Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 35

Erlauben Sie mir aber doch, zur Auseinandersetzung um Frau Kollegin Aumayr noch etwas beizutragen. Es ist verständlich, Frau Kollegin, daß einem bei einem derartigen Unsinn halt oft die Sprache durchgeht. Das ist aber natürlich nicht okay; es ist mittlerweile auch erledigt. (Abg. Dr. Mertel: Wollen Sie sich auch entschuldigen?)

Aber ich möchte das auch ein bißchen launig einleiten, meine Damen und Herren. Es gibt eine Verordnung von Herrn Bischof Krenn, und zwar hat jeder Fatima-Pilger und jeder Pilger, der nach Santiago de Compostela zum Grabmal des Heiligen Ignatius wandert, die Pflicht, einen Kübel mit österreichischem Wasser über die Pyrenäen zu tragen. Diese Verordnung gibt es, und auf sie hat sich Kollegin Aumayr wahrscheinlich bezogen. (Heiterkeit und Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Scheibner: Obergescheite Fraktion! – Abg. Dr. Krüger: Niveaulosigkeit!)

Meine Damen und Herren! Nun zum Ernst des Wasserrechtsgesetzes. Ich denke, da wir ja eher am Ende der Legislaturperiode angelangt sind, sind auch einige Späße erlaubt. Trotzdem nun zum Ernst der Materie. Herr Bundesminister! Bereits in meiner Anfrage habe ich großes Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht, daß der SP-VP-Antrag im Vergleich zur Regierungsvorlage eine schlechtere Vorlage ist. Wir bedauern sehr, daß Artikel 4a herausgefallen ist. (Abg. Mag. Schweitzer: Vom Wasser versteht er wenig, weil er nur selten Wasser trinkt!)

Im Ausschußantrag wurde Wesentliches herausgenommen, und damit können wir nicht zufrieden sein. Daher erfolgt auch die Ablehnung von seiten des Liberalen Forums. Aber ich möchte festhalten, daß der Antrag auch Positives bringt, und in dieser Beziehung ist ja das Liberale Forum so ausgezeichnet: Es sieht das Gute und kritisiert das Mangelhafte. Das ist eben unsere Art von Oppositionspolitik, meine Damen und Herren. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Wir hätten die Regierungsvorlage mitgetragen, Herr Minister. Auf dem ersten Papier, das ich zusammen mit meinem Referenten erstellt habe, steht ein großes Plus, meine Damen und Herren. Aber durch den SP-VP-Antrag sind wir eines Schlechteren belehrt worden. Artikel 4a würde einen Generationenvertrag bringen. Das heißt, wir wissen, Wasser ist nicht nur etwas, was diese Generation braucht, sondern auch die kommenden Generationen.

Es ist erstens die regionale Wasserbilanz zu beachten. Darauf habe ich Sie schon früher einmal angesprochen, Herr Minister, und zwar im Rahmen meiner Anfrage an Sie.

Es geht zweitens um die Erhaltung der Natürlichkeit der Gewässer.

Dritter Punkt: Weniger Regulierung. Auch da wäre Deregulierung ein ganz liberaler Ansatz – liberal und gut.

Viertens: Ein weiteres wichtiges Prinzip lautet: keine Veränderung der Wassermenge – aber die großen Kanalprojekte bewirken eine Veränderung der Wassermenge – und äußerste Sorgfalt in bezug auf die Wassergüte!

Punkt 5: Die ökologische Funktion des Wassers soll erhalten und nicht angetastet werden!

Weiters werden gefordert: Platz für Abfluß und Retention, Schutz auch des Vorwassers und eine sorgsame Nutzung.

Punkt 7: Diese Grundsätze sollen in allen Lebensbereichen beachtet werden!

Es tut uns äußerst leid, Herr Minister, daß Sie all das aus der Gesetzesmaterie haben streichen lassen. Sie haben es ja nicht gestrichen, aber die Mehrheit in diesem Hause wollte klüger sein als das Landwirtschaftsministerium, als der Landwirtschaftsminister. Ich habe nur bedauert, daß Sie sich dagegen nicht gewehrt haben. Ich an Ihrer Stelle hätte mir das nicht so einfach nehmen lassen.

Es geht in der Wasserrechtsgesetz-Novelle – und auch das ist positiv zu sehen – um eine neue und bessere gesetzliche Grundlage für Wassergenossenschaften und Wasserverbände. Mehr


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