Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 64

Unfallverhütung. Wenn man sich das umfassende Angebot und die umfassenden Aktivitäten der AUVA anschaut, dann sieht man, daß diese ein Sozialversicherungsträger ist, der in ungeheurer Verantwortung Hervorragendes leistet. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Erlauben Sie mir noch, einige kurze Bemerkungen zum Bauarbeitenkoordinationsgesetz zu machen – mit Verweis auf den Beitrag des Herrn Abgeordneten Kier. Dieses Gesetz sieht vor, daß auf Baustellen, auf denen Arbeitnehmer von mehreren Unternehmen beschäftigt sind, bereits in der Planungsphase ein Koordinator bestellt wird, um von Anfang an dafür Sorge zu tragen, daß Fehlplanungen, Fehlkoordinierungen und Fehlentscheidungen verhindert werden, dementsprechend aber auch Unfälle verhindert werden, die zum Schaden sowohl der Unternehmer, die dort tätig sind, aber insbesondere auch zum Schaden der dort beschäftigten Kolleginnen und Kollegen gehen.

Ich erwarte mir von der Umsetzung dieses Gesetzes, das die Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union darstellt, daß die Gefahrenpotentiale minimiert werden und daß das unkoordinierte Nebeneinander und Nacheinander von verschiedenen Baufirmen auf ein und derselben Stelle verhindert wird. Ich glaube, jeder von Ihnen ist bereits wiederholt mit einem unkoordinierten Vorgehen von verschiedenen an Baustellen tätigen Unternehmungen konfrontiert gewesen. Meiner Meinung nach könnten damit auch Unfälle in der Baubranche reduziert werden.

Neben den Vorteilen für die Arbeitnehmer sind auch Vorteile für die Arbeitgeber zu erwarten, weil eine Koordinierung auch Kostenminimierungen mit sich bringt. Es kann hinsichtlich der Termin- und Finanzplanung eine bessere Vorgangsweise gewählt werden, der Bauablauf ist sowohl für den Auftraggeber als auch für die auftragnehmenden Unternehmungen in einer besseren Form nachzuvollziehen, aber ich könnte noch viele andere Vorteile erwähnen. – Es ist dies meiner Überzeugung nach ein Instrument, um die Sicherheit auf den Baustellen zu erhöhen.

Vielleicht haben Sie mitverfolgt, daß seit gestern der Gewerkschaftstag der Gewerkschaft Bau/Holz im Austria Center in Wien stattfindet. Auf diesem sind gerade die Fragen der Sicherheit auf den Baustellen, des Arbeitnehmerschutzes, aber auch das koordinierte Agieren von Unternehmungen auf einer Baustelle ein entscheidender Faktor, der für die Betroffenen in einer befriedigenden Form zu lösen ist. Ich glaube, daß wir mit diesen vorliegenden Gesetzesvorhaben – sowohl, was das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, als auch, was das Bauarbeitenkoordinationsgesetz betrifft – einen wesentlichen Schritt auf einem erfolgreichen Weg weitergekommen sind. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.48

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Reitsamer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

12.48

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich kann es ganz kurz machen, weil die Frau Ministerin das breite Feld sozusagen ziemlich abgegrast hat.

Ich würde für die Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die Überschrift "mehr Praxis und weniger Theorie im Arbeitnehmerschutz" wählen. Es geht jetzt vor allen Dingen um jene Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern, bei denen anstelle einer Beratung eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung durch die AUVA vorgesehen ist.

Es geht nicht um Mindesteinsatzzeiten, wobei mir der Mix aus Basisbetreuung und Anlaßbetreuung besonders gut gefällt. Das heißt also, es wird auf die spezifischen Schutzerfordernisse von einzelnen Betrieben abgezielt, zum Beispiel wenn es um Arbeitsunfälle oder um neue Arbeitsverfahren geht.

Wir geben ein permanentes Bekenntnis dazu ab, daß kleinere und mittlere Betriebe ganz besonders geschützt und unterstützt werden sollen, und das passiert mit dieser Novelle, denn es geht um ein kostenloses Betreuungsangebot durch die Unfallversicherungsträger. Man hat aber


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