Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 48

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geordneten Dolinschek und Haider eingebracht haben und der sich von den Vorstellungen Ihres Abgeordneten nicht wesentlich unterscheidet, gemeinsam zu beschließen. Das hat leider nicht funktioniert, weil die SPÖ das damals nicht wollte. Die SPÖ wollte damals das unfaire System, bei welchem nur ein kleiner Bruchteil von Arbeitnehmern in den Genuss einer Abfertigung kommt, perfektionieren. Sie wollte nicht, dass Fairness und Gerechtigkeit bestehen so wie bei diesem System der Abfertigung, das in Zukunft zur Anwendung kommt. Damals haben Sie einen schweren Fehler begangen, meine Damen und Herren von der SPÖ! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Das war ein sehr schwerer Fehler, den Sie damals begangen haben. Heute ist jedem Zuseher, jedem Arbeitnehmer, aber auch den Arbeitgebern klar, dass die "Abfertigung neu" ein Erfolg der beiden Regierungsparteien beziehungsweise der Regierung neu ist. Daher tun Sie sich auch schwer, jetzt in dieses Thema hineinzukommen.

Ich verstehe das, das ist schwierig, und zwar aus folgendem Grund: Solch ein sozialpolitisches Prestige-Projekt umzusetzen, das in seinen Auswirkungen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer einen Erfolg bedeutet, das hat es in der Geschichte eigentlich nur selten gegeben. Es kam nur selten vor, dass man solch einen großen Wurf erzielt hat, und allen, die daran mitgewirkt haben, ist dafür zu danken. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Was sind die wichtigsten Punkte des bisher ungerechten SPÖ-Systems? – Bisher musste jeder Arbeitnehmer, der zu jenem Bruchteil der Arbeitnehmer gehörte, die eine Abfertigung bekamen, durchgehend drei Jahre im gleichen Betrieb arbeiten. Das war natürlich in einer Zeit der Mobilisierung auf dem Arbeitsmarkt immer seltener der Fall. Infolgedessen erhielten zwei Drittel aller Arbeitnehmer überhaupt nicht die Chance, eine Abfertigung zu bekommen. Nur 3 Prozent der Arbeitnehmer konnten die volle Abfertigung ergattern. Das war ein unfaires System, das zum Zeitpunkt der Regierung der Sozialdemokraten angewandt wurde und das jetzt durch ein faires System abgelöst wird.

Das neue System ist deshalb ein faires System, weil die Möglichkeit besteht, dass eine Abfertigung bei jeglicher Form der Aufkündigung eines Dienstverhältnisses, also allen Arbeitnehmern entsprechend ausbezahlt wird. Es gibt also auch eine Abfertigung bei Selbstkündigung, sie kann nach dem Rucksackprinzip mitgenommen werden. Auch das war von Seiten der Wirtschaftsvertreter – ich sage das, weil Sie, Herr Kollege Fasslabend, vorhin den Kollegen Mitterlehner genannt haben und ich auch seine Aussagen aus den vergangenen Jahren kenne – nicht von Vornherein ausgemacht, nämlich dass es eine Abfertigung auch bei Selbstkündigung gibt. Dagegen hat es Widerstände gegeben. Diese sind beseitigt worden, und jetzt erhält der Arbeitnehmer bei jeglicher Form der Aufkündigung des Dienstverhältnisses eine Abfertigung. Das ist auch gerechter. Bisher war eine große Zahl von Arbeitnehmern vom Anspruch ausgeschlossen.

Der große sozialpolitische Sprung, der Kern dieser Maßnahme ist die Abfertigung bei jeglicher Form der Aufkündigung des Dienstverhältnisses. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Dies gilt unabhängig von der Länge des Dienstverhältnisses, nämlich auch für Saisonniers, für Lehrlinge, für Frauen und Männer in Karenz, und das bereits ab dem ersten Tag, ab Beginn des Arbeitsverhältnisses. Dazu kommt noch – und dafür danke ich auch dem Finanzminister, der das ermöglicht hat –, dass das Ganze steuerbegünstigt ist, genauso wie das 13. und 14. Monatsgehalt. Das ist etwas, was notwendig ist, um da keine weiteren Belastungen einreißen zu lassen.

Etwas ganz Entscheidendes für den Arbeitnehmer ist auch – und das haben wir auch noch durchgesetzt –, dass er die freie Wahlentscheidung hat, wie er diese Abfertigung bei Auszahlung in Anspruch nehmen will, ob er lieber eine Pension haben will oder ob er es sich auszahlen lassen will. Das ist etwas, was den Arbeitnehmer flexibel macht, denn er selbst kann entscheiden, er selbst beherrscht sozusagen seine Ansprüche. Das ist auch ein großer Erfolg dieser neuen Regelung, den wir hier verzeichnen können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)


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