Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 251

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Es ist auch im Regierungsübereinkommen klar definiert, was im Grenzkontrollgesetz jetzt beschlossen werden soll. Das Fernziel ist aber, die besten Leute mit der umfassendsten Ausbildung und der technisch besten Ausrüstung, geschult in neuen Methoden der Fahndung und Beweissicherung in Zusammenarbeit mit Europol für die Grenzkontrolle zur Verfügung zu haben. Die Ministerien für Inneres und für Finanzen sind aufgefordert, eine Koordination zwischen Zollwache und Exekutive herzustellen und eine entsprechende Ausbildung zu gewährleisten. (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend, meine Damen und Herren, danke ich dem Bundesheer und den Soldaten, die in hervorragender Art und Weise den Grenzschutz in einem Assistenzeinsatz im Burgenland und jetzt auch in Niederösterreich gewährleisten, bis die Voraussetzungen geschaffen werden, daß andere Exekutivorgane an ihre Stelle treten können. – Die Österreichische Volkspartei wird diesem Grenzkontrollgesetz, an dem sie wesentlich mitgearbeitet hat, welches auch ihre Handschrift trägt, natürlich zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

1.50

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schaffenrath. – Bitte, Frau Abgeordnete.

1.50

Abgeordnete Maria Schaffenrath (Liberales Forum): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich werde mich in Anbetracht der vorgeschrittenen Stunde auch sehr gerne kurz halten. Mein Kollege Kier hat bereits darauf hingewiesen, daß wir heute ein Fremdengesetz diskutieren, das an und für sich nur unter Druck und wegen des bereits ausgesprochenen Verfassungsgerichtshofsurteils als halbherzige Korrektur zustande kommt. Sie haben einen Schimmelsatz im Interesse der öffentlichen Ordnung eingeführt und halten somit weiterhin Tür und Tor offen für – wie ich glaube – rechtswidrige Abschiebungen ohne einen endgültigen rechtsgültigen Bescheid.

Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Sie haben es leider verabsäumt, auf diesem Gebiet wirklich tätig zu werden und jene Maßnahmen zu setzen, die gerade für Tausende Frauen in Österreich von ganz besonderer Bedeutung wären. Auch dazu hat mein Kollege Kier bereits seine Anmerkungen gemacht: Es geht um jene Frauen, die durch Betrug, durch Täuschung, durch Zwang in extreme Abhängigkeit geraten und zur Prostitution gezwungen werden. Diese Tausende von Frauen sind rechtlich und gesellschaftlich diskriminiert. – Sehr geehrter Herr Minister! Sie haben im Rahmen der EU-Konferenz "Menschenhandel mit Frauen" meiner Meinung nach nur reine Lippenbekenntnisse abgegeben. Im Rahmen der letzten Ausschußberatungen haben Sie einen diesbezüglichen Antrag meines Kollegen Kier leider abgelehnt.

Ich bringe daher heute einen Zusatzantrag ein.

Antrag

der Abgeordneten Maria Schaffenrath, Dr. Volker Kier und Partner/innen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Fremden (Fremdengesetz, BGBl. Nr. 838/1992), in der geltenden Fassung, geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Fremden in der geltenden Fassung geändert wird.

1. Dem § 17 wird folgender § 17a angefügt:

§ 17a: "Fremde dürfen bei Vorliegen des § 17 Abs. 2 Z. 3 nicht ausgewiesen werden, wenn sie gegen Personen, die der Strafdelikte Zuhälterei (§ 216 StGB) oder Menschenhandel (§ 217 StGB) oder ausbeuterische Schlepperei verdächtigt werden, Informationen liefern, die diesen Verdacht erhärten. Diesen Fremden ist eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung zu gewähren."


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