Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 202

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Die Regulierungsarbeiten wurden im Oberlauf der Kutschenitza nordwärts von Grenzzeichenpaar Nr. II/502 bis zum Grenzzeichenpaar Nr. II/98 (Ende der nassen Grenzstrecke) in den Jahren 1981 bis 1986 fortgesetzt. Die Regulierungsstrecke beträgt zirka 27 Kilometer. Die Staatsgrenze, die in diesem Bereich nach dem Grenzurkundenwerk 1923 überwiegend in der Mitte der Kutschenitza verlief, ist der durch die Regulierung bewirkten Veränderung des Wasserlaufes nicht gefolgt.

Durch die Neufestlegung der Staatsgrenze ergibt sich eine Flächendifferenz von 707 m2 zuungunsten der Republik Österreich. Der vollständige Flächenausgleich wird im trockenen Bereich der Staatsgrenze erzielt.

Im Zusammenhang mit dem Neubau der Brücke im Bereich des Straßengrenzüberganges Langegg/Jurski wurde der Glanzbach (Gemeinde Glanz) reguliert. Die Staatsgrenze wurde in die Mitte des Regulierungsgerinnes verlegt. Die aufgrund dieser Vermessung vorgenommen Berechnungen ergaben eine Flächendifferenz von 92 m2 zugunsten der Republik Österreich, die im trockenen Teil ausgeglichen wird. (Abg. Dr. Ofner: Das genügt schon!) Ich kürze ohnedies! (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Freiheitlichen.) Der ganze Bericht ist fünf Mal so lang!

Der Außenpolitische Ausschuß hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 2. Juli 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des Staatsvertrages zu empfehlen.

Der Außenpolitische Ausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1. Der Abschluß des Staatsvertrages: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über den Verlauf der Staatsgrenze in den Grenzabschnitten II, IV bis VII und in Teilen der Grenzabschnitte IX und X (regulierter Glanzbach) sowie XIX (regulierter Rischbergbach) samt Anlagen (86 der Beilagen wird genehmigt.

2. Gemäß Artikel 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung der Anlagen 1 bis 24 zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über den Verlauf der Staatsgrenze in den Grenzabschnitten II, IV bis VII und in Teilen der Grenzabschnitte IX und X (regulierter Glanzbach) sowie XIX (regulierter Rischbergbach) dadurch zu erfolgen, daß sie für die Dauer der Geltung des Vertrages zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden, und zwar:

a) alle genannten Anlagen beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Wien und überdies

b) die Anlagen 1 bis 4 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung und bei den Vermessungsämtern Feldbach und Leibnitz,

c) die Anlagen 5 bis 20 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung und beim Vermessungsamt Leibnitz,

d) die Anlagen 21 bis 24 beim Amt der Kärntner Landesregierung und beim Vermessungsamt Völkermarkt.

Ich darf gleich zum Bericht des nächsten Punktes kommen.

Es handelt sich ebenfalls um einen Bericht des Außenpolitischen Ausschusses (231 der Beilagen).

Der Außenpolitische Ausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. Juli in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.


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