

Abgeordneter Dr. Hans Peter Haselsteiner (fortsetzend) : Ich danke Ihnen, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Meine eigentliche Enttäuschung richtet sich gegen Herrn Rockenschaub. Ich hätte diese heutige Debatte, die ich an und für sich für interessant, wertvoll und darüber hinaus auch für sehr wichtig erachte, viel lieber am Beispiel meines Freundes und Klubkollegen Helmut Peter abgehandelt als dir, Jörg (zum Abg. Dr. Haider gewandt), gegenüber. Ich werde aber versuchen, trotzdem darauf zu sprechen zu kommen und das herauszustreichen, was wir uns in unseren Klubberatungen vorgestellt haben.

Herr Wabl! Sie haben mich veranlaßt, mich nicht von der Rednerliste streichen zu lassen, denn Ihre Ausführungen hier haben mich nicht nur berührt, sondern auch alarmiert. Ich glaube, da gibt es einige Mißverständnisse. Wir können oder müssen uns damit abfinden, daß die parlamentarische Immunität in verschiedenen Bereichen, insbesondere aber in jenen Bereichen, in denen es gegen die Ehre des einzelnen geht, als unfair empfunden wird. Ich glaube, daß die Bürger dieses Landes die mangelnde Waffengleichheit bei einem so persönlichen Delikt als unfair und als reparaturbedürftig erkannt haben und es dementsprechend empfinden.

Herr Ofner! Ich kann Ihnen nicht zustimmen, wenn Sie sagen, die Sozialschädlichkeit dieses Deliktes gegen die Ehre sei sehr weit unten angesiedelt. Es kommt ja wohl darauf an, ob der, der betroffen ist, wert auf diese Ehre legt. (Abg. Mag. Stadler: Das ist gängige Lehre! Sie sollten wieder einmal ein Lehrbuch zur Hand nehmen!) Herr Stadler! Bellen Sie draußen, bitte! (Weiterer Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler .) Bellen Sie draußen, Herr Stadler! (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Mag. Stadler : Ich kann reden, wo ich will, wenn Sie erlauben!) Das weiß ich schon, aber Sie reden immer! (Zwischenruf des Abg. Dr. Ofner . )


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Herr Dr. Ofner! Es wird darauf ankommen, wie der Betroffene seine Ehre einschätzt und wie sehr er persönlich betroffen ist, und ich glaube, gerade deshalb ist es nicht zulässig, auch wenn die gesetzliche Interpretation so ist, das abzutun und zu sagen: Ein Delikt gegen die Ehre hat eine sehr niedere Sozialschädlichkeit. Das ist nach meinem Dafürhalten ein Argument, das in diesem Haus nicht fallen sollte. (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Dr. Ofner: Ich werde Ihnen das erklären!) Danke vielmals, Herr Kollege! Ich bin Ihnen immer dankbar!

Ich glaube darüber hinaus, daß eine Debatte darüber zulässig wäre, ob die Immunität überhaupt noch zeitgemäß ist. (Zwischenruf des Abg. Wabl. ) Ich glaube, Herr Wabl, darüber könnten wir uns unterhalten. Ich glaube aber auch, daß Sie zu unterscheiden haben, wenn Sie sagen, ich habe einen Prozeß gegen die Immuno und gegen "Kurier" und andere übermächtige wirtschaftliche Gegner gehabt oder sie hätten damit gedroht. (Abg. Haigermoser: Auch gegen eine Baufirma!) Selbstverständlich bestünde auch bei einem Prozeß gegen eine starke Baufirma zumindest ein gewisses Risiko. Aber da ging es nicht um Delikte gegen die Ehre, sondern da handelte es sich um geschäftsschädigende Delikte. Und wir haben solche aus diesem Grunde ausgenommen, weil in diesem Fall die Waffengleichheit in umgekehrtem Sinn nicht gegeben wäre.

Wenn ein Parlamentarier eine Person beleidigt – unabhängig davon, ob er die Ehre hochschätzt oder nicht, ob es Lehre ist oder nicht –: Das ist nicht korrekt und nicht fair, abgesehen davon, daß es auch strafbar wäre. Ich glaube, da müssen wir ansetzen. Eine geschäftsschädigende Bemerkung hingegen sehen wir nicht so. In diesem Fall haben wir gesagt – in Abwägung der Güter –, es muß die Immunität erhalten bleiben. Herr Wabl! Ich glaube, dieser Argumentation könnten oder sollten Sie sich anschließen! (Beifall beim Liberalen Forum. – Zwischenruf des Abg. Wabl .)

Ich glaube darüber hinaus, daß es keine Keule gegen die Opposition ist, die hier sozusagen mit der Aufhebung der Immunität geschwungen wird. (Zwischenruf des Abg. Dr. Haider. ) Darf man sagen, daß der Blinddarm irgendwo aufhört? (Abg. Dr. Haider : Der Blinddarm ist keine Opposition!)

Präsident Dr. Heinrich Neisser (das Glockenzeichen gebend): Herr Abgeordneter! Sie


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können beruhigt sein! Ich verschaffe Ihnen schon Gehör.

Abgeordneter Dr. Hans Peter Haselsteiner (fortsetzend): Danke vielmals! Der Blinddarm geht mir schon sehr auf die Nerven, Herr Präsident! Sie wissen das ohnedies. (Abg. Mag. Stadler: Haben Sie keine guten Nerven?) Ich habe sehr gute Nerven, Herr Stadler! (Zwischenruf des Abg. Dr. Haider . – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Die Abschaffung der Immunität für diese strafbaren Handlungen ist keine Keule gegen die Opposition. Aber es könnte eine Sternstunde, Herr Dr. Ofner, für dieses Parlament sein, wenn wir Abgeordneten uns freiwillig dieser Gleichheit stellen und die Waffen und die Argumente in diesen Punkten freiwillig herstellen. Das wäre eine Sternstunde des Parlaments! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Herr Dr. Ofner! Im übrigen haben Sie auch nicht verstanden, daß wir nicht darauf abzielen, daß Bemerkungen von diesem Rednerpult aus nicht durch Immunität geschützt sein sollen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Haider .) Ich brauche nicht zu sagen: "Herr Präsident! Meine Damen und Herren!" und: "Danke vielmals". Ich kann am Rednerpult alles sagen. Hier bin ich nach unserem Vorschlag immer immun. Sie verstehen unsere Vorschläge nicht! (Beifall beim Liberalen Forum. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Darüber hinaus glaube ich, daß Ehre einem Herrn Fellner, einem beschimpften Schuldirektor und auch einem Minister zusteht – egal, ob man diese nun schätzt oder nicht. Ehre steht jedem Menschen zu, nicht nur einer Kategorie von Menschen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Wir glauben – und das richte ich jetzt vor allem an Sie, Herr Steindl –, daß es nicht korrekt, nicht richtig und auch nicht zukunftsweisend ist, wenn Sie hier sagen: "Die Praxis soll geändert werden", und – wie Sie wörtlich gesagt haben: "Das ist eine Regelung, die in Zukunft alle 183 treffen könnte." Wir wollen keinen Spielraum! Es darf nicht nur treffen können , sondern es muß treffen oder darf nicht treffen. Man darf aber nicht sagen: Es könnte jeden treffen.

Wir glauben daher, daß eine Wertung nicht möglich sein darf. Auch Herr Wabl hat sich darauf bezogen, indem er gesagt hat: Sie nehmen sich heraus zu werten, ob es sich um eine Beleidigung handelt oder nicht. Wir sind nicht dieser Meinung. Wir glauben, daß man das Gesetz ändern muß, und wir haben einen entsprechenden Antrag eingebracht, damit dieser Spielraum und diese Interpretation – heute ist es Haider, leider nicht Peter, morgen ist es ein anderer – nicht möglich ist.

Über folgendes, meine Damen und Herren, werden wir uns doch im klaren sein: Es kann ein Parlament – wie immer es zusammengesetzt ist – in dieser Frage keinen Ermessensspielraum haben. Im Hinblick auf Delikte gegen die Ehre ist dieses bestehende Gesetz obsolet. Ich hoffe daher, daß die Partei, die ja für eine Aufhebung der Immunität im ganzen plädiert, wenigstens diesen einen kleinen Schritt mit uns gehen kann und unserem Antrag zustimmen wird. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

23.45

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte, Sie haben das Wort.

23.45

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Haselsteiner, Sie können wahrlich noch nie einen Prozeß gegen eine große Baufirma geführt und noch nie etwas in Ausübung Ihres freien Mandates aufgedeckt haben. (Abg. Dr. Haselsteiner: Das ist ein anderes Delikt!) Denn Sie haben offensichtlich nicht verstanden, daß die Grünen – Kollege Wabl hat das vorhin sehr lang und deutlich erklärt – folgendes ganz gewiß wollen: Wir wollen in diesem Haus eine Diskussion über die Immunität, über das Immunitätsgesetz und über dessen die Zweckmäßigkeit und über eine Weiterentwicklung der betreffenden Bestimmungen führen. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren – das haben vorher schon einige festgestellt –, die historischen Grundlagen haben sich wesentlich geändert.

Ich habe bei meiner Vorbereitung auf diese Debatte einen interessanten, nur kurzen Artikel von Professor Welan schon aus dem Jahre 1988 im "Kurier" gefunden, in dem er unter dem Titel "Außerberufliche Immunität ist überholt, und berufliche Immunität gehört überholt" ein kurzes Plädoyer für ein Überdenken der Immunität gehalten hat. Er hat davon gesprochen, welchen Wert die Immunität für einen Abgeordneten und eine Abgeordnete heute darstellt. Er ließ dabei den Gesichtspunkt nicht außer acht, daß es ja auch einen Wandel der Gesellschaft und des Parlaments gegeben hat, weshalb dieses Gesetz diskutiert werden muß, weshalb es einer Modernisierung bedarf.

Kein Grüner hat je gesagt – auch nicht in der letzten Legislaturperiode bei ähnlichen Diskussionen –, daß alles so bleiben solle, wie es ist, nichts reformbedürftig sei.

Ich glaube, daß vor allem der Grundsatz des freien Mandates von allen im Hohen Haus unbestritten sein sollte. Nach meinem Verständnis ergänzt die berufliche Immunität den Grundsatz des freien Mandates. Die Diskussion heute hat ja ganz deutlich gezeigt, daß Opposition und Regierung in diesem Punkt unterschiedliche Sichtweisen haben. Kollege Harald Ofner hat mit seinen Worten am für mich eindrucksvollsten zu zeigen versucht, was es bedeutet, wenn man als Abgeordneter der Opposition einer Situation ausgesetzt ist, in der man nicht das allgemeine Recht auf umfassende Informationen wie Mitglieder der Regierungs- beziehungsweise der Mehrheitsfraktionen hat, wenn es zum Beispiel darum geht, das zu tun, was unsere Pflicht ist, nämlich die Verwaltung zu kontrollieren. – Versuchen wir diese Pflicht dennoch wahrzunehmen, gibt es flugs eine Klage wegen Kreditschädigung!

Andreas Wabl hat das anhand seines Beispiels vorher ganz deutlich gezeigt: Wenn ein Stärkerer – ein Goliath – gegenüber einem Abgeordneten die Wahl zwischen einem zivilrechtlichen und einem strafrechtlichen Vorgehen hat, wählt er logischerweise allemal das zivilrechtliche Vor


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gehen, denn das tut der Opposition wirklich weh. Bei einer Klage hinsichtlich Kreditschädigung, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann der Streitwert in fast unendliche Höhen gehen, wenn es etwa um den Ruf einer Immuno, einer Baufirma Illbau AG, des "Kurier" – das ist ein fiktiver Fall für Herrn Dr. Haselsteiner – oder das "NEWS"-Imperium geht. In solchen Fällen liegt der Streitwert in ungeahnten Höhen, und da schützt den Abgeordneten bis jetzt keine Immunität – egal, ob Mehrheits- oder Oppositionsangehörigen.

Diese Diskussion wurde in der letzten Legislaturperiode hier begonnen, daß man sagt, auch das gehört zum freien Mandat und zur freien Ausübung unserer Aufgaben, unseres Berufes. Da ist auf der einen Seite eine Reform, eine Modernisierung des Immunitätsgesetzes notwendig, auf der anderen Seite aber genauso die Notwendigkeit, Grenzen einzuziehen.

Davon ist in dieser Causa, um die es heute geht, überhaupt keine Rede mehr. Hier macht man anläßlich des Falles "kleiner" Bürger Fellner gegen "kleinen" Bürger Haider und "kleiner" Bürger Einem gegen "kleinen" Bürger Haider, genau anläßlich dieser Fälle jetzt eine Umkehr der Auslieferungs- oder der Verfolgungspraxis.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese "kleinen" Bürger, die tun mir wirklich wahnsinnig leid – sowohl der "kleine" Bürger Haider, Bärental-Besitzer, als auch der "kleine" Bürger Fellner, Inhaber eines Medienimperiums. Das ist wirklich ein vorgeschobenes Argument, heute davon zu sprechen, daß es um den Schutz des kleinen Bürgers vor Verleumdungen und vor üblen Nachreden geht. Absolut nicht! Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, damals, als es tatsächlich um die Kleinen ging, da haben Sie nicht diese Argumente hier gebraucht.

Folgendes gilt es hier noch festzustellen, auch für diejenigen, die diese Debatte nicht engagiert verfolgt haben und jetzt halt die im Ausschuß mehrheitlich gefällte Entscheidung zur Kenntnis nehmen. Das, worum es bei der Immunität ja bisher immer schon gegangen ist, war ja allemal lediglich ein Verfolgungshindernis, ein prozessuales Verfolgungshindernis. Bei jedem ist ab dem Zeitpunkt, zu dem sein Mandat zu Ende ist, zu dem dieser Schutz wegfällt, jederzeit die Verfolgung möglich. Das ist ja noch nie zur Diskussion gestanden. Das ist ja lediglich ein Aufschub, um nicht Gefahr zu laufen, mundtot gemacht zu werden.

Darum, meine Damen und Herren: Wenn Sie heute nicht die Notwendigkeit einsehen, daß diese Instrumente im wesentlichen dem Umstand dienen, daß sich Opposition oder Minderheit – wenn es um die Mehrheitsverhältnisse geht – artikulieren kann und daß das essentieller Bestandteil des freien Mandates ist, dann, meine sehr geehrten Damen und Herren von ÖVP und von SPÖ, werden Sie das jedenfalls zu einem Zeitpunkt einsehen, zu dem Sie dieser Knebelung, der jetzt in erster Linie die Opposition ausgesetzt ist, ausgesetzt werden könnten, wenn Sie nämlich Angehörige einer Oppositionsfraktion sind. Spätestens zu diesem Zeitpunkt werden Sie das einsehen.

Ich plädiere dafür, daß man anläßlich dieser heutigen Diskussion wirklich ernsthaft diesen Diskussionsprozeß fortsetzt beziehungsweise beginnt, die Reform der Immunität ernsthaft zu diskutieren, damit sich dieses Haus nicht dem Vorwurf der Anlaßfall-Gesetzgebung – in diesem Fall: Änderung der Praxis – künftighin auszusetzen hat, denn, meine Damen und Herren, man entledigt sich wesentlicher Instrumente, die ein Bestandteil des Parlamentarismus sind und die ganz wesentlich dem Schutz der Ausübung des Berufes von Mandataren, von freien Mandataren dienen. Denn da geht es nicht nur um die Redefreiheit, sondern da geht es auch darum, den Mut nicht zu verlieren und sich den Mut durch solche Sachen nicht einschränken zu lassen.

