Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 118

In einem zweiten Schritt wird ein Kulturabkommen zwischen Österreich und Slowenien angestrebt, um speziell die Rechte der Altösterreicher in einem Vertrag zu verankern und auch die Anerkennung dieser altösterreichischen Minderheit in Slowenien zu erreichen.

Der dritte Schritt ist die Einbindung Sloweniens in eine gesamteuropäische Rechtsordnung mit allen Grundrechten. Denn es ist ein Faktum, daß unter der Voraussetzung, daß die Amsterdamer Verträge Geltung haben, AVNOJ-Beschlüsse und auch die Beneš-Dekrete nicht haltbar sind. Damit ist den Heimatvertriebenen am meisten gedient. Ihre Alternative ist kein Beitritt und damit, wenn man so will, die Beibehaltung und Fortschreibung des gegenwärtigen Zustandes. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schieder.)

17.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizekanzler Dr. Schüssel. – Bitte.

17.06

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Ich will nur zwei tatsächliche Feststellungen treffen:

Zum ersten hat Abgeordneter Haider behauptet, ich hätte gesagt, Menschenrechte seien bilateral zu diskutieren. (Abg. Schieder: Genau das Gegenteil!) Ich habe ausdrücklich genau das Gegenteil gesagt, nämlich: Menschenrechte sind universell! (Abg. Schieder: Richtig!) Das habe ich hier ausdrücklich – im Protokoll nachzulesen – gesagt. Ich bitte daher von diesen Unterstellungen Abstand zu nehmen.

Zur zweiten Unterstellung, ich hätte etwas zitiert, was es nicht gibt, kann ich Ihnen sagen, daß ich hier ein Gutachten mit der Unterschrift von Universitätsprofessor Zemanek vom 29. September habe. Peinlich, peinlich, Dr. Haider! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Haider: Er sagt, er hat es nicht! Dürfen wir es lesen?)

17.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Jung. Restliche Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

17.07

Abgeordneter Wolfgang Jung (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Minister, wir sind sehr neugierig, wie dieses Gutachten tatsächlich ausschauen wird. (Rufe bei den Freiheitlichen: Herzeigen, Herzeigen!) Wir werden auf diesem Thema beharren, das verspreche ich Ihnen!

Eingangs möchte ich folgenden Antrag zur Verlesung bringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf, Scheibner, Dr. Kurzmann und Kollegen betreffend EU-Beitrittsbedingungen für die Tschechische Republik und Slowenien

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, im Zuge der EU-Beitrittsverhandlungen Sloweniens und der Tschechischen Republik sicherzustellen, daß die derzeit in diesen Staaten bestehenden menschen- und völkerrechtswidrigen AVNOJ-Bestimmungen beziehungsweise Beneš-Dekrete aufgehoben werden und die Altösterreicher deutscher Muttersprache als Volksgruppen anerkannt und ihnen als solche entsprechende Rechte gewährt werden. Andernfalls hat die Bundesregierung ihre Zustimmung zum Abschluß der EU-Beitrittsverhandlungen mit diesen Staaten zu verwehren."

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Meine Damen und Herren! Wir werden dafür namentliche Abstimmung beantragen!


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