Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 56

11.30

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Leiner! Darf ich Sie ganz kurz stören? (Abg. Dr. Leiner spricht mit Abg. Gaugg.) Herr Kollege Dr. Leiner! Ich würde nämlich ganz gerne auf Ihre Äußerungen eingehen, die Sie zu Beginn Ihrer Rede gemacht haben. Ich gestehe Ihnen zu, daß das Mehrheitsprinzip in einer Demokratie das Sagen hat, aber ich glaube, auch Meinungsfreiheit ist gestattet. Ich glaube auch, daß Sie hier mit mir – wie in vielen Dingen – konform gehen. Das wollte ich Ihnen nur zu Beginn meiner Ausführungen sagen, denn es kam so heraus: Die Mehrheit hat es so beschlossen, und die übrigen haben das zu "essen". – Ich meine, so sollte man eine gute Rede, wie Sie sie gehalten haben, nicht beginnen.

Meine Damen und Herren! Ich möchte nochmals im Detail auf den Abänderungsantrag, den meine Kollegin Dr. Gredler eingebracht hat, eingehen. Wie bekannt, bekam mein Antrag, der das Werbeverbot für Ärzte und Ärztinnen zum Gegenstand hatte, im Ausschuß leider keine Mehrheit. Ebendiesen Antrag haben wir heute in unserem Paket der Änderungen wieder eingebracht, und ich möchte ihn erneut zur Debatte stellen. Wir sind nämlich der Meinung, daß Schutzbestimmungen, die eine Werbung ausschließen, veraltet sind, denn diese Schutzbestimmungen verhindern einerseits, daß Patienten über Ausbildung und Zusatzqualifikationen der Ärzte informiert werden können, die für eine bewußte Entscheidung der Patienten notwendig sind. Das heißt im Klartext: Patienten werden durch die Tatsache, daß Ärzte nicht informieren dürfen, entmündigt. Wir haben heute die Gelegenheit, auch wenn es sich um ein Ärztegesetz handelt – und ich stehe dazu, daß die Ärzte Gesetze brauchen –, daß auch die Patienten in irgendeiner Weise zur Sprache kommen und berücksichtigt werden.

Diese Schutzbestimmungen verhindern weiters, daß Ärzte – und vor allem die ohnehin durch gesetzliche Bestimmungen massiv benachteiligten Wahlärzte – auf ihre Befähigung, ihre Ausbildung, ihre Erfahrung und unter Umständen auch auf patientenfreundlichere Ordinationszeiten nicht hinweisen können. Ich erinnere mich, daß die Frau Ministerin in ihren letzten Aussagen in der Öffentlichkeit ganz klar darauf hingewiesen hat, daß sich auch die Ärzte überlegen sollten, ob sie nicht ihre Ordinationszeiten einer moderneren Zeit anpassen sollten.

Was für mich auch nicht einsehbar ist, ist die Tatsache, daß die sogenannten Gesundheitsberater wie Veranstalter diverser Seminare, Parapsychologen und so weiter ohne weiteres für ihre Serviceleistungen werben dürfen. Das heißt, Nichtärzte in medizinischen Berufen unterliegen keinem Werbeverbot, Psychologen und Psychotherapeuten – ebenfalls äußerst sensible Bereiche – dürfen selbstverständlich weder unsachlich noch unwahr werben, und der Passus "das Standesansehen beeinträchtigend" ist im jeweiligen Gesetzestext wie bei den Ärzten nicht vorgesehen. Meine Schlußfolgerung daraus ist, daß das Argument der sensiblen Berufsgruppe, im Zusammenhang mit dem Werbeverbot für Ärzte gerne vorgebracht, nicht haltbar ist.

Ebenso ist es ein Faktum, daß ein kürzlich ergangenes OGH-Erkenntnis unsere Forderung unterstützt, das in eine Änderung der bestehenden Gesetzeslage münden sollte. Wenn nämlich ein Fall bis zum Obersten Gerichtshof ausgefochten wird und dieser zu dem Erkenntnis gelangt, daß – Zitat – "Hinweise auf Behandlungsmethoden genauso wie medizinische Ratschläge unbedenklich sind" – Zitatende –, aber auch die Nennung des Namens der Ärzte und deren Abbildung wie auch die Anführung der Öffnungszeiten unbedenklich sind, dann bin ich weiterhin der Auffassung, daß der Gesetzgeber dieser Entwicklung und dem Informationsbedürfnis der Patienten Rechnung zu tragen hätte.

Meine Damen und Herren! Heute wird ein neues Ärztegesetz beschlossen, das von vielen Vorrednern der Koalitionsregierung als modernes und gutes Gesetz beschrieben wird. Wenn Sie dies wirklich ernst meinen, dann ändern Sie heute noch im § 53 die Ziffern 3 und 11 und stimmen Sie unserer Änderung des Werbeverbots für Ärzte zu! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Eine weitere Abänderung im § 56 Abs. 1 Z 1 halten wir für sinnvoll. Wir haben erst kürzlich hier im Hohen Haus – ich glaube, es ist Ihnen allen noch in Erinnerung – in unserer Bundesverfassung eine wesentliche und sinnvolle Ergänzung im Artikel 7 vorgenommen. Ich zitiere:


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