Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / 199

des Rechnungshofes geübt, als sehr deutlich zum Ausdruck gekommen ist, daß man sich den Empfehlungen des Rechnungshofes nicht anschließen könne. Das ist für den Rechnungshof nichts Neues. Es kommt immer wieder vor, daß seine Empfehlungen nicht oder doch nicht sogleich aufgegriffen werden. Er stellt allerdings auch öfter fest, daß seine Empfehlungen im Moment keine Mehrheit finden, daß sich aber im Laufe der Zeit dann doch eine höhere Einsicht durchsetzt und die Empfehlungen umgesetzt werden.

Was mich aber im Zusammenhang mit den Empfehlungen des Rechnungshofes zur Schulbuchaktion veranlaßt, Näheres auszuführen, ist der Umstand, daß dem Rechnungshof mehr oder weniger die Legitimation zur Kritik am derzeitigen System beziehungsweise die Legitimation zur Erstellung neuer Empfehlungen abgesprochen wurde.

Ich möchte einmal grundsätzlich darauf verweisen, daß – und das kommt im Bericht sehr deutlich zum Ausdruck – hinsichtlich der Tatsache, daß die Schulbuchaktion von allen politischen Fraktionen befürwortet wird, kein Zweifel aufkommen darf und soll und daß sie auch der Rechnungshof nie in Frage gestellt hat. Was er aber festgestellt hat, ist, daß sich gegenüber dem Zeitpunkt, zu welchem die Schulbuchaktion eingeführt wurde, die Rahmenbedingungen doch nicht unwesentlich verändert haben. Beispiele dafür: die höhere Schulautonomie, die es damals nicht gab, oder aber auch das Verfahren, das sich wesentlich aufwendiger gestaltet beziehungsweise mit fortschreitender Zeit gestaltet hat als ursprünglich, und ähnliches mehr.

Angesichts der Änderung der Rahmenbedingungen und auch der Tatsache, daß alle Aktivitäten des Staates unter den Vorgaben des Sparpakets stehen – darüber muß man sich im klaren sein – hat der Rechnungshof Überlegungen angestellt, wie man eine kostengünstigere Lösung anpeilen könnte. Dem Rechnungshof war durchaus klar, daß gerade im Zusammenhang mit der Schulbuchaktion eigentlich schon alle Positionen irgendwie politisch besetzt sind und daß es daher natürlich nicht ungefährlich ist, wenn der Rechnungshof sich die eine oder andere Position zu eigen macht oder vielleicht eine Position einnimmt, die danach politisch besetzt werden könnte.

Er hat daher, soweit es um Alternativen gegangen ist, mit der nötigen Vorsicht seine Vorschläge eingebracht, und schon die Diktion des Rechnungshofes in diesem Zusammenhang ist eine äußerst vorsichtige. Sie lautet: Man soll das Verfahren für die Versorgung der Schüler mit Unterrichtsmitteln überdenken.

Es wurde diesbezüglich vom Rechnungshof auch die mittelfristige Umstellung von Sach- auf Geldleistungen in Erwägung gezogen. Darüber hinaus hat der Rechnungshof bei dieser von ihm angeregten mittelfristigen Umstellung von Sach- auf Geldleistungen die Vor- und Nachteile, wie er sie gesehen hat, aufgelistet, um nicht den Eindruck entstehen zu lassen, er wolle dabei eine Schwarzweißmalerei entwickeln. Er hat sieben Vorteile und fünf Nachteile aufgelistet.

In Anbetracht dieser zwölf Argumente – teils für, teils gegen die von ihm vorgenommene Anregung – scheint es mir nicht ganz zulässig zu sein, ein einziges Argument, nämlich ein Kontraargument, herauszugreifen und damit die Vorstellungen des Rechnungshofes zu konterkarieren. Das ist eine Vorgangsweise, die mir nicht adäquat erscheint, vor allem nicht im Hinblick auf die objektive Darstellung des Rechnungshofes, der ja selbst Vor- und Nachteile aufgelistet hat. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Frau Abgeordnete Silhavy! Natürlich steht es Ihnen frei, eine Gewichtung vorzunehmen. Das ist ganz klar. Selbstverständlich! (Rufe bei der SPÖ: Das ist aber sehr großzügig!) Aber ich glaube nur, daß es für den Rechnungshof nicht angehen kann, daß er eine solche Gewichtung dann mitvollziehen muß. Ich hoffe, daß ich Sie in diesem Zusammenhang nicht falsch verstanden habe.

Wir stehen sowohl zu den von uns aufgezeigten Vorteilen als auch zu den Nachteilen und meinen, ein Überdenken der Situation könnte Platz greifen.

Frau Abgeordnete, Sie haben des weiteren ausgeführt, daß der Rechnungshof die Einhaltung der politischen Vorgaben zu überprüfen hat. Das ist richtig, da gehe ich mit Ihnen völlig konform.


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