Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 70

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Berichterstatterin Gabriele Binder: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (174 der Beilagen): Bundesgesetz über die Strukturbereinigung in der Binnenschiffahrt.

Es geht bei dieser Materie darum, daß die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, einen sogenannten Abwrackfonds einzurichten.

Der Verkehrsausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. Juni 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Parnigoni und Kukacka mit Mehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Bericht zu Punkt 6 wird durch den Abgeordneten Dietachmayr erstattet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Berichterstatter Helmut Dietachmayr: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (175 der Beilagen): Bundesgesetz zur Erfüllung internationaler Seeschiffahrtsübereinkommen.

Österreich ist in den Jahren 1972 bis 1996 verschiedenen internationalen Übereinkommen beigetreten, wie dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, dem Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, dem Übereinkommen zur Verhütung von Zusammenstößen auf See, dem Internationalen Freibord-Übereinkommen und dem Internationalen Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten. Weiters wurden verschiedene EU-Richtlinien auf dem Gebiet des Seeschiffahrtsrechtes erlassen.

Der Verkehrsausschuß hat diese Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. Juni 1996 in Verhandlung genommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Herr Präsident! Ich bitte, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Berichterstatter zu Punkt 7 ist Herr Abgeordneter Kopf. – Herr Abgeordneter, ich bitte um Ihren Bericht.

Berichterstatter Karlheinz Kopf: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich erstatte den Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 95/A (E) der Abgeordneten Peter Rosenstingl und Genossen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung des Verkehrslärms bei den ÖBB.

Der Verkehrsausschluß hat den Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. Juni dieses Jahres in Verhandlung genommen. Der Antrag fand nicht die erforderliche Mehrheit des Ausschusses.

Abgelehnt wurde auch ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger und Rudolf Anschober betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung des Eisenbahnlärms.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen.


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