Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 99

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Dieser Fragebogen, den Sie zitiert haben – ich kenne ihn nicht (Zwischenrufe beim Liberalen Forum) –, ist gesetzwidrig. Es gibt aus dem Jahr 1995 einen Bescheid des Innenministeriums an die Landesregierung des Burgenlandes. Wenn dieser nicht eingehalten wird, dann bin ich der erste, der mit Ihnen gemeinsam dagegen vorgeht. Und ein Fragebogen, der gesetzwidrig weitergegeben wird, ist für Rasterfahndungen nicht zu verwenden, weil wir keine Verrasterung mit Daten vornehmen dürfen, die gesetzwidrig erhoben wurden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Weiters haben Sie in diesem Zusammenhang die Lokale für Homosexuelle angeschnitten und gemeint, daß die österreichische Exekutive diese Lokale für Homosexuelle betritt und erkennungsdienstliche Maßnahmen setzen würde. Das geht nicht so einfach, wie Sie das hier blauäugig dargestellt haben, Frau Abgeordnete.

Was heißt "erkennungsdienstlich" – ich habe es mir herausschreiben lassen –: Erkennungsdienstliche Maßnahmen sind technische Verfahren zur Feststellung von Merkmalen eines Menschen. (Abg. Dr. Schmidt: Richtig!) Also zum Beispiel Fingerabdrücke, dazu muß jemand etwas getan haben, denn man kann nicht so leicht von jemandem Fingerabdrücke machen. – Ich meine daher, daß da sehr bewußt Dinge in den Raum gestellt werden, die nicht stimmen. (Abg. Dr. Kier: Photografieren ist das auch! Auch ein Photo ist das! – Abg. Dr. Schmidt: Photos von Demonstrationen fallen darunter!)

Für mich ist es wichtig, daß es da keinesfalls um die Beeinträchtigung von bürgerlichen Grundwerten oder um das Herumstöbern in Datenbeständen oder gar im Privatleben von Österreicherinnen und Österreichern geht. Das wollen wir nicht haben, dagegen wenden wir uns, und dazu dient es auch nicht. (Abg. Dr. Schmidt: Warum regeln Sie es dann so?) All jene Maßnahmen, die wir gesetzt haben, dienen ausschließlich der Bekämpfung von Kriminalität im Bereich des Terrorismus, des Suchtgifthandels und des Menschenhandels. (Abg. Dr. Kier: Was heißt "gesetzt haben"?)

Ich kann Ihnen sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir haben diese Bedenken wirklich sehr ernst genommen – es ist das ja schon erwähnt worden –, beispielsweise jene hinsichtlich des besonderen Rechtsschutzes, indem wir einen Rechtsschutzbeauftragten vorgesehen haben.

Zweitens zum Schutz der Berufsgeheimnisträger – es ist ja nicht so, wie es Abgeordneter Ofner dargestellt hat, daß bei Rechtsanwälten und bei anderen nach Belieben gelauscht werden kann. Es ist klar festgestellt, wer die Berufsgeheimnisträger sind, und bei diesen kann man nur dann lauschen, wenn die Tat wirklich nicht anders aufzuklären und dieser Berufsgeheimnisträger selbst verdächtig ist. Wenn eine verdächtige Person zu ihm kommt, er selbst aber nicht verdächtig ist, kann nicht gelauscht werden – das sollte man auch klar sagen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Graf und Dr. Ofner. )

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns auch bei der Rasterfahndung, beim automationsunterstützten Datenabgleich sehr bemüht. Diesen Datenabgleich machen wir schon seit vielen Jahren, jedoch unter schwierigen Bedingungen, mit hohem Personeneinsatz, mit vielen Stunden Arbeit, und nun wollen wir das automationsunterstützt durchführen. Dieser Datenabgleich dient dazu, daß man leichter auf einen möglichen Schwerverbrecher, auf einen Täter kommen kann. (Abg. Dr. Kier: Sie sollten das Datenschutzgesetz lesen!)

Es ist klargestellt, daß es bei diesem Datenabgleich zu keinem Zugriff auf private Daten kommt. Ich halte es für sehr wichtig, daß wir das geändert haben. Die von Ihnen zitierten Organe "Zukunft" und "Aula" können in diesem Zusammenhang nicht verwendet werden, weil klar festgelegt ist, daß Daten über die politische Einstellung, über die religiöse Einstellung, über die Herkunft und über die sexuelle Orientierung nicht verwendet werden dürfen.

Ich könnte die Aufzählung, wie wir auf die Bedürfnisse der Gegner eingegangen sind, beliebig fortsetzen. Ich denke zum Beispiel nur daran, daß wir den Geheimnisschutz sehr ernst nehmen werden, daß wir eine zeitliche Befristung der Bewilligung einführen und das Gesetz befristet einführen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite