Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 74

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den; darauf möchte ich gar nicht eingehen. Die einzige Möglichkeit ist eine rasche Regionalisierung.

Ich möchte hier noch einmal deponieren: Die erste Stelle in Tirol kann nur der Anfang sein! Wir erwarten uns, daß 1999 mindestens zwei weitere Stellen der Gleichbehandlungsanwaltschaft eingerichtet werden, denn das ist dringend notwendig. Diese Erwartung haben wir, und das sollte, wie ich meine, auch als Ergebnis der gemeinsamen Beratungen der nächsten Wochen und Monate klar als Mehrheitswille hervorgehen.

Der zweite Bereich, der mir sehr wichtig ist und den ich noch tangieren möchte, ist die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Die kleine Novelle sieht dazu auch nur eine kleine Änderung vor. Ich möchte aber noch einmal betonen, daß es dringend notwendig ist, entsprechende Regelungen zu treffen, vor allem was den Kündigungsschutz und auch die Verlagerung der Beweislast hin zur Glaubhaftmachung betrifft. Das sind zwei Bereiche, die – das erkennt man, wenn man diesen Bericht liest – so wichtig sind, daß wir nicht länger darauf warten sollten.

Sollte eine große Novelle wieder so lange Zeit in Anspruch nehmen, weil es sich dabei um ein komplexes legistisches Werk handelt, dann plädiere ich dafür, daß eines der Ergebnisse unserer Beratungen im Unterausschuß sein sollte, im Frühjahr eine Novelle vorzulegen und in Begutachtung zu geben, die diese Punkte herausgreift. Die sexuelle Belästigung ist ein Umstand, der zum Himmel schreit! Ich möchte das jetzt nicht näher ausführen, weil das Thema heute nicht im Mittelpunkt steht, aber Sie wissen davon, weil wir seit Jahren darüber reden. Zum Glück werden immer mehr Frauen durch die öffentliche Debatte dazu ermutigt, mit Beschwerden zur Gleichbehandlungsanwältin zu kommen, den Umstand zu benennen und zu definieren. Besonders wichtig ist, daß sie zur Anwältin kommen, bevor sie gekündigt werden beziehungsweise bevor Schritte gesetzt werden, vor allem seitens des Arbeitgebers, die unwiderruflich sind.

Es ist nach wie vor so, daß bei sexueller Belästigung der Großteil der Arbeitsverhältnisse früher oder später mit der Auflösung des Dienstverhältnisses zum Schaden des Opfers, nämlich der Frau, endet. Das ist ein Umstand, den wir nicht Jahr für Jahr beim Studium des Berichtes einfach nur zur Kenntnis nehmen dürfen, sondern einer, der dringend einer Regelung bedarf, etwa durch eine weitere Novelle dieses Gleichbehandlungsgesetzes.

Ein Ergebnis haben die Beratungen im Zuge des Frauen-Volksbegehrens bereits gezeigt: daß auch bei der Vergabe angesetzt werden sollte und dringender Handlungsbedarf besteht, weil Bestimmungen, die an und für sich im Gleichbehandlungsgesetz enthalten sind, wie etwa die Beachtung des Gleichbehandlungsgesetzes auch bei der öffentlichen Vergabe und bei Förderungen, nicht eingehalten werden. Dies ist möglich, weil es keine abrufbare Berichtspflicht gibt. Allein dieser kleine Punkt bezüglich der Berichtspflicht für Betriebe, vor allem wenn es um Förderungen und Vergaben geht, bedarf einer ganz dringenden Novellierung.

Ich möchte hier gar nicht alles aufzählen, ich denke, es war höchst an der Zeit, daß es zu dieser kleinen Novelle gekommen ist, aber das kann nicht alles sein. Wir warten, wie gesagt, bis März die Ergebnisse der Beratungen ab. Wir hoffen, daß wir Anträge vorlegen können, die von mehreren Fraktionen unterstützt werden, sonst werden wir allein noch vor dem Sommer entsprechende Anträge einbringen. (Beifall bei den Grünen.)

13.20

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosemarie Bauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

13.20

Abgeordnete Rosemarie Bauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundsätzlich geht es – das haben meine Vorrednerinnen schon festgestellt – um zwei Dinge: zum einen um eine Satzeinfügung und Präzisierung im Gleichbehandlungsgesetz, und zwar betreffend die sexuelle Belästigung durch Dritte. Das ist eine Änderung, die wir sehr begrüßen und die einfach aufgrund praktischer Fälle zur Notwendigkeit geworden ist. Der zweite wesentliche Punkt, der heute hier zur Verhandlung steht, ist die Ermächti


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