Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Abgeordneter! Es verwundert mich, das aus dem Mund eines Rechtsanwaltes zu hören! Es ist nicht so, daß das straffrei ist! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie beim Liberalen Forum und bei den Grünen. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Fekter, bitte.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Minister! Im Zusammenhang mit der Diversion hat es ja Wünsche bezüglich des Durchführungserlasses gegeben. Gibt es schon einen Durchführungserlaß oder einen Entwurf dafür, der klarstellt, daß Delikte gegen die Staatsgewalt nicht ATA-fähig sind?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Wir haben in diesem Fall zwei Durchführungserlässe in Aussicht genommen. Den ersten haben wir den Gerichten und Staatsanwaltschaften sehr rasch zur Verfügung gestellt, weil ja diese Strafprozeßnovelle auch andere Bereiche als nur die Diversion im Auge hatte.

Der zweite Durchführungserlaß, der sich ganz speziell mit der Diversion befassen wird, war Gegenstand ausführlicher Beratungen, in die die betroffenen Kreise mit einbezogen waren, die Berufsstände und die Behördenleiter. Die diesbezüglichen Beratungen sind abgeschlossen, und es wird jetzt an einem Entwurf gearbeitet. Dieser wird den Betroffenen noch einmal zur Verfügung gestellt, sodaß zu erwarten ist, daß der Erlaß mit Beginn des Herbstes, im September, hinausgehen kann.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Stoisits, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! Ist ein Ende der "never ending story" der Neuregelung des strafprozessualen Vorverfahrens in Sicht?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Es ist und bleibt das ein prioritäres Anliegen des Hauses. Ein Jahr gab es nun eine sehr intensive Diskussion über den von uns vorgelegten Diskussionsentwurf in den einzelnen betroffenen Bereichen: in der Anwaltschaft, Staatsanwaltschaft, den Gerichten, aber auch im Innenbereich. Es gab auch bilaterale Gespräche mit dem Innenressort. Ab Herbst wird vor dem Hintergrund dieser Einzelstellungnahmen und unter Berücksichtigung dessen, was in der von mir eingesetzten interdisziplinären Arbeitsgruppe dazu gesagt wurde, an einem Begutachtungsentwurf gearbeitet werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Jarolim, bitte.

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Bundesminister! Die Frage des Kollegen Krüger hat gezeigt, daß heute hier ein Gesetz, das von allen Sachkundigen als außerordentlich großer Fortschritt im Strafrecht dargestellt wird, völlig verzerrt dargestellt wird. (Abg. Dr. Krüger: Das stimmt nicht!) Wir kennen diese Diskussion aus der kommunalen Wahlkampfpolitik der FPÖ in Oberösterreich. Das führt aber auch dazu, daß ein ganzer Stand, nämlich die Richter, und auch die Staatsanwälte hier diskreditiert werden.

Wie gedenken Sie angesichts dieser gezielten Desinformationspolitik vorzugehen? (Abg. Dr. Krüger: Unglaublich!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Ich glaube, es geht immer darum, alle Komponenten, die eine Voraussetzung für eine diversionelle Maßnahme sind, anzuführen. Das


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