Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 119

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Zur Frage 23:

Die der Wirtschaftskammer Österreich für die Außenwirtschaftsförderung zur Verfügung stehenden Mittel sind durch die mit dem Wegfall des Ausfuhrförderungsbeitrages im Zuge des EU-Beitritts notwendige Umstellung der Finanzierung von 2,4 auf 1,6 Milliarden Schilling zurückgegangen. Dieser Rückgang um ein Drittel hat im Förderungsbereich notwendigerweise zu Kürzungen führen müssen. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden von der Wirtschaftskammer weiterhin gezielt für die Aufrechterhaltung der Außenwirtschaftsorganisation und die Unterstützung der Exportwirtschaft eingesetzt.

Seit der Umstellung der Finanzierung gehen die Zahlen der Pensionsverpflichtungen der Wirtschaftskammer nicht mehr zu Lasten des Haushaltsbudgets, sondern werden aus Pensionsrückstellungen finanziert, die die Wirtschaftskammer Österreich im Sinne eines ordentlichen Kaufmannes dotiert hat, um zukünftigen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Titel nachkommen zu können. (Abg. Haigermoser: Da mußt du den Kontrollamtsbericht anschauen, lieber Freund! – Das war nicht sein Freund, der ihm das aufgeschrieben hat!)

Zur Frage 24:

Die proporzmäßige Aufteilung der Funktionen ist nicht beabsichtigt.

Zur Frage 25:

Die institutionelle Einbindung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen in wesentliche Bereiche der Wirtschaftspolitik ist freilich ein bewährtes Prinzip, von dem auch in Zukunft nicht vollständig abgegangen werden soll. Im übrigen verweise ich auf die Antwort zur Frage 24.

Zur Frage 26:

Die fünf Punkte für Klarheit, Offenheit und Kontrolle richten sich an jene Unternehmen, in denen Bund, Länder und Gemeinden einen bestimmenden Einfluß haben. Es geht der Bundesregierung dabei um die transparente und objektivierte Auswahl von Führungskräften. Die öffentliche Ausschreibung von Vorstandspositionen ist ein wichtiges Element dieser fünf Punkte.

Konkret zur Oesterreichischen Nationalbank: Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage obliegt die Bestellung der Direktoren der Oesterreichischen Nationalbank ausschließlich dem Generalrat der Oesterreichischen Nationalbank. Nach einer gemäß Ausschreibungsgesetz 1982 erforderlichen öffentlichen Ausschreibung dieser Funktionen ist die Ernennung der neuen Mitglieder des Direktoriums am 26. Juni 1997 vom Generalrat einstimmig beschlossen worden. Durch dieses Verfahren ist eine objektive Auswahl gewährleistet.

Die Vorstandsposten der P.S.K. AG wurden ebenfalls ausgeschrieben. Die Entscheidung über die Zusammensetzung des Vorstandes hat der Aufsichtsrat der P.S.K. AG getroffen. Die Vorstandsentscheidungen sind von den Organen der Gesellschaft zu verantworten. Die Vorstandsbestellung bei der ÖBB wurde nach Durchführung einer Ausschreibung vom Aufsichtsrat getroffen. ÖKB und CA sind Unternehmen, die nicht dem bestimmenden Einfluß der öffentlichen Hand unterliegen. Die Bestellungen fallen somit nicht unter die Bestimmung des Ausschreibungsgesetzes.

Zu den Fragen 27 und 28:

Österreichische Exporteure erhalten über Antrag Garantien für Exportgeschäfte und bei Bedarf eine Refinanzierung ihrer Hausbanken. Von einer Verstaatlichung des Risikos kann dabei keine Rede sein. (Abg. Haigermoser: Das ist ja starker Tobak!) Darüber hinaus ist das österreichische Exportförderungsverfahren ein äußerst wirksames und wettbewerbsfähiges Instrument, das viele Exporte erst ermöglicht.


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