Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 526

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Erstes Beispiel: Es gibt in meiner Region, dem Mostviertel, eine Schmalspurbahn, Gresten–Wieselburg. Diese Bahn ist eine Schmalspurbahn, und es ist notwendig, auf eine Normalspur umzusteigen, denn im Gebiet Gresten gibt es einige große Betriebe, die im Produktionsbereich tätig sind, und die Kapazität der Schmalspurbahn ist nicht mehr ausreichend, um den Transport zu gewährleisten. Würden wir diese Überlegungen nicht anstellen, würde eine Aussiedlung dieser Betriebe die Folge sein und die Region dadurch geschwächt werden. Ich denke, diese Veränderungen sind unbedingt notwendig.

Zweites Beispiel: Wieder eine Nebenbahn, wieder eine Schmalspurbahn: Waidhofen–Lunz am See. Auch diese Bahn wurde immer sehr kritisch betrachtet. Die Sinnhaftigkeit dieser Bahn wurde in Frage gestellt. Nun wurde in dieser Region der Verein "Pro Ybbstalbahn" gegründet, und wir konnten durch diese Initiative sehr viel erreichen. Seit 1987 konnte eine Steigerung der Zahl der Reisenden um zwei Drittel erreicht werden, es konnte eine Steigerung der Attraktivität dieser Bahn erreicht werden, und es konnte auch der Fuhrpark modernisiert werden. Meine Damen und Herren! Wo es noch Probleme gibt, das sind die mangelnde Koordinierung der öffentlichen Verkehrsmittel Straße – Schiene, der Parallelverkehr Bus – Bahn und vor allen Dingen auch der Mangel an Zubringerdiensten und Unregelmäßigkeiten beim Taktverkehr.

Daher meinen wir, daß das Gelegenheitsverkehrsgesetz und das Kraftfahrliniengesetz neu überdacht werden sollten, um diesen Nahverkehr, diesen öffentlichen Verkehr zu verbessern, zu attraktivieren und einen koordinierten Ablauf zu sichern.

Meine Damen und Herren! Auf den Rest meiner Rede verzichte ich aus Solidarität zu meinen Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Klare Bekenntnisse zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs allein nützen nichts. Ich meine, wenn es Maßnahmen und Gesetze gibt, die konkret durchgesetzt werden sollen, dann müssen Worten auch Taten folgen. Das scheint mir sehr wichtig zu sein. Taten folgen auch hier auf der Stelle, wenn es darum geht, die Rechte der Frauen und die Rechte der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Ich bringe einen Abänderungsantrag und einen Entschließungsantrag ein.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Verzetnitsch, Mag. Kukacka, Annemarie Reitsamer und Genossen zum Bericht des Budgetausschusses (95 der Beilagen) betreffend Strukturanpassungsgesetz 1996

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Im Artikel 95 lautet § 18 Abs. 1 wie folgt:

"(1) Die bisher bei der Post und Telegraphenverwaltung beschäftigten Vertragsbediensteten werden mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes Arbeitnehmer der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft oder eines Unternehmens, an dem die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft zumindest mehrheitlich beteiligt ist. Diesen Arbeitnehmern bleiben die am Tag vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes bestehenden Rechte gewahrt."

2. Im Artikel 95 lautet § 19 Abs. 2 wie folgt:

"(2) Bis zur Erlassung von besonderen Bestimmungen im Arbeitszeitgesetz und im Arbeitsruhegesetz im Sinne des § 15 Abs. 2 vierter Satz können durch Kollektivvertrag Fragen der Arbeitszeit und der Arbeitsruhe wegen der sich aus dem Unternehmensgegenstand der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft ergebenden betrieblichen Besonderheiten und zur möglichst einheitlichen Gestaltung der Beschäftigungsverhältnisse der Arbeitnehmer der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft geregelt werden. Die Personalvertretung der bei der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft sowie bei Tochterunternehmen, an denen die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft zumindest mehrheitlich beteiligt ist, beschäftigten Bediensteten, einschließlich der diesen gemäß § 17 zugewiesenen Beamten, ist unter Berücksichtigung der


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