Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 111

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zum BHG) geändert werden (216 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (288 der Beilagen)

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Begründung: Mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 wurde die Wartezeit für die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit von 120 auf 180 Monate erhöht. Diese Regelung trifft auch Frauen, die zwar aufgrund ihres Alters die Einbeziehung in die 1992 neugeschaffene Pensionsversicherung hätten verhindern können, denen auf Basis des damals geltenden Rechts aber zur Versicherung geraten wurde, weil die Versicherungsmonate auch im Falle einer Frühpension jedenfalls gereicht hätten. Die undifferenzierte Anwendung der Verlängerung der Wartezeit auch auf diesen Personenkreis schafft Fälle, in denen – wegen mangelnder sonstiger Versicherungszeiten – gar kein Anspruch auf Frühpension erworben werden kann und somit der seinerzeitige Rat zur Versicherung eindeutig negative Folgen hätte.

Die Antragsteller schlagen daher vor, den Kreis der weiblichen Versicherten, die von ihrer Versicherungspflicht ab 1992 hätten befreit werden können, auch aus der Geltung der verlängerten Wartezeit zur Gänze auszunehmen.

Ich ersuche vor allem die bäuerlichen Abgeordneten der ÖVP, dem Wunsch der oberösterreichischen Bäuerinnen, des oberösterreichischen Bäuerinnenausschusses, der eine Resolution an alle Parlamentsfraktionen geschickt hat, gerecht zu werden, denn es handelt sich in diesem Fall um echte Härtefälle, da eine Gesetzesänderung im nachhinein nun dazu führt, daß Bäuerinnen, die seit ihrem 14., 15. Lebensjahr schwer arbeiten, aufgrund der Änderung absolut keinen Anspruch mehr haben, nicht einmal auf eine Mindestpension. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.50

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wenitsch. Er hat das Wort.

15.50

Abgeordneter Robert Wenitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In kurzen Worten: 1992 wurde die Neufassung der Pensionsversicherung als große Errungenschaft der Regierung Vranitzky gefeiert. Den Bäuerinnen wurde damals aufgrund des geltenden Rechts zur Versicherung geraten. 1996 wurden diese mittlerweile selbständig versicherten Bäuerinnen im Rahmen der Strukturanpassungsgesetze von derselben Regierung Vranitzky um ihre hart erkauften Rechte betrogen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Hohe Haus wird sich im Hinblick auf die Regierung Vranitzky für die Zukunft etwas Neues einfallen lassen müssen, denn eines steht mittlerweile fest: Diese Regierung Vranitzky sagt seit Jahren dem Steuerzahler permanent die Unwahrheit. Auf diese Regierung ist kein Verlaß mehr. Diese Regierung bietet Österreich keine Stabilität. Und mit dieser Regierung Vranitzky gibt es für Österreichs Jugend keine aussichtsreiche Zukunft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, handeln Sie! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.51

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Böhacker. Er hat das Wort.

15.52

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kein Gesetz hat in der letzten Zeit so viel Staub aufgewirbelt wie die Sozialversicherungspflicht besonderer Werkverträge. Finanzexperten, Budgetexperten, Pensionsexperten, Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte, die Wirtschaft selbst hat massiv Kritik an dieser Regelung geübt. Und plötzlich – fünf Minuten vor zwölf – scheint auch die Österreichische Volkspartei die Unsinnigkeit dieser Regelung erkannt zu haben.


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