Darum werde auch ich, so wie die anderen Kolleginnen und Kollegen der grünen Fraktion, der Auslieferung von Dr. Haider in diesen zwei Fällen nicht zustimmen – aber nicht deshalb, weil ich den Dr. Haider jemals in meinem Leben sympathisch gefunden hätte. (Beifall bei den Grünen.)


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23.55

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Haider zu Wort gemeldet. – Bitte, Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter. (Abg. Koppler: Er berichtigt, daß er unsympathisch ist! – Abg. Dr. Haider: Das könntest du machen! – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

23.55

Abgeordneter Dr. Jörg Haider (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Maitz hat die Behauptung aufgestellt, daß ich den ehemaligen Direktor der Salzburger Gebietskrankenkasse, Herrn Dr. Helmut Neuhofer, diskriminiert hätte, indem ich ihm zu Unrecht seine Krankheit abgesprochen habe.

Das ist falsch. Ich habe immer unter Verweis auf die Dokumentation der Gewerkschaft der Bediensteten der österreichischen Sozialversicherungsanstalten, die in ihrem Schreiben vom 20. Juli 1993 diesen Fall schildert, argumentiert.

Es wendete sich der ehemalige Direktor-Stellvertreter der Salzburger Gebietskrankenkasse an die Generaldirektion der Pensionsversicherungsanstalt und verlangte eine Nachuntersuchung, weil er feststellte, daß der betroffene Dr. Neuhofer mit Schreiben vom 18. Jänner 1990 – unter Hinweis auf die einschlägigen Bestimmungen des ASVG – in den dauernden Ruhestand versetzt wurde. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Ich zitiere: "Direktor Neuhofer steht im 48. Lebensjahr und dürfte wieder voll arbeitsfähig sein, da er diversen sportlichen Tätigkeiten nachgeht, wie Tennis. Während des Krankenstandes nahm er auch an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil. Die Gewerkschaft verlangt daher, daß es bei einer eingetretenen vollen Arbeitsfähigkeit und unter Bedachtnahme auf die nicht geringe finanzielle Belastung der Pensionsversicherungsträger vor der Öffentlichkeit nicht zu vertreten und zu verantworten ist, eine Berufsunfähigkeitspension weiter zu gewähren. Wir erlauben uns, den Antrag einzubringen, den Vorakt ihres Vorgängers einer Überprüfung zu unterziehen, und stellen ferner den Antrag, Dr. Neuhofer einer Nachuntersuchung zuzuführen." (Zwischenrufe des Abg. Nürnberger .)

Wie sich aus den ärztlichen Protokollen und vertrauensärztlichen Befunden ergibt, sind diese Behauptungen, die Kollege Maitz aufgestellt hat, nicht berechtigt, und daher weise ich mit allem Nachdruck diese Fama, die da entsteht, zurück. Diesbezüglich gibt es eine eindeutige Dokumentation der Gewerkschaft der Sozialversicherungsbediensteten (Zwischenrufe bei der SPÖ – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen), und diese war Grundlage meiner Argumentation. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Nürnberger: Die Gewerkschaft stimmt doch nicht! Diese Gewerkschaft gibt es nicht!)

23.58

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. – Bitte, Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter. (Rufe und Gegenrufe bei der SPÖ und bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Neisser gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

23.58

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! (Weitere Zwischenrufe. – Präsident Dr. Neisser gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Wenn es heute noch eines Beweises bedurft hätte, warum die Auslieferungspraxis tatsächlich geändert wird, so hat der Herr Genosse Maitz diesen geliefert. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Der blanke Verfolgungshaß gegen den Klubobmann der Freiheitlichen drängt ihn, und seit er hier in dieses Hohe Haus hineingekommen ist, ist das sein einziges Ziel. Er meldet sich ja eigentlich nur mehr – da sitzt er – zu Landesverteidigungsthemen und Immunitätsthemen, wenn es um Dr. Haider geht. Ich glaube, das dokumentiert eindeutig, was Ihre Zielrichtung ist. Nächstenliebe ist Ihnen unbekannt, denn Sie geben die Nächstenliebe genauso schnell auf wie die Immunität, nämlich im Einzelfall. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

Da macht der Abgeordnete der ÖVP, der Vorsitzende des Ausschusses, wider besseres Wissen den ungerechtfertigten Vorwurf einer gerichtlich strafbaren Handlung – auch ein strafbares Delikt – gegen den Klubobmann der Freiheitlichen im Burgenland, gegen Dr. Rauter, zitiert bewußt falsch, um hier Eindrücke entstehen zu lassen, die niemals gegeben waren. Das ist für mich tatsächlich etwas Bedenkliches – noch dazu von einem Vorsitzenden eines Ausschusses. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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Aber dann gibt es auch Abgeordnete von der linken Reichshälfte, die sich darüber wundern, daß im Immunitätsausschuß Immunitätsfragen behandelt werden. Im Gleichbehandlungsausschuß werden Gleichbehandlungsfragen behandelt, im Immunitätsausschuß eben Immunitätsfragen. – Das nur zu Ihrer Moral, die Sie uns hier zum besten gegeben haben. (Abg. Schieder: Nur im Hauptausschuß wird nicht der Haupt behandelt! – Heiterkeit.)

Aber dann geht auch Klubobmann Kostelka hier heraus und betreibt etwas wirklich Schändliches: Er verurteilt vor, indem er sagt: der Täter Haider. Er kennt keine Unschuldsvermutung, überhaupt nichts mehr. (Abg. Dr. Krüger: Er ist ja kein Jurist! – Abg. Dr. Kostelka: Unheimlicher Täter!)

Offensichtlich ist es auch Ihr einziges Ziel, Dr. Haider der Strafverfolgung auszusetzen; das ist Ihre Triebfeder. Sie haben es ja auch in der "Presse" ausführlich dokumentiert, obwohl Sie es gewesen sind, der meines Erachtens nach erstmalig in dieses Haus Gewalt hereingebracht hat, indem Sie damals mit den Fäusten trommelnd hier gesessen sind. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

Die Kollegin Mertel braucht gar nicht darüber nachzudenken: Sie war genauso mit ihren Äußerungen auf dem besten Weg dazu, Gewalt zu schüren. Dort liegt die Gefahr für die Zukunft! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Kostelka: Der Gudenus geht uns nicht mehr ab!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist dazu wirklich fast alles schon von Kollegen Wabl und von anderen Vorrednern gesagt worden. Hier wird scheinheiligst agiert, mit einem einzigen Ziel, wie bereits vorher erwähnt.

Es geht Ihnen nicht um die Wiederherstellung der Ehre, denn die Wiederherstellung der Ehre kann man durch andere Mittel auch erreichen, nämlich unter anderem durch Heranziehung der Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches.

Kollege Maitz sagte folgerichtig: Es ist natürlich sehr kostenintensiv, wenn man verliert; da steckt ein Kostenrisiko dahinter. – Aber wenn einem die Ehre etwas wert ist, dann geht man dieses Kostenrisiko ein und versteckt sich nicht hinter billigeren Verfahren, um etwas zu erreichen, damit man in der Öffentlichkeit andere Leute diffamieren kann – wenn einem die Ehre etwas wert ist, Herr Kollege Maitz! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Mir persönlich würde es niemals einfallen (Abg. Dr. Cap: Nie!) , irgendeinen Abgeordneten dieses Hauses oder einen anderen Bürger wegen des § 111 StGB einer Strafverfolgung zu unterziehen. Ich würde mich immer mit dem § 1330 ABGB wehren.

Aber aus meiner beruflichen Praxis weiß ich eben um dieses Kostenrisiko, und ich berate sehr viele Klienten auch in diese Richtung. Man geht eben den Weg des geringsten Kostenrisikos – noch dazu, wenn auf der anderen Seite "kleine" Bürger stehen: Medienzampanos oder eben der "kleine" Bürger Einem.

Aber man ist auch überhaupt nicht konsequent bei dem Antrag, der im Immunitätsausschuß zu einer Änderung der Auslieferungspraxis führt. Zum Beispiel hat mich gewundert, daß es dem Herrn Kollegen Maitz kein Anliegen gewesen ist, es bei Vergehen nach dem Straftatbestand "Verletzung der Menschenwürde" ebenfalls zu einer Auslieferung kommen zu lassen. Erachten Sie die Menschenwürde nicht als Ehrenbeleidigungsdelikt? Ist das vielleicht nichts Verfolgenswertes? Haben Sie das vergessen oder hatten Sie da nur den Einzelfall im Auge? Das kann natürlich sein, genauso beim Klubobmann Kostelka.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie schaut es denn tatsächlich mit der Moral in unserem Land aus, wenn es darum geht, Ehre wiederherzustellen? – Da gibt es eine Möglichkeit. Ich habe es schon aufgezeigt: Der Wiener Stadtrat Edlinger hat mich als Privatperson in meinem Kredit, in meiner Ehre und am Fortkommen geschädigt. (Abg. Dr. Kostelka: Weil Sie


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bei der FPÖ sind, oder?) Ich habe darauf reagiert mit einer Kreditschädigungsklage und schlußendlich recht bekommen. Ich habe dieses Kostenrisiko auf mich genommen.

Stadtrat Edlinger hingegen hat dieses Kostenrisiko nicht auf sich genommen, denn was hat er gemacht? Als er verloren hat, hat er sich die Prozeßkosten von der Stadt Wien, von den Bürgern, vom Steuerzahler ersetzen lassen! (Abg. Mag. Stadler: Das ist unglaublich! Das ist typisch sozialistisch!)

Auf die Anfrage bei der Magistratsdirektion, wieso er das überhaupt konnte, obwohl das eigentlich gar nicht möglich ist, kam dann die Argumentation mit dem "kleinen" Bürger. Da schreibt dann die Magistratsdirektion (Abg. Schieder – zum Abg. Mag. Stadler gewendet –: Warum habt ihr keine Juristen? – Abg. Mag. Stadler: Er hat gewonnen! Er ist hervorragend!) – ich zitiere –: " ... ist notwendig, da die Fürsorgepflicht der Stadt Wien gegenüber leitenden Angestellten besteht". – Man muß sich das einmal vorstellen: "Fürsorgepflicht" gegenüber einem Privatmann Edlinger mit einem Einkommen von mehr als 200 000 S im Monat! (Abg. Mag. Stadler: Das ist unglaublich!) Er kann dieses Kostenrisiko nicht auf sich nehmen. Das ist auf jeden Fall Ihre gelebte "Moral"! (Abg. Mag. Stadler: Es ist die Frage, wer sozialistische Prozesse bezahlt! Ihr bezahlt die Prozesse vom Edlinger!)

Lustig wird es, wenn man danach fragt: Wie kommt ihr eigentlich dazu, Edlinger die Prozeßkosten zu ersetzen, wo besteht eine Budgetpost dafür, wo gibt es ein Konto hiefür et cetera? – Darauf erhält man als Antwort: Es wurden zur Auszahlung keine Weisungen in Richtung einer bestimmten Erledigung erteilt (Abg. Schieder: Über die Sache reden!), vielmehr wurde diese Angelegenheit wie in allen anderen vergleichbaren Fällen geregelt.

Auf die Frage im nächsten Brief, wie viele solcher Fälle es in der Vergangenheit gegeben hat, teilt die Magistratsdirektion mit: gar keine! – Das heißt, sie lügt offensichtlich! (Abg. Dr. Kostelka: Das muß lustig sein!) Es ist das nicht lustig, denn das kostet den Steuerzahler Geld. Und das ist meiner Überzeugung nach verwerflich! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Leikam: Unglaublich!)

Zurückkommend auf diesen Fall im Burgenland, wo heute hier falsch zitiert wurde. (Abg. Schwemlein: Falsch zitiert worden ist er nicht!) Wer ist denn da eigentlich der schutzwürdige Mann dahinter gewesen? – Der Klubobmann der ÖVP, Herr Kaplan, der selbst nicht davor zurückschreckt, freiheitliche Abgeordnete als Schweine zu bezeichnen, als kläffende Köter, als Kettenhunde. (Mißfallensäußerungen bei den Freiheitlichen.) So ist das nämlich in Wirklichkeit! – Aber Herr Kaplan fühlt sich in seiner Ehre gekränkt! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist wie immer in diesem Land: Die Mächtigen können es sich richten. Und wenn sich die Mächtigen aufgrund ihrer Politfunktionen in ihrer Ehre gekränkt fühlen, schieben sie, was das Kostenrisiko anlangt, immer die "kleinen" Bürger vor. So geschehen durch die Siedlungs-Union, so geschehen durch andere Firmen et cetera. Man ist nicht bereit, auch nur das geringste Kostenrisiko zur Wiederherstellung der Ehre auf sich zu nehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn tatsächlich immer die "kleinen" Bürger geschützt werden sollen, dann werden heute natürlich viele fragen, wie denn die Freiheitlichen abstimmen werden. – Das kann ich Ihnen sagen: Unsere Fraktion wird geschlossen gegen diesen Antrag stimmen (Abg. Leikam: Das ist eine "Überraschung"!) – mit Ausnahme des Herrn Dr. Haider, denn er war immer auf Seite der wirklich kleinen Bürger, auch in diesem Haus. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Kostelka: Ihr nicht? Oder? – Abg. Leikam: Das ist eine große "Überraschung"!)


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10. Sitzung / Seite 133

0.08

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Maitz hat sich zu einer persönlichen Erwiderung zur tatsächlichen Berichtigung des Dr. Haider zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, ich mache Sie darauf aufmerksam, daß Sie sich auf den Sachverhalt zu beschränken haben. – Bitte.

0.08

Abgeordneter Dr. Karl Maitz (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Haider hat mich persönlich der Unwahrheit bezichtigt. Ich wiederhole daher folgende Passage aus meiner Rede (Abg. Dr. Krüger: Das ist aber keine Berichtigung!)

Dr. Helmut Neuhofer wurde von Dr. Haider als Sozialschmarotzer diffamiert. Er hat eine schwere Blutkrankheit. (Abg. Dr. Krüger: Wo ist da die persönliche Betroffenheit?) Jawohl, persönliche Betroffenheit, denn Dr. Haider hat mich nämlich der Unwahrheit bezichtigt. (Abg. Dr. Haider: Da kann ich wirklich alles berichtigen!)

Ich habe vor wenigen Tagen mit dem Direktor der Gebietskrankenkasse Salzburg telefoniert. Beide – beide! – Ehepartner haben zurzeit ein sehr schweres, bitteres Leid zu ertragen. Ihre persönliche Krankheit ist um vieles schwerer geworden. – Man hat Ihnen, Herr Dr. Haider, das gesagt, aber Sie haben weiter diffamiert. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Dr. Haider: Nicht einmal eine Krankengeschichte gibt es über den Fall, Herr Kollege!)

0.09

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Herr Berichterstatter, wünschen Sie ein Schlußwort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen , die ich über jeden Ausschußantrag getrennt vornehme. – Ich bitte die Damen und Herren, die Plätze einzunehmen.

