Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 117

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8. Rückkehr zur Anzeigepflicht. Anzeigepflicht für Straftaten sexuellen Mißbrauchs und Kinderpornographie für Ärzte, Sozialarbeiter und andere Personen, denen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit derartige Straftaten bekannt werden können.

9. Wegweiserecht des Täters, um Kindern den Verbleib in der Familie zu ermöglichen.

10. Anspruch auf professionelle Opferbegleiter bei allen Behörden. Intensive Befassung mit Opfern und Hilfestellung bei Aufarbeitung der sich in der Opfereigenschaft ergebenden Probleme, um zu vermeiden, daß die Opfer von heute nicht die Täter von morgen werden.

11. Beigebung eines Privatbeteiligtenvertreters für das Opfer, dessen Kosten der Bund zu tragen hat. Waffengleichheit für Opfer und Täter (§ 41 Abs. 2 StGB),

12. verstärkte Schulung von Sachverständigen und Richtern. Projekte wie "safe and strong" in Norwegen zur Aufklärung und Schulung von präventiven Verhaltensweisen der Kinder, sowie Seminare zur Schulung von Eltern. Betreuungspersonen, Personal von Jugendämtern, Richtern, Staatsanwälten etc. zu schaffen, da präventive Maßnahmen einen erheblichen Beitrag dazu leisten können, da sexueller Mißbrauch an Kindern durch Herstellung von kinderpornographischen Produkten oder in anderer Weise verringert wird. Es geht darum, Kinder auf derartige Gefahren vorzubereiten und sie darüber aufzuklären, wie sie sich im Falle von Versuchen sexuellen Mißbrauchs verhalten können. Außerdem können die psychischen und physischen Folgen für Kinder, die Opfer des sexuellen Mißbrauchs geworden sind, gemindert werden, wenn Richter, Ärzte und Betreuungspersonen für diese Fälle besonders geschult sind.

13. Erhöhung des Strafrahmens sowohl für Besitz als auch für Herstellung und Vertrieb von kinderpornographischen Machwerken. Eventuelle Erweiterung des Kataloges des § 9 StPO dem Gerichtshof ungeachtet der Strafdrohung zugewiesene Delikte um das Pornographiegesetz und den § 207 a StGB. Verlagerung der Bearbeitung der Fälle von den Bezirksgerichten zu den Landesgerichte (Kompetenzverlagerung zu den Gerichtshöfen I. Instanz),

14. kumulative Verhängung von Freiheitsstrafen und Geldstrafen muß möglich gemacht werden, wobei die eingehobenen Strafen dem Opfer zugute kommen sollen,

15. Beginn der Verjährungsfrist erst ab Volljährigkeit des Opfers, da viele Opfer erst nach Jahren imstande sind, über ihre Erfahrungen zu sprechen."

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich erteile nunmehr Frau Abgeordneter Rosemarie Bauer das Wort.

16.34

Abgeordnete Rosemarie Bauer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Herren Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren diesen Hohen Hauses! Hätte ich es nicht selbst erlebt, hätten wir nicht Seite an Seite gekämpft, Frau Kollegin Apfelbeck, würde ich glauben, es sei eine völlig fremde Person hier heraußen gestanden und hätte über etwas gesprochen, das mir neu war in der Zuspielung und im Vorwurf, was wir diskutiert hätten in den Jahren nach 1990, speziell im Jahr 1993, in dem es gerade uns Frauen parteiübergreifend – unter anderem auch der Kollegin Traxler von der SPÖ, die heute nicht mehr da ist – gelungen ist, dieses Haus so zu sensibilisieren, daß der heutige Straftatbestand definiert beziehungsweise die heutige Rechtslage erwirkt werden konnte. Viele haben sich dem angeschlossen. Es handelt sich um eine so verabscheuungswürdige Tat, und es ist soviel furchtbares Leid und ein so verabscheuungswürdiges Verbrechen an Kindern, das da begangen wird, daß ich tief erschüttert bin, daß wir nur wenige Jahre später dieses Problem hier wieder zum Gegenstand einer Debatte haben.


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