Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 156

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Die unterzeichneten Abgeordneten verlangen gemäß § 33 Abs. 2 iVm 57a und b GOG die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag.

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Dem Erstredner stehen zur Begründung 10 Minuten Redezeit zur Verfügung, allen weiteren Rednern je 5. Zu Wort gemeldete Mitglieder der Bundesregierung sowie Staatssekretäre sollen nicht länger als 10 Minuten sprechen.

Ich erteile dem Antragsteller, Herrn Abgeordneten Mag. Stadler, das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.34

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben schon beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt die Gründe dargelegt, warum ein Untersuchungsausschuß auch in der "Mykonos"-Causa und in der Causa der verschwundenen Attentäter auf Ghassemlou und die weiteren Opfer aus dem Jahr 1989 einzusetzen wäre. Aber die Problematik ist eine umfassendere, eine größere, weil Österreich unter anderem deswegen zunehmend Terroranschläge zu verzeichnen hat, weil man hier eben terroristische Organisationen, zum Teil noch mit Unterstützung von Parlamentsparteien dieses Hauses, duldet.

Der Herr Leiner schüttelt den Kopf. Er hat nicht gewußt, daß die PKK in Deutschland als terroristische Organisation verboten ist. Da darf man sich nicht wundern, wenn dann Österreich plötzlich zum Betätigungsfeld terroristischer Aktivitäten wird, und da ist es nicht verwunderlich, wenn dann andere Staaten plötzlich ihre Killerkommandos nach Europa schicken, um hier lästige Regimegegner aus dem Weg zu räumen. Das gilt es zu untersuchen, meine Damen und Herren!

Es gilt auch zu untersuchen, welche Parlamentssekretäre welche innigen Verbindungen, welche Parteisekretäre welche innigen Verbindungen und welche Politiker welche innigen Verbindungen zu verschiedenen Organisationen in diesem Land haben, die hier an sich unerwünscht wären. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! In beiden Fällen wird so getan, als ob die Gerichte tätig wären. Die Gerichte sind in Deutschland tätig geworden und haben ein Urteil gesprochen, das an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrigläßt. In Österreich, meine Damen und Herren, wird nur mit der Schutzbehauptung, die Gerichte würden tätig, eine Untersuchung durch das Parlament verhindert, denn wie wir heute dem "Kurier" entnehmen können, sagt Herr Bundesminister Michalek, es gibt überhaupt keine Gerichtsverfahren. Es gibt gar keine Gerichtsverfahren, weil es keine Gerichtsverfahren darüber geben kann, ob man etwa den Behörden Fehlverhalten vorwerfen kann, und weil es keine Gerichtsverfahren gegen die Täter gibt, solange der Iran die mutmaßlichen Attentäter nicht ausliefert.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Und jetzt redet die Koalition von einem Gerichtsverfahren, das es laut Auskunft des Justizministers gar nicht gibt. (Zwischenruf des Abg. Leikam. ) Ja, Herr Kollege Leikam, haben Sie den heutigen "Kurier" noch nicht gelesen? Sie sollten einmal schauen, was Ihr Minister da sagt. Ich darf Ihnen zitieren. Der Herr Bundesminister sagt: Daß auf diesem Weg Licht ins Dunkel der Affäre gebracht werden kann, ist allerdings so gut wie auszuschließen. – Laut Auskunft von Justizminister Michalek gibt es keine gerichtlichen Erhebungen über ein Fehlverhalten der Behörden, und einen Prozeß über die eigentliche Tat gäbe es nur, wenn der Iran die drei Verdächtigen ausliefert. Teheran weigert sich aber beharrlich, meine Damen und Herren. (Abg. Dr. Haider: Unerhört ist das!)

Es gibt nie ein Gerichtsverfahren! Und dem Hohen Haus wird erklärt, die Gerichte sind am Zug, daher soll das Parlament warten, bis die Gerichte eine Ermittlung durchgeführt haben, die es nie


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