Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 205

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Lassen Sie mich noch ein klares Wort sagen, weil auch dazu hier und heute schon wieder das gleiche Vorurteil vertreten worden ist, und zwar ein Wort an all jene, die sich in den vergangenen Wochen oder auch heute bemüht haben, den Eindruck zu erwecken, damit werde ein Anschlag auf die unbescholtenen und rechtschaffenen Österreicherinnen und Österreicher verübt oder, wie ein buntes Blatt behauptet hat, es würden 900 000 Österreicher zum "Idiotentest" geschickt.

Herr Abgeordneter Moser! Auch wenn ein Jäger einen Elch nicht zu erkennen vermag oder ein Wildschwein mit einem Treiber verwechselt, wird er nicht zum Blindentest geschickt. Es wäre aber sinnvoll, bei jemandem, der eine Jagdwaffe in die Hand nimmt, auch sicherzustellen, daß er geeignet ist zu sehen. Sonst ist es zu gefährlich. (Beifall bei der SPÖ und der Abg. Dr. Sonja Moser. )

Die Mehrheit der Menschen in diesem Land hat einen Anspruch darauf, in Sicherheit und Geborgenheit zu leben. Sie hat einen Anspruch darauf, daß die Behörden alles Menschenmögliche tun, um vermeidbare Gefahren auch tatsächlich zu vermeiden. Sie hat daher auch einen Anspruch darauf, daß wir niemandem eine Waffe in die Hand geben, der – und wenn auch nur in Ausnahmesituationen – damit andere gefährdet, verletzt oder gar tötet. Deshalb ist die Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher für einen entsprechenden Zuverlässigkeitstest, und dem gegenüber haben andere Interessen und auch Eitelkeiten zurückzustehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Hohes Haus! Lassen Sie mich aber abschließend auch noch ein Wort zum Artikel 2 des Gesetzentwurfes sagen. Seit der Beschlußfassung über das Unterbringungsgesetz im Jahr 1990 stand die Frage der Neuregelung dieses Themenkomplexes, nämlich des Themenkomplexes der sogenannten "Ges-Kartei", formell im Raum. Die Diskussion um den Sinn und die stigmatisierende Wirkung der Eintragung in die "Ges-Kartei" bei Unterbringungsfällen reichen allerdings schon in die siebziger Jahre zurück.

Im Rahmen der Beschlußfassung über das Sicherheitspolizeigesetz wurde neuerlich keine Lösung gefunden. Ich selbst habe daher voriges Jahr hier im Hohen Haus zugesagt, eine gesetzliche Regelung dieser Frage vorzulegen. Sie liegt nun formell als Beitrag des Bundesministers für Justiz wegen der fachlichen Zuständigkeit für das Unterbringungsgesetz vor.

Diese Regelung schafft die bisherige "Ges-Kartei" als solche ab und bringt zugleich eine einwandfreie auch datenschutzrechtliche Absicherung der notwendig verbleibenden Informationen. So gesehen ist heute auch ein Tag der Befreiung, nämlich der Befreiung vieler Menschen, die einmal mit dem Polizeiamtsarzt in Berührung gekommen sind, von dem zumindest vermeintlichen Makel, sie wären keine vollwertigen Mitglieder dieser Gesellschaft oder gar geisteskrank. So gesehen wird durch diese Neuerung unsere Welt auch ein wenig menschlicher für jene, die, aus welchem Grund auch immer, einmal beim Polizeiamtsarzt waren, ohne daß sie sonst irgendein Unterscheidungsmerkmal zu den übrigen Bewohnern dieses Landes hätten.

Ich komme zum Schluß. Niemand braucht den nun vorgesehenen Test zu fürchten. Es geht nicht zuletzt auch um den eigenen Schutz vor im Extremfall grauenhaften Kurzschlußreaktionen. Es gilt, verantwortliches Verhalten zu unterstützen und Schutz der Menschen in diesem Land großzuschreiben: Schutz vor unsachgemäßem Waffengebrauch, Schutz vor ungerechtfertigter Diskriminierung und schließlich auch Schutz der intervenierenden Exekutivbeamten vor gefährlichen Kontrahenten. All dies wird durch das vorliegende Gesetz verbessert. Ich ersuche Sie daher auch um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

23.27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Anschober.

23.27

Abgeordneter Rudolf Anschober (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt hat es so viele schöne und richtige Worte vom Innenminister zu diesem Gesetz gegeben, da bleibt nur mehr wenig zu sagen, denn das hat tatsächlich den Punkt getroffen.


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