Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 87

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sich dieser Verantwortung bewusst, und wir als Politiker hier in diesem Haus haben die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.

Faktum ist, die Lebenserwartung steigt, und gleichzeitig sinkt die Zahl der Geburten. Das heißt – denken wir einige Jahrzehnte nach vorne! –, der Anteil der über 60-Jährigen wird sich von einem Sechstel auf ein Drittel der Bevölkerung erhöhen. Gleichzeitig wird der Anteil der Jugendlichen von einem Drittel auf ein Sechstel schrumpfen. Das heißt, ab dem Jahr 2010 wir die Anzahl der Erwerbstätigen drastisch zurückgehen.

Stichwort Erwerbstätige: Dazu einige Zahlen. Meine Damen und Herren, bei den 55- bis 59-Jährigen sind in Österreich – Erwerbsquote – von 1 000 Personen 431 beschäftigt, in Dänemark zum Beispiel sind es 702 oder in der Schweiz 804. Bei den 60- bis 64-Jährigen sind in Österreich von 1 000 Personen nur noch 108 in der Erwerbsquote, in der Schweiz in etwa das Fünffache, nämlich 549.

Um das gesetzliche Pensionseintrittsalter geht es nicht. Das war immer bei 65 beziehungsweise bei 60 Jahren. (Abg. Schwemlein: Nimm das Beispiel Amerika!) Faktum ist: Wir gehen derzeit mit rund 57 Jahren in Pension; 1970 waren es gut 61 Jahre.

Noch einige Zahlen zum Vergleich: Was hat sich zwischen 1970 und 1995 verändert? Die durchschnittliche Ausbildungszeit – das heißt, ab wann wurde in das System einbezahlt – betrug 1970 17 Jahre, 1995 20 Jahre. Die durchschnittliche Lebensarbeitszeit war 1970 44 Jahre, 1995 weniger als 38 Jahre. Und 1970 konnte man mit einer durchschnittlichen Pensionsbezugsdauer von 8,8 Jahren rechnen, 1995 mit einer solchen von 18,7 Jahren.

Diese Zahlen sollten eigentlich genug sagen. Wer verantwortungsbewusst und im Sinne der Generationen handelt, der stimmt dieser Pensionsreform zu, und wir als Regierungspartei sind uns dieser Verantwortung bewusst. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Ich darf zum Abschluss noch einen Abänderungsantrag einbringen. Dieser lautet wie folgt:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Feurstein, Prinz und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 263 der Beilagen (Änderung des Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetzes)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Nach der Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:

"2a. Nach § 6a (neu) wird folgender § 6b eingefügt:

‚§ 6b. Entsteht ein Leistungsanspruch ausschließlich unter Zusammenrechnung der Versicherungszeiten in Anwendung eines Abkommens, so ist die Wartezeit für die Inanspruchnahme der erhöhten Alterspension frühestens mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens erfüllt.‘"

*****

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

13.12

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.


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