Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 91

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Dem Bericht, der heute vorliegt, ist grundsätzlich zuzustimmen. Ich möchte hier nicht auf die Zahlen und Bilanzen eingehen – das haben meine Vorredner bereits getan –, aber ich möchte ein Problem ansprechen, das absolut untergegangen ist, nämlich die Situation der Urlauber als Konsumenten.

Maßstab für Gästezufriedenheit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Gästebefragung. Man muß sich mit diesen Daten näher auseinandersetzen. Dabei ist festzustellen, daß die Befragung der Österreich-Gäste im Winter weniger günstig ausfiel als im Sommer. Was besonders kritisiert wurde, war das Preis-Leistungs-Verhältnis bei Getränken, Speisen, Schipässen und Liftkarten. Darüber ist in dem Bericht nichts gestanden. Darin sehe ich ein Defizit.

Daraus wären allerdings Schlußfolgerungen zu ziehen. Herr Bundesminister, ich kenne Ihr Zehnpunkteprogramm, das Sie in Mayrhofen im Zillertal vorgestellt haben. Aber auch darin habe ich entsprechende Ansätze vermißt. Ich gehe jetzt von Problemen aus, die sich für in- wie ausländische Touristen und UrlauberInnen stellen, die allerdings nicht angesprochen werden. Ich darf daran erinnern, daß es auch einen aktuellen Bericht des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments zur Verbesserung der Sicherheit und der Rechte der Verbraucher gibt. Genau dieses Thema wird bislang in diesem Bericht nicht angesprochen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gästezufriedenheit hat mit Konsumentenschutz zu tun. Erlauben Sie daher, daß ich ohne Anspruch auf Vollständigkeit einige Problembereiche, die die österreichische Freizeitwirtschaft, die Tourismusbetriebe, insbesondere die Gastronomie, betreffen und die in diesem Bericht nicht enthalten sind, anspreche. Wir gehen davon aus, daß viele dieser Maßnahmen durch eine effektive Kontrolle – die es derzeit nicht gibt – beseitigt werden könnten.

Wir haben das Problem, daß die Bestimmungen des Preisauszeichnungsgesetzes nicht eingehalten werden. Daher kommt es vor, daß man Ihnen in Betrieben auf die Frage "Haben Sie eine Speisekarte?" antwortet: Nein, wir haben nur Ansichtskarten. (Abg. Böhacker: Das ist wieder so eine Geschichte!) Wenn man Kontrollen durchführt, dann wird man draufkommen (Ruf bei den Freiheitlichen: Wer hat das gesagt? Die Märchenstunde beginnt um 19 Uhr!), daß zu 20 bis 30 Prozent die Bestimmungen des Preisauszeichnungsgesetzes nicht eingehalten werden.

Sehen wir uns das Maß- und Eichgesetz an. Darin gibt es klare Bestimmungen über die Eichung der Gläser. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Drittel – vielleicht sogar mehr – der österreichischen Betriebe verwenden nicht geeichte Gläser. Ein anderes Beispiel wären die Bestimmungen der Gewerbeordnung hinsichtlich der zwei billigen nichtalkoholischen Getränke. 15 bis 20 Prozent der österreichischen Betriebe halten sich nicht an diese Regelung.

Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, um auf ein besonderes Problem im Bereich der österreichischen Gastronomie hinzuweisen, nämlich daß, wie es beispielsweise vor kurzem in Salzburg passiert ist, alkoholische Getränke kostenlos an Jugendliche verteilt werden: 5 Tequila um 100 S! Unsere Jugend wird mit derartigen harten Getränke schlichtweg angefüllt.

Ich frage Sie, Herr Bundesminister, was Sie unternehmen, damit diese Mißstände abgestellt werden. Ich frage mich aber auch, warum Sie die Schlichtungsstelle für Reisebürofragen in Ihrem Ministerium aufgelöst haben. Da gibt es auf der einen Seite eine Empfehlung der Kommission zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten, weil eben gerichtliche Verfahren so lange dauern und mit Kosten verbunden sind, und diese positive Schlichtungsstelle wird von Ihrem Ministerium eingestellt!

Herr Bundesminister! Seriöse Unternehmer in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft haben unsere volle Unterstützung. Sie legen die Basis für die positiven Zahlen in diesem Wirtschaftsbereich. Trotzdem glauben wir, daß in der Vollziehung Maßnahmen gesetzt werden müssen, daß die Rechtsstellung der Verbraucher verbessert und diese Schlichtungsstelle wieder eingerichtet werden muß.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite