Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 211

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kommen. Das ist etwas, was mit Ausgleichsruhe nichts mehr zu tun hat, denn Ruhezeiten zum Ausgleich für erschwerte Belastungen sollten dazu dienen, dass man sich regenerieren kann. Das schaue ich mir an, wie man das 26 Wochen später kann. Sie, Herr Kollege Dolinschek, können es vielleicht, Sie werden es uns vielleicht auch hier erklären. (Abg. Dolinschek: Ich werde es Ihnen erklären!)

Meine Damen und Herren! Weil das alles absolut nichts mehr mit "sozial" zu tun hat, sondern weil das alles wieder zu Lasten der arbeitenden Menschen in diesem Land geht, bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (1195 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (1180 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz und das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 geändert werden und das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen aufgehoben wird (EU-Nachtarbeits-Anpassungsgesetz)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Artikel 1 § 12a Abs. 1 und 2 lauten wie folgt:

"§ 12a (1) Als Nacht im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr.

(2) Nachtarbeitnehmer im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Arbeitnehmer, die

1. regelmäßig oder

2. sofern der Kollektivvertrag nicht Anderes vorsieht, in mindestens 30 Nächten im Kalenderjahr während der Nacht mindestens zwei Stunden arbeiten."

*****

Herr Bundesminister! Sie sind vielen unserer Vorstellungen nicht nachgekommen, Sie haben Ihre Chance verpasst, wirklich etwas zu tun, die belastenden Situationen der Nachtarbeit abzumildern und abzufedern. Ich rede von Zeitguthaben, ich rede von Gesundheitsvorsorge. (Zwischenruf des Abg. Neudeck. )

Herr Kollege von den Freiheitlichen! Sie zeichnen sich wie immer durch etwas aus, nämlich durch Kompetenzlosigkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn Sie von 30 Jahren reden, dann wissen Sie, dass das Nachtarbeitsgesetz für Frauen, das Nachtarbeitsverbot, das es bis jetzt gegeben hat, eigentlich mit Ende des vergangenen Jahres aufzuheben gewesen wäre. Hier war der Herr Minister säumig! Herr Bundesminister Bartenstein hat sich dann auch noch erdreistet, im Ausschuss zu sagen, er sei deswegen ein halbes Jahr säumig, weil er auf die Verhandlungen der Sozialpartner gewartet habe. (Bundesminister Dr. Bartenstein: So war das!)

Herr Bundesminister! Es wäre in Ihrer Verantwortung gelegen, darauf zu schauen, dass die Sozialpartner rechtzeitig die Verhandlungen aufnehmen, um rechtzeitig zu erkennen, ob es zu einem Ergebnis kommt oder nicht. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Warum?) Sie sind das Regierungsmitglied, Herr Bundesminister! Es ist Ihre Verantwortung, und schieben Sie das nicht auf andere ab, wie es diese Bundesregierung permanent macht! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Bundesminister Dr. Bartenstein: Ist das Ihr Verständnis von Sozialpartnerschaft? – Zwischenrufe der Abgeordneten Kiss und Neudeck. )


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