Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 68

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Das Recht auf Elternteilzeit wird es möglich machen, dass vor allem jenen Frauen die Berufstätigkeit in der Zeit, in der sie Betreuungsarbeit in der Familie leisten, erleichtert wird; es gibt aber auch den Vätern die Chance, sich in diese Betreuungsarbeit einzu­binden. Das ist also eine ganz wichtige Maßnahme, die hiemit gesetzt wird.

Es stimmt schon, dass es in der Praxis noch so ist, dass vor allem die Frauen die Familienarbeit leisten, aber gerade diese Wahlfreiheit, die ja auch mit dieser neuen Teilzeitregelung geschaffen wird, erlaubt es künftig auch den Vätern, in die Betreu­ungsarbeit ihrer Kinder miteinbezogen zu werden.

Durch dieses neue Gesetz – das wurde ja von allen richtig gesagt – wird Teilzeitarbeit von Arbeitnehmern in jenen Betrieben möglich, in denen mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt sind, und immerhin sind in Österreich zwei Drittel der ArbeitnehmerInnen in solchen Betrieben beschäftigt und haben daher ab Umsetzung dieses Gesetzes Anspruch auf diese neue Teilzeitregelung.

Die Situation von Klein- und Mittelbetrieben kenne ich sehr genau und weiß daher, dass es für diese Betriebe wesentlich schwieriger ist, Personaldispositionen in sehr kurzer Zeit zu treffen; diese können meist nicht sofort auf eine solche Situation reagieren. Das betrifft vor allem Klein- und Mittelbetriebe, die ihre Betriebsstätten im ländlichen Raum haben – Betriebe, die natürlich voll wettbewerbsfähig sein müssen und daher Arbeitsabläufe optimal zu gestalten haben. Aber gerade in diesen kleinen Betrieben, bei denen es sich ja meist um Familienbetriebe handelt, ist ein besonderer Kontakt zwischen ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern vorhanden und somit sicherlich auch eine wesentlich leichtere Vereinbarung hinsichtlich dieser Teilzeitmöglichkeiten gegeben.

Aus sachlichen Gründen ist es natürlich einzusehen, dass die Regelung, so wie sie bisher war, auch zukünftig für Klein- und Mittelbetriebe erhalten bleibt. Ich möchte an dieser Stelle einen Dank an die Wirtschaft aussprechen, dass sie bei diesem Vorhaben mitgegangen ist und dass sie es unterstützt hat, dass diese Möglichkeit geschaffen werden konnte – und dass es weiters möglich ist, Anreizsysteme zu installieren, damit auch kleine Betriebe ihren Mitarbeitern diese Teilzeitregelungen ermöglichen können.

Kurz noch zum Vaterschutzmonat, wobei man ja diesbezüglich auch bei der SPÖ noch nicht zu einem einheitlichen „Wording“ gekommen ist. Manche sprechen da von einem „Vaterschutzmonat“; Herr Abgeordneter Krainer sprach von einem „Papamonat“. – Ich meine: Väter brauchen, wenn ein Kind auf die Welt kommt, „Schutz“ wahrlich nicht; wohl eher haben da die Mütter eine Erholungsphase nötig.

Im Großen und Ganzen geht es dabei zwar um ein auf dem Tisch liegendes, jedoch unausgegorenes Konzept. Aber natürlich ist das ein Ansatz, und selbstverständlich wird eine Diskussion darüber stattfinden müssen, wobei jedoch schon darauf hinge­wiesen sei, dass bereits heute für Väter die Möglichkeit besteht, sich nach der Geburt ihres Kindes Zeit für die Familie zu nehmen – und selbstverständlich eben auch im Rahmen des Kinderbetreuungsgeldes Zeit für Väter möglich ist, um diese mit der eigenen Familie zu verbringen und ihre Kinder mitbetreuen zu können.

Geradezu großartig finde ich es jedenfalls, dass die Sozialdemokratische Partei bei dieser Teilzeitregelung mitgegangen ist, stellt das doch einen wichtigen Schritt dazu dar, Familie und Beruf vereinbar zu machen, ein wichtiger und richtiger Schritt, der von dieser Bundesregierung gesetzt wurde. Ich meine, dass wir auf einem guten Weg sind, die Familienpolitik in Österreich so zu gestalten, dass diese kinder- und elterngerecht ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.55

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.

 


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