Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 177

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Positiv am Modell der Liberalen ist, daß es Bezug nimmt auf ein Existenzminimum. Ich halte das für wichtig. Positiv am Modell der Liberalen ist, daß versucht wird, dieses Existenzminimum nicht an der steuerlichen Förderung aufzuhängen. (Abg. Dr. Mertel: Dann kennen Sie das Modell! Wir kennen nur den Antrag!) Ich kenne auch nur den Antrag, aber das läßt sich daraus schon entnehmen.

Negativ am Modell ist, daß es den Familienlastenausgleich in keiner Weise berücksichtigt. Was meine ich damit? – Eine Familie mit mittlerem Einkommen und Kindern ist im Vergleich zu einer Familie mit mittlerem Einkommen ohne Kinder durch das Familienmodell der Liberalen in keiner Weise berücksichtigt. Da gibt es überhaupt keinen Lastenausgleich mehr. Das ist ein großes Problem. Ich finde, wenn man über Familienförderung diskutiert und wenn man weiß, was sich derzeit abspielt, auch bei Familien mit mittleren Einkommen, wenn sie mehrere Kinder haben, daß da schnell die Armutsgrenze erreicht ist, wenn nur eines oder zwei dieser Kinder studieren, wenn man das weiß, dann kann man dieses Modell nicht vertreten.

Negativ am Modell der Liberalen ist, daß es keine Beitragsgerechtigkeit versucht. Es versucht nicht einmal, Beitragsgerechtigkeit auf der Einnahmenseite herzustellen. Negativ am Modell der Liberalen ist auch die stark degressive Wirkung. Es ist, lieber Kollege Kier, ein Sparpaketmodell. Das ist auch klar. Ihr habt es in Zeiten des Sparpakets verkündet, und es löst sich nicht vom Sparpaketgedanken, nämlich dem der Einsparung.

Negativ am Modell der Liberalen ist, daß es kompliziert ist – das ist schon gesagt worden – und nicht einfach handhabbar. Negativ ist meiner Ansicht nach, daß es sich am Unterhaltsrecht aufhängt, an einem Unterhaltsrecht, von dem wir wissen, daß es dringend verbesserungswürdig wäre. Es wäre notwendig, tatsächlich bestimmte Klarheiten zu schaffen, was im bestehenden Unterhaltsrecht nicht gegeben ist. Wir wissen doch aus allen Untersuchungen über das Unterhaltsrecht, über die Einforderung von Unterhaltsansprüchen, daß 50 Prozent der Unterhaltsansprüche hängenbleiben. Wie schaut das in diesem Modell aus, wenn Jugendliche beispielsweise die Ansprüche von ihren Eltern einfordern? Wie soll das funktionieren? – Das ist ein Negativum.

Ich glaube, wir brauchen nach wie vor einen Familienlastenausgleich. Wir Grüne bekennen uns auch zu einer horizontalen Förderung, die eben gerade durch den Familienlastenausgleich gewährleistet ist. Wir müssen in die Richtung des Existenzminimums gehen – das ist das Gemeinsame nicht nur mit dem liberalen Modell, sondern wahrscheinlich mit vielen anderen hier in diesem Haus auch. Wir müssen die Situation von Alleinerziehern bei der Förderung des Existenzminimums berücksichtigen und jene von Mehrkindfamilien. Wir brauchen aber auch Beitragsgerechtigkeit.

Ich denke, es sollte eine offene Debatte darüber im Ausschuß und hier in diesem Hohen Haus stattfinden. Aber aus den genannten Gründen können wir dem Antrag der Liberalen in dieser Frage ganz sicher nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

22.50

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Bauer. – Bitte.

22.50

Abgeordnete Rosemarie Bauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundsätzlich möchte ich feststellen, daß wir von der Österreichischen Volkspartei zu dem bewährten System der Familienförderung, auf das wir stolz sein können und das sich auch im europäischen Vergleich sehen lassen kann, stehen. Wir werden es verbessern und ausbauen und können es auf jeden Fall sichern.

Für uns ist der horizontale Lastenausgleich ein wichtiges Kapitel im Bereich der Familien, wobei wir darum bemüht sind, die Familienförderung beziehungsweise die Grundsicherung der familiären Existenz treffsicherer und auch effizienter zu machen. (Beifall bei der ÖVP.) Es ist aber natürlich erlaubt, in diesem Zusammenhang über verschiedene Formen der Durchführung nachzudenken.


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