Ich lasse zuerst über den Antrag des Immunitätsausschusses in 52 der Beilagen, einen Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider festzustellen, abstimmen, und ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Antrag ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 52 der Beilagen, der behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider über Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien zuzustimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. (Abg. Dr. Haider stimmt dem Antrag zu.) – Dieser Antrag ist mit Mehrheit angenommen. (Abg. Dr. Khol: Den Haider hat der "Staberl" nicht überzeugt! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag ... (Anhaltende Zwischenrufe. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Meine Damen und Herren! Sie können gar nicht hören, worüber wir abstimmen; das teile ich jetzt nämlich gerade mit.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 53 der Beilagen, einen Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider festzustellen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Antrag ist einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 53 der Beilagen, der behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider über Ersuchen des Bezirksgerichtes Völkermarkt zuzustimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Antrag ist mit Mehrheit angenommen.


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10. Sitzung / Seite 134

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 124/A der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Arbeitsmarktpolitikgesetz 1996) (64 der Beilagen)

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 51/A (E) der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend Förderung der Beschäftigung älterer Menschen (65 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Es sind dies: Berichte des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Anträge 124/A der Abgeordneten Reitsamer, Dr. Feurstein und Genossen betreffend Arbeitsmarktpolitikgesetz 1996 (64 der Beilagen) und 51/A (E) der Abgeordneten Dr. Haider und Genossen betreffend Förderung der Beschäftigung älterer Menschen (65 der Beilagen).

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Abgeordneter Dietachmayr.

Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, die Debatte zu eröffnen und Ihre Berichte zu geben.

Berichterstatter Helmut Dietachmayr: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Arbeitsmarktpolitikgesetz 1996).

Zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes sollen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik Einsparungen sowie Maßnahmen zur Sicherung der Beschäftigung Älterer getroffen werden.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung vom 8. März 1996 in Verhandlung genommen. Bei der Abstimmung wurde der Initiativantrag in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Reitsamer und Dr. Feurstein mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Haupt und Genossen fand hingegen keine Mehrheit.


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10. Sitzung / Seite 135

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Weiters erstatte ich den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend Förderung der Beschäftigung älterer Menschen.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung vom 8. März 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag , der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Herr Präsident! Für den Fall, daß Wortmeldungen vorliegen, bitte ich, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich danke für Ihre Berichterstattung.

Die Debatte wurde auf zwei "Wiener Stunden" beschränkt, sodaß sich folgende Gesamtredezeiten ergeben: SPÖ 30 Minuten, ÖVP 28 Minuten, Freiheitliche 26 Minuten, Liberales Forum und Grüne je 18 Minuten.

Zu Wort gemeldet hat sich als erster Redner Herr Abgeordneter Mag. Haupt. – Bitte.

0.14

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das heute zur Debatte stehende Arbeitsmarktpolitikgesetz 1996 ist das erste einer Reihe von Gesetzen, die unter dem Titel Belastungspaket auf die Österreicherinnen und Österreicher als sozialrechtliche Änderungen zukommen werden.

Die Grundintention dieses Sozialgesetzes ist richtig: ältere Arbeitnehmer, die arbeitslos geworden sind, die Langzeitarbeitslose sind, wieder in das Berufsleben zurückzuführen.

Wie immer ist aber der Teufel im Detail versteckt. Das sogenannte Bonus-Malus-System, wie es vorgesehen ist, hat in weiten Punkten, was nämlich das Malus anlangt, nicht die Zustimmung von uns Freiheitlichen gefunden. Wir meinen, daß der Malus ungenügend ausgerichtet ist und nur dazu dienen wird, das Kündigungsalter für sehr, sehr viele Arbeitnehmer nach unten zu verlegen, also auf deutsch gesagt: Die Zahl freigesetzter älterer Arbeitnehmer – für Frauen dann vielleicht bei 43 oder 45 Jahren – wird so noch vergrößert werden. Bei männlichen Arbeitnehmern wird dieses Alter wohl deutlich unter 50 Jahre gedrückt werden. Das sieht man schon daraus, daß der Bonus mit maximal etwa einem Bruttomonatsbezug angesetzt ist, die nach zehn Dienstjahren vorgeschriebenen Abfertigungen aber das Dreifache davon ausmachen.

Ich glaube daher, daß dieses Malussystem zwar von in der Grundintention her, Kündigungsschutz zu gewähren, richtig ist, daß aber in der Praxis – das gilt für sehr viele zunächst wohlmeinende Schutzbestimmungen – ein kontraproduktiver Effekt für die Arbeitnehmer eintreten wird.

Herr Bundesminister! Ich ersuche Sie von dieser Stelle aus, in entsprechender Form sofort mit der Umsetzung dieses Gesetzes auch eine begleitende Kontrolle durch die Arbeitsmarktförderung, was diese Auswirkungen anlangt, einzuführen, denn es kann nicht angehen, daß die von uns skizzierte und befürchtete Praxis auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Zukunft zwar eintritt, der Gesetzgeber aber dann nicht sofort arbeitnehmerfreundlichere Regelungen hinsichtlich deren Beschäftigung vorsieht.

Ich habe seinerzeit bereits im Ausschuß ausgeführt, daß das Bestreben, das ASVG für den Bürger in diesem Land so umzuformulieren und neu zu publizieren, sodaß es jedem Arbeitnehmer möglich ist, seine Lebensarbeitszeitplanung, seine gesamte arbeitsrechtliche Planung in die eigene Hand zu nehmen, diese selbst zu bestimmen, durch diese Praxis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, "Sammelnovellen" zu verabschieden, deutlich unterlaufen wird.

Die Abgeordneten Mag. Cordula Frieser und Edeltraud Gatterer von der Österreichischen Volkspartei seien da im besonderen apostrophiert, denn sie sind ja damit in den Wahlkampf gegangen, für lesbarere und zusammengefaßtere Gesetze in diesem Bereich sorgen zu wollen. Das, was heute hier vorliegt, sehr geehrte Damen von der ÖVP, entspricht jedoch bestimmt nicht diesen Intentionen.

Wenn man sich vor Augen hält, was uns für das heurige Jahr an arbeitsrechtlichen Änderungen noch ins Haus stehen wird, muß man sagen: Bei gleicher Praxis müssen wir mit vier bis fünf


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10. Sitzung / Seite 136

ASVG-Novellen in diesem Jahr rechnen. Ich glaube jedoch nicht, daß das, Herr Bundesminister, dazu geeignet sein wird, dem einzelnen Arbeitnehmern eine bessere Lebensplanung zu ermöglichen, sondern meine vielmehr, daß das ausufernde ASVG noch ausufernder werden wird, wenn weiterhin so vorgegangen wird.

Allein schon der Titel dieses Gesetzes, "Arbeitsmarktpolitikgesetz 1996", ist so nichtssagend, daß man sich darunter kaum etwas vorstellen kann, wenn man nicht langwierige und spitzfindige Nachforschungen nach einzelnen Quellen anzustellen gewillt ist.

Ich habe mir heute einen Computerausdruck des Instituts für Sozialrecht der Universität Wien angesehen, der die einzelnen Novellen, die von der Verabschiedung des ASVG an bis heute auf uns zugekommen sind, beinhaltet. Offiziell halten wir bei der 53. ASVG-Novelle. Tatsächlich aber ist diese Novelle, die wir heute verabschieden, eigentlich die 120. Allein im Jahr 1995 haben wir fünf Novellen verabschiedet, die viermal in anderen Gesetzestiteln versteckt waren – und das, obwohl darin erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, auf deren Rechte und Pflichten enthalten waren.

Herr Bundesminister! Wenn Sie daran interessiert sind, diesbezüglich für Klarheit und für größere Transparenz zu sorgen, dann sollten wir endlich darangehen – Professor Tomandl hat das bereits 1988 verlangt, anläßlich seiner Emeritierung wieder –, nicht nur verbal eine Neukodifizierung des Sozialrechts in Österreich zu machen, sondern dies tatsächlich tun. Ein solcher Bedarf bestünde bei all jenen, die in diesem Bereich Rat erteilen, dringender denn je. (Beifall bei den Freiheitlichen. )

Die Kritik am vorliegenden Gesetzestext wurde von uns Freiheitlichen eindeutig und klar im Ausschuß formuliert, und Redner der freiheitlichen Fraktion werden die einzelnen Punkte zu diesem Thema, etwa hinsichtlich der Betroffenheit der Frauen, die durch diese Gesetzesnovelle deutlich und klar benachteiligt werden, dann noch näher erläutern.

Ich möchte nicht verhehlen, daß ich enttäuscht darüber war, daß die Diskussion über den Antrag 51/A der Abgeordneten Dr. Haider und Dolinschek betreffend Förderung der Beschäftigung älterer Menschen im Ausschuß so kurz behandelt wurde.

Herr Bundesminister! Vor allem Punkt 4 betreffend Karenzurlaub, den wir Freiheitlichen auch für Fortbildungsmaßnahmen für ältere Arbeitnehmer in verstärktem Maße vorgesehen haben, hätte unserer Ansicht nach eine deutlichere Erörterung im Ausschuß verdient. Gerade Sie haben am Sonntag vor drei Wochen lebenslangem Lernen und lebenslanger Fortbildung das Wort gesprochen. Ich glaube daher, daß die Grundideen, die wir in unserem Antrag 51/A formuliert haben, durchaus mehrheitsfähig gewesen wären.

Ich glaube auch, daß die Idee von uns Freiheitlichen, für Langzeitarbeitslose bei der Rückgliederung ins Berufsleben eine entsprechende Vergütung durch Arbeitslosenunterstützung für Unterkollektivvertragslöhne zu berücksichtigen und damit den Anteil der Lohnnebenkosten und der Lohnkosten insgesamt zu senken, aber dem Arbeitnehmer den gleichen Lohn, wie er ihm vom Kollektivvertrag her garantiert ist, auszuzahlen, mehr verdient hätte als krasse Ablehnung, die da lautete: Wo kämen wir den da hin, wenn Unterkollektivvertragslöhne per Ausgleichszahlungen aus der Arbeitslosen Platz greifen würden!

Es gibt durchaus vergleichbare Systeme, etwa bei den zeitverpflichteten Soldaten des Bundesheeres, die das letzte Arbeitsjahr – bei Refundierung ihrer sämtlichen Gehälter – in der Wirtschaft verbringen können, wenn sie in ihrem Beruf in Endausbildung stehen. So können sich etwa Bäcker für die Meisterprüfung vorbereiten und im neunten Dienstjahr des Bundesheeres bei einem Bäckermeister arbeiten, von dem dann nur die Überstunden zu bezahlen sind, während alle anderen Kosten das Heer, wo er nicht ist, trägt.

Es gibt ähnliche Zahlungen auch in anderen Bereichen. Ich glaube daher, daß das eine durchaus systemimmanente Überlegung wäre. Ich sehe ein, daß es noch Mentalreservationen dagegen gibt, hoffe aber, daß es nicht der Weisheit letzter Schluß ist, daß man jemanden einfach


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10. Sitzung / Seite 137

in der Arbeitslosen läßt, weil die Anreize für die Unternehmer, Leute in die Arbeitswelt zurückzubringen, als gering erachtet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Vergessen wir nicht, daß die Position Arbeit für den betroffenen Arbeitnehmer nicht nur Broterwerb bedeutet. Es geht gleichzeitig auch um die soziale Stellung, und um das Akzeptiertwerden in der Gesellschaft und darüber hinaus für einige wenige Glückliche um die Selbstverwirklichung in der Arbeitswelt. Und daraus können unter Umständen schwierige psychische Probleme entstehen. All das ist unserer Ansicht nach im vorliegenden Gesetzentwurf zu kurz gekommen.

Ich konzediere Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesminister, daß es richtige Grundüberlegungen dazu, Anreize zu geben, gibt, aber ich möchte deutlich und klar nochmals festhalten, daß dieser Malus-Block in der vorliegenden Form eher kontraproduktiv ist. Ich fürchte, daß in großen Firmen und Konzernen der Rechenstift angesetzt werden wird. Jemandem, der mit 40 Jahren das Glück hatte, bei einem Großkonzern einen Arbeitsplatz zu bekommen, wird nunmehr am Ende des 49. Lebensjahres die Kündigung drohen. Denn nach zehn Jahren beläuft sich die Abfertigung auf drei Monatsgehälter mehr, es gibt also einen Unterschied von zwei Monatsgehältern für die Freisetzung im extremsten Fall. Ich glaube, daß also in diesem Fall der Bonusgestaltung im Altersstufenbereich auch auf jene Arbeitnehmer eine schwierige Zeit zukommt, die bis jetzt von den Problemen der Freisetzung und der Dauerarbeitslosigkeit verschont geblieben sind.

Herr Bundesminister! Ich bitte Sie nochmals wirklich eindringlich, diese unsere Argumente durch die Arbeitsmarktverwaltung genau überprüfen zu lassen, und ersuche Sie, wenn wir recht haben, schnellstens und schleunigst in entsprechender Form eine Umgestaltung vorzunehmen.

Es ist mir nicht verborgen geblieben, daß Sie auch im Bereich des SUG umgedacht haben: Sie haben in Ihrer Wortmeldung im Ausschuß gesagt, daß das, was positiv gedacht war, daß nämlich eine soziale Absicherung geschaffen werden soll, dann von den Betriebsinhabern genutzt wurde, um bedenkenlos die Älteren abzubauen und die anderen im Betrieb zu halten. Dieses System hat sich also gegen die älteren Arbeitnehmer gerichtet, und es wurde von Ihnen daher richtig erkannt, daß da eine Umstellung notwendig ist. In Anbetracht dessen glaube ich, daß es nur recht und billig ist, wenn man ähnliche Befürchtungen im Hinblick auf das jetzige Bonussystem hat und Ihren aus meiner Sicht richtig angestellten Überlegungen zum SUG in entsprechender Form zeitgerecht Taten folgen läßt. Es kann nicht Sinn und Zweck dieser Aktion sein, daß Arbeitnehmer in noch früherem Alter freigesetzt werden und ihnen dann ein- bis zweijährige Überbrückungszeiten zugemutet werden, ehe sie von den gleichen Konzernen, weil sie Erfahrung und Know-how haben, als billigere Arbeitskräfte wieder in den Arbeitsprozeß zurückgeholt werden.

Ich meine darüber hinaus, sehr geehrter Herr Bundesminister, daß in diesem Bereich die fünf Minuten vor zwölf gekommenen Regelungen etwa für die Bauwirtschaft oder für den Tourismus richtige Regelungen der Ausnahmebestimmungen darstellen. Ich hoffe, daß sich die Regelungen für die Lösung der Gesamtproblematik, die wir hier verabschiedet haben, für die Arbeitnehmer in Österreich positiv auswirken werden.

Wir Freiheitlichen werden getrennte Abstimmung verlangen und werden jene Teile, die wir im Ausschuß unterstützt haben, auch hier im Plenum unterstützen. Wir werden aber sicherlich jene Teile nicht unterstützen, wo wir heute schon eine eher arbeitnehmerfeindliche denn eine arbeitnehmerfreundliche Tendenz befürchten, nämlich bei jenem Malus-Block, der unserer Ansicht nach in der vorliegenden Form weder effizient ist, noch für die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer eine Verbesserung darstellen wird. Die kleinen und mittleren Betriebe, die mit ihren Arbeitnehmern verbunden sind, werden diese weiter behalten, die Großbetriebe jedoch, in denen die Arbeitnehmer eher Zahlen im Computer und in der Kostenrechnung sind, werden ältere Mitarbeiter früher freisetzen.

