Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 226

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Ich bitte Sie im Falle Ihrer Zustimmung um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Amon, Dr. Karlsson und Genossen betreffend Maßnahmen der Bundesregierung zur Hintanhaltung der Umwandlung von "Richtsplitterladungen" in Anti-Personen-Minen.

Ich bitte Sie im Falle Ihrer Zustimmung um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht mit der Mehrheit der Stimmen. Der Antrag ist damit angenommen. (E 37.)

18. Punkt

Erste Lesung des Antrages 301/A der Abgeordneten Wolfgang Großruck und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz geändert wird

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Meine Damen und Herren! Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Die erste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Großruck vor. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten.

0.50

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Drei Gründe sind es aus Sicht der Österreichischen Volkspartei, warum das Staatsbürgerschaftsgesetz geändert beziehungsweise novelliert werden muß. Punkt eins: Anpassung an internationale Standards und Normen. Punkt zwei: bessere Integration der Einbürgerungswerber. Punkt drei schlußendlich ist die Forderung beziehungsweise der Wunsch der Bundesländer nach mehr Rechtssicherheit und Entscheidungsklarheit.

Punkt eins: internationale Standards und Normen. Ich habe hier einen Bericht der Tageszeitung "Die Presse" vom 9. April, in dem über die Formen in den Niederlanden berichtet wird. Da heißt es: "Sozialkunde und Sprachkurse sollen die Eingliederung in die niederländische Gesellschaft erleichtern." Und weiters: "Das wird sich in Zukunft ändern, zumindest für Neuankömmlinge, die nicht aus Ländern der Europäischen Union stammen und sich in den Niederlanden niederlassen wollen. Sie, die Nicht-EU-Bürger, die nach ihrer Ankunft im Falle von Arbeitslosigkeit vom niederländischen Staat auch Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe erhalten wollen, müssen bereits seit dem 1. Jänner einen sogenannten Integrationskurs belegen. Das ist Pflicht. Wer sich dennoch weigert, niederländisch zu lernen, riskiert es, seine staatlichen Unterstützungsgelder zu verlieren. Der Einbürgerungskurs besteht aus zwei Teilen, einem Sprachkurs sowie dem Fach Landes- und Sozialkunde, in dem Ausländer über Sitten und Gebräuche in Holland aufgeklärt werden und nützliche Tips für den Besuch im Rathaus, der Bibliothek und so weiter bekommen."

Die so freien Niederlande, das so freie Holland, meine Damen und Herren, wo sogar die Euthanasie erlaubt ist, was ich generell und strikte ablehne, ein Land, in dem teilweise Drogen freigegeben sind, hat bei Einwanderungen Flüchtlingen verordnet, daß sie die Landessprache lernen müssen. Dem trägt auch der Entwurf unseres neuen Gesetzes Rechnung. Auch in anderen Ländern, wie den USA, Kanada, Ungarn, Deutschland, Großbritannien, der Schweiz und so weiter, sind Integrationskurse und Kenntnis der Landessprache Voraussetzung für die Einbürgerung.

Punkt zwei: Verbesserung der Integration von Einbürgerungswerbern. Da habe ich einen ganz besonderen Partner, nämlich die OSZE, und einen Bericht der heurigen Versammlung der Parlamentarier in Stockholm von 5. bis 9. Juli. Es berichtet der polnische Senator Jiªi Zislak, daß folgende Faktoren die Integration von Flüchtlingen und Einwanderern am stärksten behindern: fehlende oder unzulängliche Kenntnis der Sprache des Aufenthaltslandes, Arbeitslosigkeit oder Unerfahrenheit bei der Arbeitssuche, Niederlassung der Einwanderer in homogenen Ansiedlungen, aus denen in Städten oder Gemeinden nationale Enklaven entstehen.


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