Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 43

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Abgeordneter Dr. Jörg Haider (fortsetzend): Herr Präsident! Sie dürften den Ausführungen der Frau Abgeordneten nicht zugehört haben! Sie hat nicht von einem "Pakt" gesprochen, sondern vom tatsächlichen Handeln. Ich korrigiere: Tatsächliches Handeln der Freiheitlichen in der Zeit der Verantwortung eines freiheitlichen Landeshauptmannes hat zu einem Objektivierungsgesetz, zu Beamten auf Zeit, zur Bindung des Personalreferenten an die Ergebnisse der Objektivierungskommission und zur Beseitigung der politischen Willkür und der Parteibuchwirtschaft geführt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.42

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte, mir das Protokoll der Rede der Frau Abgeordneten Stoisits zu beschaffen.

Zu Wort gemeldet ist als nächste Frau Abgeordnete Mag. Cordula Frieser. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.43

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die Österreichische Volkspartei wird dem Stellenbesetzungsgesetz ihre Zustimmung erteilen. (Ruf bei den Freiheitlichen: Wider Erwarten!) Wider Erwarten? (Abg. Dr. Graf: Wider Erwarten!)

Wie einige meiner Vorredner schon erwähnt haben, bringt dieses Gesetz natürlich mehr Transparenz gegenüber dem auch schon erwähnten Gesetz aus dem Jahre 1982. Es bringt mehr Transparenz in bezug auf die Person, die bestellt werden soll, es bringt mehr Transparenz in bezug auf die entscheidenden Personen, nämlich diejenigen Personen, die die Funktionen besetzen, und es bringt natürlich auch mehr Transparenz in bezug auf die finanziellen Auswirkungen. Insofern ist mit diesem Gesetz auf jeden Fall ein wesentlicher Schritt gesetzt worden.

Ich möchte aber auch daran erinnern, daß wir schon davor für Transparenz gesorgt haben. So gibt es beispielsweise den Einkommensbericht des Rechnungshofes, in dem die Bezüge der staatsnahen Betriebe sehr wohl offengelegt werden, und wir haben vor kurzem auch im Bezügebegrenzungsgesetz vorgesehen, daß eine Liste aller Bezüge in staatsnahen Unternehmungen, die über 80 000 S betragen, für das Jahr 1998 und 1999 veröffentlicht wird.

Ein völlig neuer Auftrag im Stellenbesetzungsgesetz ist die sogenannte Vertragsschablone; das wurde auch schon erörtert. Frau Kollegin Stoisits, ich teile Ihre Bedenken nicht. Es ist meiner Ansicht nach kein Mangel, daß diese Musterverträge nicht in ihrer vollen Länge veröffentlicht werden müssen. Stellen Sie sich vor, man müßte so einen Dienstvertrag, der oft über zehn Seiten geht, in einer Tageszeitung oder in der "Wiener Zeitung" veröffentlichen! Ich meine, das wäre zu umfangreich. Außerdem glaube ich, daß die Öffentlichkeit ausschließlich die Bezugshöhe und zusätzliche Abgeltungen wie Abfertigungen beziehungsweise die Höhe einer eventuellen Pension interessiert.

Ich möchte aber abschließend doch festhalten, daß es wohl einzigartig ist, daß wir in Österreich Vorgangsweisen, die in allen anderen Industriestaaten selbstverständlich sind, gesetzlich regeln müssen.

Ich wiederhole nochmals, daß wir diesem Gesetz unsere Zustimmung erteilen werden, meine aber, daß es letztendlich nicht nur auf die Gesetze ankommt, sondern auf die Personen, die dann diese Gesetze auszuführen haben. (Beifall bei der ÖVP.)

13.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Er hat das Wort.

13.46

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Nach diesen eher lustlos vorgetragenen Verteidigungsreden von Abgeordneten der Regierungsparteien doch ein paar kritische Anmerkungen zu diesem Gesetz. Ich möchte an die Adresse des


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