Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 455

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Ärzte, denn das Wohl und die Genesung unserer Patienten hat Vorrang – nicht die Genesung der Finanzen, der maroden, verwaltungsmäßig aufgeblähten Pflichtkrankenkassen. Die sollen bei sich selbst einmal reformieren, bevor sie auf dem Rücken der Patienten ihr Budget sanieren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Bei dieser Regelung, die da jetzt getroffen wurde und die in einigen Teilen verfassungswidrig ist – denn die verfassungsmäßigen Vorraussetzungen dazu sind ja noch nicht geschaffen –, gibt es ja schon großen Widerstand. Statt einem KRAZAF werden neun KRAZAFs neu gegründet, ein neunfacher Verwaltungsaufwand, neunfache Bürokratie, und es gibt neun autonome Länderfonds. Die Länder sollen also ihre Spitäler – unbeeinflußt vom Bund – frei finanzieren, mit den Mitteln, die ihnen aus diesem Fonds zur Verfügung stehen. Aber – und jetzt kommt das Aber, das verfassungswidrige Aber –: Nach einer Regelung ohne verfassungsrechtlichen Hintergrund hat der Bund jetzt die Möglichkeit, durch den bundeseinheitlich verpflichtenden Krankenanstaltenplan und Großgeräteplan den Ländern vorzuschreiben, in welchen peripheren Krankenhäusern sie welche Abteilungen schließen müssen, welche Spitäler sie überhaupt schließen müssen und welche Großgeräte wohin kommen.

Das ist insofern verfassungswidrig, als es im Artikel 12 Bundes-Verfassungsgesetz ganz klar heißt, daß die Gesetzgebung über die Grundsätze Bundessache ist; Landessache ist die Erlassung von Ausführungsgesetzen und die Vollziehung in diesen Angelegenheiten. – Daher ist dieser Widerspruch ganz klar gegeben.

Auch die 3 Milliarden Schilling, die Finanzminister Klima den Bundesländern versprochen hat, werden keinen Landespolitiker dazu veranlassen, in ihrem Bundesland auf Befehl des Bundes eine Abteilung oder ein Krankenhaus in der Peripherie zu schließen, denn die infrastrukturelle Änderung, die Belastung und die Arbeitssituation, die Versorgung der Patienten vor Ort wird ihm wesentlich wichtiger sein als die paar Millionen Schilling, die er vom Finanzministerium als Ausgleich dafür bekommen wird. Daher ist diese Regelung, die da getroffen wurde, ohne Verfassungsänderung von vornherein nicht praktizierbar. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Verbindungsstelle der Bundesländer hat ja schon darauf hingewiesen. Als Sie, Frau Bundesministerin, im Krankenanstaltengesetz vor einem Jahr den § 10a einfügen wollten – nämlich den, der besagt, daß der Bundes-Krankenanstaltenplan Priorität vor dem LänderKrankenanstaltenplan haben solle –, hat man Ihnen das sofort herausgestrichen, da konnten Sie sich nicht durchsetzen. Sie hätten damals schon merken müssen, wie stark der Widerstand der Bundesländer werden wird, wenn ihnen von Bundesseite – wo man oft keine Ahnung hat, wie Ort die Versorgung von Patienten vonstatten geht – Vorschreibungen macht, wo und welche Behandlung in welchem Krankenhaus gemacht wird.

Viel gescheiter wäre es – und das ist eine langjährige Forderung der Freiheitlichen –, daß wir einen bundeseinheitlichen Fonds gründen, einen Fonds, in dem alle Gelder zusammenlaufen, die für die Finanzierung der Spitäler notwendig sind, und aus diesem Fond werden dann die Länderfonds gespeist.

Wir Freiheitlichen stehen mit dieser Forderung nicht allein da. Ich habe hier ein neues Modell der Krankenanstaltenfinanzierung, herausgegeben vom Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger (Abg. Dr. Khol: Ein guter Mann! Ein sehr guter Mann! Das ist nämlich wirklich ein Experte!), 8. Mai 1995, noch nicht einmal ein Jahr alt. Da heißt es: Es soll ein Bundesfonds zur Abgeltung und zur Strukturverbesserung des Spitalswesens eingerichtet werden. Mittel sind hiefür Bundesgelder und Sozialversicherungsbeiträge.

Lieber Kollege Rasinger! Auch da sind wir wieder einer Meinung – wie in vielen anderen Punkten –, aber leider fallen, wenn es um die Umsetzung, um die Beschlußfassung geht, die Gesundheitspolitiker der ÖVP geschlossen um. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Rasinger. ) – Rasinger, spar dir deine Zwischenrufe, du kommst dann ohnehin noch zum Rednerpult. Umgefallen bist du auch schon wieder beim Gruppenpraxengesetz. Ich habe heute vor, einen Entschließungsantrag bezüglich Gruppenpraxengesetz einzubringen. Der Verfassungsgerichtshof hat ja jetzt im Ärztegesetz die Bestimmung aufgehoben, daß die Ärzte


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