ist. Ich glaube, es ging damals um Jugoslawien, als er mitten in einer Rede einige Passagen diesbezüglich gesagt hat. Heute stellt sich das Gewicht dieser Worte in seiner Dimension als viel wesentlicher und größer dar, als es damals wahrnehmbar war.
Ich bin grundsätzlich – darum bin ich auch Oppositionspolitikerin – skeptisch und meine, daß es angebracht gewesen wäre, das auch ins Zentrum von Ausführungen zu stellen. Nichtsdestotrotz ist wichtig, was gesagt und wie gehandelt wird. Es gibt Damen und Herren des Nationalrats, die maßgeblich am Zustandekommen des Nationalfonds beteiligt waren und mitgewirkt haben. Präsident Fischer und Präsident Neisser waren sozusagen Frontmänner dieser Initiative und sind jetzt durch den Vorsitz im Kuratorium und durch ihre Arbeit im Komitee des Nationalfonds dafür direkt verantwortlich, daß das, was dort geleistet wird, als ein positiver Beitrag zur Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte und zur Aufarbeitung der Vergangenheit gesehen wird.
Deshalb ist auch die heutige Gesetzesänderung nicht unwesentlich, wiewohl ich aber die Ansicht, die auch vertreten wurde, nicht zur Gänze teile, nämlich daß wir betreffend die 102 Millionen Schilling aus dem internationalen Goldgeld ein bißchen Lob bekommen sollten, weil es etwas ist, was uns – uns, das heißt der Republik Österreich – gehört, und wir widmen es jetzt Opfern. In meinem eigenen Ausschußbericht wird festgestellt, daß es nicht ganz klar ist, ob es ausschließlich Währungsreserven waren, sondern daß es Goldbestandteile – es sind die Höhe und der Umfang nicht zur Gänze geklärt – sind, die geraubt wurden, und zwar Opfern des Nationalsozialismus. Darum ist für mich die einzig vorstellbare Möglichkeit, diese Summe aus dem Internationalen Fonds wieder Opfern des Nationalsozialismus zurückzugeben.
Wenn ein Weg gefunden wurde – das ist gar nicht der Weg, den wir gefunden haben, sondern das ist auch etwas, was der Internationale Fonds uns, Österreich, vorschreibt –, das vor allem jenen Opfern zugute kommen zu lassen, die bisher gar keine oder sehr wenig "Gesten" von seiten Österreichs gesehen haben, dann ist das meiner Ansicht nach der einzig richtige, weil der einzig mögliche Weg. Darum sind wir selbstverständlich – wie alle anderen Parteien auch – dafür, daß dieses Gesetz so beschlossen wird.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn schon neue Bestimmungen in das Nationalfondsgesetz aufgenommen werden, dann bleibt eine Frage offen, die heute von Frau Dr. Schmidt angesprochen, aber bisher noch nicht erwähnt wurde, nämlich betreffend jene Opfergruppe, die bisher von seiten der Republik Österreich oder des offiziellen Österreichs noch gänzlich unerwähnt blieb, und zwar jene zivilen Ausländer und Ausländerinnen, die in der damaligen Ostmark Fremdarbeiter waren, jene Kriegsgefangenen, deren Arbeitskraft ausgebeutet wurde, und jene KZ-Häftlinge, die nicht nur KZ-Häftlinge waren, sondern deren physisches Zugrundegehen auch maßgeblich davon bestimmt war, daß ihre Arbeitskraft bis zu ihrer Vernichtung ausgebeutet wurde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Opfergruppe ist eine sehr große Gruppe von Betroffenen. Es sind ohne Kriegsgefangene und ohne KZ-Häftlinge, die auch Zwangsarbeit leisten mußten, damals 580 000 Personen gewesen, die betroffen waren. Die Wissenschafter, die sich schon seit Jahren damit beschäftigen, schätzen, daß 10 bis 12 Prozent dieser Betroffenen heute noch leben. Also man könnte sagen, heute sind es zwischen 50 000 und maximal 60 000 Menschen, die noch leben.
Das sind natürlich Menschen, die alle über 70 Jahre alt sind. Jemand, der Zwangsarbeiter war, ist damals zumindest 10, 12, 15, 17 Jahre alt gewesen. Das sind keine jungen Menschen, aber sie leben noch. Diese haben seitens der Republik Österreich noch keine Geste erhalten.
Darum habe ich mich gemeinsam mit Dr. Kier auch im Ausschuß massiv dafür eingesetzt, daß wir diese Gelegenheit der Änderung des Nationalfondsgesetzes auch dafür benutzen, um auf diese Opfergruppe aufmerksam zu machen, indem wir sie als eine Gruppe, die aus dem Nationalfonds Leistungen bekommen kann, ausdrücklich im Gesetz festhalten. Dieses unser Ansinnen wurde im Ausschuß mit den Worten: "Man muß erst objektiv aufarbeiten, bis man weiß, worum es geht!" abgetan.