Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 42

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Ich bin nach Überlegungen und Diskussionen in meiner Fraktion zu dem Schluß gekommen, daß diese Vorlage nicht die Erwartungen erfüllt, die auch wir in die Initiative des Herrn Bundeskanzlers gesetzt haben und die nach dem tragischen Tod des Herrn Dr. Praschak als eine Konsequenz, die man der Öffentlichkeit präsentieren kann, auch gerechtfertigt wären.

Für mich sind folgende Punkte unverständlicherweise nicht umgesetzt beziehungsweise so vage formuliert, daß wir unsere Zustimmung nicht geben können:

Der erste Punkt ist die Frage: Warum konnte man sich in Anbetracht der heftigen Kritik, die es in der Öffentlichkeit gibt, nicht dazu durchringen, etwas zu schaffen, was tatsächlich eine effiziente Gültigkeit hat? So gibt es jetzt etwa den Passus, daß die Landesgesetzgebung befugt ist, in ihren Bereichen etwas zu schaffen. Sie ist zwar befugt, aber niemand kontrolliert, ob sie es tut oder nicht. Diese Unsitten, die es gibt, werden also unter Umständen fortgeführt, allerdings ohne daß der Bundesgesetzgeber künftig die Möglichkeit hat, einzugreifen. – Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt betrifft die von Herrn Dr. Jarolim angesprochenen sogenannten Musterverträge; im Gesetz heißen sie jetzt Vertragsschablonen. In diesem Zusammenhang hat der Herr Bundeskanzler davon gesprochen, daß man nach internationalen, aber auch nationalen Branchenvergleichen marktgerechte Bezüge verpflichtend festlegen werde. Davon ist im Gesetz überhaupt keine Rede mehr, und auch die Transparenz ist nicht gegeben, weil diese Vertragsschablonen nicht bekanntgemacht werden. Diese Musterverträge sind interessant, aber wie erfährt die Öffentlichkeit, wie sie aussehen? – Ich meine, es werden sehr viele Dinge in der "Wiener Zeitung" veröffentlicht, Geburtstagsgratulationen und alle möglichen Sachen, aber für so wesentliche Dinge wie diese Vertragsschablonen gibt es keine Veröffentlichungspflicht. – Das ist ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt.

Auch die Frage der marktgerechten Bezüge ist im vorliegenden Gesetz nicht in der Form, wie in dem Fünf-Punkte-Papier vom Herrn Bundeskanzler angekündigt, umgesetzt worden.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, darum geht es ja! Das ist nämlich genau der Punkt, der die Öffentlichkeit am meisten interessiert. Die Öffentlichkeit interessiert vor allem, was für welche Leistung verdient wird. Die Frage der Transparenz ist es ja, die die öffentliche Diskussion anleitet, und dieses Gesetz wird, auch wenn es einen guten Kern hat, dem Anspruch vermehrter Transparenz nicht gerecht, und deshalb können wir diesem Gesetz unsere Zustimmung nicht geben. (Beifall bei den Grünen.)

13.41

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Haider zu Wort gemeldet. Ich mache auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung aufmerksam. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.41

Abgeordneter Dr. Jörg Haider (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Stoisits hat behauptet, es ergebe sich ein Widerspruch zwischen unseren richtigen Forderungen und dem Handeln dort, wo wir tatsächlich handeln könnten, wie etwa in Kärnten. – Diese Behauptung ist unrichtig! Es gab nur ein einziges Mal einen freiheitlichen Personalreferenten auf Ebene einer Landesregierung, und zwar war von 1989 bis 1990: Das war ich persönlich. Und als Landeshauptmann und Personalreferent habe ich das Objektivierungsgesetz im Landtag und in der Landesregierung initiiert und umgesetzt, was dazu geführt hat, daß es das erste Mal keine Dreiervorschläge mehr gegeben hat, sondern verbindliche Ergebnisse der Objektivierungskommission beziehungsweise eine erstmalige Bestellung von Bezirkshauptleuten, die keine parteipolitische Bindung hatten, daß es Beamte auf Zeit gegeben hat, wie etwa Primarärzte, die auf fünf Jahre befristet bestellt worden sind (Abg. Öllinger : Das ist nicht das Thema!) , und daß ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Dr. Haider! Die tatsächliche Berichtigung hat sich auf die Behauptung der Existenz eines Paktes zu beziehen.


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