Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 253

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kutivdienst zur Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des vierten Abschnittes für die Behörde zu versehen ist; hierbei kann auch eine Beschränkung auf bestimmte sachliche oder örtliche Bereiche sowie auch bestimmte Zeiten vorgenommen werden. Den Zollorganen kommt bei Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des vierten Abschnittes die Stellung von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu.

3. § 12 Abs. 4 erster Satz wird wie folgt geändert:

Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, zum Zwecke der Grenzkontrolle die Identität der Betroffenen festzustellen sowie deren Fahrzeuge und sonst mitgeführte Behältnisse von außen und innen zu besichtigen; sofern ein Zollorgan anwesend ist, haben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes diesem die Möglichkeit einzuräumen, eine Zollkontrolle vorzunehmen.

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Dieser Abänderungsantrag hat folgenden Sinn: In Übereinstimmung mit dem Zollrechts-Durchführungsgesetz, in dem ein Bereich von 15 Kilometern vorgegeben ist, sollte dies auch im Grenzkontrollgesetz verankert sein, damit eine Abdeckung erfolgt.

Zum zweiten Punkt: Die Verordnungen, die hier angesprochen werden, müssen von Kann-Bestimmungen in Muß-Bestimmungen umgewandelt werden, damit Verordnungen erlassen werden und so auch eine gesetzliche Regelung von vornherein gegeben ist, sodaß es danach nicht zu Mißverständnissen kommt.

Zum dritten Punkt, der in diesem Abänderungsantrag angeführt ist: Es sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, wie sich die Organe bei der Grenzkontrolle zu verhalten haben – und nicht strikte Vorgangsweisen, wer welche Aufgabe genau zu erledigen hat.

Diesbezüglich wurde auch ein Antrag vom Herrn Abgeordneten Platter eingebracht, der sinngemäß das gleiche beinhaltet; diesem Antrag werden wir zustimmen. – Ich ersuche Sie deshalb auch, unserem Antrag die Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

1.57

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit zur Abstimmung.

Die Rednerliste ist geschlossen und somit auch die Debatte.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlußwort.

Wir kommen nun zur Abstimmung , die ich über jeden Ausschußantrag getrennt vornehmen lassen werde.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 204 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Schaffenrath und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Partik-Pablé und Genossen einen Zusatz- zu ihrem Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die erwähnten Zusatzanträge und den Abänderungsantrag, dann über diese Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Schaffenrath und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf § 17a und § 20a Abs. 3 bezieht.


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