Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 29

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Abschließend möchte ich noch sagen, daß wir das Ergebnis des Frauen-Volksbegehrens, zu dem ich mich hier speziell gemeldet habe, sicherlich ernst nehmen werden – unabhängig davon, wie viele Stimmen es bekommt. Wir wünschen uns selbstverständlich, daß es viele sein werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die freiwillige Redezeit betrug 5 Minuten, die tatsächliche 7 Minuten, und die geschäftsordnungsmäßige Redezeit ist 10 Minuten. Daher hatte Frau Abgeordnete Konrad das Recht, bis zu 10 Minuten zu sprechen.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Rosemarie Bauer. Ihr wird die Uhr für 8 Minuten eingestellt. – Bitte.

16.07

Abgeordnete Rosemarie Bauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sollten nicht zulassen, daß auch heute wieder bei diesem brisanten Thema, nämlich Frauen, Frauenanliegen, Frauen-Volksbegehren, eine Diskussion Frauen gegen Frauen stattfindet. Die Einleitung der Frau Abgeordneten Langthaler entsprach geradezu einem Eifersuchtsdrama gegenüber der Frau Bundesministerin. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es gibt einen Wettstreit zwischen den Frauen und den Parteien, wer dieses Frauen-Volksbegehren politisch am meisten für sich vereinnahmen könnte. Ich lehne das ab, denn ich glaube, daß Frauenanliegen viel zu ernst sind, als daß man da wetteifern sollte. Eine Abstimmung über Frauenangelegenheiten während des Abstimmungsvorganges politisch beeinflussen zu wollen, ist aus meiner Sicht und aus meiner Einschätzung demokratischer Vorgänge nicht wünschenswert. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundsätzlich stimmen alle Analysen, die in Richtung Frauen-Volksbegehren angestellt werden. Wir brauchen über die Situation nicht mehr zu reden, sie stimmt leider allzu genau. Auch das Ziel, Diskriminierung zu beseitigen, ist berechtigt, denn es gibt berechtigte Unzufriedenheit. Daß dieses Unbehagen artikuliert wird, ist begrüßenswert, ebenso die Debatte darüber, die diese Dinge sichtbar macht.

Aus unserer Sicht ist es ein wesentliches Anliegen, den Frauen – neben dem Abbau bestehender Ungerechtigkeiten – zu Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu verhelfen und sie dabei zu unterstützen. Daher lautete unsere Frage: Unterstützt dieses Frauen-Volksbegehren von seinen Formulierungen her tatsächlich dieses Ziel?

Die zentrale Forderung dieses Frauen-Volksbegehrens ist ein Punkt, der uns immer wieder erzürnt, etwas, über das wir schon lange reden, nämlich gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Dies ist der dritte Punkt der frühen Frauenbewegung, der bereits vor mehr als 100 Jahren artikuliert wurde. Damals ging es um gleiche Bildungschancen und um das Wahlrecht für Frauen und eben auch um diesen Punkt, nämlich gleicher Lohn für gleiche Arbeit, der bis heute nicht erfüllt ist.

Die nun im Frauen-Volksbegehren vorgeschlagene Lösung habe ich bereits vor Jahren, allerdings nicht in dieser Höhe, vertreten, nämlich einfach die Anhebung der Gehälter für Frauen. Damit wäre das Problem gelöst. Ich gebe zu, daß ich diesbezüglich heute wesentlich gescheiter geworden bin. Denn wenn es auch sehr wünschenswert wäre, die Niedrigsteinkommen anzuheben – wenn nämlich ein Mensch, der den ganzen Tag voll arbeitet, von seinem Einkommen nicht leben kann, dann ist das eine soziale Schande; dazu bekennen wir uns, und dazu bekenne ich mich auch –, glaube ich doch – und das möchte ich hiermit einbringen –, daß noch nie jemand davon gesprochen hat, daß die Beurteilungskriterien für Arbeit im Vergleich zu dem, was Frauen einbringen, nie berücksichtigt werden. In der heutigen Zeit, in der sich der Arbeitsplatz, die Arbeit generell geändert haben, müßte man das einfordern und einklagen. Es wäre auch ein Instrument der Qualifizierung und würde Frauen nicht nur im Bereich von Niedrigeinkommen, sondern auch in vielen anderen Bereichen helfen, in höherqualifizierte Positionen zu kommen. Frauen haben diesbezüglich viel einzubringen. Die Beurteilung der Arbeit nur nach


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