Herr Bundesminister! Ich hoffe, daß ich nicht recht habe, aber mein Ersuchen bleibt bestehen, daß Sie von sich aus eine effizientere Kontrolle vornehmen lassen, damit rechtzeitig eine Um


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10. Sitzung / Seite 138

kehr der meiner Ansicht nach verhängnisvollen Malus-Regelungen erfolgt und im Interesse der Arbeitnehmer umgesetzt wird. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.28

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Reitsamer. – Bitte.

0.28

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ältere Arbeitnehmer sind eine wichtige Säule des österreichischen Arbeitsmarktes. Mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung sind sie unschätzbares Humankapital. Dieses Kapital wird jedoch mehr und mehr vernachlässigt und liegt immer öfter zu Lasten des Arbeitsmarktes brach.

Dieser Tendenz, meine Damen und Herren, gilt es entgegenzuwirken. Aus diesem Grund wurden schon vor Jahren, damals noch unter Sozialminister Hesoun, verschiedene Maßnahmen ergriffen, wie zum Beispiel das Beschäftigungssicherungsgesetz oder die Strukturmilliarde, um ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten. Diese Aktionen waren sehr notwendig und vor allem sehr erfolgreich. Nunmehr muß auf geänderte Rahmenbedingungen wieder schnell und effizient reagiert werden, und mit der Beschlußfassung des Arbeitsmarktpolitikgesetzes 1996 können wir neuerlich zur Einbindung der älteren Arbeitnehmer beitragen.

Zwei Maßnahmen sind besonders hervorzuheben: Zum einen soll die allgemeine Sonderunterstützung mit entsprechenden Übergangsfristen auslaufen. Diese Sonderunterstützung 2, die ursprünglich für Krisenregionen gedacht und durchaus sinnvoll war, hat inzwischen ausgedient, wobei selbstverständlich die heute zu beschließenden Übergangsmodalitäten zu berücksichtigen sind.

Man muß durchaus kritisch anmerken, daß es, wie bei vielen Maßnahmen in der Sozialpolitik, auch in diesem Fall zu Trittbrettfahrten gekommen ist, die ein Ausufern der Kosten zur Folge hatten. In vielen Firmen, sogar im geschützten Bereich, wurden mit der Krücke des Sonderunterstützungsgesetzes 2  ältere Arbeitnehmer abgebaut, ohne daß von Krisenanfälligkeit die Rede sein konnte. Man hat diese Möglichkeit den Betroffenen äußerst positiv dargestellt und so ihre Entscheidung massivst beeinflußt. Auch für diese Gruppe soll und muß aber der Vertrauensschutz Gültigkeit haben, weshalb begleitende Maßnahmen, etwa die Übernahme der Freigrenzenerhöhung für die Notstandshilfe in das Dauerrecht und die Beibehaltung der Möglichkeit des Übergangs in die vorzeitige Alterspension, von besonderer Wichtigkeit sind.

Anfänglich wird es auch einige Probleme mit der Administration geben. So sind zum Beispiel von den neuen Sonderunterstützungen Pensionsbeiträge einzuheben, von den vor April 1996 zuerkannten hingegen noch nicht, sodaß wir es vorerst mit zwei verschiedenen Regelungen zu tun haben werden.

Wir haben dann noch eine Unzulänglichkeit festgestellt, die wir durch einen Abänderungsantrag korrigieren möchten. Es gibt einen kleinen Kreis Betroffener, dem beim Herausfallen aus dem Arbeitslosengeldbezug wenige Monate bis zur Erreichung des 54. beziehungsweise 59. Lebensjahres fehlen, weshalb der auf dem Arbeitslosengeld beruhende Notstandshilfebezug im Gesetz noch anzuführen ist.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen zum Bericht des Sozialausschusses (64 der Beilagen) über den Antrag 124/A der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Arbeitsmarktpolitikgesetz 1996)


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10. Sitzung / Seite 139

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Art. 2 wird in der Z 6 in Artikel IV Abs. 3 Sonderunterstützungsgesetz im dritten Satz nach dem Ausdruck "in Verbindung mit § 81 Arbeitslosenversicherungsgesetz" und in der Z 2 nach dem Ausdruck "während des Bezuges des Arbeitslosengeldes" jeweils der Ausdruck "oder eines auf einem solchen Arbeitslosengeldbezug beruhenden Notstandshilfebezuges" eingefügt.

*****

Meine Damen und Herren! Nun zum sogenannten Bonus-Malus-System. In diesem Fall mußten wir uns mit einem Kompromiß anfreunden. Ich glaube – und mit dieser Meinung befinde ich mich in guter Gesellschaft –, daß wir mit der ursprünglich geplanten Quotenregelung, die besagt hätte, daß Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten eine gewisse Anzahl – es war von 7 Prozent die Rede – von Mitarbeitern über 50 Jahren einzustellen hätten, wesentlich mehr für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer tun hätten können. Wir sollten die Quotenregelung nicht ganz aus den Augen verlieren. Ich denke mir, daß wir sie noch brauchen werden.

Es gab auch Befürchtungen, daß bedingt dadurch, daß dieses Bonus-Malus-System für Frauen wie für Männer mit dem 50. Lebensjahr beginnt, eine Diskriminierung von Frauen zu erwarten sei, weil Frauen schon Mitte der 40 und früher aus dem Arbeitsprozeß gedrängt werden. Das trifft jetzt schon zu. Aber nachdem sich ein Malus aus dem letzten Bezug errechnet und Frauen bedauerlicherweise – ich betone das – immer noch wesentlich weniger verdienen als Männer, fällt dieser Malus auch geringer aus. Es müßte aber andererseits auch das Interesse daran, Frauen zu kündigen, aus eben diesen Gründen geringer sein.

Nicht, daß ich diese Unterschiede für gut halte, das keineswegs. Aber das vorrangige Ziel – und wir fordern dies, ich möchte fast sagen, schon ewig – muß heißen: gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. (Beifall bei der SPÖ.)

Erst heute hat ein Kollege von mir bei einer Diskussion gemeint: Warum nicht ein Bonus-Malus-System auch bei beruflicher Diskriminierung von Frauen? Das ist ein Denkanstoß, dem man vielleicht nähertreten sollte.

Aber nun zurück zum vorliegenden Bonus-Malus-System: Es handelt sich, wie gesagt, nicht um die Traumlösung, aber doch um einen winzigen Schritt in die richtige Richtung. Man muß all die heute zu beschließenden Maßnahmen vernetzt sehen. Wir tun etwas, um ältere Arbeitnehmer zu schützen und Frühpensionierungen einzudämmen.

Man darf diese Maßnahmen aber nicht losgelöst von den beängstigenden Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt sehen. Wir hatten nur dreimal seit dem Zweiten Weltkrieg derartige Einbrüche auf dem Arbeitsmarkt. Damals waren aber die jeweiligen Rahmenbedingungen und damit unsere Möglichkeiten noch anders. Darum bin ich sehr froh, meine Damen und Herren, daß im Koalitionspapier der Beschäftigungs- und Standortsicherung breitester Raum gewidmet wird. Die Zielvorgaben Exportoffensive, Infrastrukturinvestitionen, Maßnahmen zur Unternehmensgründung und -erweiterung, Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, Technologiepolitik und die besonders wichtigen Maßnahmen zur Hebung der Qualifikation sind dringend umzusetzen. Auf diesem Gebiet wäre ein Schulterschluß aller politisch Verantwortlichen wünschenswert und sinnvoll.

Eine Qualifikationsoffensive, gepaart mit einem ausreichenden Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen, ist besonders für die berufstätigen Frauen ungeheuer wichtig. Für Frauen summieren sich die Benachteiligungen im Laufe eines Arbeitslebens, mit dem Ergebnis, daß sie nicht genug Versicherungszeiten für die Pension zusammenbekommen, und zwar trotz Anrechnung der Kindererziehungszeiten. Das Resultat ist: Wenn es überhaupt für eine eigene Pension reicht, sind die Frauen mehrheitlich Ausgleichszulagenempfängerinnen. Wenn wir schon am Beginn der weiblichen Berufslaufbahn korrigierend in Richtung mehr Gleichbehandlung eingreifen,


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dann befreien wir Frauen von dem entwürdigenden Image der Almosenempfängerinnen. Langfristig wäre das auch im positiven Sinne budgetwirksam.

Meine Damen und Herren! Nun noch abschließend ein paar Worte zum Antrag der "F" betreffend Förderung der Beschäftigung älterer Menschen, der im Ausschuß keine Mehrheit bekam. Es ist positiv, wenn sich alle Parteien mit dieser Problematik auseinandersetzen. Ich halte allerdings den Vorschlag, daß der Kollektivvertrag für die Dauer eines Jahres um 20 Prozent unterschritten werden darf, trotz des vorgesehenen Ausgleichs durch das Arbeitsmarktservice für fatal. Dies kommt mir so vor, als würde man einem Hochseilartisten vorschlagen, vorübergehend ohne Netz zu arbeiten, und sagen: Wenn er dann noch lebt, kann man über die Sinnhaftigkeit des Netzes nachdenken.

Meine Damen und Herren! Ohne mich mit der Lauterkeit dieses Ansinnens näher auseinandersetzen zu wollen, möchte ich hier betonen: Der Kollektivvertrag ist das Netz, und dieses Netz darf nie und nimmer in Frage gestellt werden! (Beifall bei der SPÖ.)

0.38

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich möchte darauf hinweisen, daß der von Frau Abgeordneter Reitsamer verlesene Abänderungsantrag ausreichend unterstützt ist und in die Behandlung miteinbezogen wird.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte.

0.38

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende Materie stellt einen aus unserer Sicht nicht plausiblen Vorgriff auf das dar, was wir in den nächsten Tagen und Wochen im Rahmen der sogenannten Budgetbegleit-, Strukturanpassungsgesetze und so weiter zu beschließen haben werden.

Wir haben kein Verständnis für diese unsystematische Vorgangsweise, wir haben kein Verständnis dafür, daß in einer Art Salamitaktik kleine Scheibchen völlig ohne Kontext zu der Gesamtmaterie heruntergeschnitten werden, anstatt daß ein Gesamtzusammenhang hergestellt wird. Wir halten fest, daß sich in dieser Vorlage rückwirkende Elemente befinden. Es wird also rückwirkend etwas geändert, was ein typisches Zeichen für einen echten Schönheitsfehler im eigentlichen Sinn des Wortes ist.

Wir erwarten uns – das ist ein zentraler Punkt – insbesondere im Bereich des Bonus-Malus eine extrem negative Lenkungswirkung. Denn jeder, der annimmt, daß dann, wenn eine bestimmte fixe Altersgrenze den Bonus oder Malus auslöst, nicht prophylaktisch vor Erreichung dieser Altersgrenze genau das eintreten wird, was wir durch die Schaffung der Altersgrenze vermeiden wollen, der irrt sich sehr. Wenn der Leiter einer Personalabteilung nicht sofort eine Evidenz über die kostengünstigsten Kündigungstermine aufgrund dieses merkwürdigen Systems einführt, dann ist er nicht wert, Leiter einer Personalabteilung zu sein, obwohl das natürlich eine unmenschliche Vorgangsweise ist. Aber wir provozieren das ja.

Wenn man in Anbetracht dessen auch noch weiß, daß die ganze Materie nach den Stellungnahmen, die vorliegen, als nicht EU-konform aufgefaßt wird, weil schwere Gleichheitsverletzungen darin enthalten sind – meine Kollegin Schaffenrath wird im Detail darauf eingehen –, wenn man sich noch dazu bewußtmacht, daß selbstverständlich im öffentlichen Dienst all das gar nicht gelten kann, weil der öffentliche Dienst ganz andere Altersgrenzenvorschriften vorsieht – über einem bestimmten Alter kann man nämlich überhaupt nicht mehr in den öffentlichen Dienst eintreten –, und wenn nicht begriffen wird, daß es hier eigentlich um eine Gesamtreform des Arbeitsrechtes und um Querdurchlässigkeit gehen müßte, dann tut uns das leid. Aus all diesen Gründen, die beleuchten, wie kasuistisch und unfachgerecht diese Materie aufbereitet ist, werden wir unsere Zustimmung nicht geben können. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Zuletzt bleibt nur noch ein Halbsatz zum Entschließungsantrag der Kollegen Haider und Dolinschek anzumerken: Auch er ist eher plakativ und unserer Meinung nach nicht wirklich zweckentsprechend. Er enthält aber ein interessantes Element, und das merke ich hier an, wie


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ich es im Ausschuß auch schon getan habe. Wir halten ihn in dieser Form zwar für nicht durchführbar, aber wenn davon die Rede ist, daß ein 20prozentiger Zuschuß auf unter Druck stehende Löhne gezahlt werden soll – Kollektivvertrag und so weiter, Punkt zwei des Entschließungsantrages –, so kann das immerhin vielleicht einmal eine Debatte über eine Teilarbeitslosigkeit eröffnen. Denn wir müssen uns vergegenwärtigen: Wenn wir eine Flexibilisierung und Teilarbeitszeitverhältnisse wollen, dann sollten wir uns überlegen, ob das nicht durch soziale Maßnahmen flankiert sein muß. Aber das müßte in einer anderen Debatte geschehen. Die heutigen Anträge sind dafür nicht geeignet. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim Liberalen Forum.)

0.42

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Abgeordneter Dr. Feurstein. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

0.42

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Haupt! In einem Punkt stimme ich mit Ihnen überein: Die Neukodifizierung der Sozialversicherungsgesetze ist notwendig. Und es ist auch bekannt, daß entsprechende Arbeiten vor einiger Zeit im Sozialministerium eingeleitet worden sind. Ich hoffe, daß diese Neukodifizierung in absehbarer Zeit auch zustande kommt, denn so, wie die Sozialversicherungsgesetze sich heute darstellen, sind sie für den normalen Benützer kaum mehr verwendbar. – Das ist sicher eine Feststellung, die in dieser Form richtig war.

Mit diesem Arbeitsmarktpolitikgesetz wird eine ganz klare arbeitsmarktpolitische Linie fortgesetzt, die vor ungefähr vier Jahren eingeleitet worden ist, nämlich weg vom Versorgen, weg davon, daß Arbeitslosigkeit verwaltet wird, und hin zu einer echten, aktiven Arbeitsmarktpolitik.

Das Beschäftigungssicherungsgesetz aus dem Jahr 1993 ist bereits erwähnt worden, das ganz klar besagt hat – ich nehme nur einen Punkt heraus –: Wir wollen keine Krisenregionen mehr, wir wollen nicht, daß die Menschen mehr oder weniger in der Arbeitslosigkeit belassen werden, sondern wir wollen Beschäftigungsmöglichkeiten für die Menschen schaffen, die keine Arbeit haben. – Das ist uns damals auch gelungen, denn gerade mit der Abschaffung dieser Krisenregionen war es möglich, die Arbeitslosigkeit in diesen Gebieten zu senken. Eine Maßnahme, die aktiv eingeleitet worden ist, hat also zu einer Senkung der Arbeitslosigkeit beigetragen, meine Damen und Herren! Es ist doch immerhin wichtig, daß man das anmerkt!

Im Jahr 1994, als wir das Arbeitsmarktservice eingerichtet haben, ist es zu einer neuen, verbesserten Zusammenarbeit im Arbeitsmarktservice gekommen, indem die Sozialpartner mit eingebunden worden sind. Das Arbeitsmarktservice hat sich in diesen bald zwei Jahren wirklich bewährt. Die Zusammenarbeit ist vorbildlich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren Mit den jetzigen Maßnahmen schaffen wir im Jahr 1996 eine Chance für ältere Arbeitnehmer, die im Jahr 1995 bereits 20 Prozent des gesamten Volumens an Arbeitslosigkeit ausgemacht haben. Im Jahr 1995 sind 20 Prozent des Volumens an Arbeitslosigkeit auf ältere Personen über 50 Jahre entfallen. Daß wir jetzt Maßnahmen setzen und versuchen, diese Menschen wieder ins Beschäftigungsleben zu integrieren, ist, wie ich glaube, wirklich eine wesentliche Vorgabe, die wir zum Ausdruck bringen.

Mich hat heute gefreut, daß erstmals – ich habe schon einige Regierungserklärungen hier im Hohen Haus gehört – in einer Regierungserklärung festgestellt worden ist, daß die Integration Arbeitsloser Vorrang gegenüber passiven Versorgungsleistungen hat. Das, was hier vom Bundeskanzler gesagt worden ist, verdient in diesem Zusammenhang Anerkennung. Es bedeutet eine völlige Änderung der Arbeitsmarktpolitik, die wir noch vor einigen Jahren in Österreich verfolgten.

Worum geht es? Wie wollen wir die Chancen für ältere Menschen verbessern? – Erstens: Für Personen über 50 Jahre, die einen Arbeitsplatz bekommen, werden die Lohnnebenkosten gesenkt. Herr Abgeordneter Haupt! Das ist eben ein anderer Weg. Bei der Senkung der Lohnnebenkosten handelt es sich nicht um Subventionen. Wir wollen Kosten senken, damit es für


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den älteren Arbeitnehmer möglich ist, der Konkurrenz, der er gegenübersteht, standzuhalten. Die Senkung der Lohnnebenkosten beträgt immerhin zwischen 50 und 54 Lebensjahren 1,5 Prozent und ab dem 55. Lebensjahr 3 Prozent. Das hat es noch nie gegeben, soweit ich mich zurück erinnern kann.

Zweiter Punkt: Die Sonderunterstützung wird abgeschafft. Sie hat eine Tendenz ausgelöst, daß die Leute frühzeitig in die vorzeitige Alterspension übertreten. Diese Sonderunterstützung wird mit 31. März generell auslaufen, mit Übergangsbestimmung natürlich, damit Härten vermieden werden. Für den Bergbau wird sie wesentlich eingeschränkt, nämlich wirklich nur auf knappschaftliche Tätigkeiten in bestimmen Betrieben. Damit wird erreicht, daß die Sonderunterstützung nicht mehr Anreiz dafür sein wird und sein kann, in die vorzeitige Alterspension überzutreten.

Drittens: Meine Damen und Herren! Wir leiten in diesem Zusammenhang eine weitere wichtige Sache mit diesem Gesetz ein. Jene Bergbaubetriebe, die in Zukunft jemanden in die Sonderunterstützung übertreten lassen, haben bis zur Erreichung des Pensionsalters des Betreffenden die Pensionsversicherungsbeiträge weiter zu bezahlen. Das, was wir in den letzten Jahren beobachtet haben, daß man sehr leicht in die Sonderunterstützung übertreten kann, wird durch diese Maßnahme wesentlich erschwert. Es handelt sich immerhin um einen Beitrag von 12,55 Prozent, der nicht aus der Arbeitslosenversicherung, sondern von jenen Unternehmen zu bezahlen ist, die dieses Instrument in Anspruch nehmen.

Ich fasse zusammen: Erstens: Dieses Arbeitsmarktpolitikgesetz schafft wirklich Verbesserungen der Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer, weil Lohnnebenkosten gesenkt werden.

Zweitens – und das ist für uns ganz wichtig –: Es hat einen Einsparungseffekt. Es handelt sich um eine Strukturmaßnahme mit einem Einsparungseffekt im Jahr 1996. Herr Abgeordneter Haupt und Herr Abgeordneter Kier! Deshalb beschließen wir heute, im Jahr 1996, mit dem sehr wesentlichen Einsparungseffekt von 800 Millionen Schilling. Würden wir es später beschließen, dann wäre der Einsparungseffekt niedriger. Im Jahr 1997 wird er 1,5 Milliarden Schilling betragen. Ohne daß jemandem etwas genommen wird, wird die Situation verbessert, wird eine Strukturmaßnahme durchgeführt und erreichen wir einen Einsparungseffekt im Bereich der Arbeitslosenversicherung von 1,5 Milliarden Schilling im Jahr 1997. Das ist, glaube ich, eine Maßnahme, die dem entspricht, was wir uns unter Arbeitsmarktpolitik vorstellen.

Ich meine, daß sich das ständige Bemühen unserer Fraktion und unseres Klubs, Änderungen bei der Sonderunterstützung herbeizuführen, gelohnt hat. Man kann wirklich sagen: Der stete Tropfen hat den Stein etwas gehöhlt. In diesem Sinne geben wir diesem Gesetz gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

0.50

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

0.50

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! – Herr Abgeordneter Feurstein! Welcher Stein da gehöhlt wird, dessen bin ich mir noch nicht sicher. Es gibt verschiedene Arten von Steinen, das wissen Sie; solche, die ganz weich sind und die man sehr leicht höhlen kann, und solche, bei denen das erheblich schwieriger ist.

Ich meine, bevor man sich in so großem Lob über ein Gesetz ergeht, sollte man sich doch die Praxis dieses Gesetzes anschauen. Ich befürchte, da steht uns noch einiges bevor, was meiner Ansicht nach – das sage ich auch ganz offen – eher Anlaß geben wird, die Praxis dieses Gesetzes nicht allzu optimistisch zu beurteilen.

Wir stimmen in einigen Dingen überein. Wir stimmen darin überein, daß es wichtig ist, Maßnahmen gegen den Anstieg der Arbeitslosigkeit zu setzen. Wir stimmen darin überein, würde ich meinen, daß der Anstieg der Altersarbeitslosigkeit ein Problem ist, das vor allem in den letzten Jahren gravierend zugenommen hat und zu dem uns in der Politik eigentlich bislang wenig


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eingefallen ist, dem wir fast ohne Antwort gegenübergestanden sind. Wir müssen – auch im internationalen Maßstab – sagen, es gibt wenig Instrumente, einen einmal bereits erreichten Sockel von Arbeitslosigkeit, von Dauerarbeitslosigkeit, mit gezielten Maßnahmen innerhalb relativ kurzer Fristen abzubauen.

Wir stimmen wahrscheinlich auch darin überein – das weiß ich schon nicht mehr so genau, aber ich bemerke es ja ansatzweise in der Regierungserklärung, auch wenn die Perspektive meiner Ansicht nach dann schon wieder falsch ist –, daß es notwendig ist, arbeitszeitpolitische Maßnahmen zu setzen, um Arbeitslosigkeit, nicht nur Altersarbeitslosigkeit, abzubauen.

Wir stimmen wahrscheinlich auch darin überein, daß es notwendig ist, beschäftigungspolitische Maßnahmen zu setzen. Nur, da frage ich, wenn Sie schon die Regierungserklärung so positiv angesprochen haben: Wo sind diese in der Regierungserklärung? – Es gibt sie nicht.

Herr Abgeordneter Feurstein! Es gibt sie auch im Koalitionsübereinkommen nicht. Es werden zwar verschiedene Dinge angesprochen, von denen man überzeugt ist, daß sie möglicherweise Arbeit schaffen können, aber beschäftigungspolitische Maßnahmen, zu denen sich die Bundesregierung bekennen würde, die sie auch klar benennt und mit bestimmten Mitteln ausstattet, sind nicht enthalten. Möglicherweise stimmen wir aber weitgehend in allen Fraktionen darin überein, daß diese beschäftigungspolitischen Maßnahmen notwendig sind.

Wir stimmen wahrscheinlich auch darin überein, daß man, um Altersarbeitslosigkeit abzubauen, im Bereich arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen bestimmte spezifische Instrumente einsetzen muß. Meine Frage ist, ob diese spezifischen Instrumente, Altersarbeitslosigkeit oder Dauerarbeitslosigkeit betreffend, eingesetzt werden. Ich glaube es nicht. Wir haben einen Rahmen von 5 Milliarden Schilling für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung. Ich sage: Wenn man dauerhafte Arbeitsplätze schaffen will, dann braucht man dazu im Minimum für einen Arbeitsplatz 1 Million Schilling, das reicht also, wenn man es nüchtern betrachtet, maximal für 5 000 Arbeitsplätze, Dauerarbeitsplätze.

Jetzt weiß jeder hier in diesem Hohen Haus: Das ist zuwenig! Mit 5 000 Arbeitsplätzen zusätzlich haben wir überhaupt nichts erreicht: keinen gravierenden Abbau von Altersarbeitslosigkeit und schon gar keinen Abbau des Anstiegs der Arbeitslosigkeit im generellen. Das können wir damit nicht erreichen, dazu sind die Instrumente zu schwach, zu schwach bemittelt. 5 Milliarden Schilling – mit den Mitteln aus dem Sozialfonds ist es ja dann etwas mehr, sind es 6 oder 6,3 Milliarden Schilling – sind zuwenig, das wird nicht reichen. Das sind nicht die Mittel, die wir brauchen, um tatsächlich Arbeitslosigkeit mittels aktiver Arbeitsmarktpolitik in entscheidendem Maße eindämmen zu können.

Also was macht die Regierung? Sie baut Instrumente auf, von denen ich überzeugt bin, daß sie in keiner Weise geeignet sind, die Arbeitslosigkeit tatsächlich einzudämmen. Sie können diese bestenfalls von den Alten auf die Jungen verlagern. Das wäre eine mögliche Maßnahme, nur soll man das klar und deutlich sagen. Ich halte es nicht für vertretbar, Arbeitslosigkeit von einer Gruppe, von den Alten, auf eine andere Gruppe, auf die Jungen, zu verlagern. Ich halte das für eine falsche Perspektive.

Und ich sage Ihnen, Herr Abgeordneter Feurstein – Sie sind skeptisch, ich weiß es aus dem Ausschuß –: Entweder werden diese Maßnahmen greifen, dann führt das zu Jugendarbeitslosigkeit, oder – was viel wahrscheinlicher ist – diese Maßnahmen, die Sie mit dem Bonus-Malus setzen, greifen nicht, dann führt das dazu, daß ältere Arbeitnehmer schon vor Erreichen dieser ominösen Altersgrenze von 50 Jahren gekündigt werden. Wir haben uns ja auch im Ausschuß darüber unterhalten. Selbstverständlich wird es so sein! Jeder gute Personalchef wird sich überlegen müssen, ob er jemanden, der das 50. Lebensjahr ansteuert, noch in Beschäftigung hält, ob das ein Risikofall werden könnte oder nicht. Und wenn das ein Risikofall werden könnte, was auch beispielsweise die Latte an Ansprüchen betrifft, was seinen Lohn betrifft, was andere Faktoren betrifft, dann wird er ihn kündigen. Ganz einfach! Und nicht nur ihn, sondern vor allem sie! Und das ist das Problem, das wir ohnehin mit dem Bonus-Malus haben.


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Damit bin ich beim Kern: Der Bonus-Malus ist bestenfalls, wenn er funktioniert, ein Instrument, das hilft, ältere männliche Arbeitnehmer in Beschäftigung zu halten. Denn, Herr Abgeordneter Feurstein, Sie und ich und wir alle wissen: Frauen werden nicht mit 49 Jahren arbeitslos, nicht mit 48, sondern in der Regel schon viel früher. Für sie wird es also keine Maßnahme sein können, die sie in Beschäftigung hält. Und für die Frauen wird es auch keine Maßnahme sein können, die sie in Beschäftigung bringt. Und für sie wird es auch keine Maßnahme sein, die ihre Kündigung verhindert. Denn das ist ja das Problem dabei: Es gibt nicht nur den negativen Anreiz vorher, sondern es gibt auch den negativen Anreiz für die Frauen, wenn sie noch in Beschäftigung sind, denn die Kündigung einer älteren Frau über 50 ist noch immer billiger als die eines älteren Mannes.

Das ist das System des Malus. (Abg. Silhavy: Das müssen Sie mir erklären!) Das brauche ich Ihnen doch nicht zu erklären! Es wird mit der Altersgrenze für die vorzeitige Altersarbeitslosigkeit berechnet. (Abg. Verzetnitsch: Das sollen Sie erklären!) Okay. – Das heißt, es ist billiger. Ich denke, es ist eine doppelte Benachteiligung der Frauen, eine doppelte Benachteiligung, die auf alle Fälle verhindern wird, daß die Frauen durch dieses Bonus-Malus-System einen Vorteil erlangen. Sie können ihn wesentlich seltener erlangen als die Männer. Den Männern hilft es nur, wenn man fest daran glaubt, daß das Bonus-Malus-System tatsächlich eine gute Sache ist. Ich glaube aber, daß das nichts nützen wird. Ich bin davon überzeugt, daß sich das Handeln in der Wirtschaft in Zeiten wie diesen nach anderen Kriterien wird richten müssen und richtet als danach, ob man einem älteren Arbeitnehmer oder einer älteren Arbeitnehmerin etwas Gutes tun will. Da spielen andere Kriterien eine prioritäre Rolle.

Ich meine, es wäre wesentlich sinnvoller gewesen, über eine tatsächlich moderne Abfertigungsregelung zu diskutieren, nicht in Form der Aufgabe der Abfertigungsansprüche, sondern über eine Abfertigungsregelung, die jener der Abgeordneten hier in diesem Hohen Haus ähnelt, die also fließende Übergänge bietet. Die Abgeordneten hier im Hohen Haus haben eine Abfertigungsregelung, die all die Nachteile, welche die Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft bei ihrer Abfertigungsregelung haben, nämlich daß sie in Sprüngen vor sich geht, nicht beinhaltet. Das ist ein großer Vorteil, und wir wissen offensichtlich im Hohen Haus, was der Vorteil dieser Regelung ist. Diesen Vorteil sollten meiner Ansicht nach auch die Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft lukrieren.

Man sollte sich bei der Abfertigung überhaupt überlegen, ob man sie nicht für andere Tatbestände öffnet, beispielsweise für Schulungen. Wenn jemand etwa freiwillig einen Arbeitsurlaub antritt, warum soll er nicht die Abfertigung in Teilbeträgen oder zur Gänze lukrieren können für eine Sache, die man klar und taxativ aufzählt? Das wären Dinge, über die man reden können müßte. Das wäre eine sinnvolle Perspektive. Das würde weiterhelfen. Das würde tatsächlich dem einzelnen Arbeitnehmer helfen und das Arbeitsleben flexibler gestalten.

Ich meine, es gäbe Maßnahmen, mit denen man tatsächlich den Arbeitnehmern, auch den älteren Arbeitnehmern, helfen könnte, mit denen man ihnen zu mehr Qualifikation verhelfen könnte, mit denen man ihnen zur Abfertigung vor dieser ominösen Altersgrenze verhelfen könnte, also bevor sie in Pension gehen, und so weiter. Ich denke, es gäbe genügend Möglichkeiten, über die man diskutieren könnte, sinnvoll diskutieren könnte, vor allem hinsichtlich arbeitszeitpolitischer Maßnahmen, wie man älteren Arbeitnehmern beispielsweise den Ausstieg aus dem Arbeitsleben durch vernünftige, sinnvolle Teilpensionsregelungen ermöglichen könnte und ähnliches. Da könnte man einiges an Instrumenten entwickeln. Was Teilarbeitslosigkeitsregelungen betrifft, gilt das gleiche. Auch da wäre einiges denkbar, womit man Leuten tatsächlich helfen könnte, mit ihrer schwierigen Situation im Alter zurechtzukommen, wobei man sie trotzdem noch als vollwertige Arbeitnehmer ansehen könnte. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Ich denke, die Regelung, die Sie hier heute beschließen werden, ist kein guter Beitrag. Möglicherweise hilft sie einigen etwas. Wir sollten und werden uns wahrscheinlich diese Regelung in einigen Monaten anschauen müssen, wenn die ersten Erfahrungen vorliegen. Ich glaube, es werden durch die Bank eher negative Erfahrungen sein. Ich glaube nicht, daß die Regelung in der einen oder anderen Richtung positiv ist. Weder wird sie den Jungen helfen, noch wird sie


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den Alten helfen. Und ich denke, Sie sollten dann den Mut und die Kraft haben, die Regelung, falls sie keine positiven Auswirkungen zeigt – wovon ich überzeugt bin –, auch wieder fallenzulassen. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

1.01

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Koppler. Ich erteile es ihm.

1.01

Abgeordneter Erhard Koppler (SPÖ): Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Rahmen der verschiedenen Änderungen der Sozialgesetze nehme in meiner Wortmeldung vor allem auf das Sonderunterstützungsgesetz Bezug. Dieses Gesetz hat in den letzten Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Lösung von Beschäftigungsproblemen in der österreichischen Wirtschaft geleistet. Besonders in den Jahren der Strukturkrise in den verschiedensten Branchen, wie Maschinen, Elektrotechnik oder eisenerzeugende Industrie, war das Sonderunterstützungsgesetz in verschiedensten Varianten eine große Hilfestellung.

Herr Dr. Feurstein! Die Betriebe haben das Sonderunterstützungsgesetz nicht aus Jux und Tollerei angewendet. Sie wissen ganz genau, daß es in den letzten Jahren eine industrielle Revolution gegeben hat, daß es in den Betrieben aufgrund technologischer Entwicklungen Probleme hinsichtlich der Beschäftigung gab.

Ich möchte nur ein Beispiel sagen. In einer Abteilung jenes Bereichs, wo ich tätig bin, in einem Stahlwerk, haben 4 000 Beschäftigte vor sechs Jahren noch 2 700 000 Tonnen Rohstahl erzeugt, und heute erzeugen 600 Beschäftigte über 3 Millionen Tonnen. Und Sie können sich vorstellen, daß das für uns eine Herausforderung hinsichtlich der Beschäftigung war.

Hat nach dem Krieg oder in den fünfziger, sechziger Jahren die Industrie die Menschen aus der Landwirtschaft aufgenommen, so war es uns in den achtziger Jahren nicht möglich, die Leute aus der Industrie zu beschäftigen, und wir waren sehr froh, sowohl beim Bergbau als auch in der Industrie ein Sonderunterstützungsgesetz zu haben.

Aufgrund ihrer politischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten haben vor Jahren – ich sagte es schon – verstaatlichte Konzerne zum Entstehen des Sonderunterstützungsgesetzes beigetragen. Wie eine parlamentarische Anfrage bestätigt, ist dieses Gesetz der gesamten Wirtschaft zugute gekommen. Ich möchte nicht verhehlen, daß rund 20 Prozent aller SUG-Leistungsempfänger aus der verstaatlichten Industrie und aus den verstaatlichten Betrieben gekommen sind.

So konnten wir auch sehr viele junge Menschen beschäftigen, weil im Gegenzug auch die Betriebe zu Gegenleistungen bereit waren. Und so konnten wir Hunderte von Lehrlingen über Bedarf ausbilden, die heute noch als Facharbeiter mit hervorragenden Qualifikationen der österreichischen Wirtschaft zur Verfügung stehen.

Im Zusammenhang mit der vierjährigen Arbeitslosenunterstützung, die seit Mitte des Jahres 1993 nicht mehr besteht, konnten wir feststellen, daß in den Bezirken, für die diese Regelung galt, die Jugendarbeitslosigkeit ungleich geringer war als in den übrigen Bezirken.

Ich meine, meine sehr verehrten Damen und Herren, damit haben das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Sonderunterstützungsgesetz eine wichtige Entlastung des Arbeitsmarktes gebracht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei diesem Reformpaket, das heute beschlossen werden soll, war es mir wichtig, daß die Personengruppen, die vor Jahren Altersarbeitslosenunterstützung in Anspruch genommen haben, ihren Anspruch auf Sonderunterstützung nicht verlieren. Eine im Gesetzentwurf vorgesehene Übergangsregelung berücksichtigt im wesentlichen diese Anliegen. Und dafür bin ich sehr dankbar.

Ich bin vor allem dem Herrn Bundesminister sehr dankbar für diese Übergangsregelungen, aber auch den Mitarbeitern seines Ministeriums und vor allem den Gewerkschaften und der Arbeiter


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kammer. Ich bin also sehr dankbar, daß es doch gelungen ist, eine Übergangsregelung für diesen Bereich herbeizuführen.

Leider, meine sehr verehrten Damen und Herren, gibt es auch Ausnahmen, die aufgrund des Kompromisses von der Übergangsregelung nicht erfaßt sind. Damit sind zweifellos soziale Härten zu erwarten, und ich hoffe, daß hier das letzte Wort noch nicht gesprochen worden ist. Ansonst wären wir gezwungen oder müßten wir uns überlegen, doch die Arbeitsgerichte anzurufen, weil es doch vielfach vorgekommen ist, daß Personalstellen oder Unternehmer auf das Sonderunterstützungsgesetz hingewiesen und den Kolleginnen und Kollegen versprochen haben, daß sie dieses Gesetz auch in Anspruch nehmen könnten.

Wenn wir heute diesen Gesetzentwurf beschließen, müssen wir zur Kenntnis nehmen, daß Notstandshilfeempfänger mit verringerten Ansprüchen keine Sonderunterstützung mehr erhalten können. Für diese Personen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die meist ungewollt ihren Arbeitsplatz verloren haben, ist das eine erhebliche soziale Härte. Erstens wird der Leistungsanspruch noch geringer, und zweitens ist für sie in den ehemals betroffenen Krisenregionen nach wie vor kein Arbeitsplatz zu finden. In diesen Bezirken, vor allem, meine sehr verehrten Damen und Herren, in jenen der Steiermark, werden die höchsten Arbeitslosenraten erzielt.

Mit den Überlegungen der neuen Bundesregierung zur Beschäftigungssicherung wird sich diese bedrückende Situation für ältere Arbeitnehmer hoffentlich – und ich hoffe es sehr – bessern. Daher unterstützen wir diesen Antrag, dem zugrunde liegt, daß Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung und Wiedereinstellung älterer Arbeitnehmer gewährleistet werden. (Abg. Blünegger: Das ist alles Blabla!)

Und in diesem Sinne ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

1.08

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Zum Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Madl. Ich erteile es ihr. Redezeit: noch 13 Minuten.

1.08

Abgeordnete Elfriede Madl (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Eines wundert mich schon, Herr Kollege Koppler. Ich weiß nicht, ob Sie im Ausschuß waren. Gesehen habe ich Sie nicht, gehört auch nicht. Es kann sein, daß Sie irgendwo still gesessen sind. Aber der Herr Bundesminister hat in seiner Wortmeldung in diesem Ausschuß gesagt, daß das Sonderunterstützungsgesetz ja an und für sich nicht extrem tauglich war und es die Unternehmer ausgenützt haben mit der Begründung, durch diese Leistung Arbeitsplätze abbauen zu müssen. Vielleicht setzen Sie sich einmal mit dem Herrn Minister in Verbindung und reden Sie einmal mit ihm. Sie haben eine konträre Meinung zu jener Ihres eigenen Ministers. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Koppler: Können Sie das wiederholen? Ich habe nicht aufgepaßt!) Dann lesen Sie es im Protokoll nach. Wenn Sie es vorziehen, daß Sie mit jemand anderem reden, wenn ich Sie anspreche, dann müssen Sie es halt morgen im Protokoll nachlesen!

Frau Kollegin Reitsamer! Sie haben fünf Minuten über die Benachteiligung der Frauen im ASVG, im Kollektivvertrag, im Pensionsrecht et cetera gesprochen. Also mich wundert das ja auch, denn schließlich und endlich stellt ja Ihre Fraktion seit Jahren schon die Ministerin für Frauenangelegenheiten und Gleichbehandlung. Also diese Frauenministerin hätte ja doch im Laufe ihrer langen Amtszeit diverse Gleichbehandlungslösungen im ASVG oder im Pensionsrecht leicht durchbringen können, wenn sie es wirklich gewollt hätte. Aber da das nicht der Fall war, kann man sich nicht hier herunterstellen und diese Dinge bejammern, die in den letzten 20 Jahren vernachlässigt worden sind.

Was den Abänderungsantrag der Freiheitlichen, den ich später verlesen werde, betrifft, möchte ich auf einige spezielle Punkte eingehen, nämlich im Hinblick auch darauf, daß dieser Ausschuß, dessen Ergebnis wir heute behandeln, eigentlich am Tag der Frauen stattgefunden hat. Der Antrag enthält einige Änderungen, die sich zum Nachteil der Frauen auswirken oder einfach


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nur Alibiaktionen der koalitionären Antragstellerin Frauen gegenüber sind, in Wirklichkeit aber für diese nichts bringen.

Zum Beispiel wurde für die Feststellung des Notstandshilfeanspruches ab dem 54. Lebensjahr die Festsetzung des Freibetrages um 200 Prozent erhöht. Wir alle wissen, daß der Lebenspartner jener Frauen ja wesentlich mehr verdient und daß zur Sicherstellung des Notstandshilfeanspruches für diese Frauen eine Erhöhung der Freigrenze um zumindest 300 Prozent vonnöten wäre. Ja selbst ihre Bundesministerin für Frauenangelegenheiten war in ihrer Stellungnahme auch dieser Meinung. Aber in der Diskussion zu diesem Antrag hat sich gezeigt, daß man sich über diese Meinung der Ministerin einfach hinweggesetzt hat. Mein Gott, sie ist halt eine Ministerin ohne Portefeuille, und man hat halbherzig beschlossen, den Frauen, die sich die Konsequenzen dieses Antrages und dieser Gesetzesvorlage nicht vor Augen führen können, vorzeigbar eine neue Errungenschaft der für die Frauen sorgenden und sich einsetzenden sozialistischen Regierung zu präsentieren.

Weiters ist bei den Vorschlägen des Bonus-Malus-Systems für die Einstellung beziehungsweise Freisetzung älterer Dienstnehmer wiederum eine Benachteiligung der Frauen gegenüber den männlichen Arbeitnehmern festzustellen. Und das ist, wie gesagt, am Weltfrauentag passiert. Vorsitzende und Antragstellerin war unter anderem Frau Kollegin Reitsamer, also eine Frau.

Vorausschicken möchte ich natürlich – und meine Vorredner aus unserer Fraktion haben das ja auch schon gesagt –, daß die freiheitliche Fraktion einen Malus beziehungsweise eine Strafe für freigesetzte ältere Mitarbeiter ablehnt, weil ja der Gesetzgeber meiner Meinung nach Anreize zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer schaffen und sich dahin gehend verstärkt Gedanken machen sollte, diese so lange wie möglich im Arbeitsprozeß zu erhalten beziehungsweise wieder einzugliedern, aber nicht über Strafen nachdenken sollte.

Mehr ist Ihnen nicht eingefallen, als bei Einstellung eines Arbeitnehmers ab 50 Jahren eine Minderung des Dienstgeberanteils zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 1,5 Prozent zu bieten. Wiederum hat man nicht bedacht – und dies am Weltfrauentag –, daß es bereits für Frauen ab 45 heute kaum mehr eine Chance gibt, wiederum einen qualifizierten Arbeitsplatz zu finden. Man hätte doch den Dienstnehmern auch den Anreiz bieten können, daß sie bei der Einstellung von Frauen schon ab 45, um sie im Arbeitsprozeß zu erhalten, einen Abschlag vom Dienstgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung gewährt bekommen. Unser Antrag ist auch dahin gehend.

Aber unser Antrag geht noch etwas weiter, weil wir der Meinung sind, daß die Minderung des Dienstnehmeranteils an der Arbeitslosenversicherung In Höhe von 1,5 Prozent einfach zu wenig Anreiz ist. Er sollte bei der Einstellung von Männern ab 50 und von Frauen ab 45 komplett wegfallen. Dies würde eine Minimierung der Zahlen arbeitsloser älterer Menschen bedeuten und in der Folge das Budget weniger belasten als der Verzicht auf den 3prozentigen Dienstgeberanteil.

Die Äußerung des Bundesministers bei der Ausschußsitzung, daß man diese Regelung bei Frauen – Sie können sich vielleicht noch daran erinnern – nicht getroffen habe, weil man Frauen mit 45 Jahren noch nicht als alt bezeichnen wolle, halte ich für einen morbiden Scherz, der wiederum zeigt, wie wirklichkeitsfremd die Herren dieser Bundesregierung sind. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Mertel: Wie alt sind Sie?)

Um wieder zurückzukommen auf den Weltfrauentag, an dem im vorgeschlagenen Malusbereich wiederum die Frauen benachteiligt würden, nämlich deshalb, weil es für den Dienstnehmer unverhältnismäßig billiger ist, eine Pönale für eine gekündigte Frau ab 50 zu bezahlen, weil eben die Berechnung dieser Pönale von der Zeit bis zum gesetzlichen Mindestpensionsalter abhängt, und das ist bei Männern immer noch 60 Jahre und bei Frauen eben 55 Jahre. Das heißt also, der Strafe bei der Kündigung von Männern ab 50 liegt höchstens eine Berechnungsgrundlage von zehn Jahren und bei Frauen eben nur von fünf Jahren zugrunde. Und das eben, wie gesagt, am Weltfrauentag. Vorsitzende: Frau Kollegin Reitsamer von der SPÖ, die sich ja angeblich in den letzten 20 Jahren sehr stark für Frauen eingesetzt hat.


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Desgleichen vermisse ich auch bei dieser Vorlage eine Belohnung, also einen Bonus, für das aufrechte Dienstverhältnis. Wenn man weiß, daß immer höhere Arbeitslosenzahlen für ältere Arbeitnehmer einem immer geringer werdenden Angebot an freien Arbeitsplätzen gegenüberstehen, hätte man sich zur Lösung dieses Problems auch einen Passus in bezug auf bestehende Dienstverhältnisse einfallen lassen können.

Wahrscheinlich werden Sie bei der großkoalitionären Einigkeit, die Sie heute ja schon einige Male gezeigt haben, unseren Anträgen nicht zustimmen, sodaß den dringend notwendigen Maßnahmen zur Beschäftigung und vor allem zur Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern wieder nicht Rechnung getragen wird.

Ich verlese den Antrag wie folgt:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Sigisbert Dolinschek, Edith Haller, Josef Meisinger, Elfriede Madl zum Antrag der Abgeordneten Reitsamer, Dr. Feurstein, Dr. Stummvoll betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Arbeitsmarktpolitikgesetz 1996), 124/A d. B. in der Fassung des Ausschußberichtes (64 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der im Titel genannte Antrag in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

1. Art. 1 Z 1 entfällt.

2. In Art. 1 Z 2 wird die Zahl "200" durch "300" ersetzt.

3. Art. 1 Z 4 lautet:

"4. Im § 71 Abs. 1 und 2 wird der Ausdruck "30 S bis 3 000 S oder mit Freiheitsstrafe von einem Tag" jeweils durch den Ausdruck "500 S bis 15 000 S oder mit Freiheitsstrafe von sieben Tagen" ersetzt. Nach Abs. 2 wird folgender Abs. 3 eingefügt:

,(3) Wer gemäß Abs. 2 vorsätzlich Leistungen der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nimmt oder genießt, ohne dazu berechtigt zu sein, verliert seinen Anspruch auf eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, bis die Anwartschaft nach § 14 Abs. 2 neu erfüllt ist.‘"

4. In Art. 1 Z 6 lautet der Einleitungssatz:

"Dem § 79 wird folgender Abs. 22 angefügt:" Abs. 22 entfällt, Abs. 23 erhält die Bezeichnung "(22)".

5. In Art. 3 entfällt Z 1.

6. Art. 3 Z 2 lautet:

"2. Nach § 5 wird folgender § 5 a eingefügt:

,§ 5a. Für Dienstgeber, die Frauen, die das 45. Lebensjahr, oder Männer, die das 50. Lebensjahr erreicht oder überschritten haben, einstellen, entfällt der Dienstgeberanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag. ‘"

7. Art. 3 Z 3 entfällt.

8. Art. 3 Z 4 lautet:


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"4. § 10 wird folgender Abs. 3 angefügt:

,§ 5a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. XXX/1996 tritt mit 1. April 1996 in Kraft und ist auch auf schon bestehende Dienstverhältnisse anzuwenden. ‘"

*****

(Beifall bei den Freiheitlichen.)

1.18

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Ich erteile es ihm.

1.19

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktprobleme gehören in der heutigen Zeit und gerade auch im heurigen Jahr, wie ich glaube, zu den ganz zentralen Herausforderungen, denen sich die Politik stellen muß.

Bei allem Respekt vor dem Hohen Haus, meine Damen und Herren: Ich halte diese Probleme für mich persönlich für zu wichtig, um sie um Viertel zwei in der Früh zu diskutieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte auch den mir folgenden Kollegen in der Rednerliste den Vorschlag machen, daß wir hier von Pflichtübungen Abstand nehmen und die Debatte über die Regierungserklärung und die Budgetdebatte dazu benützen, diesen Problemen mehr Zeit und mehr Stellenwert zu geben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

1.20

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Haselsteiner. Ich erteile es ihm.

1.20

Abgeordneter Dr. Hans Peter Haselsteiner (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Stummvoll! Ich greife Ihre Anregung gerne auf und werde meine Ausführungen kurz halten. Trotzdem glaube ich, daß das Thema der Unter-Schutz-Stellung älterer Arbeitnehmer wichtig ist, daß auch noch um halb zwei Zeit dafür sein muß.

Ich glaube nämlich, Sie befinden sich wieder einmal auf einem fundamentalen Holzweg. Ihr Bemühen, einem drängenden und wirklich ernsten Problem, das in Zukunft noch viel ernster werden wird, als es heute zu sein scheint, mit einem Steuerungsmechanismus zu begegnen, ist natürlich legitim. Und ich anerkenne, daß Sie sich bemüht haben, nicht nur das Problem zu analysieren, sondern auch eine adäquate Antwort zu finden. – Ich glaube nur, daß die Lösung, die Sie gewählt haben, nicht adäquat ist und nicht funktionieren wird.

Herr Kollege Koppler! Hoffen in wirtschaftlichen Zusammenhängen, hoffen, daß dieses Gesetz den gewünschten Erfolg bringt, ist zu wenig! Wirtschaftliche Zusammenhänge sind berechenbar, sie sind eine logische Abfolge in den Entscheidungen der teilnehmenden Partner. Das wissen Sie.

Herr Stummvoll, Herr Koppler und alle anderen! Was ist denn das Problem? – Unsere Lebensarbeitskurve und die Leistungskurve stimmen mit der Einkommenskurve nicht überein. Wenn Sie dieses Problem erkannt haben, was ja der Fall ist, und dann Zuflucht zu einem untauglichen Mittel nehmen, weil Sie offensichtlich nicht den politischen Mut haben, das Problem auch anzusprechen und an der Wurzel zu packen, dann muß Sie das zu einem falschen Ergebnis bringen!


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10. Sitzung / Seite 150

Ich als Unternehmer, meine Damen und Herren, bin betroffen davon, daß Sie mich zwingen, mich mit Listen auseinanderzusetzen, in denen unweigerlich von jedem gut geführten Personalbüro alle Arbeitnehmer, die in diese Schutzzone hineinwachsen, aufgelistet werden. Auf diese Weise zwingen Sie mich, zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Entscheidung zu treffen, die ich gar nicht treffen möchte. Es ist mir ein Graus, wenn ich daran denke, was sich in den einzelnen Unternehmungen und auch in der Verantwortung der einzelnen Unternehmer abspielen wird.

Wir wissen – und ich spreche daher ganz besonders Sie an, Herr Dr. Stummvoll –, daß Sie auch andere Modelle diskutiert haben. Ich habe Ihnen gesagt: Ich glaube, in diesem Punkt gibt es dieses Schutzbedürfnis nicht, und es kann sich nicht so artikulieren, weil Sie ökonomische Zusammenhänge oder gelebte Regeln nicht durch staatlichen Eingriff regulieren können.

Ich plädiere daher für keine Regel, weil ich glaube, daß alle kontraproduktiv sind. Aber wenn wir schon eine haben müssen, dann ist die Quotenregelung für Betriebe ab einer bestimmten Betriebsgröße die zehnmal gescheitere. Ich habe Ihnen das laut und deutlich gesagt.

Herr Feurstein! Ich verstehe nicht, wie auch Sie hier zustimmen können. Ich verstehe nicht, daß Sie diesem Gesetz Ihre Zustimmung erteilen können, im Bewußtsein, daß Sie damit zusätzlich eine Klasse von – jetzt will ich einmal ein grobes Wort gebrauchen – fast stigmatisierten Arbeitnehmern schaffen. Ich glaube, daß das Hineinwachsen in eine Altersgruppe kein Kriterium sein kann. – Haben Sie den Mut, greifen Sie das Problem bei der Wurzel an! Und wenn Sie sich das nicht trauen, dann wählen Sie wenigstens eine Regelung, mit der wir leben können! Denn die, die Sie gewählt haben, ist keine. (Abg. Blünegger: Die, die Sie wollen, ist auch keine!) Was Sie, meine Damen und Herren da drüben rechts, wollen, ist mir sowieso Wurscht! Also lassen Sie es, Sie verstehen es sowieso nicht! Ich wünsche mir die Quotenregelung, damit wir wenigstens eine Chance haben, auch die Belastung von den einzelnen Unternehmern wegzunehmen. – Das sage ich zu später Stunde, und ich bitte Sie: Behalten Sie das – und auch Sie, Herr Präsident – zumindest irgendwo in Vormerk, damit vielleicht noch eine Korrektur möglich wird. (Beifall beim Liberalen Forum.)

1.24

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesminister Hums. – Bitte, Herr Minister.

1.24

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich einleitend bei Ihnen dafür bedanken, daß diese Diskussion heute weitestgehend sehr sachlich geführt wird, auch wenn es schon spät ist. Ich glaube wirklich, daß das Thema "Beschäftigungspolitik" für die nächste Zeit in Österreich und Europa das wichtigste und wesentlichste ist. Ich ersuche daher wirklich alle in diesem Haus und vor allem auch die Sozialpartner, diesem Thema auch in Zukunft höchste Aufmerksamkeit zu schenken!

Wenn wir heute das Problem ältere Arbeitnehmer und Sicherung der Beschäftigung für sie diskutieren, dann ist entscheidend, daß wir uns gemeinsam bemühen, für alle, für Junge und für Ältere, genügend Beschäftigung zu haben. Denn das ist die Grundvoraussetzung. Wir werden heute mit diesem Schritt eine Regelung, die für Krisenzeiten und für Krisenregionen geschaffen wurde, auf Dauer aber nicht gehalten werden kann, nämlich die Sonderunterstützung, modifizieren. Die allgemeine Sonderunterstützung wird auslaufen, es wird aber eine Übergangsregelung geben, die vertretbar und vernünftig ist. Denn das Auslaufen wird bis ins Jahr 1999 hinein reichen.

Das Entscheidende, daß wir dem älteren Arbeitnehmer etwas mehr Schutz geben, liegt aber nicht allein im Bonus-Malus-System. Es liegt in einer Bewußtseinsänderung auch im Bereich der Sozialpartner – und ich sage bewußt: auf beiden Seiten –, und es liegt darin, daß wir verstärkt auch Mittel aufwenden, um zeitgerecht Weiterqualifizierung zu betreiben, und zwar nicht erst, wenn jemand in älter und damit gefährdet ist. Und nur ein Element davon, das auch zur Bewußtseinsbildung beitragen soll, ist das Bonus-Malus-System.


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Ich bin durchaus mit allen einverstanden, die sagen: Man muß bei diesem neuen System wirklich auch beobachten, wie es sich auswirkt. Daher richte ich die Botschaft an die Wirtschaft: Es ist so konstruiert, daß es verträglich ist für die Wirtschaft. Und Abgeordnetem Haselsteiner sage ich: Das Unternehmen, das die Mitarbeiter wirklich bis zur Pensionsgrenze im Unternehmen hält, ist vom Malus nicht betroffen, sondern nur vom Bonus für das Einstellen Älterer.

Ich bin aber auch der Meinung, daß wir das ebenfalls diskutierte System der Quoten nicht gänzlich aus den Augen verlieren, sondern weiter überdenken sollten als eine Maßnahme, die wahrscheinlich auch verwaltungsaufwandsparender wäre.

Wir gehen mit dem Bonus-Malus-System einen neuen Weg. Und ich sage noch einmal: Allein kann dieses System nichts bewirken. Notwendig ist, daß wir genügend Arbeitsplätze haben, und notwendig ist eine Bewußtseinsänderung. Dann wird dieses System ein bißchen mehr dazu beitragen, daß ältere Menschen nicht vorzeitig aus dem Berufsleben gedrängt werden.

Wir haben aber gleichzeitig nach heftigen Diskussionen das gesetzliche Pensionsantrittsalter, das mit 60 und 55 Jahren relativ niedrig in Europa ist, aufrechterhalten. Denn das Aufgeben der Sonderunterstützung und das gleichzeitige Anheben des Pensionsantrittsalters hätte mit Sicherheit die Jugend im Arbeitsplatzbereich gefährdet. Und wir wollen keinesfalls, daß wir Regelungen zugunsten der Älteren zu Lasten der Jugend treffen. Wir haben in Österreich die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit in ganz Europa, und das muß auch so bleiben. Daher bin ich der Meinung – und das betrifft nicht allein dieses Thema –, daß wir gerade auch bei der Umsetzung des Regierungsprogramms alles tun sollten, und Beschäftigung und Ausbildung von Grund auf zu sichern, der Weiterbildung mehr Möglichkeiten zu geben und längerfristig an einen flexiblem Lebensarbeitszeitmodell weiterzuarbeiten. Das ist die Herausforderung für uns.

Daher möchte ich heute gleich appellieren: Wir haben im heurigen Jahr selbstverständlich auch das Problem der Jungen, die eine Lehre suchen. Wir haben heute etwas getan, um den Älteren den Arbeitsplatz zu sichern. Wir müssen jetzt sehr rasch gemeinsam mit den Sozialpartnern alles daransetzen, um der Jugend Lehrplätze zu sichern, auch in Modellen der Lehrwerkstätten und mit allen anderen Möglichkeiten.

Ich möchte mich nochmals für die bisherig an den Tag gelegte Sachlichkeit bedanken. Ich wünsche mir eine wirklich gute Zusammenarbeit. Das sage ich auch gleich bei meiner ersten Rede heute im Sozialbereich und ganz besonders im Hinblick auf die Sicherung der Beschäftigung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

1.30

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Zum Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Silhavy. Ich erteile es ihr.

1.30

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich werde auch versuchen, mich kurz zu fassen, da wir ja heute nicht, wie Kollege Öllinger, über die Arbeitsmarktpolitik insgesamt sprechen, sondern über das Arbeitsmarktpolitikgesetz.

Frau Kollegin Madl! Auf einen Punkt möchte ich Sie schon aufmerksam machen: Wir haben mit diesem Gesetz die Freigrenzenerhöhung ins Dauerrecht übergeführt. Ich denke, das ist ein ganz wesentlicher Punkt, vor allem im Zusammenhang mit dem Wegfall des SUG und mit damit verbundenen, pensionsrechtlich eventuell auftretenden Benachteiligungen, die dadurch entstehen können hätten. Ich glaube, Sie haben das übersehen beziehungsweise wollten Sie es übersehen. – Diese Maßnahme, meine Damen und Herren, ist speziell für Frauen im Alter von 54 Jahren eine sehr wesentliche Maßnahme.

Zum SUG und zu den diesbezüglichen Ausführungen des Kollegen Koppler: Insbesondere auf die eventuellen Härtefälle hinweisend, möchte ich noch darauf eingehen, daß der heutige Zusatzantrag ein ganz besonders wichtiger ist, weil er auch jene Leute erfaßt, die entsprechende Notstandshilfe beziehen und damit endlich auch abgesichert sind, was eine wichtige Ergänzung darstellt.


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Frau Madl! Die FPÖ sagt, daß sie eine Strafe für die Kündigung älterer Arbeitnehmer ablehnt. Bei der Bestrafung der Arbeitnehmer insgesamt sind Sie aber nicht so kleinlich. In einem Abänderungsantrag verlangen Sie, daß die Betroffenen dann sozusagen sowieso sämtliche Leistungen verlieren, wenn sie einmal Mißbrauch betrieben haben. – Da wären Sie ziemlich rigoros mit dem Strafen!

Ihrer Forderung nach 20 Prozent unterkollektivvertraglicher Bezahlung: Sie schreiben wahrscheinlich des öfteren von Modellen aus Deutschland ab. Ich weiß nicht: Machen Sie das, weil diese Papiere auch in deutscher Sprache sind, oder hat es andere Hintergründe? Es ist aber auch völlig gleich. Sie wissen jedenfalls, daß es ein solches Modell in Deutschland gegeben hat und daß nicht einmal die Unternehmer darauf reagiert haben. Falls es Sie interessiert: Das steht in der "Presse" vom 24. Februar. Sie können diesen Artikel sicherlich ausheben lassen.

Ein Punkt ist mir besonders wichtig, und ich möchte ihn daher hier ansprechen: Diese Vortäuscherei, daß Ihnen Frauengleichbehandlung und -nichtdiskriminierung ein Anliegen sei, ist wirklich das allerletzte. (Abg. Madl: Darin seid ihr Weltmeister!) Nein, sind wir nicht! Wenn mich nicht alles täuscht, Frau Madl, haben Sie im Ausschuß gesagt, daß Sie für ein gleiches Pensionsalter sind. Sie wollen offensichtlich, daß auch die Frauen bis 60 arbeiten müssen! – Wir Sozialdemokratinnen sind in vorderster Front dafür verantwortlich, daß wir das Pensionsalter von 55 Jahren für Frauen halten konnten, liebe Frau Madl! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Zahlen haben Sie sich offensichtlich auch nicht angeschaut, das ist auch nicht Ihre Stärke! Wissen Sie eigentlich, bei welchem Alter es die höchste Arbeitslosenquote bei Frauen gibt? – Zwischen 30 und 40 Jahren und nicht zwischen 40 und 50! Schauen Sie sich einmal den Arbeitsmarkt genauer, dann werden Sie das erkennen!

