Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 55

unsolidarisch und ist auch nicht sinnvoll. (Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Man müßte eine entsprechende Verfassungsänderung durchführen, möchte man das. Natürlich kann man darüber diskutieren, das ist gar keine Frage.

Drittens: Nur wenn staatliche Macht auf verschiedene Organe aufgeteilt wird – und eben auch auf die Interessenvertretungen, auf die Selbstverwaltungskörper –, kann man von Freiheit und auch entsprechender Individualität sprechen.

Viertens: All das, was ich bisher gesagt habe, beruht natürlich nur auf dem Idealtypus. Ich weiß schon, daß im System der wirtschaftlichen und beruflichen Selbstverwaltung manches korrekturbedürftig und vieles verbesserungsfähig wäre. Worum es mir hier geht, ist, einmal darauf hinzuweisen, daß diese Strukturen in unserem Staat unbedingt notwendig sind, damit mehr Freiheit vom Staat und auch eine entsprechende Gewaltentrennung vorhanden sind. Im System aber sind Verbesserungen sinnvoll und sogar notwendig. Bei diesem Gesetz wurden Verbesserungen und Korrekturen durchgeführt. Lassen Sie mich aber trotzdem beispielhaft einige mir wichtig erscheinende Aspekte nennen, um deren Verbesserung es gehen müßte.

Erstens: Die Transparenz der Willensbildung im Prozeß des Interessenausgleiches ist gewiß verbesserungsfähig.

Zweitens: Die demokratische Rückkoppelung der Organe an die Basis – Stichwort: Direktwahl der Spitzenfunktionäre, Abberufungsmöglichkeiten – könnte sicher ausgebaut werden.

Drittens: Auch vermisse ich Kontrollmöglichkeiten innerhalb der Selbstverwaltung gegenüber den Spitzenorganen, also etwa der Vollversammlung oder von ihr eingesetzten Ausschüssen gegenüber dem Vorstand oder dem Präsidium.

Ich bin aber davon überzeugt, daß diese Kammerreform bestens gelungen ist. Es wurden viele Aspekte berücksichtigt. So wurde eine klare Definition der wichtigsten Aufgaben hinsichtlich des Verbandszweckes vorgenommen, die Tätigkeiten hinsichtlich ihrer Funktionalität überprüft, nicht mehr zeitgemäße und funktionale Tätigkeitsfelder, die überholt waren, wurden abgegeben und damit überdehnte Strukturen entlastet. Ich bin überzeugt davon , daß dieses Gesetz sehr gut ist.

Abschließend möchte ich noch folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat, Dr. Ilse Mertel, Dr. Günther Leiner, Mag. Walter Guggenberger und Kollegen betreffend Überprüfung von Meldungen gemäß § 54 Ärztegesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ersucht, in Gesprächen mit den Jugendwohlfahrtsträgern darauf hinzuwirken, daß zur Feststellung des Zustandekommens der von einem Arzt im Sinne des § 54 Abs. 4 Ärztegesetz angezeigten Verletzungen konkrete Überprüfungen vorgenommen werden, um den Sachverhalt zu verifizieren und um die Frage zu klären, ob im Interesse des Kindes eine Anzeige zu erstatten ist.

*****

(Beifall bei der ÖVP.)

11.30

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist geschäftsordnungsgemäß überreicht, ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung mit einbezogen.

Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Motter. – Bitte.


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