Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 78

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Grundlage, so wie das die Beratungslehrer mit ihrer Bürgerinitiative verlangen, und, wie ich glaube, zu Recht verlangen.

Die Hilfe zur rechten Zeit ist einfach humaner und besser als die Behandlung von Entwicklungen und Schäden nachher mit mehr Aufwand und – ich sagte das schon – auch mit höheren gesellschaftlichen Kosten.

Meine Fraktion stimmt daher der Entschließung zu. Sie ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – weitere Schritte müssen aber im Interesse unserer Jugend folgen.

Sehr verehrte Damen und Herren! Abschließend möchte ich ausdrücklich im Namen unserer Fraktion allen Beratungslehrerinnen und -lehrern, die sich in vielen Stunden, die nicht bezahlt wurden, ihren jugendlichen Schützlingen, den Lehrlingen, zugewendet haben, auch von dieser Stelle aus einmal herzlich danke schön sagen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Brosz. )

13.17

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Wochesländer. – Bitte.

13.18

Abgeordnete Jutta Wochesländer (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf zunächst mit einem Zitat beginnen, das ich einem Schreiben entnommen habe, und zwar einer Analyse von Dr. Heinz Zangerle. Er ist Psychologe und Psychotherapeut sowie Lehrbeauftragter für Lern- und Verhaltensstörungen an der Pädagogischen Akademie in Innsbruck.

Er schreibt: "Moderne Pädagogik kennt keine Richter mehr, nur noch Alles-Erklärer und Alles-Versteher. Pädagogen geraten am Kampfplatz Schule allerdings immer öfter in die Verliererposition gegenüber Ego-Monstern, die sich keinen Deut um Einsicht scheren, oder gegenüber Schlaraffenland-Kindern, die in ihren Familien kaum jemals Regel oder Struktur kennengelernt haben." – So weit nur ein kurzer Auszug; es wäre noch mehr zu sagen. (Abg. Dr. Antoni: Ist aber nicht weltberühmt!)

Ich frage jetzt nicht, wer an solchen Situationen oder an Verhältnissen, wie sie uns aus den USA durch die Medien immer wieder nahe gebracht werden, schuld ist. Andererseits sind sie aber auch bereits bei uns vorhanden. Zwar sind das Einzelfälle, aber trotzdem kann ich nur sagen: Wehret den Anfängen!

Auf der anderen Seite sieht der § 2 des Schulorganisationsgesetzes den Auftrag zur Setzung von Erziehungsmaßnahmen vor. Und das bleibt nach wie vor bestehen, also kann man das nicht umgehen. Glauben Sie mir bitte, Strafen sind für mich wirklich kein Synonym für Erziehungsmaßnahmen, wirklich nicht, aber fruchtbare Erziehungsarbeit braucht auch gewisse Normen und Regeln. Von allein geht es ganz einfach nicht.

Stellen Sie sich vor, wir hätten keine Straßenverkehrsregeln, und jeder würde sich mit dem Auto hinstellen, wo er will, und nach siebenmal falsch geparkt, wird ihm gesagt: Stell dich nächstes Mal besser hin! – Na was käme denn da heraus? Kinder müssen das in der Jugend lernen und es dann fortsetzen können, wenn sie Erwachsene, verantwortungsbewusste Erwachsene sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Unsere Gesellschafts- und Familienstrukturen haben sich dermaßen verändert, dass sozusagen ein Explizitmachen dieser möglichen Vereinbarungen unbedingt notwendig ist. Das Positivste an diesen verbindlichen Erziehungs- oder Verhaltensvereinbarungen ist die Autonomie, die die Schule selbst hat, um damit umzugehen; das ist das Wichtige daran. Es wird nicht von oben verordnet: So habt ihr es zu machen!, sondern es kann wirklich jeder für sich machen, die Situation genau abwägend, den Standort, die Bedürfnisse der Schüler, der Eltern, der Lehrer berücksichtigend. Das ist ganz einfach ein Zusammenspiel, und das ist das wirklich Positive daran.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite