Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 143

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Zu Z 25 (Art. 14 Z 1, § 21 Abs. 5 BBG 1992):

Anpassung an die geänderten Regelungen über die Versetzung in den dauernden Ruhestand auf Ansuchen (§2 BB-PG).

Zu Z 26 (Art. 14 Z 1, § 21 Abs. 5 BBG 1992):

Bereinigung eines legistischen Versehens: Das bisher in § 21 Abs. 5 BBG 1992 enthaltene Zitat verwies auf ein nicht existentes Bundesgesetz; die der etappenweisen Anhebung des Pensionsantrittsalters entsprechende Übergangsregelung wird daher in den § 21 Abs. 5 BBG 1992 aufgenommen.

*****

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Herr Abgeordneter Dr. Kostelka, bitte sehr.

14.05

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich mache darauf aufmerksam, dass dieser mit 30 eng bedruckten Seiten sehr umfangreiche Abänderungsantrag im Widerspruch zur Vereinbarung in der Präsidiale steht, derzufolge alle umfangreichen Abänderungsanträge – und das trifft auf diesen wohl zu, das kann man nicht leugnen – 24 Stunden vor der Ausschusssitzung  – ich betone: nicht vor der Plenarsitzung, sondern vor der Ausschusssitzung! – übermittelt werden müssen.

Ich stelle fest, dass mit dieser Vorgangsweise, deren Geschäftsordnungsmäßigkeit noch zu überprüfen sein wird, auf jeden Fall die Vereinbarung in der Präsidiale gebrochen wird.

14.06

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich nehme diese Feststellung zur Kenntnis.

Herr Abgeordneter Dr. Spindelegger, bitte.

14.06

Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man den Abänderungsantrag in der Form, in der er jetzt verteilt wurde, durchliest, dann lässt sich erkennen, dass die Fülle der Seiten durch Artikel 13 zustande kommt. Dieser beinhaltet aber jene materiellen Bestimmungen, die bereits im Ausschussbericht enthalten sind und die der Ausschuss auch beschlossen hat. Sie sind nur neu formiert und neu geordnet. (Abg. Dr. Kostelka: Nein!)

Ich glaube daher nicht, dass die materiellen Änderungen tatsächlich so bedeutend sind, Herr Kollege Kostelka. Es ist eher eine Formsache. (Abg. Dr. Kostelka: Nein! – Abg. Edlinger: Nein! – Abg. Reitsamer: Das muss man ja Wort für Wort vergleichen!)

14.07

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Herr Abgeordneter Öllinger, bitte.

14.07

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich kann den Einwendungen des Kollegen Kostelka nur beipflichten. Ergänzend dazu möchte ich sagen: Es gibt nicht nur diesen 30-seitigen Abänderungsantrag, sondern, wie uns Journalisten mitgeteilt haben, wird offensichtlich auch noch über Änderungen betreffend das GSVG-Pensionsrecht verhandelt.

Ich weiß nicht, ob diese Mitteilung der Journalisten stimmt. Wenn sie aber stimmt, wenn also den Abgeordneten dieses Hohen Hauses, die in einer Beschlussfassung zu den entsprechenden Änderungen dieses Pensionsrechtes stehen, noch nicht einmal bewusst ist, dass parallel, außerhalb des Plenarsaales über dieses hier schon zur Verhandlung stehende Pensionsrecht noch verhandelt wird, infolgedessen sie möglicherweise in den verbleibenden Stunden noch weitere Abänderungen erhalten, dann wage ich zu bezweifeln, dass wir es hier mit einem ord


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite