Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 31

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Antrag gemäß § 69 Abs. 3 GOG

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt ein Antrag die Regierungsvorlage betreffend vor, die Bundesfinanzgesetze für 1996 und 1997, 70 und 71 der Beilagen, samt Anlagen einer ersten Lesung zu unterziehen.

Ich lasse darüber abstimmen und bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag auf Durchführung einer ersten Lesung zustimmen, dies zu bekunden. – Ich stelle fest, daß der Nationalrat einstimmig die Durchführung einer ersten Lesung beschlossen hat. Sie ist für morgen in Aussicht genommen.

2. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 142/A der Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz 1992 geändert wird (84 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nun gelangen wir zum 2. Punkt der Tagesordnung: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 142/A der Abgeordneten Parnigoni und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz 1992 geändert wird (84 der Beilagen).

Abgeordneter Seidinger ist vom Ausschuß zum Berichterstatter gewählt worden. Ich bitte ihn, die Debatte einzuleiten.

Berichterstatter Winfried Seidinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohe Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Ich habe die Aufgabe, den Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 142/A der Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz 1992 geändert wird, vorzutragen.

Es geht im wesentlichen darum, daß das Oberste Gericht entschieden hat, daß das Bundesgesetz zu novellieren ist. Der Verkehrsausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 19. März mit dessen Inhalten beschäftigt und nach einer Diskussion von sechs Abgeordneten den erwähnten Antrag mit Mehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem dem schriftlichen Bericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen.

Wir haben zu Beginn der heutigen Sitzung eine Blockzeit von zwei Wiener Stunden beschlossen, sodaß sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 30 Minuten, ÖVP 28 Minuten, Freiheitliche 26 Minuten, Liberales Forum und Grüne je 18 Minuten.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Rosenstingl. Ich erteile es ihm.

12.34

Abgeordneter Peter Rosenstingl (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es als geradezu typisch bezeichnen, wenn wir heute nach dem ersten Tagesordnungspunkt, der Rede des Finanzministers, ein Thema behandeln, das deutlich zeigt, daß diese Regierungskoalition in Wirklichkeit unfähig ist, ordentliche Gesetze zu beschließen. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Wenn sie nämlich dazu fähig wäre, müßten wir uns heute nicht mit dem Bundesbahngesetz beschäftigen, nämlich mit einem Passus, welchen der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat. (Abg. Oberhaidinger: Ihr Beschluß! – Abg. Dr. Kräuter: Sie haben keine Ahnung!)

Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, warum wir, nachdem der Verfassungsgerichtshof am 9. März 1995 eine Gesetzesbestimmung mit einer Frist bis 31. März 1996 aufgehoben hat, erst jetzt, Ende März, über diese Aufhebung sprechen. Es wäre Zeit genug gewesen, eine ausgereifte Lösung in diesem Punkt im vergangenen Jahr zu suchen und auch


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