Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 78

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lege Stadler, ist heutzutage absolut fehl am Platz. Sie wissen, daß Minderjährige und Erwachsene – nicht nur jene aus der Schickeria, sondern ganz normale Menschen aus besten Familienverhältnissen – einfach in die Drogenszene abrutschen, ins Elend stürzen, kriminell werden, in Untersuchungshaft landen und schließlich durch die Justiz rechtskräftig verurteilt werden. Nach der Freilassung beginnt dieser Kreislauf von neuem.

Wir bekennen uns zu diesem Suchtmittelgesetz, weil damit Suchtgiftkranken eine Chance gegeben wird. Wir können sie aus diesem teuflischen Kreislauf herausholen. (Ruf bei den Freiheitlichen: Schauen wir uns die Statistiken dann an!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ! Drogensucht kann nicht nur mit dem strafrechtlichen Instrumentarium bekämpft werden. Drogensucht ist eine körperliche und seelische Krankheit mit höchst sozialen Ursachen. (Abg. Mag. Stadler: Die Gesellschaft ist schuld!) Daher wurde – das darf ich hier auch ganz deutlich sagen – der Entwurf dieses Suchtmittelgesetzes völlig zu Recht im Gesundheitsausschuß behandelt, nachdem ihn vorher Beamte des Gesundheitsministeriums und Beamte des Justizministeriums in einer Arbeitsgruppe erstellt haben. Und es wurden dabei die justizpolitischen und sicherheitspolitischen Erfordernisse berücksichtigt.

Damit ich mich hier klar ausdrücke: Das Strafrecht ist nur ein Bestandteil der Drogenbekämpfungsstrategie. Der Schwerpunkt muß weiterhin im Bereich der Prävention und im Bereich der Therapie liegen. Dieser Entwurf, den wir heute beschließen, wird diesen Anforderungen gerecht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei hat auch angeschnitten, wir würden uns zuwenig mit den Problemen der Jugendlichen und der Kinder beschäftigen. Ich stimme grundsätzlich zu, daß dies auch aus unserer Sicht eines der Hauptprobleme darstellt. Auch ich bin der Meinung, daß im schulischen Bereich verstärkt aufgeklärt werden muß. Aber ich bin auch der Meinung, daß junge Menschen nicht kriminalisiert werden sollen. Und daher bekennen wir uns zu diesem Entwurf, den wir heute beschließen.

Wir können uns nicht damit einverstanden erklären, daß beispielsweise in Salzburg – so war es den "Salzburger Nachrichten" vom 25. Oktober zu entnehmen – freiheitliche Landtagsabgeordnete in einer öffentlichen Diskussion verlangt haben, es möge eine Auflistung jener Schulen im Land erfolgen, an denen Drogenmißbrauch vorgekommen ist. Was würde das bedeuten? – Es würde "Drogenschulen" geben, es würden Schulen kriminalisiert werden. Meine Damen und Herren von den Freiheitlichen! Wollen Sie das? – Wir wollen das nicht! (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: "Stürmischer" Applaus von der SPÖ!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf sieht im § 35 – Kollege Fuhrmann ist bereits sehr deutlich darauf eingegangen – auch die Möglichkeit vor, daß Personen, die strafbare Handlungen nach § 27 oder § 30 getätigt haben, unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Neuregelung profitieren können. Auch in diesen Fällen kann die Staatsanwaltschaft die Anzeige vorläufig zurücklegen. Ich bekenne mich vollinhaltlich dazu, denn hier geht es darum, daß gerade die Kleintäter, diejenigen, die aus irgendwelchen sozialen Umständen in die Drogenszene gerutscht sind, nicht kriminalisiert werden. (Abg. Mag. Stadler: Erkläre das einmal den Gendarmeriebeamten, was die dazu sagen!)

Dem gegenüber, meine sehr verehrten Damen und Herren, stehen aus unserer Sicht weiterhin strengste Strafsanktionen gegenüber Drogenhändlern. Eines möchte ich Ihnen schon sagen: Schauen Sie sich im europäischen Vergleich an, wie die anderen Länder Europas Suchtgiftdelikte bestrafen. Wir haben in Österreich die Höchststrafen, und es sei mir gestattet, das hier sehr deutlich hervorzuheben. (Abg. Jung: Das wird nicht gehandhabt!)

Es geht hier darum, daß wir zur wirksamen Bekämpfung der organisierten Kriminalität diese Strafen beibehalten. Um diese jedoch entsprechend bekämpfen zu können, sind weitere justizpolitische Maßnahmen notwendig, und ich bekenne mich dazu. Daher wird es aus meiner Sicht notwendig sein, gerade unter diesem Aspekt die Fragen der neuen Fahndungsmethoden einer endgültigen Klärung und Regelung in diesem Hause zuzuführen.


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