Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 252

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2. Dem § 20 wird folgender Abs. 3 angefügt:

§ 20 Abs. 3: "Ein Aufenthaltsverbot darf außerdem nicht erlassen werden, wenn der Fremde gegen Vorschriften, mit denen die gewerbsmäßige Unzucht oder die Prostitution geregelt ist, verstoßen hat, jedoch gegen Personen, die der Strafdelikte Zuhälterei (§ 216 StGB) oder Menschenhandel (§ 217 StGB) oder ausbeuterische Schlepperei verdächtigt werden, Informationen liefert, die diesen Verdacht erhärten."

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Sehr geehrter Herr Minister! Ich glaube, es wäre nicht zu früh, diese Bestimmung in das österreichische Fremdengesetz aufzunehmen. Es kann nie zu früh sein, wenn es um menschliche Schicksale geht. Ich glaube vielmehr, es ist höchste Zeit, diesen menschenrechtsverletztenden Zuständen entgegenzutreten. (Beifall beim Liberalen Forum.)

1.53

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Zusatzantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, auch entsprechend unterstützt und steht daher in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lafer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

1.53

Abgeordneter Franz Lafer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Herr Kollege Leikam! Sie haben vorhin in bezug auf das Grenzkontrollgesetz gesagt, daß diese Maßnahme aufgrund des EU-Beitritts notwendig war. Ich selbst glaube, behaupten zu können, daß sehr wohl auch positive Aspekte darin enthalten sind. Gescheitert ist diese Maßnahme jedoch daran, daß der Bundesminister für Inneres Dr. Einem und der Finanzminister sich nicht einig wurden.

Denn in der ursprünglichen Fassung hat es geheißen, daß die uniformierte Zollwache komplett in den Grenzdienst der Bundesgendarmerie übernommen wird und nicht teilweise. In diesem Punkt hätten Sie diesen Akt schon erledigt gehabt, und es würde heute nicht mehr zu Differenzen zwischen dem Grenzdienst der Bundesgendarmerie und der Zollwache kommen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwischen der SPÖ und den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Stadler: Es ist ungehörig, was Sie von der SPÖ aufführen! – Rufe bei der SPÖ: Ungehörig bist du!)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder (das Glockenzeichen gebend): Ich bitte um Aufmerksamkeit für den Redner! – Herr Abgeordneter, fahren Sie bitte fort!

Abgeordneter Franz Lafer (fortsetzend): Deshalb bringen wir auch einen Abänderungsantrag ein.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Franz Lafer und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Durchführung von Personenkontrollen aus Anlaß des Grenzübertritts (Grenzkontrollgesetz – GrekoG) geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. § 7 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

Jeder Grenzübergangsstelle ist ein Grenzkontrollbereich zugeordnet; dies ist der im Inland gelegene Bereich innerhalb von 15 Kilometern im Umkreis der Grenzübergangsstelle.

2. § 9 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

Der Bundesminister für Inneres hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen durch Verordnung festzulegen, daß in bestimmten Grenzkontrollbereichen von Zollorganen Exe


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