Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 227

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Weiters schreibt er in seinem Bericht: "Manche Staaten sind auf die gegenwärtige Lage nicht eingestellt. Ablehnende Haltung der Einheimischen gegenüber Einwanderern und Flüchtlingen haben häufig die Ursache in Unterschieden in Kultur und Religion, schlechter Wirtschaftslage im Aufenthaltsland, zuwenig Kontakt der einheimischen Bevölkerung eines Landes oder einer Region mit Menschen anderer Rasse, Nationalität oder Religion."

Schließlich kommt er zum Schluß: "Die Kenntnis der Sprache des Landes, in dem die Flüchtlinge oder Einwanderer leben, ist eine der Voraussetzungen für die Integration in diesem Land. Dies wiederum steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Chancen auf bessere Qualifikation und auf einen Arbeitsplatz."

Es ist eine, wie ich meine, sehr wichtige Interpretation unseres Antrags: Wenn jemand Mitglied Österreichs werden möchte, wenn jemand um die Staatsbürgerschaft ansucht, so hat es auch Voraussetzung zu sein, daß er unserer Sprache mächtig ist, daß er sich bei unseren Gesetzen im Prinzip auskennt, so wie das auch in anderen Ländern Standard ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Dabei sollte es in der Diskussion keine Rolle spielen, ob die Integrationskurse von der Öffentlichkeit bezahlt werden müssen. Das ist, glaube ich, Nebensache. Aber wichtig ist, daß derjenige, der österreichischer Staatsbürger werden will, auch der deutschen Sprache mächtig ist.

Dritter Punkt ist die Forderung der Bundesländer nach Rechtssicherheit und Klarheit des Gesetzes. Es hat sich ein Gremium von Bundesländer-Juristen, die mit der Ausstellung von Staatsbürgerschaften betraut sind, zusammengesetzt. Wir haben einen Entwurf vorgelegt, der in unserem Antrag auf Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes integriert ist, mit dem vor allem Rechtssicherheit gegeben werden soll, in dem auch Sprachkurse für Integrationswillige gefordert werden und in dem vor allem auch enthalten ist, daß illegaler Aufenthalt in Österreich nicht als Anrechnungsgrund für die Aufenthaltsdauer an und für sich gelten soll.

Das sind wesentliche und wichtige Punkte. Ich darf Sie ersuchen, im Sinne dieses Antrages, den die Österreichische Volkspartei eingebracht hat, der an den Innenausschuß verwiesen wird, zu diskutieren, sodaß wir zu einem gemeinsamen Beschluß kommen, der modernen Standards, die in Europa, in der Welt üblich sind, Rechnung trägt. (Beifall bei der ÖVP.)

0.56

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. – Bitte, Frau Abgeordnete.

0.56

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz über die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist in allen Staaten von großer Bedeutung. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist für viele Menschen zu Recht erstrebenswert. Das Recht muß daher so gestaltet sein, daß unbescholtene Menschen, die im Lande leben und die Staatsbürgerschaft erwerben wollen, das auch zu einem angemessenen Zeitpunkt innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens tun können.

Und damit bin ich bereits beim Hauptkritikpunkt: Die Zeit, die sich der Bewerber im Lande aufhalten muß, soll von zehn auf 15 Jahre verlängert werden. Mir scheinen selbst zehn Jahre zu lang zu sein, 15 Jahre sind aber auf jeden Fall äußerst problematisch. Das entspricht nicht den Regelungen in anderen europäischen Staaten und steht auch der Integration entgegen.

Menschen, die bei uns leben, die sich hier eine neue Heimat geschaffen haben, sollen in einem angemessenen Zeitraum auch die Staatsbürgerschaft erhalten können. Das dient der Integration. Und umgekehrt bringt eine lange Frist sicher nichts. Sie führt nur zu einer Enttäuschung, und sie kann die Probleme, die es zweifellos zwischen Inländern und Ausländern gibt, nicht lösen.

Es muß innerhalb einiger Jahre doch eigentlich klar sein, ob jemand die Staatsbürgerschaft erwerben will und ob er umgekehrt auch die Voraussetzungen erfüllt. Ich kann mir daher eine Verlängerung auf 15 Jahre nicht vorstellen.


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