Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 64

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Finanzierungsbedürfnissen bei der Wohnbauförderung einerseits als auch dem Zusammenhang zwischen Wohnungsbedarf und Bevölkerungszahl andererseits Rechnung getragen. Darüber hinaus wird die Kontinuität in der Finanzierung der Wohnbauförderung der einzelnen Länder gewährleistet.

Es geht also auch darum, daß jener Anteil der Mittel, der über den Betrag von 24,5 Milliarden Schilling hinausgeht, von der Zweckbindung enthoben wird, sodaß es der Entscheidung der einzelnen Länder vorbehalten sein wird, ob und inwieweit sie unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen speziellen Finanzlage auch diesen Anteil der Wohnbauförderung widmen. Somit wird der finanzielle Spielraum der Länder in diesem Bereich erhöht.

Ein weiterer Kernbereich dieses Antrages ist eine Abänderung zu den Ziffern 10 und 11 – das betrifft die 600 Millionen Schilling für Kinderbetreuungseinrichtungen; etwas, worüber wir sehr glücklich und zufrieden sind. Es geht dabei um die Aufteilung, in besonderem Maße aber um die Widmung dieser Mittel.

Die bisherige Fassung hätte nur die Schaffung weiterer Kinderbetreuungsstätten vorgesehen. Wir von der Österreichischen Volkspartei sind dafür eingetreten, diese Mittel für eine qualitativ und quantitativ verbesserte Kindergartenzeitstruktur und für Projekte der Ausbildung für Tagesmütter verwenden zu können. Das sieht die nun gefundene Formulierung auch vor.

Bezug nehmend auf die Bemerkung des Herrn Abgeordneten Van der Bellen, es würde allein der Bundeskanzler in der angesprochenen Kommission sein: Die Kommission ist aufgelistet im Antrag enthalten. Es sind dafür verantwortlich der Bundesminister für Familie, der Bundeskanzler – nach dem Bundesministeriengesetz verantwortlich und zuständig dafür –, aber selbstverständlich auch die Frauenministerin Konrad, nunmehr auch der Herr Finanzminister, Ländervertreter – wenn es darum geht, das jeweilige Bundesland zu behandeln – und – das ist neu und, wie ich glaube, sehr sinnvoll – Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes in beratender Wirkung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese 600 Millionen Schilling an zusätzlicher einmaliger Förderung für die nächsten Jahre sind sehr wichtig, weil für die Kinder aller Altersgruppen qualifizierte Einrichtungen wie Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderbetreuungsgruppen und auch das Angebot der Tagesmütter und -väter – da kann man nicht einfallsreich genug sein – geschaffen beziehungsweise ausgebaut werden sollen. Es geht nicht nur um die Bedarfsgerechtheit, sondern auch um Flexibilität und ganztägige Öffnungszeiten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die den Frauen erleichtert werden soll.

Wir unterstützen das sehr und sind sehr glücklich darüber, denn für viele Frauen ist die Frage der Kinderbetreuung entscheidend für den Wiedereinstieg in den Beruf beziehungsweise den Verbleib im Beruf, manche können dadurch überhaupt erst eine Berufstätigkeit aufnehmen und auf diese Art und Weise entlastet werden.

Ich bitte daher, diesem Abänderungsantrag die Zustimmung zu geben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.14

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von der Frau Abgeordneten Bauer jetzt in seinen Kernpunkten vorgetragene Abänderungsantrag ist schriftlich überreicht worden, ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages wurde die Vervielfältigung und Verteilung dieses Textes veranlaßt. Der Antrag wird im Stenographischen Protokoll abgedruckt werden.

Der Abänderungsantrag hat folgenden Wortlaut:


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