Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 60

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was aus unserer Sicht besonders wichtig ist – um die liebevolle Beziehung von Vätern und Müttern zum Kind beziehungsweise zu den Kindern.

Der Vaterschutzmonat wäre eine Chance im Sinne und im Interesse der Kinder und auch der Väter und Mütter. Eine ist eine Forderung, die heute abgelehnt wird, aber, meine Damen und Herren, ich kann Ihnen versichern: Mit dieser Ablehnung sind wir nicht zufrieden, und wir werden an unserem Ziel, nämlich der Einführung eines Vaterschutzmonats, weiterarbeiten! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

11.17

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner zu Wort. – Bitte.

 


11.18

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Minis­terin! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Frau Kollegin Binder, natürlich ist es auch ein großes Anliegen der Freiheitlichen, dass Väter mehr in die Kinder­betreuung eingebunden werden. Ich sehe da gerade bei der Evaluierung des Kinder­betreuungsgeldes eine sehr gute Gelegenheit, diese Maßnahmen, diese Effekte auch im finanziellen Bereich genauer zu untersuchen und eventuell auch zu einer Lösung zu kommen, um auch die Väter mehr in die Familien- und Kinderarbeit einzubeziehen.

Nun zum Teilzeitgesetz: Es tut mir Leid, dass die Opposition und insbesondere die Grünen es nicht wahrhaben wollen, dass diese neue Elternteilzeit-Regelung ein sehr guter Schritt hin zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist. Gerade bei diesem Gesetz, so denke ich, wurde eine sehr gute Balance zwischen Rechtsanspruch und Anreizen gefunden. Es wäre nämlich nicht gut und es kann nicht so sein, dass eine rechtliche Besserstellung dazu führt, dass es zu Nachteilen oder eventuell sogar zu einem Bumerang für Arbeitnehmer und insbesondere für Frauen kommen kann.

Wir müssen doch der Realität ins Auge sehen: Gerade in Kleinbetrieben kann es nur auf der Grundlage einer innerbetrieblichen Einigung, einer Vereinbarung unter den Arbeitnehmern sowie zwischen den Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber zu einer sinnvollen und erfolgreichen Teilzeitarbeit kommen. Es ist doch auch so, dass in Klein­betrieben eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stattfindet; da ist es sicher nicht förderlich, wenn man die Arbeit in einer Situation durchführen muss, in der man untereinander einen Rechtsstreit austrägt. Das kann für das Betriebsklima sicher nicht sehr förderlich sein!

Fazit ist: Teilzeitarbeit muss lebbar sein! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Genau das hat mir unlängst eine Gewerbetreibende in Oberösterreich, die fünf Mit­arbeiter und Mitarbeiterinnen sowohl in Teilzeit als auch in flexiblen Arbeitszeit­mo­del­len beschäftigt, bestätigt. Sie hat gemeint, dass es nur dann wirklich funktionie­ren kann, wenn alle Arbeitnehmer untereinander und mit dem Arbeitgeber gut zusam­men­spielen, denn nur dann kann diese gelebte Teilzeit erfolgreich sein.

Es gibt statistische Daten, dass die Teilzeitmodelle gerade in solchen Kleinbetrieben besser funktionieren als in Großbetrieben, deshalb finde ich es gut, dass in den größe­ren Betrieben nun ein echter Rechtsanspruch auf Teilzeit möglich wird. Hervorheben möchte ich insbesondere, dass die Anreize dafür den kleinen Betrieben einen sehr großen Vorteil bringen. So sind zum Beispiel die Zuschüsse für Wiedereinsteigerinnen ganz sicher ein wichtiges Instrument für erfolgreiche Frauenbeschäftigung; auch die Zuschüsse für interne Betriebsorganisation und für die Arbeitsplatzausstattung ermöglichen den Kleinbetrieben eine Verbesserung ihrer Infrastruktur.

 


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