Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 47

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1. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (181 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2000 – SRÄG 2000) (254 und Zu 254 der Beilagen)

2. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über ein Bundesgesetz, mit dem das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert wird (263 der Beilagen)

3. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (175 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundestheater-Pensionsgesetz, das Teilpensionsgesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz, das Bundesgesetz über dienstrechtliche Sonderregelungen für ausgegliederten Einrichtungen zur Dienstleistung zugewiesene Beamte, das Poststrukturgesetz und das Bundesbahngesetz 1992 geändert werden sowie das Bundesbahn-Pensionsgesetz geschaffen wird (Pensionsreformgesetz 2000) (259 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 3 der Tagesordnung, über die die Debatte, wie wir gerade festgelegt haben, gemeinsam durchgeführt wird.

Von den Berichterstattern wünscht keiner das Wort. Daher gehen wir sogleich in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer. Die Uhr ist freiwillig auf 15 Minuten gestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

10.23

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Stichwort für die heutige Debatte hat Kollege Westenthaler bereits bei der Debatte zum vorigen Punkt geliefert, indem er gesagt hat, am heutigen Tag werde sich entscheiden, wer die "Drüberfahrer" und wer die "Demokraten" sind. Das wird sich an den Beschlüssen erweisen, die zu dieser Pensionsreform gefasst werden sollen. Entgegen allen Einwendungen des Verfassungsdienstes, maßgeblicher Verfassungsrechtler und des Rechnungshofes gegen den überstürzten und plötzlichen Eingriff in das Pensionssystem der Österreicherinnen und Österreicher mit 1. Oktober dieses Jahres hat diese Regierung vor, über all das drüberzufahren und damit die Situation für Zigtausende Menschen in diesem Land zu verschlechtern, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Es geht um die Verfassungskonformität, die im Anschluss an die Beschlussfassung des heutigen Tages auch noch zu prüfen sein wird. Ich verweise auf die einschlägigen Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 1988, nach denen die Frage der Änderung der Rechtslage in einem so wesentlichen Bereich wie dem der Pensionen eine Ableitung aus dem Gleichheitsgrundsatz darstellt. Und wir werden als Sozialdemokraten alle Möglichkeiten ausschöpfen, den Österreicherinnen und Österreichern in diesem Zusammenhang zu ihrem Recht zu verhelfen. (Beifall bei der SPÖ.)


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