Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 113

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Um das zu verhindern und die Geldwäsche-Richtlinie einzuhalten, haben sich die österreichischen Banken mit der Abgabe der sogenannten Sorgfaltspflichterklärung dazu verpflichtet, daß bei Transaktionen von über 15 000 ECU beziehungsweise, wie jetzt gesagt wird, Euro oder 200 000 S die Identifikation des Inhabers zwingend ist. Denn die EU-Richtlinie zur Verhinderung der Geldwäsche zielt darauf ab, daß jeder Bankkunde, der mit der Bank eine dauernde Geschäftsbeziehung aufnimmt – das heißt, ein Sparkonto im Sinne eines Normalsparbuches, Herr Kollege Firlinger, oder ein anderes Konto oder ein Wertpapierkonto eröffnet –, zu identifizieren ist. Ein- und Auszahlungen auf anonyme Überbringersparbücher in bar dienen dazu, Bargeldbeträge aus Sicherheitsgründen nicht zu Hause aufbewahren zu müssen. Und da auf anonyme Überbringersparbücher nur bar ein- und ausbezahlt werden kann, müßte die Geldwäsche dort bekämpft werden, wo andere Währungen in Schilling eingewechselt werden. Aber das Wechseln von Schillingbeträgen in andere Währungen hat mit dem Überbringersparbuch nichts zu tun.

Bei der sogenannten Sorgfaltspflichterklärung, zu der sich die österreichischen Banken verpflichtet haben, ist zu prüfen, ob jemand Deviseninländer oder -ausländer ist. Die Identifikation von Inländern ist, wenn die Höhe des Sparbetrages mit den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Einzahlers nicht in Einklang zu bringen ist, ebenfalls vorgeschrieben.

Wir sollten nicht so tun, als ob es nur in Österreich die Möglichkeit von anonymen Sparbüchern oder anonymen Transaktionen gäbe. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es die Möglichkeit, anonyme Tafelgeschäfte, also Wertpapierverkäufe am Schalter, bis zu einem Wert von 20 000 DM durchzuführen. In Italien sind Transaktionen unter 130 000 S anonym möglich und nicht legitimierungspflichtig – in Frankreich ebenso. In Belgien gibt es bankeigene Schuldverschreibungen, die gegen Barzahlung erworben werden können.

Das anonyme Überbringersparbuch eignet sich nicht für Geldwäscheabsichten. Daher verteidigen wir die Anonymität so heftig. Wir stellen fest, daß Österreich mit diesem Abschluß, mit dieser Gesetzesbestimmung und dieser Vereinbarung weit mehr getan hat, als die Europäische Union in diesem Bereich fordert. Wir werden seitens der Regierung die Anonymität der österreichischen Überbringersparbücher auf jeden Fall auch in Zukunft verteidigen.

Da würde ich mir wünschen, daß, so wie in anderen Bereichen gefordert, nicht vorauseilender Gehorsam geleistet wird. In vielen anderen Bereichen, wie zum Beispiel im Bereich des Tierschutzes, bei Tiertransportgesetzen, im Bereich des Pflanzenschutzes, wird immer von einer eigenständigen österreichischen Lösung und Haltung gesprochen. Hier, wo es auch eine Möglichkeit dazu gäbe, ist das aus rein politischen Gründen nicht der Fall. Ich wundere mich darüber, daß eine freiheitliche Partei gegen die Bekämpfung der Geldwäsche, nämlich gegen dieses Übereinkommen stimmt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Haidlmayr gemeldet. Sie spricht von ihrem Sitzplatz aus. – Bitte sehr. Redezeit: 2 Minuten.

16.31

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Mein Kollege Van der Bellen hat behauptet, daß das Übereinkommen über die Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten samt Erklärungen im Gesundheitsausschuß diskutiert worden ist. Diese Aussage ist unrichtig! Im Gesundheitsausschuß wurde keine einzige Wortmeldung zu diesem Gesetzestext getätigt. Das wollte ich unbedingt richtiggestellt haben!

16.32

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön.

Eine weitere tatsächliche Berichtigung wird vom Abgeordneten Mag. Firlinger gewünscht. – Bitte, Herr Abgeordneter. Redezeit: 2 Minuten.

16.32

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Abgeordnete Auer hat hier behauptet, ich hätte gesagt, mit dem


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