Darüber hinaus sage ich Ihnen noch eine Zahl. (Zwischenruf der Abg. Madl.) Ich weiß, um diese Zeit tut man sich mit Zahlen schwer, aber horchen Sie ein bißchen zu! 12 197 Frauen zwischen 50 und 55 sind arbeitslos, hingegen nur 2 105 über 55 Jahren. Sie sollten sich einmal die Fakten anschauen, bevor Sie hier etwas behaupten!

Nun möchte ich Sie zu dieser späten Stunde noch auf eine Schlagzeile aufmerksam machen: "Eine Rodungsbewilligung im Sozialstaat fordert Haider beim F-Auftakt für die Wirtschaftskammerwahl." – So heißt es in der "Presse" vom 6. März 1995. Wie paßt denn das mit Ihren auf einmal so sozialpolitischen und sozialen Grundsätzen zusammen?

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben uns immer schon für Beschäftigung und Beschäftigungspolitik eingesetzt. (Abg. Blünegger: Das Wort "sozial" können Sie schon aus Ihrem Parteinamen streichen! – Abg. Meisinger: Auch das Wort "demokratisch!") Es ist mir schon aufgefallen: Sie haben mit dem Wort "demokratisch" Probleme! Sie können es nicht einmal mehr aussprechen! Aber das ist eben ein Problem, das Ihre Partei hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Wie gesagt: Die SPÖ hat sich in den letzten Jahren immer für beschäftigungspolitische Maßnahmen eingesetzt, weil der Arbeitsmarkt sich eben nicht selbst reguliert und weil es dazu bedauerlicherweise einiger Lenkungsmechanismen bedarf. In diesem Zusammenhang kann ich mich darauf verlassen, daß diese Diskussion zumindest von unserer Seite sehr progressiv auch in dieser Funktionsperiode weitergeführt werden wird, und kann mich daher kurz fassen. Ich möchte Sie alle ersuchen, unserem Antrag zuzustimmen, sich die Fakten zu überlegen und zu bedenken, was Sie, wenn Sie in Ihren Anträgen etwas fordern, tatsächlich damit bewirken, zum Beispiel die Senkung des Kollektivvertragslohns! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)


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1.35

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dolinschek. Restredezeit: Drei Minuten. – Ich erteile Ihnen das Wort. (Abg. Leikam: Dich schneiden Sie auch ganz schön! Früher warst du Hauptredner, jetzt hat du nur mehr drei Minuten!)

1.35

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Ich bin sehr froh, daß Sie vorhin erwähnt haben, daß die Sonderunterstützung im Prinzip nicht das Gelbe vom Ei war. Das haben Sie auch im Sozialausschuß schon erwähnt. Sie haben damit indirekt zugegeben, daß es sich hiebei im Prinzip um eine Umverteilung von Altersarbeitslosigkeit zu Frühpensionierung handelte. Deswegen haben wir in Österreich so viele Frühpensionisten gehabt!

Ich möchte ganz kurz auf das Bonus-Malus-System eingehen. Wir begrüßen selbstverständlich das Bonussystem, aber nicht in der Form, in der es der Antrag der Koalition vorsieht, daß bis zu 55 Jahren nur 1,5 Prozent des Arbeitslosenversicherungsbeitrages des Arbeitgebers zu berücksichtigen sind. Das ist, glaube ich, zu wenig. Wir wollen gleich bei den 50jährigen den vollen Arbeitgeberbeitrag nachlassen, weil es unserer Meinung nach einfach sinnvoller ist.

Der Malus müßte überhaupt gestrichen werden, denn Kündigungserschwernisse haben in der Vergangenheit bewiesen – auch bei den Behinderten schon –, daß diese negative Auswirkungen mit sich bringen.

Die Einmalzahlung von ungefähr einem Monatsgehalt bringt auch nichts, wenn man berücksichtigt, daß eine zehnjährige Beschäftigung im Unternehmen auch noch dafür notwendig ist. Denn wenn ein 40jähriger eingestellt wird und mit dem 50. Lebensjahr höhere Abfertigungsansprüche und höhere Stufensprünge anfallen, dann spart sich der Betrieb mehr, wenn er diesen Dienstnehmer vor Erreichen des 50. Lebensjahres und einer zehnjährigen Betriebszugehörigkeit kündigt, als wenn er später Pönale zahlen müßte. Ein weiteres Absinken der Altersgrenze der von Arbeitslosigkeit gefährdeten älteren Arbeitnehmer würde die Folge sein.

Frauen werden in diesem Zusammenhang natürlich besonders diskriminiert, weil Frauen, wie schon von Rednern aller Fraktionen gesagt worden ist, im Durchschnitt wesentlich weniger verdienen und es das Unternehmen billiger kommt, wenn diese früher gekündigt werden.

Was mich eigentlich gewundert hat, ist, daß Herr Dr. Feurstein heute nicht mehr erwähnt hat, daß durch die Aufhebung dieses Malussystems viel weniger Geld eingenommen wird: 100 Millionen Schilling, haben Sie noch im Ausschuß gesagt. Ich glaube, Sie haben dann nachgerechnet, daß es nicht so ist. Denn durch die Synergieeffekte, die durch einen stärkeren Bonus entstehen, und durch die Anreize ist es eigentlich hinfällig geworden.

Ganz kurz zu den Ausführungen von Frau Reitsamer, Frau Silhavy und Herrn Kier, die unseren Entschließungsantrag kritisiert haben, vor allem Punkt 2 mit der 20prozentigen Senkung des Kollektivvertragslohnes für alle Dienstnehmer: Das ist im Prinzip keine generelle Senkung, sondern ein Zuschuß des Arbeitsmarktservice zum Lohn. Und es ist auch kein Hochseilakt ohne Netz, Frau Reitsamer, sondern das Netz bleibt weiterhin bestehen! Der Kollektivvertragslohn bleibt bestehen. Und es ist auch keine Teilzeitarbeitslosigkeit, wie Herr Kier gesagt hat. Im Ausschuß hat er übrigens noch erwähnt, daß dieser Antrag viel gescheiter ist als der von der Koalition. Heute im Plenum, wenn er in der Öffentlichkeit steht, weiß er davon aber nichts mehr!

Im übrigen möchte ich Sie, Herr Bundesminister, wirklich ersuchen, dahin gehend zu wirken, daß man mit diesen Sammelnovellen aufhört und es zu einem grundsätzlichen Gesetzesantrag kommt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

1.38

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Frau Abgeordnete Schaffenrath. – Ich erteile es ihr.

1.38

Abgeordnete Maria Schaffenrath (Liberales Forum): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf die grundlegende Problematik dieser Materie hat mein Vorredner, mein Parteifreund Volker Kier, schon hingewiesen. Und daß dieses Bonus-Malus-System – und darauf kommt es mir in besonderem Maße an – absolut ungeeignet ist,


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10. Sitzung / Seite 154

den Schutz des älteren Arbeitnehmers zu gewährleisten, hat schon mein Parteifreund Dr. Haselsteiner ausgeführt.

Ich meine ganz unabhängig davon, daß dieses Bonus-Malus-System aus den bereits genannten Gründen absolut unzweckmäßig ist, daß es das Arbeitslosenalter nur noch weiter nach unten drücken wird, daß es die Altersarbeitslosigkeit einfach aus dem Grund nicht aufhalten kann, weil unsere Einkommenskurve zu wenig flach ausgeprägt ist.

Eines ist auf jeden Fall klar: Diese Bestimmung wird sich ganz deutlich zum Nachteil der Frauen auswirken. Und da kann es sich meine Vorrednerin von der SPÖ nicht ganz so einfach machen, denn dafür sprechen ganz konkrete Zahlen. Ich komme noch darauf zurück und werde mit konkreten Zahlen darlegen, wie sich das auswirkt.

Ich wundere mich überhaupt, daß gerade bei Bestimmungen, in denen es um die Rechte der Frauen geht, die SPÖ-Frauen so locker zustimmen können. Die Problematik ist ihnen bewußt. Sie ist Frau Reitsamer bewußt. Im Zuge des Begutachtungsverfahrens wurde sie sogar Ihrer Frauenministerin bewußt. Sie konnte sich heute durch die Zeitgrenze sozusagen vor der Abstimmung drücken. Und ich freue mich darauf, festzustellen zu können, wie die Präsidentin der Arbeiterkammer, der diese Problematik in ihrer Begutachtung ebenso deutlich bewußt wurde, hier heute abstimmen wird.

Darüber, daß noch gar nicht sichergestellt ist, ob dieses Bonus-Malus-System überhaupt EU-konform ist und der EU-Richtlinie 76/207/EWG entspricht und sich auch nicht diskriminierend auf die Chancengleichheit für ältere Arbeitnehmerinnen auswirken wird, wurde noch gar nicht diskutiert. Es besteht deshalb ein Problem, weil einmal mehr Ungleiches, nämlich unterschiedliches Pensionsalter, gleich behandelt wurde. Es ist leider ein Prinzip der Koalitionsparteien: Sie wollen alles über einen Kamm scheren. Sie halten an dem Gießkannenprinzip fest, anstatt endlich einmal Gestaltungswillen und Reformwillen zu zeigen.

Meine Damen und Herren! An einem Rechenbeispiel möchte ich hier deutlich machen, wie sich das für unsere Frauen auswirken wird. Ich gehe davon aus, daß das Einkommen gleich hoch ist, 20 000 S für Mann und Frau, denn das müßte für uns Frauen letztendlich die Zielvorstellung sein. Wenn Mann und Frau mit 50 Jahren gekündigt werden, dann beträgt der Malusbetrag für die Frau 1 200 S und für den Mann 2 400 S. Das ist ohnehin schon ein sehr günstiger Betrag, der beweist: je jünger umso billiger; und am billigsten ist es natürlich dann, wenn die Kündigung mit 49 Jahren ausgesprochen wird. Etwas teurer wird es mit steigendem Alter: Beide sind 52,5 Jahre alt, beide haben wieder ein Einkommen von 20 000 S. Ich habe mir das extra durchgerechnet, ich habe mit Zahlen kein Problem. In diesem Fall beläuft sich der Malusbetrag für den Mann auf 18 000 S, für die Frau auf genau ein Drittel, nämlich auf 6 000 S. – Es zeigt sich also: Ungleiches wird gleich behandelt, im gegenständlichen Fall unterschiedliche Pensionsantrittsalter im gleichen System.

Beim Bonussystem ist es dann ganz besonders günstig, und zwar vor allem im Austauschverfahren: Man kann nämlich eine 50jährige Frau kündigen – sie hat ein gleiches Einkommen, 20 000 S, kostet 1 200 S – und austauschen gegen einen 50jährigen Mann. Die Maluszahlung für die Frau kann innerhalb von vier Monaten ausgeglichen werden und insgesamt ein Bonusbetrag von 54 000 S für den Mann erreicht werden, während der maximale Bonusbetrag für eine Frau eben nur 18 000 S beträgt. – Das sind Tatsachen. Diese Zahlen sprechen für sich. Das ist eine wirklich diskriminierende Bestimmung für Frauen! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Herr Klubobmann Khol! Sie haben in Ihrem letzten "profil"-Interview gesagt, daß Sie sich im Zuge von Frauendemos auch gerne die Frauen anschauen. (Abg. Dr. Khol: Ich habe gesagt: die Kinder!) Die Kinder und die Frauen. Die Frauen haben Sie ja nicht erkannt, Herr Khol. (Abg. Dr. Khol: Ich habe nicht gesagt: die Frauen, sondern: die Kinder!) Herr Kollege Khol! Sie können jetzt weiter Frauen anschauen gehen. Nehmen Sie Ihre Frauenchefin und Ihre in der Frauenpolitik besonders sensible Generalsekretärin mit und nehmen Sie noch Ihre Kollegen von der Koalitionspartei mit, die bei den Wahlversprechen, wenn es um Frauenangelegenheit gegangen ist, ganz besonders laut gerufen haben. Dann gehen Sie zum nächsten Arbeitsamt


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Frauen schauen; dort werden Sie nämlich besonders viele finden: arbeitslose Frauen um die 50 Jahre, die noch versuchen, eine Stellung zu finden, die vielleicht ihre Versicherungszeiten noch gar nicht geschafft haben. Aus der großen Gruppe dieser Frauen, Herr Klubobmann, können Sie vielleicht jene Großmütter requirieren, die dann endlich nicht mehr erwerbstätig sind und die Sie für die Lösung der verschärften Kinderbetreuungsproblematik vorgesehen haben. (Beifall beim Liberalen Forum.)

1.45

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Zum Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlußwort? – Das ist nicht der Fall.

Wir treten damit in das Abstimmungsverfahren ein. Ich nehme die Abstimmung über jeden Ausschußbericht getrennt vor.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend Arbeitsmarktpolitikgesetz 1996 samt Titel und Eingang in 64 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Haupt und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht. Ferner haben die Abgeordneten Reitsamer, Dr. Feurstein und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Haupt und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 1 eingebracht, und ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Ich lasse nun über Art. 1 Z 1 in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Haupt und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 2 eingebracht, und ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Art. 1 Z 2 in der Fassung des Ausschußberichtes, und ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Teil des Gesetzentwurfes eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Ferner haben die Abgeordneten Mag. Haupt und Genossen einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 4 eingebracht.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Ich lasse nun über Art. 1 Z 4 in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen und bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Haupt und Genossen bezieht sich auf Art. 1 Z 6, und ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Nunmehr lasse ich abstimmen über Art. 1 Z 6 in der Fassung des Ausschußberichtes, und ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.


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10. Sitzung / Seite 156

Die Abgeordneten Reitsamer, Dr. Feurstein und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 2 Z 6 eingebracht, und ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Haupt und Genossen hat die Streichung der Z 1 in Art. 3 zum Inhalt.

Jene Damen und Herren, die diesem Antrag die Zustimmung geben, ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Art. 3 Z 1 in der Fassung des Ausschußberichtes, und ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Weiters liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Haupt und Genossen betreffend Art. 3 Z 2 vor, und ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Art. 3 Z 2 in der Fassung des Ausschußberichtes, und ich ersuche jene Mitglieder, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Weiters haben die Abgeordneten Mag. Haupt und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Streichung der Z 3 in Art. 3 beinhaltet.

Jene Damen und Herren, die dafür sind, ersuche ich um Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Nun lasse ich über Art. 3 Z 3 in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen, und ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Ferner liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Haupt und Genossen betreffend Art. 3 Z 4 vor, und ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Art. 3 Z 4 in der Fassung des Ausschußberichtes, und ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Teil des Gesetzentwurfes zustimmen wollen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes, und ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen nun sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf stimmen wollen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit . Der Gesetzentwurf ist damit auch in dritter Lesung angenommen .

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht (65 der Beilagen) zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung ist damit erschöpft.


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10. Sitzung / Seite 157

Einlauf

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Ich gebe bekannt, daß in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 126/A (E) bis 131/A (E) eingebracht worden sind.

Ferner sind die Anfragen 268/J bis 281/J eingelangt.

Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Donnerstag, den 14. März 1996, um 9 Uhr ein.

In dieser Sitzung wird die Debatte über die Erklärung der Bundesregierung stattfinden.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluß der Sitzung: 1.51 Uhr